Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Weimar (+ Jobcenter Weimar) für 4 Jahre. Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar. Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.
Auftragsbekanntmachung (2015-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Menge oder Umfang:
Postdienstleistungen.Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.Los 1 – Briefsendungen;Los 2 – Zustellungsaufträge;Los 3 – Päckchen und Pakete;Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Postdienstleistungen.Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.Los 1 – Briefsendungen;Los 2 – Zustellungsaufträge;Los 3 – Päckchen und Pakete;Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Briefsendungen
Kurze Beschreibung: Briefsendungen.
Menge oder Umfang: Briefsendungen.Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Briefsendungen.
Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.
Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Zustellungsaufträge
Kurze Beschreibung: Zustellungsaufträge.
Menge oder Umfang: Zustellungsaufträge.Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Zustellungsaufträge.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Päckchen und Pakete
Kurze Beschreibung: Päckchen und Pakete.
Menge oder Umfang: Päckchen und Pakete.Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Päckchen und Pakete.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle
Kurze Beschreibung: Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Menge oder Umfang: Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung, Kostenstellenzuordnung und Kuvertierung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.Zusätzlich zur Frankierung ist durch den Auftragnehmer ein Freistempelvermerk aufzubringen, der von der Stadtverwaltung Weimar vorgegeben wird.
Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung, Kostenstellenzuordnung und Kuvertierung für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet.
Postdienstleistungen.
Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Gegenstand der Leistung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung und Kostenstellenzuordnung (im Los 4 auch die Kuvertierung) von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen einschließlich Päckchen und Paketen (§ 449 Handelsgesetzbuch – HGB) für die Stadtverwaltung Weimar und das Jobcenter Weimar im gesamten Bundesgebiet. Als alleiniger Auftraggeber gilt die Stadtverwaltung Weimar.
Los 1 – Briefsendungen;
Los 2 – Zustellungsaufträge;
Los 3 – Päckchen und Pakete;
Los 4 – Briefsendungen und Zustellungsaufträge Bußgeldstelle.
Referenznummer: 600.58-31/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Weimar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Fälle nach VOL/A § 6 EG Abs. 4 Buchstaben a bis g und über das Nichtvorliegen der Fälle nach VOL/A § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a bis d; Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei); Angaben entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß ThürVgG sowie Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Fälle nach VOL/A § 6 EG Abs. 4 Buchstaben a bis g und über das Nichtvorliegen der Fälle nach VOL/A § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a bis d; Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei); Angaben entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß ThürVgG sowie Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- u. Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- u. Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde;
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden;
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzes gem. § 41 Postgesetz (PostG);
— Eigenerklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses gem. § 39 PostG;
— aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
— Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen;
— Referenzliste;
— Benennung von jeweils mind. 3 Referenzen pro Los, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre inkl. Angaben zum Auftraggeber (insbesondere dortiger Ansprechpartner und Telefonnummer);
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung;
— Nachweis der Fachkunde:
— Vorhandensein von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit den Spezifika des öffentlichen Sektors (u. a. Bekanntgabe-, Zustellungs- und Datenschutzbestimmungen) und zwar bezogen auf das zum Einsatz kommende Personal;
— Vorhandensein von Fachkräften mit einschlägigen Berufsabschlüssen;
— detailliertes Logistikkonzept für die zu vergebenden Leistungen je angebotenem Los einschließlich einer ausführlichen Beschreibung des technologischen Ablaufs von der Übernahme der Sendungen bis zur Rechnungslegung. Dabei müssen die Schwerpunkte wie Qualitätsmanagement, Kundendienst, Frankierung, Zustell- und Ausführungsfristen nachvollziehbar sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— detailliertes Logistikkonzept für die zu vergebenden Leistungen je angebotenem Los einschließlich einer ausführlichen Beschreibung des technologischen Ablaufs von der Übernahme der Sendungen bis zur Rechnungslegung. Dabei müssen die Schwerpunkte wie Qualitätsmanagement, Kundendienst, Frankierung, Zustell- und Ausführungsfristen nachvollziehbar sein.
— Preisübersicht aller Versandarten.
Ergänzend für Los 1:
— Kopie der Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen gem. § 5 Abs. 1 PostG;
— Eigenerklärung zum Einsatz von festangestellten und sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern für Zustellleistungen.
Ergänzend für Los 2 und Los 4:
— Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen gem. § 5 Abs. 1 PostG und/oder Lizenz für die Zustellung von Zustellungsaufträgen in Kopie;
— Preisgenehmigung der Regulierungsbehörde (§ 44 PostG).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Beschreibung der technischen Ausrüstung.
AuftragsausfĂĽhrung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise fĂĽr die Unterlagen:
Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, IBAN: DE36820510000301002029, BIC: HELADEF1WEM, Sparkasse MittelthĂĽringen, unter Angabe der Codierung 60.000/15.000+31/15 einzuzahlen. Es ist nicht rĂĽckerstattungspflichtig. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufĂĽgen.
Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, IBAN: DE36820510000301002029, BIC: HELADEF1WEM, Sparkasse MittelthĂĽringen, unter Angabe der Codierung 60.000/15.000+31/15 einzuzahlen. Es ist nicht rĂĽckerstattungspflichtig. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufĂĽgen.
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-11 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-30 📅
Ă–ffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, 99423 Weimar, Schwanseestraße 17, Haus 2, Zimmer 424.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Weimar, Dezernat Ordnung, Recht und Bauen, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 424
Frau Ăśberschaer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 đź“…
Datum des Endes: 2019-12-31 đź“…
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 600.58-31/15
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind beim Auftraggeber anzufordern.
Die Versendung der Vergabeunterlagen erfolgt per Post.
Die Rüge eines Bieters wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist „unverzüglich“ i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Erhält der Bieter eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge des Bieters nicht abzuhelfen beabsichtigt, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Rüge eines Bieters wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist „unverzüglich“ i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gegenüber dem Auftraggeber zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Erhält der Bieter eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge des Bieters nicht abzuhelfen beabsichtigt, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 153-282583 (2015-08-06)
Ergänzende Angaben (2015-12-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben