Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur Übernahme und zur Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall sowie zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall
Es werden zwei Rahmenvereinbarungen nach § 4 EG VOL/A mit mehreren Unternehmen über die Übernahme (ab der jeweiligen Übernahmestelle), den Transport und die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung (AVV 200301) ausgeschrieben (Los 1 und 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Verwertung einer bestimmten Charge von Bioabfall über unterschiedliche Zeiträume von mindestens einem Monat. Eine Pflicht des Auftraggebers zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht. Los 1 (Mengenübernahme im Havariefall): Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestation: 1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern; 2.) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt; 3.) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt. Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu bewerben. Los 2 (Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen etc.): Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen: 1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern; 2.) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt; 3.) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt. Ferner soll eine Rahmenvereinbarung zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gemäß Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) abgeschlossen werden (LOS 3). Hierbei handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, die VOL/A ist nicht anwendbar und die Bekanntmachung erfolgt freiwillig: Los 3 (Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost): Übernahme mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen und/oder Containerfahrzeugen und Transport von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab Umladestation: 1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Abnahme einer bestimmten Charge von Fertigkompost über unterschiedliche Zeiträume von mindestens einem Monat. Für alle LOSE gilt: die Beladung erfolgt im Auftrag des AG per Radlader.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern
Postanschrift: Kapiteltal
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.zak-kl.de🌏
E-Mail: nicole.blauth@zak-kl.de📧
Telefon: +49 631341171130📞
Fax: +49 631341177110 📠
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei LOS 3 nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt und die Bestimmungen der VOL/A nicht anwendbar sind. Die Bekanntmachung für die Abgabe des Kompost erfolgt freiwillig. Daher gelten die Angaben zu Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren unter Ziffer VI. 4 auch nur für die LOSE 1 und 2.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei LOS 3 nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt und die Bestimmungen der VOL/A nicht anwendbar sind. Die Bekanntmachung für die Abgabe des Kompost erfolgt freiwillig. Daher gelten die Angaben zu Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren unter Ziffer VI. 4 auch nur für die LOSE 1 und 2.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden zwei Rahmenvereinbarungen nach § 4 EG VOL/A mit mehreren Unternehmen über die Übernahme (ab der jeweiligen Übernahmestelle), den Transport und die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung (AVV 200301) ausgeschrieben (Los 1 und 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Verwertung einer bestimmten Charge von Bioabfall über unterschiedliche Zeiträume von mindestens einem Monat. Eine Pflicht des Auftraggebers zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Es werden zwei Rahmenvereinbarungen nach § 4 EG VOL/A mit mehreren Unternehmen über die Übernahme (ab der jeweiligen Übernahmestelle), den Transport und die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung (AVV 200301) ausgeschrieben (Los 1 und 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Verwertung einer bestimmten Charge von Bioabfall über unterschiedliche Zeiträume von mindestens einem Monat. Eine Pflicht des Auftraggebers zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Mengenübernahme im Havariefall):
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestation:
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestation:
1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2.) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;
3.) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.
Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu bewerben.
Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu bewerben.
Los 2 (Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen etc.):
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen:
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen:
Ferner soll eine Rahmenvereinbarung zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gemäß Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) abgeschlossen werden (LOS 3). Hierbei handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, die VOL/A ist nicht anwendbar und die Bekanntmachung erfolgt freiwillig:
Ferner soll eine Rahmenvereinbarung zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gemäß Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) abgeschlossen werden (LOS 3). Hierbei handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, die VOL/A ist nicht anwendbar und die Bekanntmachung erfolgt freiwillig:
Los 3 (Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost):
Übernahme mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen und/oder Containerfahrzeugen und Transport von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab Umladestation:
Übernahme mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen und/oder Containerfahrzeugen und Transport von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab Umladestation:
1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern.
Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Abnahme einer bestimmten Charge von Fertigkompost über unterschiedliche Zeiträume von mindestens einem Monat.
Für alle LOSE gilt: die Beladung erfolgt im Auftrag des AG per Radlader.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Transport von unvorbehandeltem Bioabfall zum Zwecke der Verwertung; Mengenübernahme im Havariefall
Kurze Beschreibung:
LOS 1 (Mengenübernahme im Havariefall):Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestationen:1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;2.) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;3.) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.Beladung erfolgt durch den AG oder in dessen Auftrag per Radlader.Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu bewerben.
LOS 1 (Mengenübernahme im Havariefall):Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestationen:1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;2.) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;3.) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.Beladung erfolgt durch den AG oder in dessen Auftrag per Radlader.Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu bewerben.
LOS 1 (Mengenübernahme im Havariefall):
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestationen:
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestationen:
Beladung erfolgt durch den AG oder in dessen Auftrag per Radlader.
Menge oder Umfang: Los 1: bis zu 15.000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 % /100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Näheres zu den Losen z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Transport von unvorbehandeltem Bioabfall zum Zwecke der Verwertung; Mengenübernahme von Rest- und Übermengen
Kurze Beschreibung:
LOS 2 (Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen…
… etc.):Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen:1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;2.) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;3.) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.Beladung erfolgt durch den AG oder in dessen Auftrag per Radlader.
… etc.):
Menge oder Umfang: Bis zu 9 000 Mg/Jahr ( unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge); Preisobergrenze für das angebotene Verwertungs- einschließlich Transportentgelt: 60,00 EUR/Mg (netto).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Transport von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall
Kurze Beschreibung:
LOS 3 (Mengenübernahme von gütegesichertem…
… Fertigkompost):Übernahme mittels für den Transport von Kompost geeigneter Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab der Umladestation des Abfallwirtschaftszentrums der ZAK in 67657 Kaiserslautern.Beladung erfolgt durch den AG per Radlader.
… Fertigkompost):
Übernahme mittels für den Transport von Kompost geeigneter Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab der Umladestation des Abfallwirtschaftszentrums der ZAK in 67657 Kaiserslautern.
Übernahme mittels für den Transport von Kompost geeigneter Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPK-Dünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab der Umladestation des Abfallwirtschaftszentrums der ZAK in 67657 Kaiserslautern.
Beladung erfolgt durch den AG per Radlader.
Menge oder Umfang: Bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen); der Auftraggeber erwartet eine Vergütung für die Abgabe des Komposts.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Näheres zu den Losen z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen sowie abzunehmender Mindestmengen, siehe Vergabeunterlagen.
Referenznummer: 01-2015-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiserslautern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Angaben und Nachweise - ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A.
… 4 VOL/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen (etwa Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben, etc.).
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen (etwa Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben, etc.).
— Vorlage eines aktuellen Handels-/ Unternehmensregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 8 VOL/A.
— Für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots - etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung - nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots - etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung - nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie die Umsätze des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie die Umsätze des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
— Die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 7 EG Abs. 2 lit. c VOL/A.
— Die Vorlage einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr) im Sinne des § 7 EG Abs. 2 lit. a VOL/A. Die Bankerklärung muss Rückschluss auf die Bonität des Bieters zulassen.
— Für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweisefristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweisefristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen können die Bieter ein externes oder bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots - etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung - nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots - etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung - nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:
— Nur Für Los 1 und 2: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen.
— Zusammenfassende Darstellung des Verwertungskonzepts (getrennt nach Losen). Hierin sind die voraussichtlichen Verwertungswege der Bioabfälle bzw. des Fertigkomposts unter Nennung der Art und Weise der Übernahme, des Transports sowie der vorgesehenen Verwertungsanlage bzw. der Vermarktungswege/ des Bestimmungsorts zu beschreiben. Die Genehmigungssituation ist zu erläutern. Der Bieter ist an die Angabe der Verwertungsanlage/ der Vermarktungswege/ des Bestimmungsorts während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann auch andere zulässige Entsorgungswege wählen, zum Beispiel auf einen Ausfallverbund zurückgreifen.
— Zusammenfassende Darstellung des Verwertungskonzepts (getrennt nach Losen). Hierin sind die voraussichtlichen Verwertungswege der Bioabfälle bzw. des Fertigkomposts unter Nennung der Art und Weise der Übernahme, des Transports sowie der vorgesehenen Verwertungsanlage bzw. der Vermarktungswege/ des Bestimmungsorts zu beschreiben. Die Genehmigungssituation ist zu erläutern. Der Bieter ist an die Angabe der Verwertungsanlage/ der Vermarktungswege/ des Bestimmungsorts während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann auch andere zulässige Entsorgungswege wählen, zum Beispiel auf einen Ausfallverbund zurückgreifen.
— Nur für Los 1 und 2: Eigenerklärung oder Fremderklärungen (Nutzungsnachweise in Form einer verbindlichen Zusage), die die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) mit den angebotenen freien Kapazitäten für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung belegen.
— Nur für Los 1 und 2: Eigenerklärung oder Fremderklärungen (Nutzungsnachweise in Form einer verbindlichen Zusage), die die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) mit den angebotenen freien Kapazitäten für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung belegen.
— Nur für Los 1 und 2: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/ Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen (ggf. Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten der Bioabfälle, AVV 200301). Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat inkl. Positivkatalog kann in Kopie eingereicht werden.
— Nur für Los 1 und 2: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/ Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen (ggf. Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten der Bioabfälle, AVV 200301). Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat inkl. Positivkatalog kann in Kopie eingereicht werden.
— Nur für Los 1 und 2: Angaben von Referenzen über vergleichbare Leistungen nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss.
Sofern der Bieter noch nicht oder über nicht hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Er kann auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten dann die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind, es sei denn die Fachkunde ergibt sich aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Sofern der Bieter noch nicht oder über nicht hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Er kann auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten dann die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind, es sei denn die Fachkunde ergibt sich aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer);
— Beschreibung des Leistungsumfanges;
— Auftragssumme (netto);
— Ausführungszeitraum.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
— Nur für Los 1 und 2: Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
— Nur für Los 1 und 2: Nähere Angaben zu den Verwertungswegen und Verwertungsanlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z.B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Verwertungsleistung vorzulegen.
— Nur für Los 1 und 2: Nähere Angaben zu den Verwertungswegen und Verwertungsanlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z.B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Verwertungsleistung vorzulegen.
— Nur Für Los 1 und 2: Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
— Nur Für Los 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweisefristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweisefristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen können die Bieter ein externes oder bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots - etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung - nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots - etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung - nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es sind keine Sicherheitsleistungen vorgesehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Text der Rahmenvereinbarung (gesondert je Los).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend mit einem rechtsgeschäftlich bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung der Bietergemeinschaft und die Bevollmächtigung des Vertreters ist durch eine entsprechende Erklärung nachzuweisen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ferner sind nachfolgende Angaben und Nachweise - ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung - vorzulegen bzw. folgende Bedingungen zu beachten:
— Für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.09.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
— Für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.09.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
— Außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden.
— Außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden.
— In Los 2 ist zu beachten, dass eine Preisobergrenze von 60 EUR/Mg (netto) nicht überschritten werden darf, andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
— In Los 3 ist zu beachten, dass der Auftraggeber eine Vergütung für die Abgabe des Fertigkomposts erwartet.
— In den Vergabeunterlagen wird je LOS eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden Transportwegen - wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost. Diese können unter http://www.zak-kl.de/downloads abgerufen werden.
— In den Vergabeunterlagen wird je LOS eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden Transportwegen - wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost. Diese können unter http://www.zak-kl.de/downloads abgerufen werden.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-22 📅
Öffnungsort:
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist am Einreichungsort statt.
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist am Einreichungsort statt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Nicole Blauth
Name: (Gaßner, Groth, Siederer & Coll.) – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Postanschrift: EnergieForum Berlin, Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Rechtsanwältin Annette Sander/Rechtsanwalt Jens Kröcher
Fax: +49 30726102610 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-16 📅
Datum des Endes: 2019-10-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01-2015-VOL
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Andernfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Andernfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Quelle: OJS 2015/S 090-161903 (2015-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-24 📅
Name: Hauke Erden GmbH
Postanschrift: Kehlenweg 5
Postort: Remseck
Postleitzahl: 71686
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: BEM Umweltservice GmbH
Postanschrift: Teinacher Straße 34
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71634
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.