Vergabe von Regionalbusleistungen in den Bündeln Anklam und Greifswald

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Regionalbusleistungen in den Bündeln Anklam und Greifswald. Betroffen sind die heutigen Linien 201, 202, 203, 204, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 215, 216, 217, 218, 219, 221, 222, 225, 226 sowie die Linie 1/2 des Stadtverkehrs Anklam (Bündel A/Anklam) und 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 517, 518, 519, 520, 521, 523, 524 (Bündel B/Greifswald).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-03 Auftragsbekanntmachung
2015-11-27 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 2 500 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Postanschrift: Demminer Straße 71-74
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Kontakt
E-Mail: petra.niederberger@kreis-vg.de 📧
Telefon: +49 383487601212 📞
Fax: +49 3834876091212 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 129-237787
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 47-079415
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007, das als ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet wird. Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, so dass die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) keine Anwendung finden (da im Formular insoweit keine Spezifizierung möglich ist, wurde bei der Verfahrensart die Kategorie „Verhandlungsverfahren“ ausgewählt). Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag finden sich insb. unter Ziff. III.2), IV.3.4) und IV.3.6).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Regionalbusleistungen in den Bündeln Anklam und Greifswald. Betroffen sind die heutigen Linien 201, 202, 203, 204, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 215, 216, 217, 218, 219, 221, 222, 225, 226 sowie die Linie 1/2 des Stadtverkehrs Anklam (Bündel A/Anklam) und 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 517, 518, 519, 520, 521, 523, 524 (Bündel B/Greifswald).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bündel A/Anklam
Kurze Beschreibung: Vergabe von Regionalbusleistungen im Bündel Anklam.
Menge oder Umfang: Ca. 1 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bündel B/Greifswald
Kurze Beschreibung: Vergabe von Regionalbusleistungen im Bündel Greifswald.
Menge oder Umfang: Ca. 1 300 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem in Abschnitt IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache in Papierform in zweifacher Ausführung (ein Original, eine Kopie) in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag: Vergabe von Busnahverkehrsleistungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald – Nicht öffnen!“ gekennzeichneten Umschlag bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen.Der Bewerber benennt im Teilnahmeantrag eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
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Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebende Dienstleistung durch die Vorlage der nachstehend unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag auf Kosten des Bewerbers in deutscher Sprache beizulegen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge weitere Eignungsnachweise gemäß § 7 EG Abs. 2 und 3 VOL/A (in analoger Anwendung) anzufordern.
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2. Bietergemeinschaften müssen im Anschreiben des Teilnahmeantrags ihre Mitglieder bezeichnen. Bietergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere
— den Teilnahmeantrag zu stellen,
— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
3. Bei Bietergemeinschaften müssen die zur Prüfung der Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.2) und der technischen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.3) erforderlichen Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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4. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 3.2.2015 datiert) beizufügen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind; Bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedstaat: eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche; Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für uns keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers erfolgt durch folgende schriftliche, unterschriebene selbstgefertigte Erklärung des Bewerbers:
„Der Bewerber bestätigt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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2. der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
3. der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
4. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
5. der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
6. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt worden ist.“
Sollten Aussagen für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafür sprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.
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Mindeststandards:
Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahrenbewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bewerber auch die sonstigen für ihn
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einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Benennung von Referenzen über vom Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Die Verkehre sind unter Angabe folgender Daten aufzulisten: Art und Umfang; jährliches Auftragsvolumen (in Nutzwagen-Kilometer), Zeitraum (seit-bis), in dem die Leistungen erbracht werden, öffentlicher oder privater Auftraggeber, Ansprechpartner (Name, Tel.) des Auftraggebers, an den sich die Vergabestelle zwecks Rückfragen wenden kann.
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Bewerber können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine folgende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bewerber sich beruft, sowie durch Benennung der Referenzen des Dritten zu erbringen:
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„Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass unser Know-How, unsere Einrichtungen und unsere Leistungen dem Bieter/der Bietergemeinschaft bei der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.“.
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Mindeststandards:
Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatliche Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter verpflichten sich bei der Angebotsabgabe (im Teilnahmeantrag noch nicht erforderlich!), die bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern sie nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet sind.
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Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge sind:
1. Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Mecklenburg-Vorpommern) vom 18.3.2003, zuletzt geändert am 30.10.2007; Kommunaler Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (KAV) + Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di)
2. Tarifvertrag Nah-, Regional- und Reiseverkehr (TV – N RR)
TV – N RR Teil I Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Unternehmen im Bereich des Verbandes Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen vom 28.4.2014 und TV – N RR Teil II Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer der Unternehmen im Bereich des Verbandes Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen vom 28.4.2014; beide: Verband Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen (mVo) + Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) – Bundesverband.
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Die Vorgabe eines sog. „fingierten Betriebsübergangs“ nach Art. 4 Abs. 5 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 ist vorgesehen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau P. Niederberger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-07 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 47-079415
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007, das als ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet wird. Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, so dass die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) keine Anwendung finden (da im Formular insoweit keine Spezifizierung möglich ist, wurde bei der Verfahrensart die Kategorie „Verhandlungsverfahren“ ausgewählt).
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Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag finden sich insb. unter Ziff. III.2), IV.3.4) und IV.3.6).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885161 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den § 8a Abs. 7 Satz 1 i. V. m. §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB analog).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 129-237787 (2015-07-03)
Ergänzende Angaben (2015-11-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-423558
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 129-237787
ABl. S-Ausgabe: 233
Quelle: OJS 2015/S 233-423558 (2015-11-27)
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