Die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH beabsichtigt die Vergabe von Speditionsleistungen im Rahmen zweier Klinikneubauten. Die vom AN anzubietende Leistung umfasst die Planung und Durchführung der Güterumzüge der bestehenden Klinikstandorte (Altbau Klinikum am Gesunbrunnen Heilbronn und Klinikum am Plattenwald Bad Friedrichshall) in den Neubau des Klinikums am Gesundbrunnen und des Klinikums am Plattenwald im Kernzeitraum Winter 2015/16 und Sommer 2016. Die Neubauten steht angrenzend an die Bestandsgebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-27.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
Postanschrift: Am Gesundbrunnen
Postleitzahl: 74078
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.slk-kliniken.de🌏
E-Mail: susanna.harst@slk-kliniken.de📧
Telefon: +49 7131494673📞
Fax: +49 713149184673 📠
“Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in...”
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten. Ferner ist das am 1.1.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz zu beachten.
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Quelle: OJS 2015/S 102-185873 (2015-05-27)