Vergabe von SPNV-Leistungen Teilnetz USEDOM

Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpom

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr(SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der Usedomer Bäderbahn GmbH / UBB Polska, der DB Netz AG und der DB Station&Service AG (Bahnhof Züssow und ggf. auch Züssow - Stralsund);
Vergabe der Leistungen im Teilnetz Usedom (in der Vorinformation vom 18.01.2013 als Teilnetz Vorpommern bezeichnet) in Dieseltraktion zur Betriebsaufnahme ab dem 10.12.2017 (Jahresfahrplan 2018) und Betriebsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (entspricht 13 Fahrplanjahren) mit ca. 1,4 Mio. Zugkm p.a. in Dieseltraktion mit folgenden Linien: - RB 21 Stralsund - Swinemünde: Zweistundentakt täglich, ganzjährig; - RB 22 Züssow - Swinemünde: Zweistundentakt täglich, ganzjährig; - RB 23 Wolgast – Swinemünde: Stundentakt täglich, saisonal; es entsteht saisonal durch Überlagerung von RB 21/22/23 zwischen Wolgast und Swinemünde ein Halbstundentakt; - RB 24 Zinnowitz – Peenemünde: Stundentakt täglich, ganzjährig.
Je nach dem Ergebnis der im Vergabeverfahren geplanten Verhandlungen (näheres hierzu unter VI.3) könnte das vorstehende Linienkonzept ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 (oder später) bis zum Betriebsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 dahin gehend reduziert werden, dass ab dem genannten Zeitpunkt SPNV-Leistungen im Umfang von nur noch insgesamt ca. 1,0 Mio. Zugkm p.a. zu erbringen sind auf den Linien: - RB 22 Züssow – Swinemünde: Stundentakt täglich, ganzjährig; RB 23 Wolgast – Swinemünde: Stundentakt täglich, saisonal; es entsteht saisonal durch Überlagerung von RB 22/23 zwischen Wolgast und Swinemünde ein Halbstundentakt; RB 24 Zinnowitz – Peenemünde: Stundentakt täglich, ganzjährig.
Je nach dem Ergebnis der Verhandlungen ist ebenso denkbar, dass nur SPNV-Leistungen nach dem vorstehend genannten verringerten Linienzuschnitt (ca. 1,0 Mio. Zugkm) vergeben werden mit einem Betriebsbeginn ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 (oder später) und einem Betriebsende frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bzw. spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032.
Unabhängig vom Linienzuschnitt sind stets zusätzlich zu den Leistungen auf den betroffenen Linien eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen in der Republik Polen (Abschnitt Staatsgrenze - Swinemünde) im Umfang von ca. 24.000 Zugkm p.a. zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-23 Auftragsbekanntmachung
2017-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
E-Mail: vergabe@vmv-mbh.de 📧
Telefon: +49 385590870 📞
Fax: +49 3855908745 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 062-108835
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 62-100724
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
1) Verfahrensart: Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Darüber hinaus wendet der Aufgabenträger die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV an, nicht jedoch die das Vergabeverfahren betreffenden (materiellen) Vorschriften des GWB und der VgV (vgl. zur Nichtanwendbarkeit der das Vergabevergabeverfahren betreffenden Vorschriften des GWB: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 27.05.2013, 1/SVK/029-12; Beschluss vom 08.08.2013 – 1/SVK/025-13). Die abweichende Bezeichnung unter IV. 1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt. 2) Vorgaben zum Verfahren der Vergabe: Die Bewerber haben bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist die Möglichkeit, ein indikatives Angebot abzugeben. Die indikativen Angebote werden durch den Aufgabenträger geprüft und gewertet wie bindende Angebote, wobei die Anwendung der Zuschlagskriterien Preis und Qualität (Wertung im engeren Sinne) entfällt. Auf dieser Grundlage verhandelt der Aufgabenträger mit den Bewerbern. Je nach Bedarf kann über alle Inhalte der Vergabeunterlagen verhandelt werden und insbesondere über den Linienzuschnitt und den Zeitpunkt der Betriebsaufnahme (siehe Ausführungen oben unter II.1.5)). Der Aufgabenträger reagiert damit u.a. auf die Besonderheit der vorliegenden Vergabe grenzüberschreitender Leistungen in die Republik Polen. Zudem sollen die SPNV-Leistungen möglichst wirtschaftlich beschafft werden bei angemessen hoher Qualität der Verkehre. Die Verhandlungen könnten deshalb auch darauf gerichtet sein, einzelne Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzupassen, die nach den indikativen Angeboten ungewöhnlich hohe Kosten verursachen. Der Aufgabenträger möchte insofern das Know-how der Bieter nutzen, soweit diese Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Gestaltung sehen. Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten die Bewerber, die daran teilgenommen haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist ihr bindendes Angebot abzugeben. Für den Fall, dass lediglich ein einziger Bewerber ein indikatives Angebot abgibt, kann die weitere Angebotsfrist nach der Entscheidung des Aufgabenträgers entfallen. 3) Nachweis vergaberechtlicher Beratung während des Vergabeverfahrens: Im Hinblick auf das hohe Volumen der Vergabe und den außergewöhnlichen Aufwand für die Bieter und den Aufgabenträger besteht ein Interesse aller Beteiligten an einer rechtssicheren Vergabe und an einer frühzeitigen Klärung von etwaigen Zweifelsfragen, durch die eine Wiederholung von Verfahrensabschnitten vermieden werden kann. Im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Erkennbarkeit von etwaigen Verstößen gegen Vergabevorschriften nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB ist in diesem Vergabeverfahren jeder Bieter verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens, insbesondere während der Angebotsfrist durch eine Person mit der Befähigung zum Richteramt oder einer vergleichbaren rechtlichen Qualifikation beraten zu lassen. Der Name der Person und ihre Qualifikation ist im indikativen Angebot und im rechtsgeschäftlichen Angebot jeweils anzugeben. Bewerber und Bieter, die mit dieser Bestimmung nicht einverstanden sind, werden auf die Möglichkeit ihrer Überprüfung durch ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer hingewiesen (s.u. unter VI.4)). 4) Leistungsänderungen nach dem Verkehrsvertrag: Nach dem abzuschließenden Verkehrsvertrag hat der Auftraggeber das Recht, zur Veränderung der Leistungspflichten des EVU. Es besteht insbesondere das Recht zur Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen sowohl auf den Strecken des Teilnetzes USEDOM als auch auf sonstigen Strecken im Land Mecklenburg-Vorpommern im Umfang von maximal 20 % der Grundleistungen. Es gelten die Formulierungen des Verkehrsvertrags. 5) Berichtigung der Vorinformation: Soweit die Vorinformation zur Ankündigung der Vergabe in Gestalt der letzten Veröffentlichung vom 27.02.2014 (siehe insgesamt oben unter IV.3.2)) von der hiesigen Auftragsbekanntmachung abweicht, wird sie hiermit entsprechend berichtigt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr(SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der Usedomer Bäderbahn GmbH / UBB Polska, der DB Netz AG und der DB Station&Service AG (Bahnhof Züssow und ggf. auch Züssow - Stralsund);
Mehr anzeigen
Vergabe der Leistungen im Teilnetz Usedom (in der Vorinformation vom 18.01.2013 als Teilnetz Vorpommern bezeichnet) in Dieseltraktion zur Betriebsaufnahme ab dem 10.12.2017 (Jahresfahrplan 2018) und Betriebsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (entspricht 13 Fahrplanjahren) mit ca. 1,4 Mio. Zugkm p.a. in Dieseltraktion mit folgenden Linien: - RB 21 Stralsund - Swinemünde: Zweistundentakt täglich, ganzjährig; - RB 22 Züssow - Swinemünde: Zweistundentakt täglich, ganzjährig; - RB 23 Wolgast – Swinemünde: Stundentakt täglich, saisonal; es entsteht saisonal durch Überlagerung von RB 21/22/23 zwischen Wolgast und Swinemünde ein Halbstundentakt; - RB 24 Zinnowitz – Peenemünde: Stundentakt täglich, ganzjährig.
Mehr anzeigen
Je nach dem Ergebnis der im Vergabeverfahren geplanten Verhandlungen (näheres hierzu unter VI.3) könnte das vorstehende Linienkonzept ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 (oder später) bis zum Betriebsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 dahin gehend reduziert werden, dass ab dem genannten Zeitpunkt SPNV-Leistungen im Umfang von nur noch insgesamt ca. 1,0 Mio. Zugkm p.a. zu erbringen sind auf den Linien: - RB 22 Züssow – Swinemünde: Stundentakt täglich, ganzjährig; RB 23 Wolgast – Swinemünde: Stundentakt täglich, saisonal; es entsteht saisonal durch Überlagerung von RB 22/23 zwischen Wolgast und Swinemünde ein Halbstundentakt; RB 24 Zinnowitz – Peenemünde: Stundentakt täglich, ganzjährig.
Mehr anzeigen
Je nach dem Ergebnis der Verhandlungen ist ebenso denkbar, dass nur SPNV-Leistungen nach dem vorstehend genannten verringerten Linienzuschnitt (ca. 1,0 Mio. Zugkm) vergeben werden mit einem Betriebsbeginn ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 (oder später) und einem Betriebsende frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bzw. spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032.
Mehr anzeigen
Unabhängig vom Linienzuschnitt sind stets zusätzlich zu den Leistungen auf den betroffenen Linien eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen in der Republik Polen (Abschnitt Staatsgrenze - Swinemünde) im Umfang von ca. 24.000 Zugkm p.a. zu erbringen.
Referenznummer: 15.19 Usedom.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eisenbahnstrecken auf der Insel Usedom inkl. Festlandsanbindung Wolgast - Züssow. Eisenbahnstrecke Züssow - Stralsund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften bzw. sonstiger Rechtsvorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mehr anzeigen
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn keine von den zuständigen Gerichten oder Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße gegen:
(i) arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten;
(ii) im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften;
(iii) Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen;
(iv) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten;
(v) umweltschützende Vorschriften und
(vi) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten
vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder/und Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind.
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch eine Eigenerklärung als Nachweis abgeben, aus der sich ergibt, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen.
Ferner legt der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, sowie eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vor.
Mehr anzeigen
Zudem reicht der Bewerber mit dem Angebot eine Eigenerklärung im Sinne von § 19 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 MiLoG und § 21 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 AEntG gemäß Formblatt der Vergabeunterlagen ein, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie
folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
Mehr anzeigen
aa) — Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum
nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
bb) — Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig
erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit
vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Mehr anzeigen
aaa) —— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
Mehr anzeigen
bbb) —— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggfs. Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Mehr anzeigen
Sind der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den
obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Mehr anzeigen
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen
Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Mehr anzeigen
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Mehr anzeigen
b) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
Mehr anzeigen
c) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet;
Mehr anzeigen
d) Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass beim Bieter im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung keine erheblichen Rückstände an Steuern und Abgaben oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
Mehr anzeigen
Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
geforderten Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt werden.
Die geforderten Dokumente/Erklärungen dürfen nicht vor dem 01.01.2015 datieren, außer es handelt sich um Bescheinigungen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden (z.B. Jahresabschlüsse).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als fachlich und technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind und wenn zudem davon auszugehen ist, dass er über die personellen und sachlichen Mittel verfügt oder bis zur Betriebsaufnahme verfügen wird, um die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Mehr anzeigen
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit wie folgt:
1. Vorlage der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG. Die Zulassung muss der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen, es genügt jeweils die Vorlage einer Kopie;
Mehr anzeigen
2. Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Die unter 2. genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des vom Bieter verschiedenen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Der Bieter weist ferner mittels Eigenerklärung nach, dass er über die technischen und personellen Mittel verfügt oder bis zur Betriebsaufnahme verfügen wird, um die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß auszuführen.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesen Fällen die fachliche und technische Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Gleichzeitig ist dem Land eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Subunternehmens vorzulegen.
Mehr anzeigen
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die Nachweise für die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings aus, wenn nur dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Ausführungen hierzu sind mit Angebotsabgabe vorzulegen, sofern Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine Sicherheit zu erbringen in Höhe von 3,5 Mio. EUR für den Zeitraum vom Vertragsschluss bis zum 31.12.2019 sowie in Höhe von 2,0 Mio. EUR für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis Vertragsende. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält für die vereinbarten Verkehrsleistungen einen jährlichen Zuschuss, auf den das Land monatliche Abschlagszahlungen leistet. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Einzelheiten sind dem Anschreiben zu entnehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter müssen mit Ihrem Angebot eine „Erklärung zur Tariftreue und zum Mindestentgelt“ nach einem vom Auftraggeber vorgegebenem Formblatt einreichen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen oder belegen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG (vgl. auch III.2.3)).
Mehr anzeigen

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Voraussetzung für den Versand der Vergabeunterlagen ist der Eingang des vorgenannten Betrages auf folgendem Konto der VMV bei der Nord/LB: BIC NOLADE2HXXX, IBAN DE78 2505 0000 0130 1193 40. Eine Barzahlung bzw. Einreichung von Verrechnungsschecks ist nicht möglich. Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang ab dem 30.03.2015.
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführer Detlef Lindemann
E-Mail: abst@abst-mv.de 📧

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-30 📅
2013-01-13 📅
2014-02-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15.19 Usedom.
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 62-100724
2013/S 13-017238
2014/S 41-068183
Zusätzliche Informationen
1) Verfahrensart:
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Darüber hinaus wendet der Aufgabenträger die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV an, nicht jedoch die das Vergabeverfahren betreffenden (materiellen) Vorschriften des GWB und der VgV (vgl. zur Nichtanwendbarkeit der das Vergabevergabeverfahren betreffenden Vorschriften des GWB: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 27.05.2013, 1/SVK/029-12; Beschluss vom 08.08.2013 – 1/SVK/025-13).
Mehr anzeigen
Die abweichende Bezeichnung unter IV. 1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
2) Vorgaben zum Verfahren der Vergabe:
Die Bewerber haben bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist die Möglichkeit, ein indikatives Angebot abzugeben. Die indikativen Angebote werden durch den Aufgabenträger geprüft und gewertet wie bindende Angebote, wobei die Anwendung der Zuschlagskriterien Preis und Qualität (Wertung im engeren Sinne) entfällt. Auf dieser Grundlage verhandelt der Aufgabenträger mit den Bewerbern. Je nach Bedarf kann über alle Inhalte der Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen
verhandelt werden und insbesondere über den Linienzuschnitt und den Zeitpunkt der Betriebsaufnahme (siehe Ausführungen oben unter II.1.5)). Der Aufgabenträger reagiert damit u.a. auf die Besonderheit der vorliegenden Vergabe grenzüberschreitender Leistungen in die Republik Polen.
Mehr anzeigen
Zudem sollen die SPNV-Leistungen möglichst wirtschaftlich beschafft werden bei angemessen hoher Qualität der Verkehre. Die Verhandlungen könnten deshalb auch darauf gerichtet sein, einzelne Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzupassen, die nach den indikativen Angeboten ungewöhnlich hohe Kosten verursachen. Der Aufgabenträger möchte insofern das Know-how der Bieter nutzen, soweit diese Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Gestaltung sehen.
Mehr anzeigen
Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten die Bewerber, die daran teilgenommen haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist ihr bindendes Angebot abzugeben. Für den Fall, dass lediglich ein einziger Bewerber ein indikatives Angebot abgibt, kann die weitere Angebotsfrist nach der Entscheidung des Aufgabenträgers entfallen.
Mehr anzeigen
3) Nachweis vergaberechtlicher Beratung während des Vergabeverfahrens:
Im Hinblick auf das hohe Volumen der Vergabe und den außergewöhnlichen Aufwand für die Bieter und den Aufgabenträger besteht ein Interesse aller Beteiligten an einer rechtssicheren Vergabe und an einer frühzeitigen Klärung von etwaigen Zweifelsfragen, durch die eine Wiederholung von Verfahrensabschnitten vermieden werden kann. Im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Erkennbarkeit von etwaigen Verstößen gegen Vergabevorschriften nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB ist in diesem Vergabeverfahren jeder Bieter verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens, insbesondere während der Angebotsfrist durch eine Person mit der Befähigung zum Richteramt oder einer vergleichbaren rechtlichen Qualifikation beraten zu lassen. Der Name der Person und ihre Qualifikation ist im indikativen Angebot und im rechtsgeschäftlichen Angebot jeweils anzugeben. Bewerber und Bieter, die mit dieser Bestimmung nicht einverstanden sind, werden auf die Möglichkeit ihrer Überprüfung durch ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer hingewiesen (s.u. unter VI.4)).
Mehr anzeigen
4) Leistungsänderungen nach dem Verkehrsvertrag:
Nach dem abzuschließenden Verkehrsvertrag hat der Auftraggeber das Recht, zur Veränderung der Leistungspflichten des EVU. Es besteht insbesondere das Recht zur Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen sowohl auf den Strecken des Teilnetzes USEDOM als auch auf sonstigen Strecken im Land Mecklenburg-Vorpommern im Umfang von maximal 20 % der Grundleistungen. Es gelten die Formulierungen des Verkehrsvertrags.
Mehr anzeigen
5) Berichtigung der Vorinformation:
Soweit die Vorinformation zur Ankündigung der Vergabe in Gestalt der letzten Veröffentlichung vom 27.02.2014 (siehe insgesamt oben unter IV.3.2)) von der hiesigen Auftragsbekanntmachung abweicht, wird sie hiermit entsprechend berichtigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19048
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 38561738110 📞
Internetadresse: http://www.abst-mv.de 🌏
Fax: +49 38561738120 📠
Quelle: OJS 2015/S 062-108835 (2015-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Kontakt
Internetadresse: http://www.vmv-mbh.de 🌏
Telefon: +49 38559087-0 📞
Fax: +49 38559087-45 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 043-079675
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 062-108835
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgte mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendete § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Die abweichende Bezeichnung unter IV. 1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ zulässt. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht unter II.2) und V.4) mitgeteilt, weil davon auszugehen ist, dass dies den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei künftigen Ausschreibungen – insbesondere für die hier betroffenen Linien – beeinträchtigen würde.
Mehr anzeigen

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eisenbahnstrecken auf der Insel Usedom inkl. Festlandsanbindung Wolgast – Züssow. Eisenbahnstrecke Züssow – Stralsund.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Angebotspreis über die Vertragslaufzeit). (70)
2. Qualität (Fahrzeugauswahl, Sitzplatzmehrkapazitäten, Sitzanordnung und -gestaltung, Paket Barrierefreiheit, Paket Fahrgastinformation / Mobilfunk / WLAN, Paket AFZS). (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-20 📅
Name: DB Regio AG, Region Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-18 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 041-068183
2013/S 013-017238

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Telefon: +49 3855885165 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 107 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Falle einer in einem Nachprüfungsverfahren begehrten Feststellung im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB sind für deren Geltendmachung die Fristen von § 101b Abs. 2 GWB zu beachten. § 101b Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 043-079675 (2017-02-27)