Vergabeverfahren „Batch and Operating 01477"

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts nach den Vorschriften des KfW-Gesetzes mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die KfW befindet sich im Besitz des Bundes und der Länder. Sie ist Förderbank der deutschen Wirtschaft und Entwicklungsbank für Transformations- und Schwellenländer. Die KfW verfügt über eine komplexe sowie eine stark vernetzte IT-Anwendungs- und Infrastrukturlandschaft.
Für ausführlichere Informationen zur KfW und ihren Aufgaben wird auf den Internetauftritt der KfW unter www.kfw.de verwiesen.
Die KfW plant die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen „Batch“ und „Operating“ für den IT-Betrieb der KfW einschließlich ihrer Konzerntöchter (z. B. IPEX Bank, DEG). Die Dienstleistungen werden auf die nachfolgend beschriebenen zwei Lose aufgeteilt vergeben. Es ist zulässig, sich auf beide Lose zu bewerben. Ggf. wird der Zuschlag auf beide Lose erteilt. Gleichwohl werden für beide Lose gesonderte Verträge geschlossen. Die beiden Lose betreffen folgende Leistungen:
Los 1: Batch-Steuerung:
Die Batch-Steuerung in der KfW ist die zentrale Einheit zur Steuerung und Überwachung der Tages-, Nacht- und Ultimoverarbeitung. Der Auftragnehmer soll die operative Produktionsplanung und -steuerung des Batch-Betriebs erbringen. Die taktische Produktionsplanung und -steuerung verbleibt bei der KfW. Der operative Batch-Betrieb umfasst insbesondere:
— Übernahme der Verantwortung operative Steuerung und Überwachung des Produktionsbetriebs und die Behandlung von Produktionsstörungen.
— Übernahme der Verantwortung für die operative Steuerung und Überwachung der Pre-Produktions- und Test-Umgebungen.
Die KfW setzt für die Planung, Überwachung und Steuerung der plattformübergreifenden Batch-Produktion die Software Control/M, Control/R, BMC Enterprise Control Station und BMC Batch Impact Manager ein. Zur Unterstützung der ITIL-Service-Management-Prozesse werden Produkte aus der HP-Service-Manager-Familie verwendet.
In der täglichen Verarbeitung werden ca. 13 000 bis 15 000 Batch-Jobs verarbeitet. Zum Monatsabschluss liegt die Anzahl im oberen Bereich. Insgesamt gibt es ca. 19 000 aktive Batch-Jobs. Die Überwachungstätigkeiten durch den Dienstleister sind rund um die Uhr zu erbringen (7 Tage x 24 Stunden).
Die Leistungen sind durch Mitarbeiter des Auftragnehmers remote von einem Standort des Auftragnehmers in Deutschland zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt die für die Auftragserfüllung ggf. zusätzlich erforderlichen Infrastrukturkomponenten und TK-Leitungen auf eigene Kosten zur Verfügung.
Los 2: Mainframe Operating:
Im Rahmen der Wahrnehmung des Mainframe Operating soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen:
— Überwachung der Systemkonsolen gem. Betriebsführungshandbuch.
— Störungsbearbeitung oder Eskalation gem. dem Betriebsführungshandbuch.
— Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen vom User Help Desk (UHD), Officer on Duty (OoD) und den Supportgruppen.
— Entgegennahme von Störungsmeldungen von Wartungsdienstleistern.
— Durchführung von Maßnahmen auf Weisung der KfW Supportgruppen, des OoD oder des Notfallmanagers der KfW.
Die Leistungen erfassen auch Unterstützungsleistungen für die Durchführung von Changes oder zur Störungsbeseitigung im Rahmen des Incident-Managements. Die Vorlaufzeit für Unterstützungsanforderungen beträgt bei geplanten Changes im Regelfall 24 Stunden.
Gemeinsame Bedingungen für beide Lose:
Die beschriebenen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rechenzentrums der KfW. Die Auftraggeberin wird ggf. bestehende und künftige Rahmenvereinbarungen berücksichtigen.
Der Beginn der Transitionsphase, die der Leistungserbringung in vollem Umfang vorausgeht, ist derzeit für Anfang des dritten Quartals 2015 vorgesehen.
Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, den branchenüblicher Qualitäts-, Prozess- und Sicherheitsstandards sowie den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags. Die Erbringung der Leistungen muss vom Bieter so strukturiert werden, dass den Anforderungen des BDSG sowie sämtlichen Vertraulichkeitsanforderungen der KfW Rechnung getragen wird. Soweit ausnahmsweise personenbezogene Daten betroffen sind, handelt der Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG). Die ausgeschriebene Leistung ist gemäß den regulatorischen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ als Auslagerung zu betrachten. Der Bieter gestattet die Durchführung von Revisionen und Prüfungen durch die Auftraggeberin, deren Prüfer oder Mitarbeiter der BaFin, um die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben sicher zu stellen. Einzelheiten regelt der Vertrag für das jeweilige Los.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datendienste
Menge oder Umfang: Siehe Beschreibung des Auftrags und Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datendienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://kfw.de 🌏
E-Mail: kfw-batchandoperating@lexantis.com 📧
Telefon: +49 3091578520 📞
Fax: +49 3094042972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 074-130729
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Offenes Verfahren durchgeführt. Die Vergabeunterlagen können bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Franz Josef Hölzl allein unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden: kfw-batchandoperating@lexantis.com. Das Unternehmen, das die Vergabeunterlagen abfordert, muss in der E-Mail zur Abforderung der Vergabeunterlagen zusichern, diese vertraulich zu behandeln. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich vorzulegen. Das gilt insbesondere auch für die nach Ziffer III.2) abzugebenden Erklärungen und Nachweise. Fremdsprachliche Unterlagen sind mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben (kein Faksimile). Das Angebot nebst den zugehörigen Unterlagen ist bis Donnerstag, den 28. Mai 2015, 14:30 Uhr, bei der KfW, EU-Vergabestelle, Palmengartenstraße 5 bis 9, 60325 Frankfurt/Main einzureichen. Das Angebot ist schriftlich und vollständig in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe des Absenders (Firma, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechpartner) unter dem Kennwort „Vergabeverfahren Batch and Operating“ abzugeben. Für den Fall, dass ein Angebot für Los 1 und ein Angebot für Los 2 eingereicht wird, sind die separaten Umschläge für das Los 1 und das Los 2 zusammen in einen weiteren Umschlag zu geben, der unter Angabe des Absenders (Firma, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechpartner) unter dem Kennwort „Vergabeverfahren Batch and Operating“ ab-zugeben. Ferner ist auf dem äußeren Umschlag mit dem Angebot/den Angeboten deutlich erkennbar zu vermerken: „Angebot. Nicht öffnen“. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist schriftlich in deutscher Sprache im Original und zusätzlich in zweifacher schriftlicher Kopie sowie elektronisch in Form eines Datenträgers (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Maßgeblich ist allein das schriftliche Original. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Angebots findet nicht statt. Fragen sind per E-Mail an kfw-batchandoperating@lexantis.com (Kontaktstelle) zu stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich Donnerstag, 21. Mai 2015, 18:00 Uhr gestellt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts nach den Vorschriften des KfW-Gesetzes mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die KfW befindet sich im Besitz des Bundes und der Länder. Sie ist Förderbank der deutschen Wirtschaft und Entwicklungsbank für Transformations- und Schwellenländer. Die KfW verfügt über eine komplexe sowie eine stark vernetzte IT-Anwendungs- und Infrastrukturlandschaft.
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Für ausführlichere Informationen zur KfW und ihren Aufgaben wird auf den Internetauftritt der KfW unter www.kfw.de verwiesen.
Die KfW plant die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen „Batch“ und „Operating“ für den IT-Betrieb der KfW einschließlich ihrer Konzerntöchter (z. B. IPEX Bank, DEG). Die Dienstleistungen werden auf die nachfolgend beschriebenen zwei Lose aufgeteilt vergeben. Es ist zulässig, sich auf beide Lose zu bewerben. Ggf. wird der Zuschlag auf beide Lose erteilt. Gleichwohl werden für beide Lose gesonderte Verträge geschlossen. Die beiden Lose betreffen folgende Leistungen:
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Los 1: Batch-Steuerung:
Die Batch-Steuerung in der KfW ist die zentrale Einheit zur Steuerung und Überwachung der Tages-, Nacht- und Ultimoverarbeitung. Der Auftragnehmer soll die operative Produktionsplanung und -steuerung des Batch-Betriebs erbringen. Die taktische Produktionsplanung und -steuerung verbleibt bei der KfW. Der operative Batch-Betrieb umfasst insbesondere:
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— Übernahme der Verantwortung operative Steuerung und Überwachung des Produktionsbetriebs und die Behandlung von Produktionsstörungen.
— Übernahme der Verantwortung für die operative Steuerung und Überwachung der Pre-Produktions- und Test-Umgebungen.
Die KfW setzt für die Planung, Überwachung und Steuerung der plattformübergreifenden Batch-Produktion die Software Control/M, Control/R, BMC Enterprise Control Station und BMC Batch Impact Manager ein. Zur Unterstützung der ITIL-Service-Management-Prozesse werden Produkte aus der HP-Service-Manager-Familie verwendet.
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In der täglichen Verarbeitung werden ca. 13 000 bis 15 000 Batch-Jobs verarbeitet. Zum Monatsabschluss liegt die Anzahl im oberen Bereich. Insgesamt gibt es ca. 19 000 aktive Batch-Jobs. Die Überwachungstätigkeiten durch den Dienstleister sind rund um die Uhr zu erbringen (7 Tage x 24 Stunden).
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Die Leistungen sind durch Mitarbeiter des Auftragnehmers remote von einem Standort des Auftragnehmers in Deutschland zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt die für die Auftragserfüllung ggf. zusätzlich erforderlichen Infrastrukturkomponenten und TK-Leitungen auf eigene Kosten zur Verfügung.
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Los 2: Mainframe Operating:
Im Rahmen der Wahrnehmung des Mainframe Operating soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen:
— Überwachung der Systemkonsolen gem. Betriebsführungshandbuch.
— Störungsbearbeitung oder Eskalation gem. dem Betriebsführungshandbuch.
— Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen vom User Help Desk (UHD), Officer on Duty (OoD) und den Supportgruppen.
— Entgegennahme von Störungsmeldungen von Wartungsdienstleistern.
— Durchführung von Maßnahmen auf Weisung der KfW Supportgruppen, des OoD oder des Notfallmanagers der KfW.
Die Leistungen erfassen auch Unterstützungsleistungen für die Durchführung von Changes oder zur Störungsbeseitigung im Rahmen des Incident-Managements. Die Vorlaufzeit für Unterstützungsanforderungen beträgt bei geplanten Changes im Regelfall 24 Stunden.
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Gemeinsame Bedingungen für beide Lose:
Die beschriebenen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rechenzentrums der KfW. Die Auftraggeberin wird ggf. bestehende und künftige Rahmenvereinbarungen berücksichtigen.
Der Beginn der Transitionsphase, die der Leistungserbringung in vollem Umfang vorausgeht, ist derzeit für Anfang des dritten Quartals 2015 vorgesehen.
Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, den branchenüblicher Qualitäts-, Prozess- und Sicherheitsstandards sowie den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags. Die Erbringung der Leistungen muss vom Bieter so strukturiert werden, dass den Anforderungen des BDSG sowie sämtlichen Vertraulichkeitsanforderungen der KfW Rechnung getragen wird. Soweit ausnahmsweise personenbezogene Daten betroffen sind, handelt der Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG). Die ausgeschriebene Leistung ist gemäß den regulatorischen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ als Auslagerung zu betrachten. Der Bieter gestattet die Durchführung von Revisionen und Prüfungen durch die Auftraggeberin, deren Prüfer oder Mitarbeiter der BaFin, um die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben sicher zu stellen. Einzelheiten regelt der Vertrag für das jeweilige Los.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Batch
Kurze Beschreibung:
Los 1: Batch-Steuerung:Die Batch-Steuerung in der KfW ist die zentrale Einheit zur Steuerung und Überwachung der Tages-, Nacht- und Ultimoverarbeitung. Der Auftragnehmer soll die operative Produktionsplanung und -steuerung des Batch-Betriebs erbringen. Die taktische Produktionsplanung und -steuerung verbleibt bei der KfW. Der operative Batch-Betrieb umfasst insbesondere:— Übernahme der Verantwortung operative Steuerung und Überwachung des Produktionsbetriebs und die Behandlung von Produktionsstörungen.— Übernahme der Verantwortung für die operative Steuerung und Überwachung der Pre-Produktions- und Test-Umgebungen.Die KfW setzt für die Planung, Überwachung und Steuerung der plattformübergreifenden Batch-Produktion die Software Control/M, Control/R, BMC Enterprise Control Station und BMC Batch Impact Manager ein. Zur Unterstützung der ITIL-Service-Management-Prozesse werden Produkte aus der HP-Service-Manager-Familie verwendet.In der täglichen Verarbeitung werden ca. 13 000 bis 15 000 Batch-Jobs verarbeitet. Zum Monatsabschluss liegt die Anzahl im oberen Bereich. Insgesamt gibt es ca. 19 000 aktive Batch-Jobs. Die Überwachungstätigkeiten durch den Dienstleister sind rund um die Uhr zu erbringen (7 Tage x 24 Stunden).Die Leistungen sind durch Mitarbeiter des Auftragnehmers remote von einem Standort des Auftragnehmers in Deutschland zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt die für die Auftragserfüllung ggf. zusätzlich erforderlichen Infrastrukturkomponenten und TK-Leitungen auf eigene Kosten zur Verfügung.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mainframe Operating
Kurze Beschreibung:
Los 2: Mainframe Operating:Im Rahmen der Wahrnehmung des Mainframe Operating soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Aufgaben übernehmen:— Überwachung der Systemkonsolen gem. Betriebsführungshandbuch.— Störungsbearbeitung oder Eskalation gem. dem Betriebsführungshandbuch.— Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen vom User Help Desk (UHD), Officer on Duty (OoD) und den Supportgruppen.— Entgegennahme von Störungsmeldungen von Wartungsdienstleistern.— Durchführung von Maßnahmen auf Weisung der KfW Supportgruppen, des OoD oder des Notfallmanagers der KfW.Die Leistungen erfassen auch Unterstützungsleistungen für die Durchführung von Changes oder zur Störungsbeseitigung im Rahmen des Incident-Managements. Die Vorlaufzeit für Unterstützungsanforderungen beträgt bei geplanten Changes im Regelfall 24 Stunden.Gemeinsame Bedingungen für beide Lose:Die beschriebenen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rechenzentrums der KfW. Die Auftraggeberin wird ggf. bestehende und künftige Rahmenvereinbarungen berücksichtigen.Der Beginn der Transitionsphase, die der Leistungserbringung in vollem Umfang vorausgeht, ist derzeit für Anfang des dritten Quartals 2015 vorgesehen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, den branchenüblicher Qualitäts-, Prozess- und Sicherheitsstandards sowie den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags. Die Erbringung der Leistungen muss vom Bieter so strukturiert werden, dass den Anforderungen des BDSG sowie sämtlichen Vertraulichkeitsanforderungen der KfW Rechnung getragen wird. Soweit ausnahmsweise personenbezogene Daten betroffen sind, handelt der Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG). Die ausgeschriebene Leistung ist gemäß den regulatorischen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ als Auslagerung zu betrachten. Der Bieter gestattet die Durchführung von Revisionen und Prüfungen durch die Auftraggeberin, deren Prüfer oder Mitarbeiter der BaFin, um die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben sicher zu stellen. Einzelheiten regelt der Vertrag für das jeweilige Los.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Batch: VST 65/14; Operating: VSt 66/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe des Angebots einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise müssen mit dem Angebot ggf. auch für „eignungsrelevante Nachunternehmer“ und „einfache Nachunternehmer“ abgegeben werden. In der Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) müssen jedoch noch nicht alle einfachen Nachunternehmer angegeben werden, die später zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Zudem müssen die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise für „verbundene Unternehmen“ und „Dritte“ abgegeben werden.
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Ein „Bieter“ ist die rechtliche Einheit, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt und ein Angebot einreicht. Mit „Bieter“ ist stets auch eine Bietergemeinschaft gemeint, es sei denn das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
Ein „eignungsrelevanter Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat.
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Ein „einfacher Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat.
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Ein „verbundenes Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das mit dem Bieter im Sinne des § 15 AktG verbunden ist und auf das sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft.
„Dritter“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft.
Bei den in dieser Bekanntmachung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Im Einzelnen sind folgende Erklärungen und Nachweise seitens des Unternehmens abzugeben (Mindestanforderungen):
Das Unternehmen erklärt, dass:
1. es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
2. es in den letzten 5 Jahren seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. in den letzten 5 Jahren über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich nicht in Liquidation befindet,
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4. es in den letzten fünf Jahren nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
5. ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
6. es in den letzten 5 Jahren Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
7. es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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8. es den Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
9. es in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
(a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
(b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
(c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet und
10. es im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen ist für alle Anbieter der vorliegend zu vergebenden Leistungen in den Bereichen „Batch“ und „Operating“ von großer Bedeutung. Die KfW wird deswegen alle ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, eignungsrelevanter Nachunternehmer, einfacher Nachunternehmer, verbundener Unternehmen und Dritter in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung und damit der Entscheidung über das Vorliegen der Eignung machen. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden vertraulich behandelt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von vertraulichen Informationen.
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Zum Nachweis der vorstehend aufgeführten Anforderungen reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und / oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe des Angebots einzureichen. Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 7 EG Abs. 9 Satz 2 VOL/A) des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen/Dritten durch den Bieter und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
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1. Erklärungen zum Umsatz sowie Kopien der Gewinn- und Verlustrechnungen des Bieters (einschließlich Anmerkungen) der 3 Geschäftsjahre 2011 bis 2013.
Mindestanforderung: Der Bieter muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre (2011 bis 2013) einen Umsatz von mindestens 50 000 000 EUR aufweisen.
2. Kopien der Abschlussberichte des Wirtschaftsprüfers für die drei testierten Geschäftsjahre 2011 bis 2013 einschließlich der Kopien der Testate des Wirtschaftsprüfers.
Soweit Bieter nicht zur Veröffentlichung von Gewinn- und Verlustrechnungen und/oder testierten Abschlussberichten (im Sinne der Ziffer 1. und 2.) verpflichtet sind, können sie Kopien der nicht testierten Gewinn- und Verlustrechnung und des Abschlussberichts vorlegen.
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Zum Nachweis der vorstehend genannten Anforderungen (im Sinne der Ziffer 1. und 2.) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und / oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe des Angebots einzureichen. Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, sind die nachfolgend geforderten Erklärungen/Nachweise für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 7 EG Abs. 9 Satz 2 VOL/A). Die Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen/Dritten durch den Bieter und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
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1. Unternehmen des Bieters:
Erklärung des Bieters, wie lange sein Unternehmen und insbesondere der jeweilige Geschäftsbereich, der die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, in der heutigen oder einer wesentlich ähnlichen Einheit und geschäftlichen Ausrichtung bestehen.
Mindestanforderung: Das Unternehmen und insbesondere der jeweilige Geschäftsbereich des Bieters, der die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Los 1 und/oder 2 erbringen wird, muss in der heutigen oder einer wesentlich ähnlichen Einheit und geschäftlichen Ausrichtung mit Abschluss des letzten Geschäftsjahres (2014) mindestens seit sieben Jahren bestehen. Im Fall von vorangegangenen Zusammenschlüssen oder sonstigen gesellschaftsrechtlichen Änderungen kann auch auf den betreffenden Geschäftsbereich beim jeweiligen Rechtsvorgänger Bezug genommen werden.
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2. Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit und relevantes Leistungsspektrum:
Beschreibung der Geschäftstätigkeit (Schwerpunkte) sowie des Leistungsspektrums in den Bereichen „Batch“ (für Los 1) und „Operating“ (für Los 2) auf jeweils maximal fünf einseitig beschriebenen DIN A4 Blättern für jeden Bereich (sofern für das jeweilige Los angeboten wird), Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5. Ausführungen darüber hinaus wer-den nicht gewertet.
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3. Organisation:
(a) Compliance:
Mindestanforderung: Der Bieter muss die unternehmenseigene Compliance-Organisation beschreiben. Dazu gehört insbesondere, wie der Bieter die Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Compliance-Management-Systeme an sich ändernde gesetzliche Anforderungen und Markttrends sicherstellt. Einzugehen ist außerdem auf die Ausgestaltung der „IT-Compliance“; hierunter wird die Einhaltung von regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit IT-Prozessen, Anwendungen und Systemen verstanden. Das wesentliche Ziel ist der verantwortungsvolle Umgang mit allen Aspekten der Informationstechnik. Dabei müssen die im Unternehmen eingesetzten IT-Systeme und Prozesse den für Einrichtung und Betrieb solcher Systeme geltenden Gesetzen, Richtlinien und anderen Verhaltensmaßregeln genügen. Diese Beschreibung muss von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem eignungsrelevanten Nachunternehmer abgegeben werden.
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Die Ausführungen sind auf maximal 4 einseitig beschriebene DIN A4 Blätter, Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5 zu beschränken. Ausführungen darüber hinaus werden nicht gewertet.
(b) Daten- und Geheimnisschutz:
Mindestanforderung: Der Bieter muss die unternehmenseigene Datenschutzorganisation und die Vorkehrungen zum Geheimnisschutz beschreiben und angeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt. Diese Beschreibung muss von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem eignungsrelevanten Nachunternehmer abgegeben werden.
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(c) Einhaltung von Standards:
Mindestanforderung: Zum Nachweis hinreichender Kontroll- und Qualitätsstandards müssen Nachweise vorgelegt und mit dem Angebot abgegeben werden, dass:
(i) das Unternehmen IT-Dienstleistungen im Einklang mit üblichen Kontrollstandards erbringt (z. B. IDW PS 951/ISAE3402),
(ii) das Unternehmen IT-Dienstleistungen im Einklang mit üblichen IT-Security- und Business Continuity Standards erbringt (z.B. ISO 27001, ISO 2700FF, BSI Grundschutz, BS17799, ISO 22313), insbesondere entsprechende Notfallpläne existent sind und regelmäßig auf Aktualität hin getestet und überprüft werden.
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Die Nachweise sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem eignungsrelevanten Nachunternehmer sowie jedem verbundenen Unternehmen und jedem Dritten vorzulegen. Das gilt nur, soweit ihre Funktion im vorliegenden Verfahren mit den unter (i) und (ii) aufgeführten Gesichtspunkten im Zusammenhang steht (z.B. nicht bei verbundenen Unternehmen oder Dritten, die an der Auftragsdurchführung nicht beteiligt sind und nur zur Herstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einbezogen wurden).
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Für die genannten „Standards“ (gemäß (i) und (ii)) sollen ein oder mehrere Zertifikate beigebracht oder – falls keine Zertifikate vorhanden sind – jeweils ein vergleichbarer unternehmensspezifischer Standard benannt werden.
Darüber hinaus ist auf insgesamt maximal 4 einseitig beschriebenen DIN A4 Blättern, Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5 – Ausführungen darüber hinaus werden nicht gewertet – jeweils zu beschreiben, 1) wie das Zertifikat/der unternehmensspezifische Standard konkret ausgestaltet ist, 2) wie diese im Unternehmen umgesetzt werden und 3) wie sichergestellt wird, dass diese auch im Rahmen der Leistungserbringung für die angewendet werden.
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4. Personal:
(a) Personalkapazitäten des Bieters
Angaben über die Anzahl (i) der Mitarbeiter des Unternehmens insgesamt und (ii) jeweils die der fest angestellten Mitarbeiter/innen, die über eine für die Leistungserbringung relevante Berufserfahrung verfügen und die der Bieter für die zu erbringenden Leistungen für die Bereiche „Batch“ und „Operating“ jeweils insgesamt zur Verfügung hat. Dazu zählen auch Leiharbeitnehmer, die dem Bieter zu Arbeitsleistungen überlassen werden, wobei das nur im Falle einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung gilt. Diese Angaben müssen von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem eignungsrelevanten Nachunternehmer gemacht werden.
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Mindestanforderung: Der Bieter muss im Jahresdurchschnitt in den drei Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 für jeden der Bereiche „Batch“ und „Operating“ (sofern für das jeweilige Los angeboten wird) über jeweils mindestens 25 fest angestellte Mitarbeiter innerhalb der EU verfügt haben. Dazu zählen auch Leiharbeitnehmer, die dem Bieter zu Arbeitsleistungen überlassen werden, wobei das nur im Falle einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung gilt. In Bezug auf die beiden Lose sind dabei Doppelnennungen zulässig, d.h. ein oder mehrere Mitarbeiter können sowohl für Los 1 als auch für Los 2 herangezogen werden, sofern sie die o.g. Voraussetzungen in Bezug auf ihre relevante Berufserfahrung und die Verfügbarkeit für die zu erbringenden Leistungen erfüllen.
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(b) Projektsprache Deutsch
Mindestanforderung: Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bieters, dass alle von ihm für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter fähig sind, schriftlich und mündlich in deutscher Sprache zu kommunizieren (soweit die Mitarbeiter Kontakt mit dem Auftraggeber haben) und Projektdokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen (sofern dies zu ihrem Aufgabenbereich gehört). Diese Erklärung ist nur vom Bieter selbst abzugeben.
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5. Referenzen
Mindestanforderung: Der Bieter legt je Los insgesamt mindestens drei Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen für andere Auftraggeber vor. Die im Rahmen der Referenzen erbrachten Leistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier für das jeweilige Los zu beschaffenden Leistungen (wie unter II.1.5) und in den Vergabeunterlagen beschrieben) vergleichbar sein. Der Bieter erklärt, dass die Leistungen jeweils von ihm als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden. Die Referenzen müssen entweder Leistungen aufgrund noch laufender Verträge betreffen oder Leistungen aufgrund von Verträgen, die jedenfalls nicht bereits vor dem 1.1.2013 beendet wurden. Zulässig sind auch Referenzen, die Leistungen für Mitglieder der KfW Bankengruppe betreffen. Mindestens eine der drei Referenzen je Los muss aus dem Bankenumfeld stammen, d. h. Vertragspartner oder Empfänger der Leistungen muss eine Bank sein.
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In Bezug auf die beiden Lose sind Doppelnennungen zulässig, d. h. eine oder mehrere Referenzen können sowohl für Los 1 als auch für Los 2 herangezogen werden, sofern sie die sachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens drei Referenzen angeben.
Es sind mindestens drei Leistungen anzugeben. Aus Sicht der KfW sind zum Nachweis der Eignung i. d. R. 3 vergleichbare Leistungen ausreichend. Zur Prüfung der Eignung werden jedoch alle eingereichten Referenzen berücksichtigt.
Erforderlich sind bei allen Referenzen insbesondere die folgenden Angaben:
— Auftraggeber mit Adresse (wenn der Auftraggeber nicht genannt werden darf, muss eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Rechtsanwalts (kein Syndikusanwalt) beigefügt werden, der bescheinigt, dass die hier erfolgten Angaben tatsächlich zutreffen);
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— Angaben zur Dauer des zugrundeliegenden Vertrages (Monat und Jahr des Vertragsbeginns bzw. des Vertragsendes) bzw. ob der Vertrag bei Angebotsabgabe noch läuft;
— Beschreibung der erbrachten Leistung im jeweiligen Bereich (auch soweit diese als Teil eines größeren Leistungspakets erbracht wurden) nach Art, Umfang und Schwierigkeit (z. B. Branche, Anzahl Kundenstandorte);
— Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens oder des Dritten);
— Eigenschaft des Auftraggebers als Bank, andernfalls Branche des Auftraggebers;
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse oder Kontaktdaten des Wirtschaftsprüfers oder des Rechtsanwalts (kein Syndikusanwalt), der eine Bestätigung über die getätigten Angaben ausgestellt hat; und
— Leistungsvolumen der erbrachten Leistung: in EUR netto (gerundet auf glatte 10 000 EUR).
Um der KfW die Überprüfung der Vergleichbarkeit der angegebenen Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Teil B der Vergabeunterlagen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, die in den Referenzen gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und insbesondere die angegebenen Kontaktpersonen des Auftraggebers zu kontaktieren. Für den Fall, dass der Bieter bei einer oder mehreren der vorstehend geforderten Kundenreferenzen den Namen des Auftraggebers aus einem wichtigen Grund nicht angeben darf (zum Beispiel wegen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit), dann muss der Bieter den Auftraggeber so konkret wie möglich umschreiben (zum Beispiel "deutsche Großbank") und mit seinem Angebot eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Rechtsanwalts (kein Syndikusanwalt) einreichen, aus der sich ergibt, dass dieser Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt den Namen des Auftraggebers kennt und dass die Angebot gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen.
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Falls darüber hinaus der Bieter nicht in der Lage ist, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz zu machen, muss er im Angebot auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden.
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Zum Nachweis der vorstehend in Ziffer 1. bis 5. genannten Anforderungen reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter/der Bietergemeinschaft nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der jüngsten Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Franz Josef Hölzl, Tieckstraße 32, 10115 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Franz Josef Hölzl
Name: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
URL der Teilnahme: http://www.kfw.de 🌏
E-Mail: beschaffungsmanagement@kfw.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Batch: VST 65/14; Operating: VSt 66/14
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Offenes Verfahren durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen können bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Franz Josef Hölzl allein unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden: kfw-batchandoperating@lexantis.com. Das Unternehmen, das die Vergabeunterlagen abfordert, muss in der E-Mail zur Abforderung der Vergabeunterlagen zusichern, diese vertraulich zu behandeln.
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Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich vorzulegen. Das gilt insbesondere auch für die nach Ziffer III.2) abzugebenden Erklärungen und Nachweise. Fremdsprachliche Unterlagen sind mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben (kein Faksimile). Das Angebot nebst den zugehörigen Unterlagen ist bis Donnerstag, den 28. Mai 2015, 14:30 Uhr, bei der KfW, EU-Vergabestelle, Palmengartenstraße 5 bis 9, 60325 Frankfurt/Main einzureichen. Das Angebot ist schriftlich und vollständig in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe des Absenders (Firma, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechpartner) unter dem Kennwort „Vergabeverfahren Batch and Operating“ abzugeben. Für den Fall, dass ein Angebot für Los 1 und ein Angebot für Los 2 eingereicht wird, sind die separaten Umschläge für das Los 1 und das Los 2 zusammen in einen weiteren Umschlag zu geben, der unter Angabe des Absenders (Firma, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechpartner) unter dem Kennwort „Vergabeverfahren Batch and Operating“ ab-zugeben. Ferner ist auf dem äußeren Umschlag mit dem Angebot/den Angeboten deutlich erkennbar zu vermerken: „Angebot. Nicht öffnen“.
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Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist schriftlich in deutscher Sprache im Original und zusätzlich in zweifacher schriftlicher Kopie sowie elektronisch in Form eines Datenträgers (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Maßgeblich ist allein das schriftliche Original. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Angebots findet nicht statt. Fragen sind per E-Mail an kfw-batchandoperating@lexantis.com (Kontaktstelle) zu stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich Donnerstag, 21. Mai 2015, 18:00 Uhr gestellt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Vergabestelle
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Telefon: +49 6974310 📞
Quelle: OJS 2015/S 074-130729 (2015-04-11)