Vergabeverfahren Beförderung von Menschen mit Behinderungen

Lebenshilfe Starnberg gemeinnützige GmbH

Tägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu den Einrichtungen des Auftraggebers in Starnberg in den Schuljahren 2015/2016 bis 2018/2019, voraussichtlich mit neunsitzigen Bussen mit Einrichtungen für Rollstuhltransport und Transport elektrischer Rollstühle sowie ggf. teilweise mit kleineren behindertengerechten Fahrzeugen, Stellung von Betreuungspersonal, besondere Anforderungen an Betreuung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Unterschiedliche Bustouren je Los morgens, nachmittags, und teilweise mittags; bisherigen Routen siehe Vergabeunterlagen; abschließende Festlegung der Routen erst vor Beginn des jeweiligen Schuljahres, voraussichtlich im Juli für das im September beginnende Schuljahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lebenshilfe Starnberg gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Leutstettener Straße 22
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lebenshilfe-starnberg.de 🌏
E-Mail: w.renner@heuking.de 📧
Fax: +49 8954031521 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 058-102184
ABl. S-Ausgabe: 58

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu den Einrichtungen des Auftraggebers in Starnberg in den Schuljahren 2015/2016 bis 2018/2019, voraussichtlich mit neunsitzigen Bussen mit Einrichtungen für Rollstuhltransport und Transport elektrischer Rollstühle sowie ggf. teilweise mit kleineren behindertengerechten Fahrzeugen, Stellung von Betreuungspersonal, besondere Anforderungen an Betreuung.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Menge oder Umfang: Unterschiedliche Bustouren morgens, nachmittags, und teilweise mittags; bisherigen Routen siehe Vergabeunterlagen; abschließende Festlegung der Routen erst vor Beginn des jeweiligen Schuljahres, voraussichtlich im Juli für das im September beginnende Schuljahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 39 Monate
Referenznummer: Vergabeverfahren Beförderung von Menschen mit Behinderungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starnberg und Umgebung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:
„Ich/Wir erkläre(n), dass:
(1) über mein/unser Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
(2) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
(3) ich/wir in eigener Person bzw. durch einen meiner/unserer verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde(n), nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR und nicht mit einer Geldbuße nach § 21 Abs. 2 AEntG oder § 21 Abs. 2 MiLoG belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge(n),
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(4) ich/wir in eigener Person bzw. durch einen meiner/unserer verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2009 genannten Strafbestimmungen rechtkräftig verurteilt worden bin/sind, oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge(n),
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(5) ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind,
(6) ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst erfülle(n) oder durch Dritte, wobei ich/wir dies auf einem Beiblatt erläutern, falls ich/wir diese Voraussetzungen nicht selbst erfülle(n),
(7) mir/uns bekannt ist, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die als Nachunternehmer/Subunternehmer benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Unterauftragnehmer übertragen darf/dürfen und kein Anspruch auf eine Zustimmung des Auftraggebers hierzu nach Vertragsschluss besteht,
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(8) ich/wir keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit anderen Bietern getroffen habe(n), Kenntnis der Inhalte anderer Angebote habe(n) oder anderen Bietern Kenntnis über Inhalte meines/unseres Angebots gegeben habe(n),
(9) ich/wir mich/uns verpflichte(n), den von uns beschäftigten Arbeitnehmern mindestens die in einem für uns verpflichtenden Tarifvertrag oder in anderer Weise für den Beschäftigungsort vorgegebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG), kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG, aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG besteht (§ 8 AEntG) oder nach dem MiLoG,
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(10) ich/wir unverzüglich weitere gewünschte Angaben mache(n) bzw. Nachweise vorlegen werde(n), falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug),
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(11) ich/wir den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von mir/uns vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für mich/uns erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
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(12) ich/wir über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfüge(n), wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in angemessener Höhe versichert ist bzw. sind, oder wir hiermit verbindlich zusichern, dass ich/wir im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornehme(n). Eine Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersenden wir dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich nach Vertragsschluss.
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(13) ich/wir in einem Berufs- oder Handelsregister im Sinne von § 7 EG Abs. 8 VOL/A 2009 eingetragen bin/sind, und zwar in folgendem Register unter folgender Nummer (Angabe Bezeichnung des Registers und Registernummer durch Bieter erforderlich).
Sind zu dem jeweiligen Punkt keine Erklärungen/Nachweise bzw. Erläuterungen in dem vorgesehenen Feld eingetragen bzw. auf einem Beiblatt beigefügt, gilt jeweils die Erklärung bis zum Wort „ODER“ (in Großbuchstaben) als abgegeben“.
— Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, Anschrift zuständige Niederlassung (falls abweichend vom Hauptsitz), vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den Bieter (Telefon, Telefax, E-Mail).
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— Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters/Ansprechpartners der Bietergemeinschaft mit vollständigem Firmennamen des Ansprechpartners (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), vollständigem Namen des bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle zur Bietergemeinschaft oder deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail, sowie folgende Erklärung: „Wir erklären, dass das nachfolgend in Buchst. c) als bevollmächtigter Vertreter angegebene Unternehmen für verbindliche Angaben, Erklärungen und tatsächliche Handlungen und die Entgegennahme von Angaben und Erklärungen, beides im Rahmen dieser Vergabemaßnahme und bezogen auf die Bietergemeinschaft und alle Mitglieder, von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ohne Begrenzung bevollmächtigt ist. Dies gilt insbesondere für die in Buchst. c) genannte Einzelperson (natürliche Person). Wir werden diese Bevollmächtigungen auf Anforderung unverzüglich nachweisen. Wir werden jede Änderung an diesen Bevollmächtigungen unverzüglich mitteilen. Eine solche Änderung ist nur wirksam, wenn sie der Vergabestelle zugegangen ist, bei personellen Änderungen zusätzlich nur dann, wenn gleichzeitig neue Bevollmächtigungen gleicher Art und gleichen Umfangs ausgesprochen werden. Wir stellen sicher, dass bei dem bevollmächtigten Unternehmen zu üblichen Geschäftszeiten stets eine zu diesem Verfahren empfangs- und aussagebereite Person, vornehmlich die unter Buchst. c) genannte Einzelperson, verfügbar ist. Die Vergabestelle kann sich daher mit allen Fragen sowohl zur Bietergemeinschaft als Ganzes als auch zu deren Mitgliedern an das in Buchst. c) genannte Unternehmen und insbesondere die dort genannte Einzelperson wenden. Die Vergabestelle kann sich aber ebenso und ohne vorheriges Ansprechen der Personen nach Buchst. c) unmittelbar an die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft und die dort als Ansprechpartner genannten Einzelpersonen (natürliche Personen) wenden“.
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Folgende Erklärung: „Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten Bietern/Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Angebot mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden“.
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.2) und III.2.3) zu machende Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2012-2014 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2012), und folgende Erklärung. „Wir verpflichtet uns, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist“.
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und III.2.3) zu machende Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe bzw. des Loses, für das der Bieter ein Angebot abgibt, nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben „zusammenzusuchen“. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist folgende Erklärung abzugeben: „Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass sich der Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von mir/uns mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu überprüfen und weitere Angaben zu unserer Eignung zu erhalten. Auf Anforderung der Vergabestelle werden wird die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers belegen“. Zu jeder Referenz sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bieter selbst, Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner anzugeben.
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— Angaben zur Erfahrung des/der vorgesehenen Fahrdienstleiter(s) und stellvertretenden Fahrdienstleiter(s);
— Angaben zur Gesamtzahl der verfügbaren und vorgesehenen Fahrzeuge (Mindestanforderungen hinreichende Anzahl sowie gemäß Fahrplan);
— Einzelangaben zu den vorgesehenen Fahrzeugen (Mindestanforderung hinreichende Anzahl sowie gemäß Fahrplan)
— Folgende Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise: „Ich/wir erklären(n), dass wir uns hinsichtlich unserer Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter berufen. Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers werden wir unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten (Teil C der Vergabeunterlagen, Anhang/Anhänge zu Anlage 11 zu einem späteren Vertrag, eine Erklärung je Drittem) dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind“. Hierzu Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer).
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und III.2.2) zu machende Angaben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter genannt wird.
Sonstige besondere Bedingungen: Vertrag des Auftraggebers gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Herrn Dr. Wolfgang, G. Renner, LL.M.
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabeverfahren Beförderung von Menschen mit Behinderungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, können nur unverzüglich eingereicht werden, müssen jedoch spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Kenntnis von einem Rechtsverstoß bei der Vergabestelle eingehen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen innerhalb der hier angegebenen Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle eingehen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der hier angegebenen Friste zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle eingehen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 058-102184 (2015-03-19)