Vergabeverfahren für Gebäudereinigung für Schulen, Kindergärten und Gebäude der Gemeinde Ottobrunn

Gebäudereinigung für Schulen, Kindergärten und öffentliche Gebäude der Gemeinde Ottobrunn

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 19 Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 32.000 m. Es handelt sich dabei um

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-14 Auftragsbekanntmachung
2016-03-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Grundfläche Unterhaltsreinigung insg. ca. 32.000 m². Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gebäudereinigung für Schulen, Kindergärten und öffentliche Gebäude der Gemeinde Ottobrunn
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 85521
Postort: Ottobrunn
Kontakt
Internetadresse: http://www.ottobrunn.de 🌏
E-Mail: kaemmerei@ottobrunn.de 📧
Telefon: +49 8960808264 📞
Fax: +49 896080825014 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 137-252912
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Ab der Kalenderwoche 30 (20.07.2015) besteht Gelegenheit zu einer Objektbesichtigung, an der Interessenten, die die Vergabeunterlagen abgefordert haben, teilnehmen können. Hierzu wird um eine Anmeldung vorher bei der Vergabestelle gebeten. Den so angemeldeten Interessenten werden Uhrzeit, Ort und ggf. weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Es wird dringend empfohlen, an der Objektbesichtigung teilzunehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 19 Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 32.000 m
3 Grundschulen, 7 Kindergärten, 1 Wohnhaus und Verwaltungsgebäude der Gemeinde wie Feuerwehrgebäude, Jugendzentrum und Rathaus.
Los 1: 6 Gebäude mit ca. 16.000 m
Los 2: 13 Gebäude mit ca. 16.000 m
Los 3: 17 Buswartehäuschen und und ein WC eines S-Bahnhofes
Weiteres: Siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 6 Gebäude der Gemeinde Ottobrunn
Menge oder Umfang: Los 1: 6 Gebäude mit ca. 16.000 m2 NGF.Gebäude im Einzelnen: Bauhof Ottobrunn, Jugendfreizeitstätte Einstein, Volksschule an der Albert-Schweitzer-Str., Volksschule an der Friedenstraße, Haus für Kinder Gartenstraße, Kindergarten Spatzennest und Pfiffikus.
Los 1: 6 Gebäude mit ca. 16.000 m
Gebäude im Einzelnen: Bauhof Ottobrunn, Jugendfreizeitstätte Einstein, Volksschule an der Albert-Schweitzer-Str., Volksschule an der Friedenstraße, Haus für Kinder Gartenstraße, Kindergarten Spatzennest und Pfiffikus.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 13 Gebäude der Gemeinde Ottobrunn
Menge oder Umfang: Los 2 für 13 Gebäude mit ca. 16.000 m2 NGF.Gebäude im Einzelnen: Rathaus Ottobrunn, Wolf-Ferrari-Haus, Bibliothek Ottobrunn, Feuerwehr Ottobrunn, Haus der Senioren, Volksschule Lenbachallee, Haus für Kinder Villa Kunterbunt, Kindergarten Schnirkelschnecke, Kindergarten Regenbogen, Sternhaus, VHS und Jugendcafe, Kinderkrippe a. d. Lenbachalle (nur Glasreinigung), Friedhof Ottobrunn (nur Glasreinigung).
Los 2 für 13 Gebäude mit ca. 16.000 m
Gebäude im Einzelnen: Rathaus Ottobrunn, Wolf-Ferrari-Haus, Bibliothek Ottobrunn, Feuerwehr Ottobrunn, Haus der Senioren, Volksschule Lenbachallee, Haus für Kinder Villa Kunterbunt, Kindergarten Schnirkelschnecke, Kindergarten Regenbogen, Sternhaus, VHS und Jugendcafe, Kinderkrippe a. d. Lenbachalle (nur Glasreinigung), Friedhof Ottobrunn (nur Glasreinigung).
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung von 17 Buswartehäuschen und und ein WC eines S-Bahnhofes
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung von 17 Buswartehäuschen und und ein WC eines S-Bahnhofes.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ottobrunn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:
„Ich/Wir erkläre(n), dass:
(1) über mein/unser Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
(2) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
(3) ich/wir in eigener Person bzw. durch einen meiner/unserer verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde(n), nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR und nicht mit einer Geldbuße nach § 21 Abs. 2 AEntG oder § 21 Abs. 2 MiLoG belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge(n),
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(4) ich/wir in eigener Person bzw. durch einen meiner/unserer verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2009 genannten Strafbestimmungen rechtskräftig verurteilt worden bin/sind, oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge(n),
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(5) ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind,
(6) ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbsterfülle(n) oder durch Dritte, wobei ich/wir dies auf einem Beiblatt erläutern, falls ich/wir diese Voraussetzungennicht selbst erfülle(n),
(7) mir/uns bekannt ist, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die als Nachunternehmer/Subunternehmer benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an (andere) Unterauftragnehmer übertragen darf/dürfen und kein Anspruch auf eine Zustimmung des Auftraggebers hierzu nach Vertragsschluss besteht,
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(8) ich/wir keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit anderen Bietern getroffen habe(n), Kenntnis der Inhalte anderer Angebote habe(n) oder anderen Bietern Kenntnis über Inhalte meines/unseres Angebots gegebenhabe(n),
(9) ich/wir mich/uns verpflichte(n), den von uns beschäftigten Arbeitnehmern mindestens die in einem für uns verpflichtenden Tarifvertrag für den Beschäftigungsort vorgegebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes(TVG), kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG besteht (§ 8 AEntG),
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(10) ich/wir unverzüglich weitere gewünschte Angaben mache(n) bzw. Nachweise vorlegen werde(n), falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug),
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(11) ich/wir den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von mir/uns vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für mich/uns erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
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(12) ich/wir über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfüge(n), wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mindestens in folgender Höhe versichert ist bzw. sind, oder ich/wir hiermit verbindlich zusichere/n, dass ich/wir im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornehme(n):
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(a) Personenschäden bis mind. 1 000 000 EUR,
(b) Sachschäden bis mind. 1 000 000 EUR,
(c) Vermögensschäden bis mind. 1 000 000 EUR,
(d) Bearbeitungsschäden bis mind. 100 000 EUR,
(e) Schlüssel- und Transponderverlust bis mind. 100 000 EUR.
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a)-(e) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt. Die Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersenden wir dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach Vertragsschluss.
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(13) ich/wir in einem Berufs- oder Handelsregister im Sinne von § 7 EG Abs. 8 VOL/A 2009 eingetragen bin/sind.
— Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von vollständigem Firmennamen (wie Eintragim Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, Anschrift zuständige Niederlassung (falls abweichend vom Hauptsitz), vollständigem Namen eines Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den Bieter (Telefon, Telefax, E-Mail).
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— Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigtenVertreters/Ansprechpartners der Bietergemeinschaft mit vollständigem Firmennamen des Ansprechpartners (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), vollständigem Namen des bevollmächtigtenVertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle zur Bietergemeinschaft oder deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail.
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— Für Nachunternehmer/ein oder verbundenes Unternehmen,der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll: Von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.2) und III.2.3) zu machende Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2012-2014 (netto) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2012), und folgende Erklärung. „Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist“.
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und III.2.3) zu machende Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten Daten (Referenz Auftraggeber; Zeitraum der Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten zu Anfang und Ende); falls Auftrag beendet ist, Gründe für Beendigung (Auslaufen, außerordentl./ordentl. Kündigung durch Auftragnehmer/Auftraggeber); Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bieter selbst, Mitglied der Bietergemeinschaft oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname); Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der jährlichen Vergütung in EUR; Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber; Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner).Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe,welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden.
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— Die Bieter müssen 5 Referenzen für den Leistungsbereich Unterhaltsreinigung vorlegen.
Für den Bereich Unterhaltsreinigung sind solche Referenzen der Art nach vergleichbar, die in Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden und Feuerwehrgebäuden vergleichbarer Größe wie dem zu reinigenden Objekt nicht nur vorübergehend erbracht wurden. Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten 5 Jahren). Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er unter „Bemerkungen“ erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt nicht. Für mehr als fünf Referenzen können die einzelnen Formblätter elektronisch kopiert und eingefügt werden.
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— Folgende Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise: „Ich/wir erklären(n), dass wir uns hinsichtlich unserer Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter berufen. Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers werden wir unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Dritten dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind“. Hierzu Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritten und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B.Nachunternehmer).
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen,der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll (siehe auch vorstehend); von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) zu machende Angaben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ab einer Gesamtauftragssumme von 500.000,-- Euro (inkl. MwSt.) ist eine Sicherheitsleistung von 5 % innerhalb von 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu leisten. Die Vergabestelle kann die Sicherheitsleistung auf Antrag des Auftragnehmers jährlich anteilig reduzieren, wenn die Erfüllung des Vertrages unstrittig ist (z.B. keine Abmahnungen/Rechnungskürzungen, keine bekannten Schäden).
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Für die anteilige Reduzierung ist jährlich ein Antrag zu stellen. Die Antragstellung ist frühestens mit Ablauf des Betrachtungszeitraumes zulässig.
Die Gesamtauftragssumme entspricht der Gesamtsumme (brutto) der Gesamtzusammenstellung der Jahresvergabesummen aller Objekte für die gesamte Vertragsdauer. Beispiel: Jahresvergabesummen 100.000 EUR netto, Dauer 5 Jahre, Gesamtauftragssumme 595.00.000 EUR brutto, die Sicherheitsleistung beträgt 29.750,-- EUR. Grundlage sind die von der Vergabestelle rechnerisch richtig gestellten Summen. Die Sicherheitsleistung wird auf ganze Euro abgerundet.
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Die Sicherheitsleistung umfasst die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, und die Erstattung von Überzahlungen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsvoraussetzung ist Abnahme in Form von Regieberichten; Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der vollständigen Rechnung fällig; im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter genannt wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Erforderlich, wenn Unterlagen nicht in elektronischer Form abgerufen werden und in Papierform zugesandt werden. Den Betrag bitte unter Bezug „Vergabeunterlagen Reinigung 2015“ an die Gemeinde Ottobrunn unter IBAN: DE05 7025 0150 0540 1010 03 überweisen.
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Alle Unterlagen stehen auch elektronisch zur Verfügung.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-15 📅
Öffnungsort: Rathaus Ottobrunn, Kämmerei
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Ottobrunn, Kämmerei
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Maximilian Huber

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich die Vergabestelle nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Rüge ausgesprochen worden ist. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Dies gilt auch, sofern Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zudem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 137-252912 (2015-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 149 849,42 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ottobrunn

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-076637
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 137-252912
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Ab der Kalenderwoche 30 (20.7.2015) besteht Gelegenheit zu einer Objektbesichtigung, an der Interessenten, die die Vergabeunterlagen abgefordert haben, teilnehmen können. Hierzu wird um eine Anmeldung vorher bei der Vergabestelle gebeten. Den so angemeldeten Interessenten werden Uhrzeit, Ort und ggf. weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Es wird dringend empfohlen, an der Objektbesichtigung teilzunehmen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Reinigungszeit (40)
3. Qualitätssicherung (20)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-25 📅
Name: gewa GmbH
Postanschrift: Fahnhorststraße 13
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46117
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich die Vergabestelle nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Rüge ausgesprochen worden ist. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Dies gilt auch, sofern Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zudem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 046-076637 (2016-03-02)