Die ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt ist der Full-Service IT-Dienstleister der AOKs Baden Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland und erbringt seine Leistungen für rund 17 500 Anwender. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main, Palleskestraße 1. Zu den Kernaufgaben der ITSCare gehört der vollständig integrative Betrieb krankenkassenspezifischer Anwendungen, ausgerichtet an der GKV-Branchenlösung oscare. Die ITSCare als Auftraggeber und Vergabestelle beabsichtigt zur Optimierung der Kostensituation, Steigerung der Flexibilität und Skalierbarkeit sowie Verbesserung der Ausfallsicherheit die beiden Leistungspakete „Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb“ (Los 1) und „Dezentrale Systeme“ (Los 2) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb von einem oder mehreren externen Partnern erbringen zu lassen. Im Rahmen des zentralen Infrastrukturbetriebes (Los 1) sollen die für den Betrieb erforderlichen Hard- und Softwarebestandteile grundsätzlich durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Temporär ist es ggf. erforderlich, dass durch den Auftraggeber bereitgestellte Hardware durch den Auftragnehmer betrieben werden muss. Dauerhafte Ausnahmen bilden die Extended Housing Services, die dauerhaft vom Auftraggeber betrieben werden.
Geplanter Vertragsbeginn ist der 1.6.2016.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-09-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IT|S|Care - IT-Services für den Gesundheitsmarkt
Postanschrift: Saonestraße 3a
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sonja Kenigstein
E-Mail: vergabestelle.ffm@itscare.de📧
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.itscare.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beabsichtigte Verlängerung des Vertrags über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
2015/S 199-361698”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Verlängerung des im Jahr 2016 im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ("ITSCare 2020"; 2015/S 199-361698) an die...”
Kurze Beschreibung
Verlängerung des im Jahr 2016 im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ("ITSCare 2020"; 2015/S 199-361698) an die T-Systems International GmbH vergebenen Vertrags über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie („Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb“, Los 1) und über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie („Dezentrale Systeme“, Los 2) über das derzeitige Vertragsende (31.12.2023) hinaus bis zum 31.12.2026. Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf der 10-Tages-Frist gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu schließen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1 (Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb) umfasst im Wesentlichen Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Rechenzentrums-Infrastruktur (Gebäude,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1 (Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb) umfasst im Wesentlichen Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Rechenzentrums-Infrastruktur (Gebäude, Stromversorgung, Klimatisierung, Zutrittskontrolle, Zertifizierung etc.) sowie die Beschaffung, Betrieb, Wartung und Optimierung der Rechenzentrums-Hardware (Server etc.)und erforderlichen Software (bis einschließlich Betriebssystemsoftware).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dezentrale Systeme
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Personalcomputern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2 (Dezentrale Systeme) umfasst vor allem die Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Endgeräte(Warenkorb mit Thin Clients, Desktops, Laptops,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2 (Dezentrale Systeme) umfasst vor allem die Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Endgeräte(Warenkorb mit Thin Clients, Desktops, Laptops, Drucker, Mobile Devices etc.), die Bereitstellung der Client-Software-Infrastruktur (z. B. Windows, Virenschutz, Office) sowie die Rollen- und Berichtigungsvergabe und Telefonieaktivitäten.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“ITSCare und T-Systems International haben in 2016 im Anschluss an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ("ITSCare 2020", 2015/S...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
ITSCare und T-Systems International haben in 2016 im Anschluss an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ("ITSCare 2020", 2015/S 199-361698) einen Vertrag über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie für die Lose 1 und 2 mit einer Laufzeit von 67 Monaten abgeschlossen; dieser Vertrag wurde im Rahmen der vereinbarten Verlängerungsoption um weitere 24 Monate bis zum 31.12.2023 verlängert. Der Vertrag soll nunmehr modifiziert und bis zum 31.12.2026 erneut verlängert wer-den (im Folgenden „Vertragsverlängerung“).
Diese beabsichtigte Vertragsverlängerung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne erneutes wettbewerbliches Vergabeverfahren zulässig, weil sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die die ITSCare im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und der Gesamtcharakter des Auftrags sich aufgrund der Vertragsverlängerung nicht verändert.
1. Ziel der ITSCare ist eine wirtschaftliche Leistungsbeschaffung unter Einsatz der dem Stand der Technik im vertragsgegenständlichen Leistungsbereich entsprechenden und hierfür wesentlichen Cloud-Technologie. Im Zeitpunkt der Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Projekt „ITSCare 2020“ und auch im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption war nicht vorhersehbar, mit welcher Geschwindigkeit sich der Stand der Technik mit Blick auf die Cloud-Technologie - im Unterschied zur allg. IT-Entwicklung - und insb. die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Cloud-Technologie im Rahmen der Sozialdatenverarbeitung entwickeln würden und dass gerade im Zeitpunkt des Auslaufens der bereits vorgesehenen Verlängerungsoption (Ende 2023) eine Neuausschreibung „zur Unzeit“ käme, weil es einerseits zu früh wäre, um die Cloud-Technologie und deren Rechtsrahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinreichend abbilden zu können, andererseits aber zu spät, um einen neuen öffentlichen Auftrag auf Basis des bisherigen Stands der Technik – ohne Einbeziehung der Cloud-Technologie – mit einer wirtschaftlich sinnvollen Laufzeit zu vergeben. Dieser derzeit ungewisse Zustand wird aber nur ein vorübergehender sein: Die ITSCare geht davon aus, dass aufgrund der laufenden Abstimmungen insb. mit den Aufsichts- und Datenschutzbehörden voraussichtlich in 2025 Klarheit zu den rechtlichen Möglichkeiten der Cloud-Nutzung im Bereich des Sozialdatenschutzes bestehen wird, die Grundlage verlässlicher Mengenschätzungen für eine Neuausschreibung sein können. Die Vertragsverlängerung dient der Überbrückung dieses Übergangszeitraums bis zur geplanten Neuausschreibung.
2. Eine Neuausschreibung des Auftrags mit dem bisherigen Leistungsumfang, also ohne Nutzung sozialdatenschutzrechtlich ungeklärter Cloud-Technologie, für den Übergangszeitraum bis zu der erwarteten Klärung der regulatorischen Rahmenbedingungen, also für die Jahre 2024 bis 2026, wäre nach der aktuell durchgeführten Markterkundung unwirtschaftlich. Im Falle einer Neuausschreibung wäre aufgrund der durch COVID 19 und Ukraine-Krieg verursachten wirtschaftlichen Unsicherheiten mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen und eine Amortisierung der erheblichen Migrationskosten bei derart kurzer Vertragslaufzeit nicht möglich. Hinzu kämen technische Unsicherheiten bei der dann ggf. notwendigen zweifachen Migration innerhalb von drei Jahren und Kosten, die auf Seiten der ITSCare im Zusammenhang mit der Betreuung dieser Migrationen anfallen.
3. Die Vertragsverlängerung lässt den Gesamtcharakter des Vertrags unberührt.
4. Die Höchstgrenze des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB, wonach die Erhöhung nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts (einschließlich der bereits ausgeübten vertraglichen Verlängerungsoption) betragen darf, ist eingehalten.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 199-361698
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Zentraler IT-Infrastrukturbetrieb
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Hahnstraße 43 d
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6603📞
Fax: +49 615112-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen:
§ 135 GWB:
"(1) Ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen:
§ 135 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
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Quelle: OJS 2022/S 179-507406 (2022-09-13)