Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31. 3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Einzelheiten zu den Inhalten der beiden Lose finden sich in Anhang B – „Angaben zu den Losen“ dieser Auftragsbekanntmachung. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsichtunterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH; c) den Schulen im Freistaat Sachsen; d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Leistungsbereiche im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt SVN 2.0 (Internetübergang, Breakout Sprache, Mobilfunk) in gesonderten Verfahren vergeben werden. Diese werden voraussichtlich kurzfristig bekanntgemacht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Die in diesem Vergabeverfahren zu beschaffenden Leistungen werden voraussichtlich für ca. 2 500 Standorte der Landesverwaltung und der Kommunen benötigt. Die reguläre Laufzeit der Verträge beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet vorbehaltlich der Ausübung der Verlängerungsoption (Abschnitt II.2.3)) am 31.3.2022. Eine Verlängerung der Laufzeit der Verträge ist jeweils um 36 Monate möglich.
Die in diesem Vergabeverfahren zu beschaffenden Leistungen werden voraussichtlich für ca. 2 500 Standorte der Landesverwaltung und der Kommunen benötigt. Die reguläre Laufzeit der Verträge beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet vorbehaltlich der Ausübung der Verlängerungsoption (Abschnitt II.2.3)) am 31.3.2022. Eine Verlängerung der Laufzeit der Verträge ist jeweils um 36 Monate möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), FB1.4 – Vergabestelle, Recht, Lizenzen
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 351205450📞
Fax: +49 35132649909 📠
a) Für die Anforderungen nach Abschnitt III.2) hat der Auftraggeber ein Informationsmemorandum mit Formblättern erstellt. Dieses Informationsmemorandum einschließlich der Formblätter kann auf www.evergabe.de oder auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm heruntergeladen werden. Um die Verwendung der angelegten Formblätter wird gebeten. Für den Fall des Downloads von der Internetseite http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm hat sich der Bewerber im Zeitraum der Teilnahmeantragsfrist regelmäßig auf der Internetseite selbstständig zu informieren, ob ggf. Bieterfragen und deren Antworten veröffentlicht werden.
b) Jeder Teilnahmeantrag muss mit allen Angaben und Nachweisen in einer Originalfassung (Papierfassung) sowie in einer einfachen elektronischen Kopie auf einer CD-ROM/DVD-ROM (als durchsuchbares PDF) in einer einzigen Datei eingereicht werden, wobei Kopien von Nachweisen oder Scans einzelner Seiten als Bild in das PDF eingebunden werden dürfen. Bei Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie gilt der Inhalt des Originals. Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar und einfache elektronische Kopie) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und deutlich mit dem Absender (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft) sowie folgender Aufschrift zu versehen: nicht öffnen Teilnahmeantrag zu Vergabenummer SID 2015-24 DR Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Infrastruktur Teilnahmeantrag für Los 1 (SINI)/für Los 2 (SIDI). *
* bitte jeweils nur die zutreffende Alternative angeben; Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu senden.
c) Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags schriftlich oder in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn es den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in dieser Auftragsbekanntmachung Vorrang vor den Angaben in dem Informationsmemorandum.
d) Etwaige Rückfragen im Teilnahmewettbewerb sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) zu richten. Rückfragen sind unverzüglich schriftlich und spätestens bis 8.10.2015, 12:00 Uhr zu stellen. Eine Zusendung dieser Rückfragen per Telefax oder per E-Mail ist zulässig und wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. Alle rechtzeitig eingegangenen Rückfragen werden in Textform beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
e) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form ist zulässig. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Erklärungen und Nachweise gemäß den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) gesondert abzugeben. Zusätzlich muss die Bewerbergemeinschaft eine Erklärung abgeben, in der folgende Angaben enthalten sind:
— Aufzählung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeweils vorgesehener Leistungsbereich;
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters;
— Haftung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner.
Die Zuverlässigkeit (Abschnitt III.2.1)) muss für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
f) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen. Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss eine Erklärung ausfüllen und unterschreiben, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Kapazitäten im Falle der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Auftragsbekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit (Abschnitt III.2.1)) der Nachunternehmer ist in jedem Fall nachzuweisen.
g) Liste über einzureichende Unterlagen gem. § 9 EG Abs. 4 VOL/A:
— Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate bei Ablauf der Teilnahmefrist,
— Eigenerklärung über die in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände (siehe Abschnitt III.2.1)) dieser Bekanntmachung),
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehungen, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung (siehe Abschnitt III.2.2)) dieser Auftragsbekanntmachung),
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen), mit den unter Abschnitt III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Inhalten,
— Angaben zur Qualifikation der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen mit den unter Abschnitt III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Inhalten,
— Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist Beschäftigten und der Führungskräfte hervorgeht,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
— im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft eine Liste über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist,
— im Falle der Einbindung von Dritten eine Erklärung des Dritten, dass er dem Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft seine Kapazitäten im Falle der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellt.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
II) Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de
Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, +49 35142031444.
Abschnitt II: Auftragsgegenstand:
Angaben zu den Losen:
— SID 2015-24 DR.
a) Für die Anforderungen nach Abschnitt III.2) hat der Auftraggeber ein Informationsmemorandum mit Formblättern erstellt. Dieses Informationsmemorandum einschließlich der Formblätter kann auf www.evergabe.de oder auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm heruntergeladen werden. Um die Verwendung der angelegten Formblätter wird gebeten. Für den Fall des Downloads von der Internetseite http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm hat sich der Bewerber im Zeitraum der Teilnahmeantragsfrist regelmäßig auf der Internetseite selbstständig zu informieren, ob ggf. Bieterfragen und deren Antworten veröffentlicht werden.
b) Jeder Teilnahmeantrag muss mit allen Angaben und Nachweisen in einer Originalfassung (Papierfassung) sowie in einer einfachen elektronischen Kopie auf einer CD-ROM/DVD-ROM (als durchsuchbares PDF) in einer einzigen Datei eingereicht werden, wobei Kopien von Nachweisen oder Scans einzelner Seiten als Bild in das PDF eingebunden werden dürfen. Bei Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie gilt der Inhalt des Originals. Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar und einfache elektronische Kopie) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und deutlich mit dem Absender (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft) sowie folgender Aufschrift zu versehen: nicht öffnen Teilnahmeantrag zu Vergabenummer SID 2015-24 DR Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Infrastruktur Teilnahmeantrag für Los 1 (SINI)/für Los 2 (SIDI). *
* bitte jeweils nur die zutreffende Alternative angeben; Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu senden.
c) Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags schriftlich oder in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn es den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in dieser Auftragsbekanntmachung Vorrang vor den Angaben in dem Informationsmemorandum.
d) Etwaige Rückfragen im Teilnahmewettbewerb sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) zu richten. Rückfragen sind unverzüglich schriftlich und spätestens bis 8.10.2015, 12:00 Uhr zu stellen. Eine Zusendung dieser Rückfragen per Telefax oder per E-Mail ist zulässig und wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. Alle rechtzeitig eingegangenen Rückfragen werden in Textform beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
e) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form ist zulässig. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Erklärungen und Nachweise gemäß den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) gesondert abzugeben. Zusätzlich muss die Bewerbergemeinschaft eine Erklärung abgeben, in der folgende Angaben enthalten sind:
— Aufzählung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeweils vorgesehener Leistungsbereich;
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters;
— Haftung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner.
Die Zuverlässigkeit (Abschnitt III.2.1)) muss für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
f) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen. Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss eine Erklärung ausfüllen und unterschreiben, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Kapazitäten im Falle der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Auftragsbekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit (Abschnitt III.2.1)) der Nachunternehmer ist in jedem Fall nachzuweisen.
g) Liste über einzureichende Unterlagen gem. § 9 EG Abs. 4 VOL/A:
— Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate bei Ablauf der Teilnahmefrist,
— Eigenerklärung über die in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände (siehe Abschnitt III.2.1)) dieser Bekanntmachung),
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehungen, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung (siehe Abschnitt III.2.2)) dieser Auftragsbekanntmachung),
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen), mit den unter Abschnitt III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Inhalten,
— Angaben zur Qualifikation der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen mit den unter Abschnitt III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Inhalten,
— Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist Beschäftigten und der Führungskräfte hervorgeht,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
— im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft eine Liste über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist,
— im Falle der Einbindung von Dritten eine Erklärung des Dritten, dass er dem Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft seine Kapazitäten im Falle der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellt.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
II) Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de
Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, +49 35142031444.
Abschnitt II: Auftragsgegenstand:
Angaben zu den Losen:
— SID 2015-24 DR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31. 3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Einzelheiten zu den Inhalten der beiden Lose finden sich in Anhang B – „Angaben zu den Losen“ dieser Auftragsbekanntmachung. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31. 3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Einzelheiten zu den Inhalten der beiden Lose finden sich in Anhang B – „Angaben zu den Losen“ dieser Auftragsbekanntmachung. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsichtunterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts;
b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH;
c) den Schulen im Freistaat Sachsen;
d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Leistungsbereiche im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt SVN 2.0 (Internetübergang, Breakout Sprache, Mobilfunk) in gesonderten Verfahren vergeben werden. Diese werden voraussichtlich kurzfristig bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Leistungsbereiche im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt SVN 2.0 (Internetübergang, Breakout Sprache, Mobilfunk) in gesonderten Verfahren vergeben werden. Diese werden voraussichtlich kurzfristig bekanntgemacht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten
Netz-Infrastruktur (SINI)
Kurze Beschreibung:
Von Los 1 der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen…
… umfasst:— Aufbau und Betrieb eines exklusiven Backbones mit mindestens 2 Backbone-Standorten, die sich im Freistaat Sachsen befinden (Abstand zwischen den beiden Backbone-Standorten mindestens 5 km);— Aufbau und Betrieb eines (soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll) zumindest logisch exklusiven Zugangsnetzes, mit dem sämtliche SVN-Standorte (insgesamt ca. 2 500 Standorte der Landesverwaltung und der Kommunen) an den Backbone angeschlossen werden;— Migration der aktuell an das heutige SVN und das heutige KDN II angeschlossenen Standorte auf das SVN 2.0 sowie ggf. Anschluss weiterer Standorte an das SVN 2.0;— Unterstützung von mobilem Arbeiten;— Errichtung und Betrieb von WLAN-Infrastrukturen an SVN-Standorten (Option);— Realisierung einer Verschlüsselung;— Aufbau und Betrieb von Firewalls;— Aufbau und Betrieb eines Netzmanagements und -monitorings durch eine exklusive Betriebsmannschaft, wobei das Network Operation Center im Freistaat Sachsen eingerichtet und betrieben werden muss;— Einhaltung bestimmter Service Level, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeiten und Wiederherstellungszeiten im Backbone, im Zugangsnetz, im LAN (soweit LAN-Management vom Auftragnehmer übernommen wird) und – bei Ausübung der entsprechenden Option – bei zentralen WLAN Controllern und WLAN APs sowie in Bezug auf Quality of Service (Jitter, Delay, Packet Loss);— Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001;— Zurverfügungstellung eines 2nd und 3rd Level Supports im Rahmen eines vom Auftragnehmer des Loses 2 aufgebauten und betriebenen Service Desks;— Nutzung von bereitgestellten Management- und Administrationssystemen (insbesondere Issue Tracking System, Configuration Management Data Base, Werkzeuge für Leistungskatalog, Demand- und Portfoliomanagement, Dokumentenablage); die Bereitstellung dieser Systeme erfolgt durch den Auftragnehmer des Loses 2;— Erarbeitung und ständige Pflege von Konzepten (insbesondere Migrationskonzept, IT-Sicherheitskonzept, Notfallkonzept);— Beteiligung an ITIL-basierenden Prozessen;— Bereitstellung von bzw. Zugang zu den Betriebsparametern, die dem Auftraggeber ein unabhängiges Monitoring ermöglichen;— Erstellung von Dokumentationen und Berichten;— Abstimmung mit den Auftragnehmern der anderen Leistungsbereiche.
… umfasst:
— Aufbau und Betrieb eines exklusiven Backbones mit mindestens 2 Backbone-Standorten, die sich im Freistaat Sachsen befinden (Abstand zwischen den beiden Backbone-Standorten mindestens 5 km);
— Aufbau und Betrieb eines (soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll) zumindest logisch exklusiven Zugangsnetzes, mit dem sämtliche SVN-Standorte (insgesamt ca. 2 500 Standorte der Landesverwaltung und der Kommunen) an den Backbone angeschlossen werden;
— Aufbau und Betrieb eines (soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll) zumindest logisch exklusiven Zugangsnetzes, mit dem sämtliche SVN-Standorte (insgesamt ca. 2 500 Standorte der Landesverwaltung und der Kommunen) an den Backbone angeschlossen werden;
— Migration der aktuell an das heutige SVN und das heutige KDN II angeschlossenen Standorte auf das SVN 2.0 sowie ggf. Anschluss weiterer Standorte an das SVN 2.0;
— Unterstützung von mobilem Arbeiten;
— Errichtung und Betrieb von WLAN-Infrastrukturen an SVN-Standorten (Option);
— Realisierung einer Verschlüsselung;
— Aufbau und Betrieb von Firewalls;
— Aufbau und Betrieb eines Netzmanagements und -monitorings durch eine exklusive Betriebsmannschaft, wobei das Network Operation Center im Freistaat Sachsen eingerichtet und betrieben werden muss;
— Einhaltung bestimmter Service Level, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeiten und Wiederherstellungszeiten im Backbone, im Zugangsnetz, im LAN (soweit LAN-Management vom Auftragnehmer übernommen wird) und – bei Ausübung der entsprechenden Option – bei zentralen WLAN Controllern und WLAN APs sowie in Bezug auf Quality of Service (Jitter, Delay, Packet Loss);
— Einhaltung bestimmter Service Level, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeiten und Wiederherstellungszeiten im Backbone, im Zugangsnetz, im LAN (soweit LAN-Management vom Auftragnehmer übernommen wird) und – bei Ausübung der entsprechenden Option – bei zentralen WLAN Controllern und WLAN APs sowie in Bezug auf Quality of Service (Jitter, Delay, Packet Loss);
— Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001;
— Zurverfügungstellung eines 2nd und 3rd Level Supports im Rahmen eines vom Auftragnehmer des Loses 2 aufgebauten und betriebenen Service Desks;
— Nutzung von bereitgestellten Management- und Administrationssystemen (insbesondere Issue Tracking System, Configuration Management Data Base, Werkzeuge für Leistungskatalog, Demand- und Portfoliomanagement, Dokumentenablage); die Bereitstellung dieser Systeme erfolgt durch den Auftragnehmer des Loses 2;
— Nutzung von bereitgestellten Management- und Administrationssystemen (insbesondere Issue Tracking System, Configuration Management Data Base, Werkzeuge für Leistungskatalog, Demand- und Portfoliomanagement, Dokumentenablage); die Bereitstellung dieser Systeme erfolgt durch den Auftragnehmer des Loses 2;
— Erarbeitung und ständige Pflege von Konzepten (insbesondere Migrationskonzept, IT-Sicherheitskonzept, Notfallkonzept);
— Beteiligung an ITIL-basierenden Prozessen;
— Bereitstellung von bzw. Zugang zu den Betriebsparametern, die dem Auftraggeber ein unabhängiges Monitoring ermöglichen;
— Erstellung von Dokumentationen und Berichten;
— Abstimmung mit den Auftragnehmern der anderen Leistungsbereiche.
Menge oder Umfang: Die in Los 1 zu beschaffenden Leistungen werden voraussichtlich für ca. 2 500 Standorte der Landesverwaltung und der Kommunen benötigt. Die reguläre Laufzeit des Vertrags beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet vorbehaltlich der Ausübung der Verlängerungsoption (Abschnitt II.2.3)) am 31.3.2022. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 36 Monate möglich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Konzeption, Aufbau und Betrieb
der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI).
Kurze Beschreibung:
Von Los 2 der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen…
… umfasst:— Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) durch eine exklusive Betriebsmannschaft in einergeeigneten Rechenzentrums-Infrastruktur mit Hauptstandort in Dresden als exklusive, sichere, mandantenfähige, virtualisierte, skalierbare, modulare, homogene und transparente Plattform für alle von Los 2 umfassten Dienste; Betrieb der SIDI durch eine exklusive Betriebsmannschaft;— Migration der aktuell bestehenden Dienste auf die SIDI sowie Aufbau von neuen Diensten auf der SIDI sowie Betrieb dieser Dienste auf jeweils festgelegten Betriebsebenen; dies betrifft insbesondere die eGovernment-Dienste, die Unified Communications Dienste, die Dienste aus den Bereichen Identity Access Management; (IAM) und Enterprise Mobility Management (EMM) sowie die Basisdienste (Sicherheit, Datenbanken, E-Mail, Sonstige);— Zurverfügungstellung und Betrieb von Schnittstellen des SVN 2.0 zum öffentlichen Sprachnetz, zum Internet, zum Mobilfunknetz, zum Verbindungsnetz zwischen Bund und Ländern (ehemals DOI – Deutschland-Online-Infrastruktur), zum KDN III sowie zu befreundeten Netzen; Aufbau und Betrieb der hierfür notwendigen Border Router Infrastruktur inkl. Verwaltung des für den Auftraggeber vorgesehenen Autonomus Systems;— Aufbau und Betrieb eines Monitorings und Bereitstellung von bzw. Zugang zu den Betriebsparametern, die dem Auftraggeber ein unabhängiges Monitoring ermöglichen;— Einhaltung bestimmter Service Level, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeiten und; Wiederherstellungszeiten;— Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001;— Aufbau und Betrieb eines Service Desks für alle Leistungsbereiche, Zurverfügungstellung eines 1st Level Supports für alle Leistungsbereiche, Zurverfügungstellung eines 2nd und 3rd Level Supports für den Leistungsbereich SIDI;— Bereitstellung und Betrieb von Management- undAdministrationssystemen (insbesondere Issue Tracking System, Configuration Management System, Werkzeuge für Leistungskatalog, Demand- und Portfoliomanagement, Dokumentenablage) und optional eines SVN-Hilfeportals; Einbindung der Auftragnehmer der anderen Leistungsbereiche in diese Systeme;— Erarbeitung und ständige Pflege von Konzepten (insbesondere Migrationskonzept, IT-Sicherheitskonzept,Notfallkonzept);— Beteiligung an und auftragnehmerseitige Steuerung von ITIL-basierenden Prozessen;— Erstellung von Dokumentationen und Berichten;— Wahrnehmung der Rolle als Leistungskoordinator, d. h. Koordination der Leistungserbringung der Auftragnehmer aller Leistungsbereiche und der Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Gesamtfunktionsfähigkeit aller Leistungsbereiche des SVN 2.0.
… umfasst:
— Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) durch eine exklusive Betriebsmannschaft in einergeeigneten Rechenzentrums-Infrastruktur mit Hauptstandort in Dresden als exklusive, sichere, mandantenfähige, virtualisierte, skalierbare, modulare, homogene und transparente Plattform für alle von Los 2 umfassten Dienste; Betrieb der SIDI durch eine exklusive Betriebsmannschaft;
— Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) durch eine exklusive Betriebsmannschaft in einergeeigneten Rechenzentrums-Infrastruktur mit Hauptstandort in Dresden als exklusive, sichere, mandantenfähige, virtualisierte, skalierbare, modulare, homogene und transparente Plattform für alle von Los 2 umfassten Dienste; Betrieb der SIDI durch eine exklusive Betriebsmannschaft;
— Migration der aktuell bestehenden Dienste auf die SIDI sowie Aufbau von neuen Diensten auf der SIDI sowie Betrieb dieser Dienste auf jeweils festgelegten Betriebsebenen; dies betrifft insbesondere die eGovernment-Dienste, die Unified Communications Dienste, die Dienste aus den Bereichen Identity Access Management; (IAM) und Enterprise Mobility Management (EMM) sowie die Basisdienste (Sicherheit, Datenbanken, E-Mail, Sonstige);
— Migration der aktuell bestehenden Dienste auf die SIDI sowie Aufbau von neuen Diensten auf der SIDI sowie Betrieb dieser Dienste auf jeweils festgelegten Betriebsebenen; dies betrifft insbesondere die eGovernment-Dienste, die Unified Communications Dienste, die Dienste aus den Bereichen Identity Access Management; (IAM) und Enterprise Mobility Management (EMM) sowie die Basisdienste (Sicherheit, Datenbanken, E-Mail, Sonstige);
— Zurverfügungstellung und Betrieb von Schnittstellen des SVN 2.0 zum öffentlichen Sprachnetz, zum Internet, zum Mobilfunknetz, zum Verbindungsnetz zwischen Bund und Ländern (ehemals DOI – Deutschland-Online-Infrastruktur), zum KDN III sowie zu befreundeten Netzen; Aufbau und Betrieb der hierfür notwendigen Border Router Infrastruktur inkl. Verwaltung des für den Auftraggeber vorgesehenen Autonomus Systems;
— Zurverfügungstellung und Betrieb von Schnittstellen des SVN 2.0 zum öffentlichen Sprachnetz, zum Internet, zum Mobilfunknetz, zum Verbindungsnetz zwischen Bund und Ländern (ehemals DOI – Deutschland-Online-Infrastruktur), zum KDN III sowie zu befreundeten Netzen; Aufbau und Betrieb der hierfür notwendigen Border Router Infrastruktur inkl. Verwaltung des für den Auftraggeber vorgesehenen Autonomus Systems;
— Aufbau und Betrieb eines Monitorings und Bereitstellung von bzw. Zugang zu den Betriebsparametern, die dem Auftraggeber ein unabhängiges Monitoring ermöglichen;
— Einhaltung bestimmter Service Level, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeiten und; Wiederherstellungszeiten;
— Aufbau und Betrieb eines Service Desks für alle Leistungsbereiche, Zurverfügungstellung eines 1st Level Supports für alle Leistungsbereiche, Zurverfügungstellung eines 2nd und 3rd Level Supports für den Leistungsbereich SIDI;
— Bereitstellung und Betrieb von Management- undAdministrationssystemen (insbesondere Issue Tracking System, Configuration Management System, Werkzeuge für Leistungskatalog, Demand- und Portfoliomanagement, Dokumentenablage) und optional eines SVN-Hilfeportals; Einbindung der Auftragnehmer der anderen Leistungsbereiche in diese Systeme;
— Bereitstellung und Betrieb von Management- undAdministrationssystemen (insbesondere Issue Tracking System, Configuration Management System, Werkzeuge für Leistungskatalog, Demand- und Portfoliomanagement, Dokumentenablage) und optional eines SVN-Hilfeportals; Einbindung der Auftragnehmer der anderen Leistungsbereiche in diese Systeme;
— Erarbeitung und ständige Pflege von Konzepten (insbesondere Migrationskonzept, IT-Sicherheitskonzept,Notfallkonzept);
— Beteiligung an und auftragnehmerseitige Steuerung von ITIL-basierenden Prozessen;
— Wahrnehmung der Rolle als Leistungskoordinator, d. h. Koordination der Leistungserbringung der Auftragnehmer aller Leistungsbereiche und der Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Gesamtfunktionsfähigkeit aller Leistungsbereiche des SVN 2.0.
Menge oder Umfang: Die in Los 2 zu beschaffenden Leistungen werden voraussichtlich für ca. 2 500 Standorte der Landesverwaltung und der Kommunen benötigt. Die reguläre Laufzeit des Vertrags beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet vorbehaltlich der Ausübung der Verlängerungsoption (Abschnitt II.2.3)) am 31.3.2022. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 36 Monate möglich.
Beschreibung der Optionen:
Los 1 (SINI): Errichtung und Betrieb von WLAN-Infrastrukturen an einzelnen Standorten;
Los 2 (SIDI): Aufbau und Betrieb eines SVN-Nutzer-Portals.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Referenznummer: 1.4-0451/150 Vergabenummer: SID 2015-24 DR
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Freistaat Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber oder jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis über die Eintragungin ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht älter als 3 Monate bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, § 7 EG Abs. 8 VOL/A. Sofern der Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung über das eventuelle Bestehen und ggf. die Art einer wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
a) Nachweis über die Eintragungin ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht älter als 3 Monate bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, § 7 EG Abs. 8 VOL/A. Sofern der Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung über das eventuelle Bestehen und ggf. die Art einer wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände:
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zuzurechnen ist, ist wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden:
• § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes,
• § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes,
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
• § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
— Weiterhin, dass:
• über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet,
• der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Zuverlässigkeit seines Unternehmens in Frage gestellt wird - der Bewerber seine Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
• der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Zuverlässigkeit seines Unternehmens in Frage gestellt wird - der Bewerber seine Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
• der Bewerber nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Einbindung von Dritten sind diese Nachweise und Erklärungen auch von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. allen Dritten einzureichen.
Hinweis: Die Nachweise können auch durch Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A.
b) Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Bewerber, § 7 EG Abs. 2 lit. b) VOL/A.
Hinweis: Die Nachweise können, soweit zutreffend, auch durch Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
Geforderte Mindeststandards: Hinsichtlich der unter a) genannten Erklärung besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist:
— bei einer Bewerbung auf Los 1 mindestens 40 000 000 EUR pro Jahr;
— bei einer Bewerbung auf Los 2 mindestens 10 000 000 EUR pro Jahr
betragen muss.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von Dritten, auf deren Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von Dritten, auf deren Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A (Referenzen). Die Angaben zu jeder Referenz sollen mindestens folgende Informationen enthalten:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A (Referenzen). Die Angaben zu jeder Referenz sollen mindestens folgende Informationen enthalten:
— Beschreibung des Projekts,
— Namen und Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Referenzgebers,
— Gesamtzeitraum des Projekts,
— Gesamtvolumen des Projekts in EUR,
— eigenes Auftragsvolumen im Projekt in EUR,
— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt,
— Beschreibung der von Nachunternehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen,
— Anzahl der eigenen Personentage im Projekt,
— Angaben:
• zur Anzahl der Standorte, die durch das von der Referenz umfasste Weitverkehrsnetz verbunden wurden, sowie der Bandbreiten, mit denen die Standorte verbunden wurden (bei einer Bewerbung auf Los 1) bzw.
• zu Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste sowie Anzahl der Nutzer dieser Dienste (bei einer Bewerbung auf Los 2).
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
b) Qualifikation der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen Die Angaben zu der Qualifikation der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen sollen neben dem Namen und der vorgesehenen Position im Projekt insbesondere folgende Informationen enthalten:
b) Qualifikation der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen Die Angaben zu der Qualifikation der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen sollen neben dem Namen und der vorgesehenen Position im Projekt insbesondere folgende Informationen enthalten:
— Berufsabschluss,
— Weiterbildungen und einschlägige Zertifikate,
— Dauer der einschlägigen beruflichen Tätigkeit,
— Beherrschung der deutschen Sprache (Muttersprachler oder Sprachzertifikat Goethe Zertifikat C2 oder vergleichbar),
— einschlägige Projekterfahrung. Es sind mindestens der vorgesehene Projektleiter sowie dessen Stellvertreter zu benennen.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Auftragsfall Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eventueller Nachunternehmer und verbundenerUnternehmen ggf. auch sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben, welche einer Sicherheitsüberprüfung bedürfen können. Entsprechende Anforderungen werden in den Unterlagen enthalten sein, die den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Auftragsfall Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eventueller Nachunternehmer und verbundenerUnternehmen ggf. auch sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben, welche einer Sicherheitsüberprüfung bedürfen können. Entsprechende Anforderungen werden in den Unterlagen enthalten sein, die den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt werden.
c) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte hervorgeht.
d) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Hinweis: Die Nachweise können, soweit zutreffend, auch durch Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
Geforderte Mindeststandards: Hinsichtlich der unter a) genannten Angaben besteht folgende Mindestanforderung:
— Bei einer Bewerbung auf Los 1 muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllt:
• Die Referenz muss Konzeption, Errichtung und Betrieb eines Weitverkehrsnetzes beinhalten, welches mindestens 250 Standorte miteinander verbindet.
• Von diesen Standorten müssen mindestens 100 Standorte mit einer Bandbreite von mindestens 10 Mbit/s verbunden worden sein.
— Bei einer Bewerbung auf Los 2 muss jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden, die folgende Anforderungen erfüllt:
• Eine Referenz muss Aufbau und Betrieb einer Unified-Communications-Lösung beinhalten.
• Eine Referenz muss Aufbau und Betrieb einer Lösung beinhalten, bei der Transaktionen von Kunden durchgeführt werden.
Hinsichtlich den unter b) genannten Angaben besteht die Mindestanforderung, dass sowohl der vorgesehene Projektleiter als auch dessen Stellvertreter mindestens über eine einschlägige berufliche Erfahrung von 3 Jahren verfügen müssen. Hinsichtlich der unter c) genannten Erklärung besteht folgende Mindestanforderung:
Hinsichtlich den unter b) genannten Angaben besteht die Mindestanforderung, dass sowohl der vorgesehene Projektleiter als auch dessen Stellvertreter mindestens über eine einschlägige berufliche Erfahrung von 3 Jahren verfügen müssen. Hinsichtlich der unter c) genannten Erklärung besteht folgende Mindestanforderung:
— Bei einer Bewerbung auf Los 1 muss das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist Beschäftigten in jedem dieser Jahre mindestens 100 betragen.
— Bei einer Bewerbung auf Los 2 muss das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist Beschäftigten in jedem dieser Jahre mindestens 100 betragen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen, VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung; Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
— Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, anhand der nachgewiesenen Referenzen: 70 %;
— Qualifikation der Personen, die für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen verantwortlich sein sollen, insbesondere des Projektleiters, belegt anhand der geforderten Angaben und Nachweise: 30 %.
Die Wertung erfolgt für jedes Kriterium mit 0 bis 10 Punkten, wobei 10 Punkte den bestmöglichen Punktwert darstellen. Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern vorgelegten Angaben und Nachweisen nach folgender Maßgabe: 10 Punkte sehr gut; 7 bis 9 Punkte gut; 4 bis 6 Punkte befriedigend; 1 bis 3 Punkte ausreichend; 0 Punkte mangelhaft.
Die Wertung erfolgt für jedes Kriterium mit 0 bis 10 Punkten, wobei 10 Punkte den bestmöglichen Punktwert darstellen. Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern vorgelegten Angaben und Nachweisen nach folgender Maßgabe: 10 Punkte sehr gut; 7 bis 9 Punkte gut; 4 bis 6 Punkte befriedigend; 1 bis 3 Punkte ausreichend; 0 Punkte mangelhaft.
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 12,30 EUR zzgl. 19 % MwSt. (Bestellnummer 010306A00, Vergabe-Nr. SID 2015-24 DR). Bestellung nur im Internet unter www.evergabe.de/vu
Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Bezahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder auf Rechnung. Leistungsverzeichnisse ggf. auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 0 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem Zugang unter www.evergabe.de
Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Bezahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder auf Rechnung. Leistungsverzeichnisse ggf. auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 0 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem Zugang unter www.evergabe.de
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KDN – Kommunale
DatenNetz GmbH
Postanschrift: Wiener Str. 128
Postleitzahl: 01219
Kontakt
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
URL der Dokumente: http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.4-0451/150 Vergabenummer: SID 2015-24 DR
Zusätzliche Informationen
a) Für die Anforderungen nach Abschnitt III.2) hat der Auftraggeber ein Informationsmemorandum mit Formblättern erstellt. Dieses Informationsmemorandum einschließlich der Formblätter kann auf www.evergabe.de oder auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm heruntergeladen werden. Um die Verwendung der angelegten Formblätter wird gebeten. Für den Fall des Downloads von der Internetseite http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm hat sich der Bewerber im Zeitraum der Teilnahmeantragsfrist regelmäßig auf der Internetseite selbstständig zu informieren, ob ggf. Bieterfragen und deren Antworten veröffentlicht werden.
a) Für die Anforderungen nach Abschnitt III.2) hat der Auftraggeber ein Informationsmemorandum mit Formblättern erstellt. Dieses Informationsmemorandum einschließlich der Formblätter kann auf www.evergabe.de oder auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm heruntergeladen werden. Um die Verwendung der angelegten Formblätter wird gebeten. Für den Fall des Downloads von der Internetseite http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm hat sich der Bewerber im Zeitraum der Teilnahmeantragsfrist regelmäßig auf der Internetseite selbstständig zu informieren, ob ggf. Bieterfragen und deren Antworten veröffentlicht werden.
b) Jeder Teilnahmeantrag muss mit allen Angaben und Nachweisen in einer Originalfassung (Papierfassung) sowie in einer einfachen elektronischen Kopie auf einer CD-ROM/DVD-ROM (als durchsuchbares PDF) in einer einzigen Datei eingereicht werden, wobei Kopien von Nachweisen oder Scans einzelner Seiten als Bild in das PDF eingebunden werden dürfen. Bei Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie gilt der Inhalt des Originals. Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar und einfache elektronische Kopie) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und deutlich mit dem Absender (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft) sowie folgender Aufschrift zu versehen: nicht öffnen Teilnahmeantrag zu Vergabenummer SID 2015-24 DR Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Infrastruktur Teilnahmeantrag für Los 1 (SINI)/für Los 2 (SIDI). *
b) Jeder Teilnahmeantrag muss mit allen Angaben und Nachweisen in einer Originalfassung (Papierfassung) sowie in einer einfachen elektronischen Kopie auf einer CD-ROM/DVD-ROM (als durchsuchbares PDF) in einer einzigen Datei eingereicht werden, wobei Kopien von Nachweisen oder Scans einzelner Seiten als Bild in das PDF eingebunden werden dürfen. Bei Widersprüchen zwischen dem Original und der Kopie gilt der Inhalt des Originals. Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar und einfache elektronische Kopie) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o. ä.) und deutlich mit dem Absender (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft) sowie folgender Aufschrift zu versehen: nicht öffnen Teilnahmeantrag zu Vergabenummer SID 2015-24 DR Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Infrastruktur Teilnahmeantrag für Los 1 (SINI)/für Los 2 (SIDI). *
* bitte jeweils nur die zutreffende Alternative angeben; Dieser fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu senden.
c) Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags schriftlich oder in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn es den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in dieser Auftragsbekanntmachung Vorrang vor den Angaben in dem Informationsmemorandum.
c) Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags schriftlich oder in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn es den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in dieser Auftragsbekanntmachung Vorrang vor den Angaben in dem Informationsmemorandum.
d) Etwaige Rückfragen im Teilnahmewettbewerb sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) zu richten. Rückfragen sind unverzüglich schriftlich und spätestens bis 8.10.2015, 12:00 Uhr zu stellen. Eine Zusendung dieser Rückfragen per Telefax oder per E-Mail ist zulässig und wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. Alle rechtzeitig eingegangenen Rückfragen werden in Textform beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
d) Etwaige Rückfragen im Teilnahmewettbewerb sind schriftlich in deutscher Sprache ebenfalls an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1) zu richten. Rückfragen sind unverzüglich schriftlich und spätestens bis 8.10.2015, 12:00 Uhr zu stellen. Eine Zusendung dieser Rückfragen per Telefax oder per E-Mail ist zulässig und wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. Alle rechtzeitig eingegangenen Rückfragen werden in Textform beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
e) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form ist zulässig. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Erklärungen und Nachweise gemäß den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) gesondert abzugeben. Zusätzlich muss die Bewerbergemeinschaft eine Erklärung abgeben, in der folgende Angaben enthalten sind:
e) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft oder in anderer gemeinschaftlicher Form ist zulässig. Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Erklärungen und Nachweise gemäß den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) gesondert abzugeben. Zusätzlich muss die Bewerbergemeinschaft eine Erklärung abgeben, in der folgende Angaben enthalten sind:
— Aufzählung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeweils vorgesehener Leistungsbereich;
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters;
— Haftung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner.
Die Zuverlässigkeit (Abschnitt III.2.1)) muss für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
f) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen. Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss eine Erklärung ausfüllen und unterschreiben, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Kapazitäten im Falle der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Auftragsbekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit (Abschnitt III.2.1)) der Nachunternehmer ist in jedem Fall nachzuweisen.
f) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu im Teilnahmeantrag entsprechende Angaben zu machen. Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss eine Erklärung ausfüllen und unterschreiben, dass dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft seine Kapazitäten im Falle der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Auftragsbekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bewerber auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit (Abschnitt III.2.1)) der Nachunternehmer ist in jedem Fall nachzuweisen.
g) Liste über einzureichende Unterlagen gem. § 9 EG Abs. 4 VOL/A:
— Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate bei Ablauf der Teilnahmefrist,
— Eigenerklärung über die in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände (siehe Abschnitt III.2.1)) dieser Bekanntmachung),
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehungen, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung (siehe Abschnitt III.2.2)) dieser Auftragsbekanntmachung),
— Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehungen, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung (siehe Abschnitt III.2.2)) dieser Auftragsbekanntmachung),
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen), mit den unter Abschnitt III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Inhalten,
— Angaben zur Qualifikation der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen mit den unter Abschnitt III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Inhalten,
— Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist Beschäftigten und der Führungskräfte hervorgeht,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
— im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft eine Liste über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist,
— im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft eine Liste über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der das Antragsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber ist,
— im Falle der Einbindung von Dritten eine Erklärung des Dritten, dass er dem Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft seine Kapazitäten im Falle der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellt.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
II) Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de
Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, +49 35142031444.
Abschnitt II: Auftragsgegenstand:
Angaben zu den Losen:
— SID 2015-24 DR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101 a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101 a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer
Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 351205450📞
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
Fax: +49 35132649909 📠
Quelle: OJS 2015/S 187-339215 (2015-09-16)
Ergänzende Angaben (2015-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Kontakt
Telefon: +49 3513264-5101📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1.4-0451/150 Vergabenummer: SID 2015-24 DR, Leistungsbereich Infrastruktur
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt waren (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-18 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Annenstraße 5
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KDN – Kommunale DatenNetz GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Telefon: +49 35132645101📞
Quelle: OJS 2016/S 237-432752 (2016-12-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: SID 2015-24 DR
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Computernetze📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Bezeichnung: Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI)
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netzmehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netzmehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts;
Dauer: 112 Monate
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-06 📅
Name: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH (vormals T-Systems International GmbH)
Land: Sachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2023/S 036-106241 (2023-02-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Kontakt
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1: Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI), Los 2: Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienste-Infrastruktur (SIDI)
Losnummer: 1, 2
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH; c) den Schulen im Freistaat Sachsen; d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH; c) den Schulen im Freistaat Sachsen; d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 135-431131 (2023-07-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KDN - Kommunale DatenNetz GmbH
Postanschrift: Wiener Straße 128
Kontakt
Internetadresse: https://www.kdn-sachsen.de🌏
E-Mail: schlosser@kdn-gmbh.de📧
Telefon: +49 35186652131📞
Fax: +49 3513156966 📠
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN / KDN II gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0 / KDN III). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN / KDN II eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH; c) den Schulen im Freistaat Sachsen; d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN / KDN II gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0 / KDN III). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN / KDN II eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH; c) den Schulen im Freistaat Sachsen; d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: KDN - Kommunale DatenNetz GmbH
Postanschrift: Wiener Straße 128
Postleitzahl: 01219
Telefon: +49 35186652131📞
E-Mail: schlosser@kdn-gmbh.de📧
Fax: +49 3513156966 📠
Internetadresse: https://www.kdn-sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 139-440802 (2023-07-18)