Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum 10. und 11.8.2015 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen, die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie an der Besichtigung teilnehmen möchten. Den so angemeldeten Interessenten werden das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters und können insbesondere keine Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers oder Ansprüchen des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen.