Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen der AOK Baden-Württemberg zur Versorgung ihrer Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin nach § 33 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V für die häusliche Therapie bezogen auf 5 Gebietslose. Die Versorgungen erfolgen im Rahmen von Versorgungspauschalen für Erst- und Folgeversorgungen gemäß den jeweils im Vertrag definierten Vergütungszeiträumen. Der Leistungsumfang umfasst neben der leihweisen Gebrauchsüberlassung des jeweiligen Hilfsmittels nach vertragsärztlicher Verordnung an den Versicherten insbesondere auch die produktbezogene Einweisung des verordnenden Arztes, nach Bedarf auch die Einweisung und Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, die Lieferung des jeweils zugehörigen Zubehörs und Verbrauchsmaterials der Untergruppen 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, die Bereitstellung einer Service-Nummer für telefonische Anfragen von Versicherten bzw. betreuenden Personen, Ärzten und der Auftraggeberin, die Rückholung des Hilfsmittels, Reparaturen und regelmäßige Wartungen des jeweiligen Hilfsmittels sowie technische Kontrollen, die Bereitstellung von Ersatzgeräten und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, jeweils während des gesamten Vergütungszeitraumes. Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung für die Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung), der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, aber nicht EMG gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) sowie dem jeweils zugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial der Untergruppen: 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 beschriebenen, allgemeinen medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung stellen die Mindestanforderungen an die abzugebenen Hilfsmittel dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2015 und endet mit Ablauf des 30.9.2017. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2015 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.3) dargestellte Option der Auftraggeberin, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern zu können, wird hingewiesen. Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2014 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt – außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2015 und endet mit Ablauf des 30.9.2017. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2015 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.3) dargestellte Option der Auftraggeberin, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern zu können, wird hingewiesen. Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2014 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt – außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: hilfsmittelvergabe-pg09@bw.aok.de📧
Fax: +49 7112593913703 📠
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens 3 Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i. S. d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wenn im Rahmen dieser Bekanntmachung von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterscheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens 3 Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i. S. d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wenn im Rahmen dieser Bekanntmachung von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterscheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin nach § 33 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V für die häusliche Therapie bezogen auf 5 Gebietslose. Die Versorgungen erfolgen im Rahmen von Versorgungspauschalen für Erst- und Folgeversorgungen gemäß den jeweils im Vertrag definierten Vergütungszeiträumen. Der Leistungsumfang umfasst neben der leihweisen Gebrauchsüberlassung des jeweiligen Hilfsmittels nach vertragsärztlicher Verordnung an den Versicherten insbesondere auch die produktbezogene Einweisung des verordnenden Arztes, nach Bedarf auch die Einweisung und Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, die Lieferung des jeweils zugehörigen Zubehörs und Verbrauchsmaterials der Untergruppen 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, die Bereitstellung einer Service-Nummer für telefonische Anfragen von Versicherten bzw. betreuenden Personen, Ärzten und der Auftraggeberin, die Rückholung des Hilfsmittels, Reparaturen und regelmäßige Wartungen des jeweiligen Hilfsmittels sowie technische Kontrollen, die Bereitstellung von Ersatzgeräten und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, jeweils während des gesamten Vergütungszeitraumes. Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung für die Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung), der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, aber nicht EMG gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) sowie dem jeweils zugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial der Untergruppen: 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 beschriebenen, allgemeinen medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung stellen die Mindestanforderungen an die abzugebenen Hilfsmittel dar.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin nach § 33 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V für die häusliche Therapie bezogen auf 5 Gebietslose. Die Versorgungen erfolgen im Rahmen von Versorgungspauschalen für Erst- und Folgeversorgungen gemäß den jeweils im Vertrag definierten Vergütungszeiträumen. Der Leistungsumfang umfasst neben der leihweisen Gebrauchsüberlassung des jeweiligen Hilfsmittels nach vertragsärztlicher Verordnung an den Versicherten insbesondere auch die produktbezogene Einweisung des verordnenden Arztes, nach Bedarf auch die Einweisung und Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, die Lieferung des jeweils zugehörigen Zubehörs und Verbrauchsmaterials der Untergruppen 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, die Bereitstellung einer Service-Nummer für telefonische Anfragen von Versicherten bzw. betreuenden Personen, Ärzten und der Auftraggeberin, die Rückholung des Hilfsmittels, Reparaturen und regelmäßige Wartungen des jeweiligen Hilfsmittels sowie technische Kontrollen, die Bereitstellung von Ersatzgeräten und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, jeweils während des gesamten Vergütungszeitraumes. Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung für die Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung), der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, aber nicht EMG gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) sowie dem jeweils zugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial der Untergruppen: 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 beschriebenen, allgemeinen medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung stellen die Mindestanforderungen an die abzugebenen Hilfsmittel dar.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 „Regierungsbezirk Stuttgart“
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.5).
Menge oder Umfang: Vgl. II.2.1).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Auf die unter VI.3) beschriebene Zuschlagslimitierung wird ausdrücklich hingewiesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 „Regierungsbezirk Karlsruhe“
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3 „Regierungsbezirk Freiburg“
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4 „Regierungsbezirk Tübingen“
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Auf die unter VI.3) beschriebene Zuschlagslimitierung wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5 „Deutschland außerhalb Baden-Württemberg“
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2015 und endet mit Ablauf des 30.9.2017. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2015 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.3) dargestellte Option der Auftraggeberin, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern zu können, wird hingewiesen. Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2014 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt – außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2015 und endet mit Ablauf des 30.9.2017. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2015 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.3) dargestellte Option der Auftraggeberin, den Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern zu können, wird hingewiesen. Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2014 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2014 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt – außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.
Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Nr. 2015-01
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Der Bieter hat nachzuweisen, dass er die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel und die einschlägigen Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung (zuletzt aktualisiert am 18.10.2010 mit Wirkung zum 1.1.2015) einhält sowie die einheitliche Anwendung der Anforderungen an Leistungserbringer bei der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V sicherstellt. Diesen Nachweis hat der Bieter – wie nachfolgend näher beschrieben – für jede Betriebsstätte gesondert zu erbringen, in welcher mindestens eine der folgenden Teilleistungen der vertragsgegenständlichen Versorgung erbracht bzw. in deren Verantwortung die Versorgung durchgeführt werden soll („versorgende Betriebsstätte“):
b) Der Bieter hat nachzuweisen, dass er die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel und die einschlägigen Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung (zuletzt aktualisiert am 18.10.2010 mit Wirkung zum 1.1.2015) einhält sowie die einheitliche Anwendung der Anforderungen an Leistungserbringer bei der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V sicherstellt. Diesen Nachweis hat der Bieter – wie nachfolgend näher beschrieben – für jede Betriebsstätte gesondert zu erbringen, in welcher mindestens eine der folgenden Teilleistungen der vertragsgegenständlichen Versorgung erbracht bzw. in deren Verantwortung die Versorgung durchgeführt werden soll („versorgende Betriebsstätte“):
— Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel,
— Wartung und/oder technische Kontrolle der Hilfsmittel,
— Reparatur der Hilfsmittel,
— Wiederaufbereitung der Hilfsmittel oder
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen.
Dabei hat der Bieter zur Erbringung des Nachweises über die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung im Hinblick auf jede versorgende Betriebsstätte jeweils die Möglichkeit,
aa) entweder ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.3.2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes (2.6.2015) gültiges Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebsstätte einzureichen;
aa) entweder ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.3.2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes (2.6.2015) gültiges Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebsstätte einzureichen;
bb) oder die Voraussetzungen durch individuellen Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit den darin geforderten Angaben, Erklärungen und Eignungsnachweisen zu erbringen. Diese geforderten Eignungsnachweise umfassen im Hinblick auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie hinsichtlich seiner Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
bb) oder die Voraussetzungen durch individuellen Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit den darin geforderten Angaben, Erklärungen und Eignungsnachweisen zu erbringen. Diese geforderten Eignungsnachweise umfassen im Hinblick auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie hinsichtlich seiner Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
(1) Nachweis der persönlichen Eignung der fachlichen Leitung/verantwortlichen Person der jeweiligen versorgenden Betriebsstätte nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen durch Qualifikationsnachweis entsprechend den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand in Kopie
(1) Nachweis der persönlichen Eignung der fachlichen Leitung/verantwortlichen Person der jeweiligen versorgenden Betriebsstätte nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen durch Qualifikationsnachweis entsprechend den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand in Kopie
(2) Nachweis der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch Vorlage (jeweils in Kopie) entweder
— der Gewerbeanmeldung bei Gewerbebetrieb bzw. einer entsprechenden Eigenerklärung bei Gewerbebetreibenden, die nicht zum Eintrag verpflichtet sind, oder
— eines Ausdrucks oder eines Auszugs aus dem Handelsregister oder
— der Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer) oder
— der Erklärung der Zugehörigkeit zu freien Berufen.
Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
(3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (nur bei Gewerbetreibenden); Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus einem gleichwertigen Register oder öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
(3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (nur bei Gewerbetreibenden); Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus einem gleichwertigen Register oder öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
(4) Aktueller Versicherungsnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1.6.2014), die mindestens Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdeckt, für die versorgende Betriebsstätte; in Kopie vorzulegen.
(5) Eigenerklärung des Bieters nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass die einschlägigen Regelungen zur Beachtung des Datenschutzes eingehalten werden.
(6) Eigenerklärung des Bieters nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass die Voraussetzungen nach § 128 SGB V eingehalten werden.
c) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen; die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Buchstabe a) ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise gemäß Unterabschnitt bb), Ziff. (2), (3), (4), (5) und (6) für jedes Mitglied zu erbringen, welches an einer Betriebsstätte unmittelbar an der Leistungserbringung beteiligt ist, selbst wenn dieses Mitglied nicht Inhaber der Betriebsstätte ist, soweit nicht das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.3.2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes (02.06.2015) gültiges Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand vorlegt. Der Nachweis für Unterabschnitt bb) Ziff. (1) ist für die Bietergemeinschaft nur einmal je versorgende Betriebsstätte vorzulegen.
c) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen; die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Buchstabe a) ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise gemäß Unterabschnitt bb), Ziff. (2), (3), (4), (5) und (6) für jedes Mitglied zu erbringen, welches an einer Betriebsstätte unmittelbar an der Leistungserbringung beteiligt ist, selbst wenn dieses Mitglied nicht Inhaber der Betriebsstätte ist, soweit nicht das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.3.2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes (02.06.2015) gültiges Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand vorlegt. Der Nachweis für Unterabschnitt bb) Ziff. (1) ist für die Bietergemeinschaft nur einmal je versorgende Betriebsstätte vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A). Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen der ausgeschriebenen Versorgung erbringen sollen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A). Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen der ausgeschriebenen Versorgung erbringen sollen:
— Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel,
— Wartung und/oder technische Kontrolle der Hilfsmittel,
— Reparatur der Hilfsmittel,
— Wiederaufbereitung der Hilfsmittel oder,
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen, nicht dagegen für Dienstleister, die ausschließlich mit der Logistik, d. h. dem Transport, beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können ausschließlich in schriftlicher Form abgegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen, nicht dagegen für Dienstleister, die ausschließlich mit der Logistik, d. h. dem Transport, beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können ausschließlich in schriftlicher Form abgegeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass er in ausreichender Anzahl Fachkräfte zur direkten persönlichen und produktbezogenen Einweisung und Beratung (auch telefonisch) der Versicherten bzw. der betreuenden Personen und Ärzte einsetzt, die über eine Befähigung als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand verfügen.
a) Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass er in ausreichender Anzahl Fachkräfte zur direkten persönlichen und produktbezogenen Einweisung und Beratung (auch telefonisch) der Versicherten bzw. der betreuenden Personen und Ärzte einsetzt, die über eine Befähigung als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand verfügen.
b) Der Bieter hat zusätzlich zu den bereits unter III.2.1 b) genannten Anforderungen nachzuweisen, dass er die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel auch in technischer Hinsicht erfüllt. Diesen Nachweis hat der Bieter – wie nachfolgend näher beschrieben – ebenfalls für jede Betriebsstätte gesondert zu erbringen, in welcher mindestens eine der folgenden Teilleistungen der vertragsgegenständlichen Versorgung erbracht bzw. in deren Verantwortung die Versorgung durchgeführt werden soll („versorgende Betriebsstätte“):
b) Der Bieter hat zusätzlich zu den bereits unter III.2.1 b) genannten Anforderungen nachzuweisen, dass er die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel auch in technischer Hinsicht erfüllt. Diesen Nachweis hat der Bieter – wie nachfolgend näher beschrieben – ebenfalls für jede Betriebsstätte gesondert zu erbringen, in welcher mindestens eine der folgenden Teilleistungen der vertragsgegenständlichen Versorgung erbracht bzw. in deren Verantwortung die Versorgung durchgeführt werden soll („versorgende Betriebsstätte“):
— Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel,
— Wartung und/oder technische Kontrolle der Hilfsmittel,
— Reparatur der Hilfsmittel,
— Wiederaufbereitung der Hilfsmittel oder
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen. Dabei hat der Bieter zur Erbringung des Nachweises über die Erfüllung der o. g. Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung im Hinblick auf jede versorgende Betriebsstätte ebenfalls
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen. Dabei hat der Bieter zur Erbringung des Nachweises über die Erfüllung der o. g. Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung im Hinblick auf jede versorgende Betriebsstätte ebenfalls
aa) entweder ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.3.2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes (2.6.2015) gültiges Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebsstätte einzureichen;
aa) entweder ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.3.2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes (2.6.2015) gültiges Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebsstätte einzureichen;
bb) oder die Voraussetzungen durch individuellen Eignungsnachweis durch Eigenerklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu erbringen, indem er:
(1) nähere Angaben zu jeder versorgenden Betriebsstätte macht (Anschrift der jeweiligen Betriebsstätte, Hauptbetrieb- oder Filialbetrieb, Institutionskennzeichen (soweit vorhanden), Name des Betriebsinhabers, Rechtsform des Betriebsinhabers);
(2) erklärt, dass nach den Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln für die Versorgungen gemäß Ausschreibungsgegenstand.
(2) erklärt, dass nach den Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln für die Versorgungen gemäß Ausschreibungsgegenstand.
(a) die zeitnahe Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen sichergestellt wird,
(b) die sachgerechte Durchführung von Instandhaltungen und Reparaturen sichergestellt wird,
(c) für wieder einsetzbare Produkte eine fachgerechte und produktgeeignete Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit sowie Wiederaufarbeitung sichergestellt wird,
(d) für konfektionierte Produkte Vorführ- und ggf. Testmuster sichergestellt werden,
(e) Lagermöglichkeiten unter den Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen vorgehalten werden,
(f) für Produkte, die wieder eingesetzt werden sollen, räumlich getrennte Lagerflächen für hygienisch bereits aufbereitete und nicht aufbereitete Produkte sichergestellt werden,
(g) die Versorgung entweder über ein Geschäftslokal sichergestellt wird und die Betriebsstätte über einen Verkaufs-/Empfangsbereich und über einen akustisch und optisch abgrenzbaren Bereich/Raum zur Beratung und Anpassung mit Sitzgelegenheit verfügt und/oder die Versorgung ohne Geschäftslokal sichergestellt wird und eine zeitnahe Versorgung vor Ort, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/ der häuslichen Umgebung des Versicherten und ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort-Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten sichergestellt wird sowie nach Bedarf die Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich des Versicherten sichergestellt wird.
(g) die Versorgung entweder über ein Geschäftslokal sichergestellt wird und die Betriebsstätte über einen Verkaufs-/Empfangsbereich und über einen akustisch und optisch abgrenzbaren Bereich/Raum zur Beratung und Anpassung mit Sitzgelegenheit verfügt und/oder die Versorgung ohne Geschäftslokal sichergestellt wird und eine zeitnahe Versorgung vor Ort, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/ der häuslichen Umgebung des Versicherten und ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort-Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten sichergestellt wird sowie nach Bedarf die Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich des Versicherten sichergestellt wird.
c) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die in Unterabschnitt b) genannten Nachweise nur einmal für jede versorgende Betriebsstätte zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen nach den Bedingungen des Vertrages, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Hilfsmittel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Nr. 2015-01
Zusätzliche Informationen
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens 3 Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i. S. d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens 3 Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i. S. d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wenn im Rahmen dieser Bekanntmachung von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterscheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 078-137759 (2015-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge