Verkauf der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH (GfT mbH) einschließlich der von ihr gepachteten Anlagen zur Tierkörperbeseitigung und Übernahme der von ihr übernommenen Pflichten zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte (K1- und K2-Material) für den Einzugsbereich Rheinland-Pfalz und Saarland
Der vormals für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg zuständige Zweckverband Tierkörperbeseitigung wurde mit § 6 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 19.08.2014 aufgelöst und liquidiert. Die Landkreise und kreisfreien Städte von Rheinland-Pfalz gründeten daraufhin den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest (nachfolgend: Zweckverband Südwest). Diesem obliegt auf Grundlage von § 1 Abs. 2 AGTierNebG die Wahrnehmung der in § 1 Abs. 1 AGTierNebG geregelten Beseitigungspflicht. Die saarländischen Beseitigungspflichtigen sind dem Zweckverband Südwest beigetreten. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass dem Zweckverband Südwest weitere Beseitigungspflichtige aus anderen Bundesländern als Mitglieder beitreten können und sich der Einzugsbereich entsprechend erweitert.
Der Zweckverband Südwest wird spätestens zum 01.01.2016 alleiniger Anteilseigentümer der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH (GfT), die von ihm sodann mit der Beseitigung tierischer Nebenprodukte für seinen derzeitigen bzw. erweiterbaren Einzugsbereich vertraglich beauftragt wird. Es ist vorgesehen, die GfT zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs gegenüber den Andienungspflichtigen, mit hoheitlichen Befugnissen zu betrauen.Nach dem Vertrag wird der GfT die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung der im Gebiet der Beseitigungspflichtigen anfallenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 (ausgenommen Milch, Kolostrum, Gülle sowie Magen- und Darminhalt) im Sinne des § 3 Abs. 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) vom 25.01.2004 obliegen. Gleichzeitig wird sie berechtigt bzw. verpflichtet, von den Andienungspflichtigen für ihre Leistungen kostendeckende Entgelte nach einer Entgeltliste gemäß § 3 AGTierNebG zu erheben. Der Vertrag wird eine fünfjährige Laufzeit mit einer zweimaligen Verlängerungsoption der Auftraggeberin von jeweils 5 Jahren haben.
Mit der Übernahme der Beseitigung tierischer Nebenprodukte hat sich die GfT vertraglich zu verpflichten, den bislang für die Verarbeitung der tierischen Nebenprodukte eingerichteten Verarbeitungsbetrieb in Rivenich und die Sammelstelle in Sembach von den Mitgliedern des alten Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung als Eigentümer zur gesamten Hand zu pachten und für die Entsorgung des Materials der Kategorien 1 und 2 zu nutzen. Da für die Entsorgung des Materials der Kategorien 1 und 2 aus dem derzeitigen Einzugsbereich des Zweckverbandes Südwest lediglich ca. 30 000 t/a der insgesamt bei 6 000 Betriebsstunden 112 000 t/a umfassenden Kapazität des Verarbeitungsbetriebs in Rivenich benötigt werden, wird die GfT vertraglich berechtigt, weiteres Material außerhalb des Einzugsbereichs des Zweckverbandes Südwest im Verarbeitungsbetrieb in Rivenich sowie in dem Zwischenbehandlungsbetrieb in Sembach zu verarbeiten und zu verwerten. Alternativ wird der GfT die Möglichkeit eingeräumt, nach Einholung der Erlaubnis des fachlich zuständigen Ministeriums, künftig die tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 in Verarbeitungsbetrieben, Verbrennungsanlagen oder Mitverbrennungsanlagen außerhalb des Einzugsbereichs des Zweckverbandes Südwest zu verbringen (gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 2 AGTierNebG). Damit stünden der Verarbeitungsbetrieb in Rivenich und die Sammelstelle in Sembach für die Entsorgung von Material der Kategorie 3 zur Verfügung.
Der Zweckverband Südwest beabsichtigt, die GfT an ein Unternehmen bzw. eine Person zu veräußern, das/die über die erforderliche Erfahrung im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte verfügt, um das operative Geschäft der Tierischen-Nebenprodukt-Beseitigung auf Basis der bestehenden Verträge eigenverantwortlich weiterzuführen. Die GfT wird zu diesem Zeitpunkt am Standort Rivenich über den Mitarbeiterbestand verfügen, der zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erforderlich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-24.
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Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-06-24
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Auftragsbekanntmachung
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