Verkauf von Altpapier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel (AVV 150101 und 200101)

Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG

— Unterhaltung von mindestens 2 (jeweils mindestens eine links- und eine rechtsrheinisch) Annahmestellen zur Umladung PPK aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel
— Standort der Annahmestellen: maximal 25 km Luftlinie von einer Annahmestelle zu den jeweiligen Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen
— Erwerb des prozentualen kommunalen Mengenanteils PPK inklusive Umladung, Transport und Verwertungslogistik.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-11-12 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Ca. 31 000 Mg pro Jahr PPK (Durchschnittswerte aus den Jahren 2012 bis 2014 einschließlich der PPK-Verkaufsverpackungen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Graftstr. 25
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort
Kontakt
Internetadresse: http://www.aez-asdonkshof.de 🌏
E-Mail: prior@aez-asdonkshof.de 📧
Telefon: +49 2842940225 📞
Fax: +49 2842940100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 192-348241
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Für die Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an, d. h. es reicht, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den Leistungsnachweis erbringt. Die Vergabestelle hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die nach diesem Gesetz erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Sollte der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht der Betreiber der in der Eigenspezifikation vom Bieter benannten Annahmestellen sein, sind die vom jeweiligen Betreiber ausgefüllten und unterschriebenen Verpflichtungserklärungen nach TVgG-NRW mit dem Angebot einzureichen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich schriftlich auf dem Postweg oder per Fax zu stellen. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich auf dem Postweg oder per Fax erteilt. Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Preis ( siehe auch IV.2.1) entsprechend der höchsten Vergütung im Vertragszeitraum.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Unterhaltung von mindestens 2 (jeweils mindestens eine links- und eine rechtsrheinisch) Annahmestellen zur Umladung PPK aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel
— Standort der Annahmestellen: maximal 25 km Luftlinie von einer Annahmestelle zu den jeweiligen Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen
— Erwerb des prozentualen kommunalen Mengenanteils PPK inklusive Umladung, Transport und Verwertungslogistik.
Beschreibung der Optionen:
— Herausgabe des prozentualen Verkaufsverpackungsanteils an Dritte nach Anforderung
— Erwerb des prozentualen Verkaufsverpackungsanteils von Dritten nach Anforderung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Wesel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebotsvordruck folgende Angaben/Unterlagen einzureichen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:
— Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. § 6 EG Abs. 4
und Abs. 6 VOL/A (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten)
— Eigenerklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen (Vordruck in
Vergabeunterlagen enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebotsvordruck folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Angebotsvordruck folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
— Referenzliste über erbrachte vergleichbare Leistungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre möglichst unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Referenzgebers.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gem. §56 KrWG inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Tätigkeiten und Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung der Bieter zertifiziert ist. Mindestens ist eine Eigenerklärung zu erbringen, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
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— Festlegung der Verantwortungs- Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
— Angaben der verantwortlichen Person (en) und ausreichende Personenstärke (§ 4 EfbV)
— Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
— ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
— Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
— Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
— Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 9 EfbV)
— Sollte der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht Betreiber der Annahmestellen sein, ist eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Anlagenbetreibers einzureichen, aus der sich ergibt, dass dem Bieter im Falle der Auftragserteilung die Einrichtungen der Annahmestelle tatsächlich zur Verfügung stehen. In dem Fall ist der o.g. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder die o.g. Eigenerklärung, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung inhaltsgemäß erfüllt werden, einzureichen.
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Aus dem jeweiligen Nachweis der Annahmestelle hat hervorzugehen, dass sich die Zertifizierung bzw. die Einhaltung der Entsorgungsfachbetriebsverordnung auf die Tätigkeiten und die Abfallarten erstreckt, die von der Annahmestelle nach der Ausschreibung zu erbringen sind.
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Mindeststandards:
— Referenzliste über erbrachte vergleichbare Leistungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre möglichst unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Referenzgebers.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gem. §56 KrWG inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Tätigkeiten und Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung der Bieter zertifiziert ist. Mindestens ist eine Eigenerklärung zu erbringen, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
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— Festlegung der Verantwortungs- Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
— Angaben der verantwortlichen Person (en) und ausreichende Personenstärke (§ 4 EfbV)
— Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
— ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
— Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
— Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
— Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 9 EfbV).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall: Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bankbürgschaft in Höhe 100 000 EUR.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bezeichnung „Bieter“ sind in diesen Ausschreibungsunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung (Original) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass jedes Mitglied als Gesamtschuldner haftet. Ein Muster der Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziffer VI.3 der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Prior
Internetadresse: www.aez-asdonkshof.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Für die Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Bietergemeinschaft an, d. h. es reicht, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den Leistungsnachweis erbringt.
Die Vergabestelle hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die nach diesem Gesetz erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Sollte der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht der Betreiber der in der Eigenspezifikation vom Bieter benannten Annahmestellen sein, sind die vom jeweiligen Betreiber ausgefüllten und unterschriebenen Verpflichtungserklärungen nach TVgG-NRW mit dem Angebot einzureichen.
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Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich schriftlich auf dem Postweg oder per Fax zu stellen.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich auf dem Postweg oder per Fax erteilt.
Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Preis ( siehe auch IV.2.1) entsprechend der höchsten Vergütung im Vertragszeitraum.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Düsseldorf – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://nps-brd.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
Frühestens 2019.
Quelle: OJS 2015/S 192-348241 (2015-09-29)
Ergänzende Angaben (2015-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 222-404628
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 192-348241
ABl. S-Ausgabe: 222
Quelle: OJS 2015/S 222-404628 (2015-11-12)