Verkehrsleistungen im Busverkehr im Kreis Groß-Gerau auf bestimmten Linien des Linienbündels „LGG-Süd“ (Ausschreibungspaket LKGG 2016)

Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG)

Erbringung von Busverkehrsleistungen auf den Linien 41 und 44-49 sowie K 62 des Linienbündels LGG-Süd ab dem 12.6.2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-09 Auftragsbekanntmachung
2015-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 1 347 016 Nutzwagenkilometer (Nwkm) im Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG)
Postanschrift: Jahnstraße 1
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Telefon: +49 615293950 📞
Fax: +49 615293929 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 199-361470
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 248-432927
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Weiterer Auftraggeber ist der Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau (Zweckverband RWGG), Wilhelm-Seipp-Straße 9, 64521 Groß-Gerau.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen auf den Linien 41 und 44-49 sowie K 62 des Linienbündels LGG-Süd ab dem 12.6.2016.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Erbringung von Verkehrsleistungen im Busverkehr im Kreis Groß-Gerau auf den Linien 41, 47 und K62 des Linienbündels „LGG-Süd“.
Menge oder Umfang: Ca. 689 366 Nwkm im Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Los 1: Erbringung von Verkehrsleistungen im Busverkehr im Kreis Groß-Gerau auf den Linien 44, 45, 46, 48 und 49 des Linienbündels „LGG-Süd“.
Menge oder Umfang: Ca. 657 650 Nwkm im Jahr.
Dauer: 114 Monate
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Groß-Gerau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 31.8.2015 datiert) beizufügen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind; Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat: eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben zudem darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 1 Absatz 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe:
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a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 a PBZugV),
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 b PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 c PBZugV),
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e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 f PBZugV),
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
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g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat,
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h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
i) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 2 Absatz 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn:
— die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
— beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven des Bieters i. S. d. § 2 Absatz 3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere Fahrzeug beträgt (§ 2 Absatz 1 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge maßgebend, die eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beantragten Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen.
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Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe:
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
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b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
(3) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nach Angebotsabgabe Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV), zu fordern.
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Mindeststandards:
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 1 Absatz 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 2 Absatz 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung i. S. d. § 3 PBZugV:
— durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt;
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oder
— durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
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Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung wird das Verkehrsunternehmen dazu aufgefordert, hinreichende Sicherheiten zu erbringen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die monatliche Abschlagszahlung beträgt 1/12 des Gesamtzuschusses bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehene Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue/Mindestlohnzahlung) nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) abzugeben. Maßgeblich für die nach den Vergabeunterlagen abzugebende Tariftreueerklärung ist der Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer e.V. (LHO) (LHO-Tarifvertrag) in der jeweils gültigen Fassung mit den darin enthaltenen Entgelten. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung von nach dem HVTG übernommenen Verpflichtungen gelten die in den Vergabeunterlagenen enthaltenen Vertragsstrafen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Christian Sommer
Name: plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 8
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Kontaktperson: Herrn Frank Büsch
Telefon: +49 5617084102 📞
E-Mail: vergabe@plan-mobil.de 📧
Fax: +49 5617084104 📠

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-21 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 248-432927

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 199-361470 (2015-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 253-463319
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 199-361470
ABl. S-Ausgabe: 253

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-21 📅
Name: Omnibusbetrieb Fritz Müller e. K
Postanschrift: Industriestraße 2-5
Postort: Riedstadt
Postleitzahl: 64560
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2015/S 253-463319 (2015-12-29)
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