Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf dem Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Gebrauchtfahrzeuge sind ausdrücklich zugelassen. Auch Mischflotten, bestehend aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, sind zulässig. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen. Die Fahrzeugunterstützung bezieht sich lediglich auf den baden-württembergischen Anteil an den insgesamt benötigten Fahrzeugen (im Weiteren: BW-Neufahrzeuge). Die BEG ist an der Finanzierungsunterstützung nicht beteiligt. Die Finanzierung dieser Fahrzeuge obliegt dem Bieter in eigener Verantwortung, beispielsweise im Wege des klassischen Modells. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung bei Neufahrzeugen in folgender Weise zu unterstützen: Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig. Die Finanzierung und Beschaffung dieser Fahrzeuge obliegt dem Bieter in eigener Verantwortung, bei Neufahrzeugen beispielsweise im Wege des klassischen Modells. Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an eine Landesgesellschaft (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben den Aufgabenträgern tritt bei diesem Modell die SFBW als Auftraggeber auf. Die Vergabeunterlagen enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen. Für weitere Informationen können die Bewerber bereits jetzt eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1) genannten Stelle abfordern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich 3 400 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich 1 100 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Die Inbetriebnahme ist im Dezember 2019 vorgesehen. Die Leistungen werden für eine Laufzeit von 12 Jahren vergeben. Zusätzlich sind als Eventualposition voraussichtlich 168 000 Zugkilometer pro Jahr vorgesehen, davon voraussichtlich 166 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich 3 400 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich 1 100 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Die Inbetriebnahme ist im Dezember 2019 vorgesehen. Die Leistungen werden für eine Laufzeit von 12 Jahren vergeben. Zusätzlich sind als Eventualposition voraussichtlich 168 000 Zugkilometer pro Jahr vorgesehen, davon voraussichtlich 166 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Str. 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de📧
Telefon: +49 7112315730📞
1. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain – 26.11.2015 – 11:00 – nicht öffnen“
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag mit Nettoanreiz (bzw. Anreizkomponente).
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten.
Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind grundsätzlich Neufahrzeuge einzusetzen. Gebrauchtfahrzeuge werden zugelassen. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen. Das Land Baden-Württemberg bietet für Neufahrzeuge die unter Ziffer II.1.5) beschriebene Finanzierungshilfe an, diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1 genannten Stelle abfordern. Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die SFBW als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang I.1) genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die SFBW durch.
6. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
1. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain – 26.11.2015 – 11:00 – nicht öffnen“
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag mit Nettoanreiz (bzw. Anreizkomponente).
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten.
Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind grundsätzlich Neufahrzeuge einzusetzen. Gebrauchtfahrzeuge werden zugelassen. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen. Das Land Baden-Württemberg bietet für Neufahrzeuge die unter Ziffer II.1.5) beschriebene Finanzierungshilfe an, diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1 genannten Stelle abfordern. Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die SFBW als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang I.1) genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die SFBW durch.
6. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf dem Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Gebrauchtfahrzeuge sind ausdrücklich zugelassen. Auch Mischflotten, bestehend aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, sind zulässig. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen.
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf dem Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Gebrauchtfahrzeuge sind ausdrücklich zugelassen. Auch Mischflotten, bestehend aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, sind zulässig. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen.
Die Fahrzeugunterstützung bezieht sich lediglich auf den baden-württembergischen Anteil an den insgesamt benötigten Fahrzeugen (im Weiteren: BW-Neufahrzeuge). Die BEG ist an der Finanzierungsunterstützung nicht beteiligt. Die Finanzierung dieser Fahrzeuge obliegt dem Bieter in eigener Verantwortung, beispielsweise im Wege des klassischen Modells.
Die Fahrzeugunterstützung bezieht sich lediglich auf den baden-württembergischen Anteil an den insgesamt benötigten Fahrzeugen (im Weiteren: BW-Neufahrzeuge). Die BEG ist an der Finanzierungsunterstützung nicht beteiligt. Die Finanzierung dieser Fahrzeuge obliegt dem Bieter in eigener Verantwortung, beispielsweise im Wege des klassischen Modells.
Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung bei Neufahrzeugen in folgender Weise zu unterstützen:
Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig.
Die Finanzierung und Beschaffung dieser Fahrzeuge obliegt dem Bieter in eigener Verantwortung, bei Neufahrzeugen beispielsweise im Wege des klassischen Modells.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an eine Landesgesellschaft (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben den Aufgabenträgern tritt bei diesem Modell die SFBW als Auftraggeber auf.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an eine Landesgesellschaft (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben den Aufgabenträgern tritt bei diesem Modell die SFBW als Auftraggeber auf.
Die Vergabeunterlagen enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen.
Für weitere Informationen können die Bewerber bereits jetzt eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1) genannten Stelle abfordern.
Beschreibung der Optionen:
Leistungen mit einem Umfang von voraussichtlich 168 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich 166 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.
Dauer: 144 Monate
Referenznummer: Ausschreibung Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Aschaffenburg – Miltenberg – Wertheim – Lauda – Crailsheim, Miltenberg – Seckach, Heilbronn – Schwäbisch Hall-Hessental – Crailsheim, Einzelleistungen auf den Strecken Würzburg – Lauda, Lauda – Osterburken, Osterburken – Seckach.
SPNV-Leistungen auf den Strecken Aschaffenburg – Miltenberg – Wertheim – Lauda – Crailsheim, Miltenberg – Seckach, Heilbronn – Schwäbisch Hall-Hessental – Crailsheim, Einzelleistungen auf den Strecken Würzburg – Lauda, Lauda – Osterburken, Osterburken – Seckach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Teilnahmeverfahren können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bewerber hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Es sind möglichst folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antragmangels Masse abgelehnt worden ist;
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinausdarzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinausdarzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen den Auftraggebern gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2013 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen.
Falle es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sollten Bewerber möglichst Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beifügen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sollten Bewerber möglichst Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beifügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfer,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner,
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit
SPNV-Leistungen, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind,
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken,
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages als auch des Angebotes werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
a) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages und die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Bietergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten:
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge
Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sollten die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sollten die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung
des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
b) Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw.. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
b) Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw.. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG nachweisen.
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 180-296148
Zusätzliche Informationen
1. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 11 Hohenlohe-Franken-Untermain – 26.11.2015 – 11:00 – nicht öffnen“
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag mit Nettoanreiz (bzw. Anreizkomponente).
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten.
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten.
Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind grundsätzlich Neufahrzeuge einzusetzen. Gebrauchtfahrzeuge werden zugelassen. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen. Das Land Baden-Württemberg bietet für Neufahrzeuge die unter Ziffer II.1.5) beschriebene Finanzierungshilfe an, diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1 genannten Stelle abfordern. Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die SFBW als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang I.1) genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die SFBW durch.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind grundsätzlich Neufahrzeuge einzusetzen. Gebrauchtfahrzeuge werden zugelassen. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge berücksichtigen. Das Land Baden-Württemberg bietet für Neufahrzeuge die unter Ziffer II.1.5) beschriebene Finanzierungshilfe an, diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1 genannten Stelle abfordern. Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die SFBW als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang I.1) genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die SFBW durch.
6. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
6. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang I.1 genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Ziffer I.1) genannten Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang I.1 genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Ziffer I.1) genannten Stelle zu rügen.