Verkehrsleistungen SPNV Netz Prignitz

Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk ca. 160 000 Zugkm p. a. und RB74 Pritzwalk West – Meyenburg ca. 60 000 Zugkm p. a. im Land Brandenburg.
Ergänzend wird auf Kapitel VI.3) Zusätzliche Angaben verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-29 Auftragsbekanntmachung
2016-09-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Ca. 220 000 Zugkm p. a.; ergänzend wird auf Kapitel VI.3) Zusätzliche Angaben verwiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 252-461767
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 226-399424
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
Zu III.2). Hinweise zu den Eignungsnachweisen: Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtliche anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend; der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Nachweise dürfen, sofern nicht anders angegeben ist, nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Zuverlässigkeit (III.2.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, für Fachkunde und Leistungsfähigkeit (III.2.2) und III.2.3)), jeweils soweit sich die Bietergemeinschaft auf die Nachweise und Erklärungen des Mitglieds beziehen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, die keine Eisenbahnunternehmen sind, legen die Erklärung gemäß III.2.1) unter 5. und III.2.2) unter 1.4 unabhängig von der EBZugV sinngemäß vor. Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben vorzulegen. Dies gilt auch, wenn sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf Nachweise und Erklärungen konzernverbundener Unternehmen bezieht. Nach § 16 Abs. 3 a VOL/A werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nach Lage des Einzelfalls einzelne geforderte Angaben und Nachweise unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Zu IV.1.1) Es handelt es sich um ein wettbewerblich und transparent ausgestaltetes Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VOL/A, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur ausgewählten Unternehmen, sondern jedermann offen steht. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die zutreffende Bezeichnung zulässt. Nach § 4 Abs. 4 VgV gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A. Auf Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 wendet der Aufgabenträger abweichend davon § 3 VOL/A in dem in dieser Bekanntmachung beschriebenen Umfang nicht an. Der Aufgabenträger gestaltet die Freihändige Vergabe wie folgt: In einer ersten Phase werden interessierte Bewerber innerhalb einer einheitlichen Angebotsfrist aufgefordert, verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote werden geprüft und gewertet. Teil der Prüfung ist auch die Eignungsprüfung. Der Aufgabenträger behält sich vor, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende wirtschaftlich günstigste Angebot eines geeigneten Bieters den Zuschlag zu erteilen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Entscheidet sich der Aufgabenträger, auf der Grundlage der eingegangenen verbindlichen Angebote Verhandlungen durchzuführen, wird er in einer zweiten Phase alle geeigneten Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungen auffordern. Die Verhandlungen beschränken sich dabei auf das Betriebskonzept und gegebenenfalls damit zusammenhängende Preisanpassungen sowie auf Anreizsysteme. Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, legt der Aufgabenträger in den Vergabeunterlagen eine finanzielle Obergrenze für die Gesamtleistung fest. Beauftragt werden soll eine möglichst weitgehende Befriedigung des Bedarfs, d. h., soweit es nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens Gegenstand des wirtschaftlichsten Angebots ist, gegebenenfalls ein größerer Leistungsumfang als in II.1.5) und II.2.1) genannt. In die finanzielle Obergrenze fließen auch sämtliche Infrastrukturkosten ein, da sie Bestandteil der von den Bietern anzubietenden Vergütung sind. Die Vergabe steht unabhängig von der finanziellen Obergrenze unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, das Leistungsverzeichnis sowie Konzepte für Betrieb, Fahrzeug, Kundenservice und Vertrieb sowie Personal und Zeitplan, ggf. eine Erklärung zur Bietergemeinschaft, die Erklärung zum geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern bei wesentlichen Hauptleistungen, eine Erklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz und eine Erklärung zur Tariftreue vorzulegen. Der Aufgabenträger behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer für wesentliche Hauptleistungen sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, und Eignungsnachweise (III.2.1), III.2.2), III.2.3)) für den Unterauftragnehmer, der wesentliche Hauptleistungen erbringt, zu verlangen. Hat das EVU als Bietergemeinschaft angeboten, kann es die zur Erbringung der nach diesem Vertrag geregelten Leistungen auf eine Kapitalgesellschaft übertragen. Mitglieder und Beteiligungsverhältnisse müssen gleich bleiben und die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung auch in diesem Fall einstehen. Dies ist dem Aufgabenträger vor Übertragung nachzuweisen. Für die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch das EVU auf verbundene Unternehmen ist die Zustimmung des Aufgabenträgers erforderlich. Satz 2 gilt entsprechend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk ca. 160 000 Zugkm p. a. und RB74 Pritzwalk West – Meyenburg ca. 60 000 Zugkm p. a. im Land Brandenburg.
Ergänzend wird auf Kapitel VI.3) Zusätzliche Angaben verwiesen.
Referenznummer: Vergabe SPNV Nr. 1/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Dosse), Pritzwalk, Meyenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bieter. Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur und der Beteiligungsverhältnisse (u.a. Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr), Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern und zu verbundenen Unternehmen.
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2. Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Als Nachweis kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B.: anwaltliches Gutachten vorgelegt werden).
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3. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, dass der in § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft (Eigenerklärung des Bieters mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend). Hinweis zur Klarstellung: die rechtliche Bewertung erfolgt anhand der aktuellen rechtlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung.
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4. Eigenerklärung, dass die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorliegt.
5. Eigenerklärung,
5.1 dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, dass die Zuverlässigkeit des Bieters/ der Bietergemeinschaft in Frage stellt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 EBZugV),
5.2. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.3. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- oder Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.4. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des AEG oder der auf diesem Gesetzberuhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.5. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten oder gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
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5.6. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Umwelt schützende Vorschriften vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.7 dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieters in Frage stellen (§ 6 Abs. 5 lit. c) VOL/A).
6. Eigenerklärung als Nachweis für § 97 GWB, dass sich der Bieter gesetzestreu verhält und die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält.
7. Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG (Kopie ausreichend) oder Darstellung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
8. Eigenerklärung, dass der Bieter keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Eigenerklärung,
1.1. dass über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und dass ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 Abs. 5 lit. a)VOL/A),
1.2. dass sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet (§ 6 Abs. 5 lit. b) VOL/A),
1.3. dass der Bieter die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat (§ 6 Abs. 5 lit. d) VOL/A),
1.4 dass der Bieter über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Eisenbahnbetriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügt (§ 2 Abs. 1 EBZugV).
2. Angaben zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012).
Der Auftraggeber behält sich vor von Unternehmen, die in die engere Wahl kommen, die Vorlage von Bilanzen/Gewinn- und Verlustrechnungen aus den letzten drei Geschäftsjahren und Bankerklärungen (mit folgenden Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehungen, Angabe, ob Kundenbeziehungen zum Bieter ordnungsgemäß verläuft) zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere im Sinne von § 3 EBZugV verfügt.
2. Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Angebot gibt der Bieter die den Vergabe- und Vertragsunterlagen beigefügten Erklärungen zum Brandenburgischen Vergabegesetz und zur Tariftreue ab.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: EBZugV.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Interessierten Unternehmen werden die Vergabeunterlagen auf formloses Schreiben an die in Anhang A aufgeführte Kontaktstelle unter Angabe des Namens des Eisenbahnverkehrsunternehmens samt Anschrift und dem Nachweis der Einzahlung von 200 EUR auf das Konto IBAN: DE20 1009 0000 8848 1740 00 der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH unter Angabe des Verwendungszwecks „Vergabeunterlagen SPNV 1/2015 <Bewerbername>“ übermittelt (Kopie Überweisungsbeleg oder Verrechnungscheck).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hardenbergplatz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Kontaktperson: Herrn Thomas Dill
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2018-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-22 📅
2015-09-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe SPNV Nr. 1/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 226-399424
2015/S 172-312909
Zusätzliche Informationen
Zu III.2). Hinweise zu den Eignungsnachweisen:
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtliche anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend; der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Nachweise dürfen, sofern nicht anders angegeben ist, nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Zuverlässigkeit (III.2.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, für Fachkunde und Leistungsfähigkeit (III.2.2) und III.2.3)), jeweils soweit sich die Bietergemeinschaft auf die Nachweise und Erklärungen des Mitglieds beziehen.
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Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, die keine Eisenbahnunternehmen sind, legen die Erklärung gemäß III.2.1) unter 5. und III.2.2) unter 1.4 unabhängig von der EBZugV sinngemäß vor.
Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben vorzulegen. Dies gilt auch, wenn sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf Nachweise und Erklärungen konzernverbundener Unternehmen bezieht.
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Nach § 16 Abs. 3 a VOL/A werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nach Lage des Einzelfalls einzelne geforderte Angaben und Nachweise unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
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Zu IV.1.1) Es handelt es sich um ein wettbewerblich und transparent ausgestaltetes Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VOL/A, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur ausgewählten Unternehmen, sondern jedermann offen steht. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die zutreffende Bezeichnung zulässt. Nach § 4 Abs. 4 VgV gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A. Auf Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 wendet der Aufgabenträger abweichend davon § 3 VOL/A in dem in dieser Bekanntmachung beschriebenen Umfang nicht an.
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Der Aufgabenträger gestaltet die Freihändige Vergabe wie folgt:
In einer ersten Phase werden interessierte Bewerber innerhalb einer einheitlichen Angebotsfrist aufgefordert, verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote werden geprüft und gewertet. Teil der Prüfung ist auch die Eignungsprüfung. Der Aufgabenträger behält sich vor, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende wirtschaftlich günstigste Angebot eines geeigneten Bieters den Zuschlag zu erteilen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Entscheidet sich der Aufgabenträger, auf der Grundlage der eingegangenen verbindlichen Angebote Verhandlungen durchzuführen, wird er in einer zweiten Phase alle geeigneten Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungen auffordern. Die Verhandlungen beschränken sich dabei auf das Betriebskonzept und gegebenenfalls damit zusammenhängende Preisanpassungen sowie auf Anreizsysteme. Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, legt der Aufgabenträger in den Vergabeunterlagen eine finanzielle Obergrenze für die Gesamtleistung fest. Beauftragt werden soll eine möglichst weitgehende Befriedigung des Bedarfs, d. h., soweit es nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens Gegenstand des wirtschaftlichsten Angebots ist, gegebenenfalls ein größerer Leistungsumfang als in II.1.5) und II.2.1) genannt. In die finanzielle Obergrenze fließen auch sämtliche Infrastrukturkosten ein, da sie Bestandteil der von den Bietern anzubietenden Vergütung sind. Die Vergabe steht unabhängig von der finanziellen Obergrenze unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt.
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Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, das Leistungsverzeichnis sowie Konzepte für Betrieb, Fahrzeug, Kundenservice und Vertrieb sowie Personal und Zeitplan, ggf. eine Erklärung zur Bietergemeinschaft, die Erklärung zum geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern bei wesentlichen Hauptleistungen, eine Erklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz und eine Erklärung zur Tariftreue vorzulegen. Der Aufgabenträger behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer für wesentliche Hauptleistungen sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, und Eignungsnachweise (III.2.1), III.2.2), III.2.3)) für den Unterauftragnehmer, der wesentliche Hauptleistungen erbringt, zu verlangen.
Mehr anzeigen
Hat das EVU als Bietergemeinschaft angeboten, kann es die zur Erbringung der nach diesem Vertrag geregelten Leistungen auf eine Kapitalgesellschaft übertragen. Mitglieder und Beteiligungsverhältnisse müssen gleich bleiben und die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung auch in diesem Fall einstehen. Dies ist dem Aufgabenträger vor Übertragung nachzuweisen. Für die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch das EVU auf verbundene Unternehmen ist die Zustimmung des Aufgabenträgers erforderlich. Satz 2 gilt entsprechend.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661799 📞
Fax: +49 3318661727 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 252-461767 (2015-12-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 183-329128
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 252-461767
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Da ein Vergabeverfahren in Anlehnung an eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A stattgefunden hat, wird das allgemeine Formular über vergebene Aufträge und nicht das Standardformular über vergebene Aufträge nach Verordnung 1370/2007/öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße verwendet. Die unter lV.2.1 genannten Zuschlagskriterien wurden in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Konzepte (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-28 📅
Name: HANSeatische Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Pritzwalker Straße 8
Postort: Putlitz
Postleitzahl: 16949
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2016/S 183-329128 (2016-09-20)