Gegenstand des Auftrags ist die Vermietung (einschl. Lieferung, Auf- und Abbau) für jeweils 6 Monate (mit Verlängerungsoption für den Auftraggeber) von insgesamt 3 Traglufthallen (in Teillosen von je 1 Traglufthalle) vom Auftragnehmer an den Auftraggeber, inkl. Innenausbau und Ausstattung (insbesondere Dusch-/Sanitäreinheiten, Bettenlagern mit Ausstattung, Küchen- und Wäschereivorrichtung, Möblierung), zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die schlüsselfertige, komplette, betriebs- und funktionsbereite sowie bezugsfertige und gebrauchstaugliche Bereitstellung erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Aufbau der Traglufthallen erfolgt jeweils an 3 verschiedenen Grundstücken im Landkreis München (jede Traglufthalle ist 1 Los), welche dem AN vom AG zu diesem Zweck unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der AG plant aktuell mit einer Belegung von mind. 250 Personen je Traglufthalle. Pro Traglufthalle ist eine jedoch eine Kapazität von bis zu 300 Personen erforderlich und vom Auftragnehmer sicherzustellen (ohne Einschränkungen bei Ausstattung oder Innenausbau). Die Nutzung muss zu jeder Jahreszeit möglich sein, hierbei sind die Hallen durch den AN mit einem Überhitzungsschutz sowie einer Heizanlage auszurüsten. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet die allen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen genügende, schlüsselfertige, komplette, betriebs- und funktionsbereite sowie bezugsfertige und gebrauchstaugliche Lieferung und Errichtung sowie spätere Demontage der Traglufthallen inkl. Innenausbau sowie Ausstattung mit entsprechenden Einbauten und Möbeln. Die 3 Traglufthallen werden jeweils nach Art. 72 Abs. 1 BayBO als fliegende Bauten eingestuft und müssen somit der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FIBauR) gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8. November 2012 Az.: IIB7-4115.121-001/12 nebst Anhang 1 und 2 (Bestandteil der Vergabeunterlagen) Genüge tun. Dies liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die Traglufthallen des Auftragnehmers müssen für den Zweck zugelassen und genehmigt sein. Der Auftragnehmer hat ein Prüfbuch mit genauen Angaben zur Statik, zur Prüfstatik, zu einem geprüften Brandschutzkonzept und zu einem Evakuierungsplan vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich einen Zeitraum von 3 Monaten nach Vertragsschluss vor, in dem er die Leistungen abrufen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte
Menge oder Umfang:
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 6 Monaten nach Übergabe. Es besteht das einseitige Recht des Auftraggebers, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein oder mehr Monate (ggf. auch mehrmals) zu verlängern, bis zu einer Gesamtverlängerung um insgesamt 6 Monate (d. h. einer Gesamtlaufzeit von 12 Monaten).
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 6 Monaten nach Übergabe. Es besteht das einseitige Recht des Auftraggebers, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein oder mehr Monate (ggf. auch mehrmals) zu verlängern, bis zu einer Gesamtverlängerung um insgesamt 6 Monate (d. h. einer Gesamtlaufzeit von 12 Monaten).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von möblierten Unterkünften für Kurzaufenthalte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-m.bayern.de🌏
E-Mail: christian.grau@lra-m.bayern.de📧
Fax: +49 896221441628 📠
1. Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragenbeim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
2. Die Angebotsfrist ist wegen des wachsenden Flüchtlingsstroms und der sich daraus ergebenden Unterbringungsnotwendigkeit wegen Dringlichkeit verkürzt, § 12 EG Abs. 3 b) VOL/A.
1. Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragenbeim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
2. Die Angebotsfrist ist wegen des wachsenden Flüchtlingsstroms und der sich daraus ergebenden Unterbringungsnotwendigkeit wegen Dringlichkeit verkürzt, § 12 EG Abs. 3 b) VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vermietung (einschl. Lieferung, Auf- und Abbau) für jeweils 6 Monate (mit Verlängerungsoption für den Auftraggeber) von insgesamt 3 Traglufthallen (in Teillosen von je 1 Traglufthalle) vom Auftragnehmer an den Auftraggeber, inkl. Innenausbau und Ausstattung (insbesondere Dusch-/Sanitäreinheiten, Bettenlagern mit Ausstattung, Küchen- und Wäschereivorrichtung, Möblierung), zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die schlüsselfertige, komplette, betriebs- und funktionsbereite sowie bezugsfertige und gebrauchstaugliche Bereitstellung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Gegenstand des Auftrags ist die Vermietung (einschl. Lieferung, Auf- und Abbau) für jeweils 6 Monate (mit Verlängerungsoption für den Auftraggeber) von insgesamt 3 Traglufthallen (in Teillosen von je 1 Traglufthalle) vom Auftragnehmer an den Auftraggeber, inkl. Innenausbau und Ausstattung (insbesondere Dusch-/Sanitäreinheiten, Bettenlagern mit Ausstattung, Küchen- und Wäschereivorrichtung, Möblierung), zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die schlüsselfertige, komplette, betriebs- und funktionsbereite sowie bezugsfertige und gebrauchstaugliche Bereitstellung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Der Aufbau der Traglufthallen erfolgt jeweils an 3 verschiedenen Grundstücken im Landkreis München (jede Traglufthalle ist 1 Los), welche dem AN vom AG zu diesem Zweck unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der AG plant aktuell mit einer Belegung von mind. 250 Personen je Traglufthalle. Pro Traglufthalle ist eine jedoch eine Kapazität von bis zu 300 Personen erforderlich und vom Auftragnehmer sicherzustellen (ohne Einschränkungen bei Ausstattung oder Innenausbau).
Der Aufbau der Traglufthallen erfolgt jeweils an 3 verschiedenen Grundstücken im Landkreis München (jede Traglufthalle ist 1 Los), welche dem AN vom AG zu diesem Zweck unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der AG plant aktuell mit einer Belegung von mind. 250 Personen je Traglufthalle. Pro Traglufthalle ist eine jedoch eine Kapazität von bis zu 300 Personen erforderlich und vom Auftragnehmer sicherzustellen (ohne Einschränkungen bei Ausstattung oder Innenausbau).
Die Nutzung muss zu jeder Jahreszeit möglich sein, hierbei sind die Hallen durch den AN mit einem Überhitzungsschutz sowie einer Heizanlage auszurüsten. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet die allen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen genügende, schlüsselfertige, komplette, betriebs- und funktionsbereite sowie bezugsfertige und gebrauchstaugliche Lieferung und Errichtung sowie spätere Demontage der Traglufthallen inkl. Innenausbau sowie Ausstattung mit entsprechenden Einbauten und Möbeln.
Die Nutzung muss zu jeder Jahreszeit möglich sein, hierbei sind die Hallen durch den AN mit einem Überhitzungsschutz sowie einer Heizanlage auszurüsten. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet die allen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen genügende, schlüsselfertige, komplette, betriebs- und funktionsbereite sowie bezugsfertige und gebrauchstaugliche Lieferung und Errichtung sowie spätere Demontage der Traglufthallen inkl. Innenausbau sowie Ausstattung mit entsprechenden Einbauten und Möbeln.
Die 3 Traglufthallen werden jeweils nach Art. 72 Abs. 1 BayBO als fliegende Bauten eingestuft und müssen somit der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FIBauR) gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8. November 2012 Az.: IIB7-4115.121-001/12 nebst Anhang 1 und 2 (Bestandteil der Vergabeunterlagen) Genüge tun. Dies liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Die 3 Traglufthallen werden jeweils nach Art. 72 Abs. 1 BayBO als fliegende Bauten eingestuft und müssen somit der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FIBauR) gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8. November 2012 Az.: IIB7-4115.121-001/12 nebst Anhang 1 und 2 (Bestandteil der Vergabeunterlagen) Genüge tun. Dies liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Die Traglufthallen des Auftragnehmers müssen für den Zweck zugelassen und genehmigt sein. Der Auftragnehmer hat ein Prüfbuch mit genauen Angaben zur Statik, zur Prüfstatik, zu einem geprüften Brandschutzkonzept und zu einem Evakuierungsplan vorzulegen.
Die Traglufthallen des Auftragnehmers müssen für den Zweck zugelassen und genehmigt sein. Der Auftragnehmer hat ein Prüfbuch mit genauen Angaben zur Statik, zur Prüfstatik, zu einem geprüften Brandschutzkonzept und zu einem Evakuierungsplan vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich einen Zeitraum von 3 Monaten nach Vertragsschluss vor, in dem er die Leistungen abrufen kann.
Losnummer: 1
2
3
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 6
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Dauer: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen (bei Bietergemeinschaften: Angaben sind für jedes Mitglied zu machen):
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in das Berufsregister
(2) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, sowie dass ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde.
(2) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, sowie dass ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde.
(3) Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
(3) Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
(4) Eigenerklärung dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
(4) Eigenerklärung dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
(5) Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen (bei Bietergemeinschaften: Angaben sind für jedes Mitglied zu machen):
(1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen (bei Bietergemeinschaften: Angaben sind für jedes Mitglied zu machen):
(1) Eigenerklärung über ausgeführte Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mindeststandards:
Bezüglich III.2.3) (1): Mindestens 1 Referenz über Vermietung einer Traglufthalle in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die gebrauchstauglich zur Verfügung gestellt worden war, mit genauen Angaben zum Ort, Auftraggeber mit Adresse /Kontaktdaten Ansprechpartner, Angaben zur Personenkapazität und zum Betriebskonzept.
Bezüglich III.2.3) (1): Mindestens 1 Referenz über Vermietung einer Traglufthalle in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die gebrauchstauglich zur Verfügung gestellt worden war, mit genauen Angaben zum Ort, Auftraggeber mit Adresse /Kontaktdaten Ansprechpartner, Angaben zur Personenkapazität und zum Betriebskonzept.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
— mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlichvertritt,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt München, 8.1.2/TIM
Herrn Christian Grau
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragenbeim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
2. Die Angebotsfrist ist wegen des wachsenden Flüchtlingsstroms und der sich daraus ergebenden Unterbringungsnotwendigkeit wegen Dringlichkeit verkürzt, § 12 EG Abs. 3 b) VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 107 Abs. 3 GWB, wenn:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 147-270544 (2015-07-29)
Ergänzende Angaben (2015-08-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben