Ziel ist es, den Gästen mit Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft und den Gästen mit drittmittelfinanziertem Stipendium, die ihr Stipendium mit Gast- und Gestattungsvertrag an den Max-Planck-Instituten ausüben, modulare Versicherungsbausteine zur persönlichen Beauftragung zu definierten Konditionen bereitzustellen. Hierzu soll auf der Webseite eines Anbieters von privater Krankenversicherung, privater Pflegeversicherung, privater Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung jeweils ein auswählbares Angebot enthalten sein. Bei der Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung bedarf es modularer Bausteine, die es dem Stipendiaten ermöglichen, sich selbst und ggf. auch Familienangehörige zu versichern. Die Versicherungsleistungen müssen in modularen Blöcken auswählbar und über das Internet beauftragbar sein. Der Stipendiat muss somit in der Lage sein, sich weltweit vor Antritt seines Stipendiums einen entsprechenden Versicherungsschutz zu besorgen; die entsprechende Auftragsbestätigung / Deckungsbestätigung muss ihm ebenfalls per Internet vor Antritt seines Stipendiums zu Einreisezwecken bereit gestellt werden. Für den Stipendiaten besteht keine Pflicht, die angebotenen Versicherungen ganz oder teilweise abzuschließen. Die Wahlfreiheit obliegt ihm selbst. Die Zahl der Stipendiaten in der Max-Planck-Gesellschaft ist bis 2012 kontinuierlich gestiegen und liegt seitdem bei ca. 3.600 Stipendiaten zum Stichtag 01.01. eines Jahres. Bei der Stichtagserhebung lag der Frauenanteil im Durchschnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 37 %, der Ausländeranteil bei den Stipendiaten lag im Durchschnitt der letzten 5 Jahre bei ca. 75 %. Aufgrund der unterjährig möglichen Vertragslaufzeiten und Fluktuationsraten von 26,6 % bei Doktoranden mit Stipendium und 43,8 % bei Postdoktoranden mit Stipendium, ergeben sich für den Zeitraum eines Berichtsjahres höhere Stipendiatenzahlen. So forschten im Berichtsjahr 2014 insgesamt ca. 6.200 Stipendiaten in der Max-Planck-Gesellschaft (97 Bachelor-Stipendiaten, 3.127 Doktoranden, 2.257 Postdoktoranden und 727 Forschungsstipendiaten). Im Zuge der Neugestaltung der Nachwuchsförderung der Max-Planck-Gesellschaft ergeben sich Neuerungen zum Stichtag 01. Juli 2015. Insbesondere durch den Wegfall des Promotionsstipendiums (Stipendien für Doktoranden können ausschließlich für bis zu 6 Monate vergeben werden), den Wegfall des Stipendiums für Postdoktoranden-Inland und den Wegfall der Möglichkeit im Anschluss an ein Postdoktoranden-Stipendium ein Forschungsstipendium anzuschließen, ist eine Reduzierung der Zahl der Stipendiaten prognostizierbar. Aufgrund der durchschnittlichen Promotionsförderdauer von 3 bis 4 Jahren ist abzusehen, dass die Zahl der Doktoranden mit Stipendium in diesem Zeitraum kontinuierlich abschmilzt. Bei den Postdoktoranden ist ebenfalls von einem Rückgang auszugehen, allerdings nicht in gleichem Maße. Im Berichtsjahr 2014 forschten 3.772 Postdoktoranden in der Max-Planck-Gesellschaft, davon ca. 40 % im Rahmen eines TVöD-Vertrags und ca. 60 % mit einem Stipendium. Für die Zukunft hat sich die Max-Planck-Gesellschaft dem Ziel verpflichtet, den Anteil an Stipendiaten aus Mitteln der Max-Planck-Gesellschaft bis spätestens 2019 auf maximal ein Drittel zu reduzieren. Der im Verhandlungsverfahren zu vergebende Vertrag soll als Rahmenvertrag mit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) einem abgrenzbaren wechselnden Personenkreis (Versicherungsnehmer ist immer die versicherte Person) die Möglichkeit geben, ihr Krankheitsrisiko, Pflegerisiko, Unfallrisiko und/oder Haftungsrisiko zu versichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Postanschrift: (Generalverwaltung) Hofgartenstr. 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: versicherungswettbewerb@gv.mpg.de📧
Telefon: +49 8921081768📞
Fax: +49 8921081344 📠
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Vergabebekanntmachung gemäß § 3 EG Absatz 3 lit. c VOL/A durchgeführt.
Die zu erbringende Dienstleistung ist dergestalt, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können und die Leistung nicht eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass eine einwandfreie Preisermittlung zwecks Vereinbarung einer festen Vergütung möglich ist und der Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nicht Offene Verfahren vergeben werden kann.
Um die Formulare für den Teilnahmeantrag downzuloaden fordern Sie bitte das Zugangspasswort unter versicherungswettbewerb@gv.mpg.de an.
Für die Verhandlungsgespräche sind folgende Termine festgelegt. Bitte richten Sie sich in Ihrer Planung darauf ein, dass Sie ggfs. zu einem dieser Termine von uns eingeladen werden.
Mittwoch, der 07.Oktober 2015 und Freitag, der 09.Oktober 2015.
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der im Eignungskatalog „abschließenden Liste“ einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift,
2. Alle Formblätter von A-1 bis A-7;
3. Alle Formblätter von B-8 und B-9;
4. Alle Formblätter von A-10 bis A-11;
5. eventuell weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen müssen enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich vor, ggfs. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste im Eignungskatalog zusammengefasst.Dabei ist zu unterscheiden, zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (Klammer) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A – ##) = Ausschlusskriterium
(B – ##) = Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung nach Punkten.
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)- Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung aufaddiert. (einfache Summe).
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Vergabebekanntmachung gemäß § 3 EG Absatz 3 lit. c VOL/A durchgeführt.
Die zu erbringende Dienstleistung ist dergestalt, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können und die Leistung nicht eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass eine einwandfreie Preisermittlung zwecks Vereinbarung einer festen Vergütung möglich ist und der Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nicht Offene Verfahren vergeben werden kann.
Um die Formulare für den Teilnahmeantrag downzuloaden fordern Sie bitte das Zugangspasswort unter versicherungswettbewerb@gv.mpg.de an.
Für die Verhandlungsgespräche sind folgende Termine festgelegt. Bitte richten Sie sich in Ihrer Planung darauf ein, dass Sie ggfs. zu einem dieser Termine von uns eingeladen werden.
Mittwoch, der 07.Oktober 2015 und Freitag, der 09.Oktober 2015.
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der im Eignungskatalog „abschließenden Liste“ einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift,
2. Alle Formblätter von A-1 bis A-7;
3. Alle Formblätter von B-8 und B-9;
4. Alle Formblätter von A-10 bis A-11;
5. eventuell weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen müssen enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich vor, ggfs. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste im Eignungskatalog zusammengefasst.Dabei ist zu unterscheiden, zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (Klammer) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A – ##) = Ausschlusskriterium
(B – ##) = Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung nach Punkten.
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)- Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung aufaddiert. (einfache Summe).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist es, den Gästen mit Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft und den Gästen mit drittmittelfinanziertem Stipendium, die ihr Stipendium mit Gast- und Gestattungsvertrag an den Max-Planck-Instituten ausüben, modulare Versicherungsbausteine zur persönlichen Beauftragung zu definierten Konditionen bereitzustellen. Hierzu soll auf der Webseite eines Anbieters von privater Krankenversicherung, privater Pflegeversicherung, privater Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung jeweils ein auswählbares Angebot enthalten sein. Bei der Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung bedarf es modularer Bausteine, die es dem Stipendiaten ermöglichen, sich selbst und ggf. auch Familienangehörige zu versichern.
Ziel ist es, den Gästen mit Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft und den Gästen mit drittmittelfinanziertem Stipendium, die ihr Stipendium mit Gast- und Gestattungsvertrag an den Max-Planck-Instituten ausüben, modulare Versicherungsbausteine zur persönlichen Beauftragung zu definierten Konditionen bereitzustellen. Hierzu soll auf der Webseite eines Anbieters von privater Krankenversicherung, privater Pflegeversicherung, privater Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung jeweils ein auswählbares Angebot enthalten sein. Bei der Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung bedarf es modularer Bausteine, die es dem Stipendiaten ermöglichen, sich selbst und ggf. auch Familienangehörige zu versichern.
Die Versicherungsleistungen müssen in modularen Blöcken auswählbar und über das Internet beauftragbar sein. Der Stipendiat muss somit in der Lage sein, sich weltweit vor Antritt seines Stipendiums einen entsprechenden Versicherungsschutz zu besorgen; die entsprechende Auftragsbestätigung / Deckungsbestätigung muss ihm ebenfalls per Internet vor Antritt seines Stipendiums zu Einreisezwecken bereit gestellt werden.
Die Versicherungsleistungen müssen in modularen Blöcken auswählbar und über das Internet beauftragbar sein. Der Stipendiat muss somit in der Lage sein, sich weltweit vor Antritt seines Stipendiums einen entsprechenden Versicherungsschutz zu besorgen; die entsprechende Auftragsbestätigung / Deckungsbestätigung muss ihm ebenfalls per Internet vor Antritt seines Stipendiums zu Einreisezwecken bereit gestellt werden.
Für den Stipendiaten besteht keine Pflicht, die angebotenen Versicherungen ganz oder teilweise abzuschließen. Die Wahlfreiheit obliegt ihm selbst.
Die Zahl der Stipendiaten in der Max-Planck-Gesellschaft ist bis 2012 kontinuierlich gestiegen und liegt seitdem bei ca. 3.600 Stipendiaten zum Stichtag 01.01. eines Jahres. Bei der Stichtagserhebung lag der Frauenanteil im Durchschnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 37 %, der Ausländeranteil bei den Stipendiaten lag im Durchschnitt der letzten 5 Jahre bei ca. 75 %.
Die Zahl der Stipendiaten in der Max-Planck-Gesellschaft ist bis 2012 kontinuierlich gestiegen und liegt seitdem bei ca. 3.600 Stipendiaten zum Stichtag 01.01. eines Jahres. Bei der Stichtagserhebung lag der Frauenanteil im Durchschnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 37 %, der Ausländeranteil bei den Stipendiaten lag im Durchschnitt der letzten 5 Jahre bei ca. 75 %.
Aufgrund der unterjährig möglichen Vertragslaufzeiten und Fluktuationsraten von 26,6 % bei Doktoranden mit Stipendium und 43,8 % bei Postdoktoranden mit Stipendium, ergeben sich für den Zeitraum eines Berichtsjahres höhere Stipendiatenzahlen. So forschten im Berichtsjahr 2014 insgesamt ca. 6.200 Stipendiaten in der Max-Planck-Gesellschaft (97 Bachelor-Stipendiaten, 3.127 Doktoranden, 2.257 Postdoktoranden und 727 Forschungsstipendiaten).
Aufgrund der unterjährig möglichen Vertragslaufzeiten und Fluktuationsraten von 26,6 % bei Doktoranden mit Stipendium und 43,8 % bei Postdoktoranden mit Stipendium, ergeben sich für den Zeitraum eines Berichtsjahres höhere Stipendiatenzahlen. So forschten im Berichtsjahr 2014 insgesamt ca. 6.200 Stipendiaten in der Max-Planck-Gesellschaft (97 Bachelor-Stipendiaten, 3.127 Doktoranden, 2.257 Postdoktoranden und 727 Forschungsstipendiaten).
Im Zuge der Neugestaltung der Nachwuchsförderung der Max-Planck-Gesellschaft ergeben sich Neuerungen zum Stichtag 01. Juli 2015. Insbesondere durch den Wegfall des Promotionsstipendiums (Stipendien für Doktoranden können ausschließlich für bis zu 6 Monate vergeben werden), den Wegfall des Stipendiums für Postdoktoranden-Inland und den Wegfall der Möglichkeit im Anschluss an ein Postdoktoranden-Stipendium ein Forschungsstipendium anzuschließen, ist eine Reduzierung der Zahl der Stipendiaten prognostizierbar. Aufgrund der durchschnittlichen Promotionsförderdauer von 3 bis 4 Jahren ist abzusehen, dass die Zahl der Doktoranden mit Stipendium in diesem Zeitraum kontinuierlich abschmilzt. Bei den Postdoktoranden ist ebenfalls von einem Rückgang auszugehen, allerdings nicht in gleichem Maße. Im Berichtsjahr 2014 forschten 3.772 Postdoktoranden in der Max-Planck-Gesellschaft, davon ca. 40 % im Rahmen eines TVöD-Vertrags und ca. 60 % mit einem Stipendium. Für die Zukunft hat sich die Max-Planck-Gesellschaft dem Ziel verpflichtet, den Anteil an Stipendiaten aus Mitteln der Max-Planck-Gesellschaft bis spätestens 2019 auf maximal ein Drittel zu reduzieren.
Im Zuge der Neugestaltung der Nachwuchsförderung der Max-Planck-Gesellschaft ergeben sich Neuerungen zum Stichtag 01. Juli 2015. Insbesondere durch den Wegfall des Promotionsstipendiums (Stipendien für Doktoranden können ausschließlich für bis zu 6 Monate vergeben werden), den Wegfall des Stipendiums für Postdoktoranden-Inland und den Wegfall der Möglichkeit im Anschluss an ein Postdoktoranden-Stipendium ein Forschungsstipendium anzuschließen, ist eine Reduzierung der Zahl der Stipendiaten prognostizierbar. Aufgrund der durchschnittlichen Promotionsförderdauer von 3 bis 4 Jahren ist abzusehen, dass die Zahl der Doktoranden mit Stipendium in diesem Zeitraum kontinuierlich abschmilzt. Bei den Postdoktoranden ist ebenfalls von einem Rückgang auszugehen, allerdings nicht in gleichem Maße. Im Berichtsjahr 2014 forschten 3.772 Postdoktoranden in der Max-Planck-Gesellschaft, davon ca. 40 % im Rahmen eines TVöD-Vertrags und ca. 60 % mit einem Stipendium. Für die Zukunft hat sich die Max-Planck-Gesellschaft dem Ziel verpflichtet, den Anteil an Stipendiaten aus Mitteln der Max-Planck-Gesellschaft bis spätestens 2019 auf maximal ein Drittel zu reduzieren.
Der im Verhandlungsverfahren zu vergebende Vertrag soll als Rahmenvertrag mit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) einem abgrenzbaren wechselnden Personenkreis (Versicherungsnehmer ist immer die versicherte Person) die Möglichkeit geben, ihr Krankheitsrisiko, Pflegerisiko, Unfallrisiko und/oder Haftungsrisiko zu versichern.
Der im Verhandlungsverfahren zu vergebende Vertrag soll als Rahmenvertrag mit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) einem abgrenzbaren wechselnden Personenkreis (Versicherungsnehmer ist immer die versicherte Person) die Möglichkeit geben, ihr Krankheitsrisiko, Pflegerisiko, Unfallrisiko und/oder Haftungsrisiko zu versichern.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei (3) Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Der Vertrag enthält eine Option für den Auftraggeber zur zweimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 2547
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraumes auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben. (vgl. OLG Düssseldorf, Beschluss vom 25.7.2017, VII-Verg 27/12). Als Nachweis hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Auf Kapitel 1.10 (Bewerber und Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.11 (Einsatz anderer Unternehmen) des anzufordernden Eignungskataloges wird ausdrücklich hingewiesen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraumes auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben. (vgl. OLG Düssseldorf, Beschluss vom 25.7.2017, VII-Verg 27/12). Als Nachweis hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Auf Kapitel 1.10 (Bewerber und Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.11 (Einsatz anderer Unternehmen) des anzufordernden Eignungskataloges wird ausdrücklich hingewiesen.
Kapitelverweise und Anlagenverweise beziehen sich auf den anzufordernden Eignungskatalog.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft sowie von jedem Mitglied einer BG – Anlage (A-1), Anlage (A- 2), Anlage( A- 3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft sowie von jedem Mitglied einer BG – Anlage (A-1), Anlage (A- 2), Anlage( A- 3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Unternehmensdarstellung – Anlage (A – 4)
Unternehmensdarstellung/ Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen),
sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – Anlage (A- 5) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatzdarstellung – Anlage (A-06)
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
— des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
— Darstellung des Umsatzes und der Tätigkeiten bezogen auf die einzelnen Module.
Bewerbergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.1 (Umsatzdarstellung) des anzufordernden Eignungskataloges geforderten Angaben und Erklärungen für jedes Mitglied seiner BG getrennt zu benennen, sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmungen berufen will, haben die Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen den Umsatz getrennt zu benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerbergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.1 (Umsatzdarstellung) des anzufordernden Eignungskataloges geforderten Angaben und Erklärungen für jedes Mitglied seiner BG getrennt zu benennen, sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmungen berufen will, haben die Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen den Umsatz getrennt zu benennen.
Als Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber in Anlage (B-08) darzustellen,mit welchem Rating seine beabsichtigten Versicherungen eingestuft sind.
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit zehn (10) Punkten je Versicherungsangebot. Das heißt, maximal sind für alle angebotenen Versicherungen 40 Punkte erreichbar. Im Einzelnen pro Versicherungspaket ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit zehn (10) Punkten je Versicherungsangebot. Das heißt, maximal sind für alle angebotenen Versicherungen 40 Punkte erreichbar. Im Einzelnen pro Versicherungspaket ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
Ratingergebnis A++ = Exzellent = 10 Punkte
Ratingergebnis A+ = Sehr gut = 9 Punkte
Ratingergebnis A = Gut = 8 Punkte
Ratingergebnis A- = Weitgehend gut = 7 Punkte
Ratingergebnis B+ = Voll zufriedenstellend = 6 Punkte
Ratingergebnis B = Zufriedenstellend = 5 Punkte
Ratingergebnis B – = Noch zufriedenstellend = 4 Punkte
Ratingergebnis C + = schwach = 3 Punkte
Ratingergebnis C = Sehr schwach = 2 Punkte
Ratingergebnis C – = Extrem schwach = 1 Punkt
Ratingergebnis D = mangelhaft.
Mindeststandards:
Erfahrung mit Rahmenverträgen bzw. Gruppenversicherungsverträgen – Anlage (A -7).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Einhaltung Fernabsatzgesetz.
Mindeststandards:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
In Bezug auf die Darstellung / Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Ausführungen im Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs verwiesen. Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem TN-Antrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will.
In Bezug auf die Darstellung / Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Ausführungen im Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs verwiesen. Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem TN-Antrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will.
— Eigenerklärung, Anlage (A-11), über das gesamte Angebot an geforderten Versicherungen mit geforderten abschließbaren Einzelversicherungen.Der Internetauftritt muss alle umfassenden Information über die einzelnen Versicherungen enthalten. Darunter fallen die Beitrittsmodalitäten, der Antrag, Zusammenfassung des Inhaltes der jeweiligen Versicherung, Zusammenfassung der Leistung, Beginn und Ende der Versicherung, Aufstellung der Versicherungsprämien.
— Eigenerklärung, Anlage (A-11), über das gesamte Angebot an geforderten Versicherungen mit geforderten abschließbaren Einzelversicherungen.Der Internetauftritt muss alle umfassenden Information über die einzelnen Versicherungen enthalten. Darunter fallen die Beitrittsmodalitäten, der Antrag, Zusammenfassung des Inhaltes der jeweiligen Versicherung, Zusammenfassung der Leistung, Beginn und Ende der Versicherung, Aufstellung der Versicherungsprämien.
Sämtliche relevanten Informationen müssen in Englisch und in Deutsch abrufbar sein.
Die Versicherungsbedingungen sind in englischer und deutscher Sprache auf der Internetseite hinterlegt.
Der Abschluss der Versicherungen erfolgt über die elektronische Eingabemaske auf der Internetseite.
Außerdem muss die Möglichkeit, folgende Formulare aufzurufen und auszudrucken und ggfs. elektronisch zu übermitteln, gegeben sein:
— das Formblatt für die schriftliche Anmeldung (in deutscher und englischer Sprache)
— die Schadensmeldung (in deutscher und englischer Sprache)
— das SEPA-Lastschriftmandat
— Kündigungsformular (in deutscher und englischer Sprache)
— Vorabbestätigung: hier ist die Versicherungsbestätigung zur Vorab-Vorlage bei der Ausländerbehörde, dem Ausländeramt oder der Visastelle gemeint. Die Versicherungsbestätigung erklärt, dass ab einem bestimmten Datum eine private KV bei der Versicherung „X“ besteht, die der Art und dem Umfang nach dem KV-Schutz der gesetzlichen KV entspricht.
— Vorabbestätigung: hier ist die Versicherungsbestätigung zur Vorab-Vorlage bei der Ausländerbehörde, dem Ausländeramt oder der Visastelle gemeint. Die Versicherungsbestätigung erklärt, dass ab einem bestimmten Datum eine private KV bei der Versicherung „X“ besteht, die der Art und dem Umfang nach dem KV-Schutz der gesetzlichen KV entspricht.
Zur Durchführung des Dialogs mit der an einer Versicherung interessierten Person bzw. der versicherten Person via Internet und zur Sicherung der Daten sind zeitgemäße Techniken, wie z.B. verschlüsselte Datenübertragungen, zu verwenden.
— Referenzen für Versicherungsangebote mit vergleichbarer Konstellation:Anlage (B-09)
Ausführliche Darstellung von einer (1) Referenz, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der geforderten Versicherungen – für den zu versichernden Personenkreis – vergleichbar ist. Die Referenz muss laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren beinhalten.Hierfür sind zwingend die Vorgaben des Musters aus Anlage (B-09) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen.
Ausführliche Darstellung von einer (1) Referenz, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der geforderten Versicherungen – für den zu versichernden Personenkreis – vergleichbar ist. Die Referenz muss laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren beinhalten.Hierfür sind zwingend die Vorgaben des Musters aus Anlage (B-09) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen.
Die Referenz wird insgesamt hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 10 Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit zehn (10) Punkten, auch wenn ein Bewerber mehr als eine (1) Referenz einreicht.
Die Referenz wird insgesamt hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 10 Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit zehn (10) Punkten, auch wenn ein Bewerber mehr als eine (1) Referenz einreicht.
~ 0-3 Punkte: unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
~ 4-7 Punkte: insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
~ 8-10 Punkte: insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Die Referenz der verschiedenen Bewerber werden vergleichend beurteilt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungsstellung muss jeweils an den einzelnen Stipendiaten erfolgen. Kein Sammelinkasso durch die MPG. Prämienschuldner ist einzig der Stipendiat.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter-/Bewerbergemeinschaften – auch Makler – sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter-/Bewerbergemeinschaften – auch Makler – sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Bei Bewerbung von Maklern ist im TN-Antrag aufzuzeigen, mit welchem Versicherer / mit welchen Versicherern beabsichtigt ist, im Auftragsfall die Deckung zu realisieren.
(Anlage A-1).
Sonstige besondere Bedingungen: Beauftragung und Bestätigung der Versicherung nur über eine Internetseite.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach dem Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben weniger als fünf (5) Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als 5 Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber verfährt nach dem Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben weniger als fünf (5) Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab bzw. verbleiben weniger als 5 Wirtschaftsteilnehmer nach formaler Prüfung und Wertung der A-Kriterien, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-09-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2547
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Vergabebekanntmachung gemäß § 3 EG Absatz 3 lit. c VOL/A durchgeführt.
Die zu erbringende Dienstleistung ist dergestalt, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können und die Leistung nicht eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass eine einwandfreie Preisermittlung zwecks Vereinbarung einer festen Vergütung möglich ist und der Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nicht Offene Verfahren vergeben werden kann.
Die zu erbringende Dienstleistung ist dergestalt, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können und die Leistung nicht eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass eine einwandfreie Preisermittlung zwecks Vereinbarung einer festen Vergütung möglich ist und der Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nicht Offene Verfahren vergeben werden kann.
Um die Formulare für den Teilnahmeantrag downzuloaden fordern Sie bitte das Zugangspasswort unter versicherungswettbewerb@gv.mpg.de an.
Für die Verhandlungsgespräche sind folgende Termine festgelegt. Bitte richten Sie sich in Ihrer Planung darauf ein, dass Sie ggfs. zu einem dieser Termine von uns eingeladen werden.
Mittwoch, der 07.Oktober 2015 und Freitag, der 09.Oktober 2015.
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der im Eignungskatalog „abschließenden Liste“ einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift,
2. Alle Formblätter von A-1 bis A-7;
3. Alle Formblätter von B-8 und B-9;
4. Alle Formblätter von A-10 bis A-11;
5. eventuell weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen müssen enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich vor, ggfs. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen müssen enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich vor, ggfs. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 Abs. 2 EG VOL/A nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste im Eignungskatalog zusammengefasst.Dabei ist zu unterscheiden, zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (Klammer) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste im Eignungskatalog zusammengefasst.Dabei ist zu unterscheiden, zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (Klammer) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A – ##) = Ausschlusskriterium
(B – ##) = Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung nach Punkten.
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)- Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung aufaddiert. (einfache Summe).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3).
Quelle: OJS 2015/S 148-273702 (2015-07-30)
Ergänzende Angaben (2015-08-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-15 📅
Name: MAWISTA GmbH Versicherungsvermittlung
Postanschrift: Albstraße 26
Postort: Wendlingen
Postleitzahl: 73240
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mawista.com📧
Internetadresse: www.mawista.com🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).