Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurde 2003 als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin gegründet. Im Auftrag des Landes verwaltet die BIM GmbH die Dienstgebäude der Berliner Hauptverwaltung ebenso wie Finanzämter, Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie die Immobilien der Berliner Polizei und Feuerwehr. Zudem gehören auch Kulturgebäude sowie seit 2010 fünf Justizeinrichtungen in das Portfolio. Der Bestand der BIM GmbH umfasst etwa ca. 1 600 Gebäude. Ein Großteil davon gehört dem Land Berlin und ist im „Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin“ zusammengefasst. Ein kleinerer Teil ist am freien Markt angemietet. Insgesamt bewirtschaftet die Gesellschaft damit rund 5 000 000 m Bruttogrundfläche. Weitere Informationen finden Sie auf: www.bim-berlin.de.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5).Vertragslaufzeit 1.1.2016 bis 31.12.2018. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch über den genannten Zeitraum hinaus, sofern er nicht zuvor von einer Partei fristgerecht gekündigt wurde.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin – SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Keibelstr. 36
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661486📞
Fax: +49 30901661668 📠
Zu Punkt IV.3.3)
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen.
Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 12.5.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen.
Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 12.5.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurde 2003 als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin gegründet. Im Auftrag des Landes verwaltet die BIM GmbH die Dienstgebäude der Berliner Hauptverwaltung ebenso wie Finanzämter, Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie die Immobilien der Berliner Polizei und Feuerwehr. Zudem gehören auch Kulturgebäude sowie seit 2010 fünf Justizeinrichtungen in das Portfolio. Der Bestand der BIM GmbH umfasst etwa ca. 1 600 Gebäude. Ein Großteil davon gehört dem Land Berlin und ist im „Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin“ zusammengefasst. Ein kleinerer Teil ist am freien Markt angemietet. Insgesamt bewirtschaftet die Gesellschaft damit rund 5 000 000 m
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurde 2003 als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin gegründet. Im Auftrag des Landes verwaltet die BIM GmbH die Dienstgebäude der Berliner Hauptverwaltung ebenso wie Finanzämter, Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie die Immobilien der Berliner Polizei und Feuerwehr. Zudem gehören auch Kulturgebäude sowie seit 2010 fünf Justizeinrichtungen in das Portfolio. Der Bestand der BIM GmbH umfasst etwa ca. 1 600 Gebäude. Ein Großteil davon gehört dem Land Berlin und ist im „Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin“ zusammengefasst. Ein kleinerer Teil ist am freien Markt angemietet. Insgesamt bewirtschaftet die Gesellschaft damit rund 5 000 000 m
Bei den zu vergebenen Aufträgen handelt es sich um den Abschluss von Versicherungsverträgen über Gebäudeversicherungen für den Liegenschaftsbestand des Sondervermögens des Landes Berlin.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5).
Vertragslaufzeit 1.1.2016 bis 31.12.2018. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch über den genannten Zeitraum hinaus, sofern er nicht zuvor von einer Partei fristgerecht gekündigt wurde.
Referenznummer: V-2015-000102
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Berechtigung zur Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet;
— Eigenerklärung über die Beachtung der Regelungen des § 64a VAG und § 104s VAG sowie Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG (Risikomanagement);
— Eigenerklärung darüber, dass keine Auschlussgründe gem. § 6 EG (4) VOL/A vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Vorlage entsprechender bestätigender Dokumente zuständiger Stellen zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer in Bezug auf die Höchstentschädigungssummen ausreichenden Rückversicherung;
— Eigenerklärung über das Vorliegen eines aktuellen Ratings einer Ratingagentur;
— Eigenerklärung über erbrachte, mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, seit dem Kalenderjahr 2010;
— auf Anforderung: aktueller Geschäftsbericht.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Vorlage entsprechender bestätigender Dokumente zuständiger Stellen zu überprüfen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigtem Vertreter zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter ausdrücklich benannt ist.
In der Bietergemeinschaftserklärung ist ferner verbindlich zu erklären,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in der aktuellen Fassung ist einzuhalten.
Der Bieter (bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, im Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung
(EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Die Abfragen dazu erfolgen vor Aufforderung zur Angebotsabgabe von den ausgewählten Bewerbern sowie vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestellle.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-30 📅
Öffnungsort: BIM GmbH, Keibelstr. 36, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: BIM GmbH, Keibelstr. 36, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Torsten Stierand
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-2015-000102
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt IV.3.3)
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen.
Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 12.5.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101 a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101 a Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 099-180206 (2015-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Punkt IV.3.3)
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 12.5.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform versendet. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 12.5.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt. Angebote, die in Papierform vorliegen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-11 📅
Name: Büchner & Barella Versicherungsdienst GmbH
Postanschrift: Eurener Straße 196-198
Postort: Trier
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).