Versorgung der niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen mit Arzneimitteln, ärztlichen Verbrauchsmaterial, Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Produkten
Für die niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen (außer dem Justizvollzugskrankenhaus Lingen) soll eine Rahmenvereinbarung für die Versorgung mit Arzneimitteln, ärztlichem Verbrauchsmaterial, Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Produkten vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: katrin.herold@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2015/S 246-446869 (2015-12-16)