Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Versorgung der Versicherten der BARMER GEK mit Badewannenliftern der Produktart 04.40.01.0 sowie der damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen gem. § 127 Abs. 1 SGB V im häuslichen Bereich (ausgenommen sind Versorgungen von Versicherten, die in einer Behinderteneinrichtung, einem Alten- oder Pflegeheim zur vollstätionären Pflege untergebracht sind). Vertragsgegenstand sind alle zum ordnungsgemäßen Betrieb und nach individuellem medizinischem Bedarf erforderlichen Zubehöre und Zurüstungen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen, aufgrund einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Die Gesamtmenge ist nach Posteitzahlgebieten in 50 Lose aufgeteilt. Angebote sind für maximal 15 Lose möglich. Das voraussichtliche Auftragsvolumen basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und ist in den Vergabeunterlagen genauer aufgeführt.Hinsichtlich der Anzahl der im Vertragszeitraum abzugebenden Hilfsmittel können keine Höchst- und Mindestmengen zugesichert werden.
Die Gesamtmenge ist nach Posteitzahlgebieten in 50 Lose aufgeteilt. Angebote sind für maximal 15 Lose möglich. Das voraussichtliche Auftragsvolumen basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und ist in den Vergabeunterlagen genauer aufgeführt.Hinsichtlich der Anzahl der im Vertragszeitraum abzugebenden Hilfsmittel können keine Höchst- und Mindestmengen zugesichert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer GEK -Abt. 0830 Vergabestelle-
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: https://ausschreibungen.barmer-gek.de/sozialgesetzbuch/🌏
E-Mail: ausschreibungen@barmer-gek.de📧
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://ausschreibungen.barmer-gek.de/sozialgesetzbuch) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen müssen bis zum 05.05.2015 der Vergabestelle vorliegen. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Gesamtleistung ist in 50 Lose aufgeteilt. Ein Angebot darf auf maximal 15 Lose erfolgen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Auch ein Anbieten losübergreifender Rabatte, etwa eines Rabattes unter der Bedingung der Zuschlagserteilung für mehrere Lose ist unzulässig. Angebote, die gegen vorgenannte Bedingungen verstoßen, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Die Leistungserbringung erfolgt gegen eine vom Versorgungszeitraum abhängige Versorgungspauschale. Diese umfasst neben der Bereitstellung des Gerätes alle Leistungen für einen definierten Gewährleistungszeitraum (GLZ). Unter dem GLZ ist der Zeitraum ab der Auslieferung des Hilfsmittels an den Versicherten bis zum Ende des in der nachfolgend definierten Zeitraumes zu verstehen.
Bei dem GLZ im Sinne dieses Vertrages handelt es sich nicht um den juristischen Begriff der Gewährleistung aus dem schuld- bzw. kaufrechtlichen Teil des BGB oder Produkthaftungsgesetzes.
GLZ Versorgungspauschale Erstversorgung: 36 Monate
GLZ Versorgungspauschale Folgeversorgung: 36 Monate
GLZ Versorgungspauschale bei Anschlussversorgungen (Umversorgungen durch den AN): 36 Monate.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://ausschreibungen.barmer-gek.de/sozialgesetzbuch) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen müssen bis zum 05.05.2015 der Vergabestelle vorliegen. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Gesamtleistung ist in 50 Lose aufgeteilt. Ein Angebot darf auf maximal 15 Lose erfolgen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Auch ein Anbieten losübergreifender Rabatte, etwa eines Rabattes unter der Bedingung der Zuschlagserteilung für mehrere Lose ist unzulässig. Angebote, die gegen vorgenannte Bedingungen verstoßen, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Die Leistungserbringung erfolgt gegen eine vom Versorgungszeitraum abhängige Versorgungspauschale. Diese umfasst neben der Bereitstellung des Gerätes alle Leistungen für einen definierten Gewährleistungszeitraum (GLZ). Unter dem GLZ ist der Zeitraum ab der Auslieferung des Hilfsmittels an den Versicherten bis zum Ende des in der nachfolgend definierten Zeitraumes zu verstehen.
Bei dem GLZ im Sinne dieses Vertrages handelt es sich nicht um den juristischen Begriff der Gewährleistung aus dem schuld- bzw. kaufrechtlichen Teil des BGB oder Produkthaftungsgesetzes.
GLZ Versorgungspauschale bei Anschlussversorgungen (Umversorgungen durch den AN): 36 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Versorgung der Versicherten der BARMER GEK mit Badewannenliftern der Produktart 04.40.01.0 sowie der damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen gem. § 127 Abs. 1 SGB V im häuslichen Bereich (ausgenommen sind Versorgungen von Versicherten, die in einer Behinderteneinrichtung, einem Alten- oder Pflegeheim zur vollstätionären Pflege untergebracht sind).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Versorgung der Versicherten der BARMER GEK mit Badewannenliftern der Produktart 04.40.01.0 sowie der damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen gem. § 127 Abs. 1 SGB V im häuslichen Bereich (ausgenommen sind Versorgungen von Versicherten, die in einer Behinderteneinrichtung, einem Alten- oder Pflegeheim zur vollstätionären Pflege untergebracht sind).
Vertragsgegenstand sind alle zum ordnungsgemäßen Betrieb und nach individuellem medizinischem Bedarf erforderlichen Zubehöre und Zurüstungen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen, aufgrund einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Vertragsgegenstand sind alle zum ordnungsgemäßen Betrieb und nach individuellem medizinischem Bedarf erforderlichen Zubehöre und Zurüstungen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen, aufgrund einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 01, 02
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 04, 06
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 03, 12,15
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 07, 08, 09
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 10, 14
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 13, 16
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 17, 18
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 19, 23
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 20, 21, 22
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 24, 25
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 26, 27, 28
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 29, 38
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 30, 31
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 32, 33
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen34, 37
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 35, 61
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 36
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 39
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 40, 41
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 42, 51
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 44, 58
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 45
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 46, 47
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 48, 49
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 50, 52
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 53, 56
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 54
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 55, 67
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 57
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 59
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 60, 65
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 63, 64
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 66
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 68, 69
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 70, 71, 72
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 73, 89
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 74
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 75, 76
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 77, 78, 79
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 80, 85
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 81, 82
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 83
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 84, 94
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 86
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 87, 88
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 90, 91
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 92, 93
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 95, 96
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 97
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Versorgung für die Postleitzahlregionen 98, 99
Menge oder Umfang:
Die Gesamtmenge ist nach Posteitzahlgebieten in 50 Lose aufgeteilt. Angebote sind für maximal 15 Lose möglich. Das voraussichtliche Auftragsvolumen basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und ist in den Vergabeunterlagen genauer aufgeführt.
Hinsichtlich der Anzahl der im Vertragszeitraum abzugebenden Hilfsmittel können keine Höchst- und Mindestmengen zugesichert werden.
Referenznummer: 0002-Badehilfen-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Ziff. 7. "VOL- Angebotsschreiben") gem. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A (die Abgabe dieser Erklärung erfolgt durch das Signieren des Angebots mit einer gültigen fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur nach dem SigG/SigV bzw. durch die Unterschrift auf dem Mantelbogen)
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Ziff. 7. "VOL- Angebotsschreiben") gem. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A (die Abgabe dieser Erklärung erfolgt durch das Signieren des Angebots mit einer gültigen fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur nach dem SigG/SigV bzw. durch die Unterschrift auf dem Mantelbogen)
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe inden Vergabeunterlagen, Ziffer 5 im Dokument "VOL _Angebotsschreiben") einzureichen. Hier sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe inden Vergabeunterlagen, Ziffer 5 im Dokument "VOL _Angebotsschreiben") einzureichen. Hier sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage E1) über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit mindestens EUR 2.000.000,00 Deckungssumme (pauschal für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden) je Vertragsjahr bzw. über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage E1) über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit mindestens EUR 2.000.000,00 Deckungssumme (pauschal für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden) je Vertragsjahr bzw. über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen dieser Erklärung diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Wird diese nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, muss das Angebot zwingend ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen dieser Erklärung diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Wird diese nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, muss das Angebot zwingend ausgeschlossen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage E2) über die Erfüllung der Voraussetzungen des § 126 SGB V für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel in Form der Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine
Unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage E2) über die Erfüllung der Voraussetzungen des § 126 SGB V für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel in Form der Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine
einheitliche Anwendung der Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung und die Sicherstellung dieser Leistungsvoraussetzungen während des gesamten Vertragszeitraumes. Insbesondere wird erklärt, dass die Grundeignung zur Abgabe von Hilfsmitteln im Rahmen des sogenannten Präqualifizierungsverfahren gemäß § 126 Abs.
einheitliche Anwendung der Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung und die Sicherstellung dieser Leistungsvoraussetzungen während des gesamten Vertragszeitraumes. Insbesondere wird erklärt, dass die Grundeignung zur Abgabe von Hilfsmitteln im Rahmen des sogenannten Präqualifizierungsverfahren gemäß § 126 Abs.
1a SGB V nach den hierfür geltenden Vorschriften durch eine Bestätigung einer nach dieser Vorschrift geeigneten Stelle bzw. durch eine individuelle Einzelprüfung nachgewiesen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen dieser Erklärung diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Wird diese nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, muss das Angebot zwingend ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen dieser Erklärung diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Wird diese nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, muss das Angebot zwingend ausgeschlossen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Für den Fall der Insolvenz oder anderer Gründe (z.B. Geschäftsaufgabe oder ein anderes dem Auftragnehmer zuzurechnendes Leistungshindernis mit ggf. daraus resultierender Kündigung seitens des Auftraggebers) hat der Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers beim Auftraggeber zu hinterlegen, um die vertragsgemäße Erfüllung der in diesem Vertrag beschriebenen Miete, dienst- und werkvertraglichen Leistungen bis zur Beendigung deren vertragsgemäßen Laufzeit Leistungen innerhalb des Zeitraumes bis zum Abschluss eines neuen Vertrages durch den Auftraggeber sicherzustellen. Die Höhe der Sicherheitsleistung für das erste Jahr der Laufzeit vom 01.12.2015 - 30.11.2016 beträgt 5 v.H. der Summe aus der vertraglich vereinbarten Versorgungspauschale (netto) für das Los multipliziert mit der Anzahl der Versicherten im Los des Jahres 2013 (siehe Leistungsbeschreibung).
(1) Für den Fall der Insolvenz oder anderer Gründe (z.B. Geschäftsaufgabe oder ein anderes dem Auftragnehmer zuzurechnendes Leistungshindernis mit ggf. daraus resultierender Kündigung seitens des Auftraggebers) hat der Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers beim Auftraggeber zu hinterlegen, um die vertragsgemäße Erfüllung der in diesem Vertrag beschriebenen Miete, dienst- und werkvertraglichen Leistungen bis zur Beendigung deren vertragsgemäßen Laufzeit Leistungen innerhalb des Zeitraumes bis zum Abschluss eines neuen Vertrages durch den Auftraggeber sicherzustellen. Die Höhe der Sicherheitsleistung für das erste Jahr der Laufzeit vom 01.12.2015 - 30.11.2016 beträgt 5 v.H. der Summe aus der vertraglich vereinbarten Versorgungspauschale (netto) für das Los multipliziert mit der Anzahl der Versicherten im Los des Jahres 2013 (siehe Leistungsbeschreibung).
Die Höhe der Sicherheitsleistung für die folgenden Jahre mit Laufzeit ab 01.12.2016 bemisst sich nach der oben genannten Berechnungsformel, jedoch unter Zugrundelegung der Zahl der tatsächlich versorgten Versicherten des jeweiligen Vorjahreszeitraumes. Entsprechend ist die Sicherheitsleistung zum Anfang jeden Vertragsjahres anzupassen und das aktualisierte Bürgschaftsdokument an den Auftraggeber im Original bis zum 01.01. weiterzuleiten.
Die Höhe der Sicherheitsleistung für die folgenden Jahre mit Laufzeit ab 01.12.2016 bemisst sich nach der oben genannten Berechnungsformel, jedoch unter Zugrundelegung der Zahl der tatsächlich versorgten Versicherten des jeweiligen Vorjahreszeitraumes. Entsprechend ist die Sicherheitsleistung zum Anfang jeden Vertragsjahres anzupassen und das aktualisierte Bürgschaftsdokument an den Auftraggeber im Original bis zum 01.01. weiterzuleiten.
Das Datum des Insolvenzantrages oder der Eintritt anderer Leistungshindernisse sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
(2) Bietergemeinschaften können die Sicherheitsleistung nach Ziffer (1) auch durch mehrere Einzelbürgschaften erbringen. Die Einzelbürgschaften haften für die Gesamtschuld. Die Höhe der Einzelbürgschaften ist bei einer Aufteilung je eines von mehreren Losen auf je ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach dem auf das jeweilige Los entfallenden Auftragswert entsprechend Ziffer (1) zu ermitteln. Im Übrigen kann die Verteilung der nach Ziffer (1) ermittelten Gesamthöhe der Sicherheitsleistung nach den Gesellschaftsanteilen der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder hiervon ggf. abweichend nach Kopfteilen erfolgen. Der Gesamtwert der Sicherheitsleistungen muss demjenigen entsprechen, der sich bei einer ungeteilten Berechnung nach Ziffer (1) ergibt. Die Bürgschaft wird auch im Falle des Ausscheidens eines Betriebes aus der Bietergemeinschaft erst nach Ablauf des Bürgschaftszeitraumes zurückgegeben und gilt bis zu diesem Zeitpunkt.
(2) Bietergemeinschaften können die Sicherheitsleistung nach Ziffer (1) auch durch mehrere Einzelbürgschaften erbringen. Die Einzelbürgschaften haften für die Gesamtschuld. Die Höhe der Einzelbürgschaften ist bei einer Aufteilung je eines von mehreren Losen auf je ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach dem auf das jeweilige Los entfallenden Auftragswert entsprechend Ziffer (1) zu ermitteln. Im Übrigen kann die Verteilung der nach Ziffer (1) ermittelten Gesamthöhe der Sicherheitsleistung nach den Gesellschaftsanteilen der Mitglieder der Bietergemeinschaft oder hiervon ggf. abweichend nach Kopfteilen erfolgen. Der Gesamtwert der Sicherheitsleistungen muss demjenigen entsprechen, der sich bei einer ungeteilten Berechnung nach Ziffer (1) ergibt. Die Bürgschaft wird auch im Falle des Ausscheidens eines Betriebes aus der Bietergemeinschaft erst nach Ablauf des Bürgschaftszeitraumes zurückgegeben und gilt bis zu diesem Zeitpunkt.
(3) Die jeweilige Bürgschaft muss der in Anlage 4 der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Form entsprechen. Die Sicherheitsleistung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erteilung des Zuschlages an den Auftragnehmer beim Auftraggeber einzureichen. Die Sicherheitsleistung ist vom Auftraggeber erst dann zurückzugeben, wenn sämtliche Versorgungszeiträume nach diesem Vertrag abgelaufen sind.
(3) Die jeweilige Bürgschaft muss der in Anlage 4 der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Form entsprechen. Die Sicherheitsleistung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erteilung des Zuschlages an den Auftragnehmer beim Auftraggeber einzureichen. Die Sicherheitsleistung ist vom Auftraggeber erst dann zurückzugeben, wenn sämtliche Versorgungszeiträume nach diesem Vertrag abgelaufen sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
GbR nach deutschem Recht oder gleichwertige Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-03 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0002-Badehilfen-2015
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://ausschreibungen.barmer-gek.de/sozialgesetzbuch) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen müssen bis zum 05.05.2015 der Vergabestelle vorliegen. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Gesamtleistung ist in 50 Lose aufgeteilt. Ein Angebot darf auf maximal 15 Lose erfolgen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Auch ein Anbieten losübergreifender Rabatte, etwa eines Rabattes unter der Bedingung der Zuschlagserteilung für mehrere Lose ist unzulässig. Angebote, die gegen vorgenannte Bedingungen verstoßen, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Die Gesamtleistung ist in 50 Lose aufgeteilt. Ein Angebot darf auf maximal 15 Lose erfolgen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Auch ein Anbieten losübergreifender Rabatte, etwa eines Rabattes unter der Bedingung der Zuschlagserteilung für mehrere Lose ist unzulässig. Angebote, die gegen vorgenannte Bedingungen verstoßen, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Die Leistungserbringung erfolgt gegen eine vom Versorgungszeitraum abhängige Versorgungspauschale. Diese umfasst neben der Bereitstellung des Gerätes alle Leistungen für einen definierten Gewährleistungszeitraum (GLZ). Unter dem GLZ ist der Zeitraum ab der Auslieferung des Hilfsmittels an den Versicherten bis zum Ende des in der nachfolgend definierten Zeitraumes zu verstehen.
Die Leistungserbringung erfolgt gegen eine vom Versorgungszeitraum abhängige Versorgungspauschale. Diese umfasst neben der Bereitstellung des Gerätes alle Leistungen für einen definierten Gewährleistungszeitraum (GLZ). Unter dem GLZ ist der Zeitraum ab der Auslieferung des Hilfsmittels an den Versicherten bis zum Ende des in der nachfolgend definierten Zeitraumes zu verstehen.
Bei dem GLZ im Sinne dieses Vertrages handelt es sich nicht um den juristischen Begriff der Gewährleistung aus dem schuld- bzw. kaufrechtlichen Teil des BGB oder Produkthaftungsgesetzes.
GLZ Versorgungspauschale bei Anschlussversorgungen (Umversorgungen durch den AN): 36 Monate.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 057-099013 (2015-03-16)
Ergänzende Angaben (2015-04-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-23) Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer gek
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Kontakt
Internetadresse: https://ausschreibungen.barmer-gek.de/projekte🌏