Versorgung der Versicherten der KKH mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen und Krankenunterlagen in der Häuslichkeit

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Lieferung von aufsaugenden Inkontinenzhilfen und Krankenunterlagen in die Häuslichkeit des Versicherten (Produktgruppe 15 und 19 nach Hilfsmittelverzeichnis).
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z. B. Einweisung/Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, Bemusterung/Erprobung, Lieferung, Nachlieferung und Retourenbearbeitung sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-19 Auftragsbekanntmachung
2015-04-27 Ergänzende Angaben
2015-07-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einwegwindeln
Menge oder Umfang:
Entsprechend der Anzahl der versorgten Versicherten vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Inkontinenzhilfen und Krankenunterlagen bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel-Nr. und Bezeichnung der in der Pauschale enthaltenen Inkontinenzhilfen/Krankenunterlagen und Losen nachstehend dargestellt. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.Hilfsmittel-Nr. und Bezeichnung der in der Pauschale enthaltenen Inkontinenzhilfen/Krankenunterlagen:15.25.01 (Saugende Inkontinenzvorlagen),15.25.02 (Netzhosen für Inkontinenzvorlagen),15.25.03 (Saugende Inkontinenzhosen),19.40.05 (Kranken- und Vliesunterlagen).Los 1 „Nord-Ost“: 7 952 Versicherte.Los 2 „Mitte-West“: 8 258 Versicherte.Los 3 „Süd“: 8 172 Versicherte.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einwegwindeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Telefon: +49 51128023309 📞
Fax: +49 51128021699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 058-101557
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E58954774). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Sämtliche Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Lieferung von aufsaugenden Inkontinenzhilfen und Krankenunterlagen in die Häuslichkeit des Versicherten (Produktgruppe 15 und 19 nach Hilfsmittelverzeichnis).
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z. B. Einweisung/Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, Bemusterung/Erprobung, Lieferung, Nachlieferung und Retourenbearbeitung sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionallos 1 „Nord-Ost“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit aufsaugenden Inkontinezhilfen (Produktgruppe 15) und Krankenunterlagen (Produktgruppe 19) im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Postleitzahlen-Regionen „0xxxx“, „1xxxx“ oder „2xxxx“ haben.
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Menge oder Umfang: Hilfsmittel-Nr. und Bezeichnung der in der Pauschale enthaltenen Inkontinenzhilfen/Krankenunterlagen:15.25.01 (Saugende Inkontinenzvorlagen),15.25.02 (Netzhosen für Inkontinenzvorlagen),15.25.03 (Saugende Inkontinenzhosen),19.40.05 (Kranken- und Vliesunterlagen).Menge: 7 952 Versicherte.
Hilfsmittel-Nr. und Bezeichnung der in der Pauschale enthaltenen Inkontinenzhilfen/Krankenunterlagen:
15.25.01 (Saugende Inkontinenzvorlagen),
15.25.02 (Netzhosen für Inkontinenzvorlagen),
15.25.03 (Saugende Inkontinenzhosen),
19.40.05 (Kranken- und Vliesunterlagen).
Menge: 7 952 Versicherte.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos 2 „Mitte-West“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit aufsaugenden Inkontinezhilfen (Produktgruppe 15) und Krankenunterlagen (Produktgruppe 19) im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Postleitzahlen-Regionen „3xxxx“, „4xxxx“, „5xxxx“ oder „9xxxx“ haben.
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Menge oder Umfang: Hilfsmittel-Nr. und Bezeichnung der in der Pauschale enthaltenen Inkontinenzhilfen/Krankenunterlagen:15.25.01 (Saugende Inkontinenzvorlagen),15.25.02 (Netzhosen für Inkontinenzvorlagen),15.25.03 (Saugende Inkontinenzhosen),19.40.05 (Kranken- und Vliesunterlagen).Menge: 8 258 Versicherte.
Menge: 8 258 Versicherte.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionallos 3 „Süd“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit aufsaugenden Inkontinezhilfen (Produktgruppe 15) und Krankenunterlagen (Produktgruppe 19) im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Postleitzahlen-Regionen „6xxxx“, „7xxxx“ oder „8xxxx“ haben.
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Menge oder Umfang: Hilfsmittel-Nr. und Bezeichnung der in der Pauschale enthaltenen Inkontinenzhilfen/Krankenunterlagen:15.25.01 (Saugende Inkontinenzvorlagen),15.25.02 (Netzhosen für Inkontinenzvorlagen),15.25.03 (Saugende Inkontinenzhosen),19.40.05 (Kranken- und Vliesunterlagen).Menge: 8 172 Versicherte.
Menge: 8 172 Versicherte.
Entsprechend der Anzahl der versorgten Versicherten vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Inkontinenzhilfen und Krankenunterlagen bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel-Nr. und Bezeichnung der in der Pauschale enthaltenen Inkontinenzhilfen/Krankenunterlagen und Losen nachstehend dargestellt. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
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Los 1 „Nord-Ost“: 7 952 Versicherte.
Los 2 „Mitte-West“: 8 258 Versicherte.
Los 3 „Süd“: 8 172 Versicherte.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 271114-276
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.: unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze gemäß Anlage 05: „Erklärung über die Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze“;
2.: unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Anlage 06: „Eigenerklärungen nach § 6 VOL/A EG, § 97 GWB und § 19 MiLoG“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.: Nachweis der Eignung zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen gemäß Anlage 07: „Nachweis der Eignung zur Versorgung mit aufs. Inkohilfsmitteln“. Mit dem Angebot ist entweder die Bestätigung einer geeigneten Stelle gem. § 126 Abs. 1a Satz 2 SGB V vorzulegen oder es ist eine Eigenerklärung abzugeben,dass die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllt werden. Wird die Eigenerklärung abgegeben, hat der Bieter während der Wertungsphase auf Anforderung die Nachweise vorzulegen, die sich für die verfahrensgegenständliche Produktgruppe aus dem Kriterienkatalog zu den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 16. April 2013 ergeben. Der Kriterienkatalog ist abrufbar unter:
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Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Andrea Fahlbusch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 271114-276
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E58954774). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Sämtliche Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
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Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 058-101557 (2015-03-19)
Ergänzende Angaben (2015-04-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-151121
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 58-101557
ABl. S-Ausgabe: 85
Quelle: OJS 2015/S 085-151121 (2015-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 51128023379 📞
Fax: +49 51128023399 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 143-263926
ABl. S-Ausgabe: 143

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-30 📅
Name: Attends GmbH
Postanschrift: Am Kronberger Hang 3
Postort: Schwalbach
Postleitzahl: 65824
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Medi Markt Service Nord Ost GmbH
Postanschrift: Gewerbestraße 5
Postort: Isenbüttel
Postleitzahl: 38550

3️⃣
Name: Seresco GmbH
Postanschrift: Askanische Str. 44
Postort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842

4️⃣
Name: Medi-Markt Home Care Service GmbH
Postanschrift: Landzungenstraße 2-6
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159

5️⃣
Postort: Issenbüttel

6️⃣
Name: Medi-Center Mittelrhein GmbH
Postanschrift: David-Röntgen-Str. 2-4
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073

7️⃣

8️⃣
Postort: 68159
Postleitzahl: Mannheim

9️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 19
18

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-02 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 85-151121

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 101 b Unwirksamkeit.
1. gegen § 101 a verstoßen hat.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 143-263926 (2015-07-23)
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