Vertiefende Grobplanung (Masterplanung) eines glasfaserbasierten NGA-Backbone-Netzes in der Region Stuttgart für die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, den Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart

Verband Region Stuttgart

Der Verband Region Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, der Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. In Teilbereichen der Region Stuttgart, welche nach den Festsetzungen des Landesentwicklungsplans weitestgehend im Verdichtungsraum liegt, befinden sich unterversorgte Bereiche. Es besteht Marktversagen hinsichtlich einer Eingriffsschwelle von 50 Mbit/s („weiße NGA-Flecken“). Insbesondere die gewerbliche Versorgung ist hierbei unzureichend und lückenhaft.
Aus diesem Grund soll in der Region Stuttgart mit seinen fünf Landkreisen und der Landeshauptstadt Stuttgart eine flächendeckende zukunftsgerichtete Breitbandversorgung geschaffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Planung eines kreisübergeifenden Glasfaser-Backbone-Netzes (Next-Generation-Access (NGA)-Backbone, Hochleistungsnetze der nächsten Generation) erforderlich.
Ziel ist es, jeden Ort einer Gemeinde eines jeden Landkreises sowie alle Bezirke der Landeshauptstadt Stuttgart an eine Breitbandinfrastruktur anzuschließen und mindestens 2 Übergabepunkte je Gemeinde bzw. Bezirk zu schaffen, von denen ausgehend durch die jeweiligen Kommunen eine FTTC- oder FTTB-Planung (Fiber-to-the-Curb oder Fiber-to-the-Building) umgesetzt werden kann. Weiterhin soll jeweils mindestens ein Übergabepunkt zu den am Projekt beteiligten Landkreisen sowie der Landeshauptstadt untereinander und zu den zur Region Stuttgart benachbarten Landkreisen vorgesehen werden.
Der Bearbeitungsstand zur Datenerhebung und Backbone-Planung der einzelnen Landkreise sowie der Landeshauptstadt Stuttgart ist als unterschiedlich fortgeschritten einzustufen. Während im Landkreis Esslingen die erforderlichen Versorgungs- und Infrastrukturdaten derzeit erhoben werden und vor Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen, liegen diese für den Landkreis Böblingen zum Teil vor. Der Landkreis Göppingen hat in der Vergangenheit bereits eine Erhebung der Versorgungs- und Infrastrukturdaten durchgeführt sowie eine Backbone-Planung durch ein Fachbüro erstellen lassen. Für die Landkreise Ludwigsburg und Rems-Murr sowie die Landeshauptstadt Stuttgart liegen noch keine Daten vor und sind somit im Zuge des Projekts zu erheben und darzustellen.
Die Planung soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten und vorhandenen Bedarfsanalysen sowie unter Berücksichtigung der neu zu erhebenden Daten erfolgen und sich an unterversorgten existenten und geplanten Wohn- und Gewerbegebieten, an den Standorten von Krankenhäusern und Schulstandorten sowie an den Hauptverkehrsachsen (Schiene, Straße) orientieren. Dabei sind auch die Ergebnisse der voraussichtlich 2016 vom Verband Region Stuttgart durchgeführten Studie zur Versorgung mit Mobilfunk und mobilen Breitband entlang der Hauptverkehrsachsen in der Region und die Ergebnisse der Mobilfunk-Untersuchung entlang der S-Bahn zu berücksichtigen. Zukünftig relevante Übertragungsleistungen beim Gewerbe und bei der Bevölkerung sollen Berücksichtigung finden.
Es werden Planungsbüros gesucht, die eine kreisübergreifende Grobplanung eines glasfaserbasierte NGA-Backbonenetzes (Masterplan) für die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen und Rems-Murr sowie die Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet. Das vorliegende Dokument soll interessierten Anbietern die geforderten Leistungen möglichst transparent darstellen. Die beschriebenen Anforderungen und Ziele sind als klare Vorgaben für die kreisübergreifende Grobplanung (Masterplan) zu verstehen.
Der Plan soll die vorhandenen und in Planung befindlichen breitbandrelevanten Infrastrukturen (z. B. Netze der Versorger, Leerrohrtrassen und realisierte kommunale Netzabschnitte) einbeziehen, Versorgungslücken ausweisen und deren „Schließung“ durch geeignete Breitbandinfrastrukturen im Sinne von Hochleistungs- und Höchstleistungsnetzen aufzeigen. Die zu erstellende kreisübergreifende Grobplanung (Masterplan) soll also die zukünftige Netzinfrastruktur abbilden, um die Feinplanungen und spätere Realisierung zu unterstützen. Hierdurch soll für alle beteiligten Landkreise und die Landeshauptstadt Stuttgart eine sichere Planungsgrundlage geschaffen und auch Möglichkeiten einer wirtschaftlich tragbaren interkommunalen ggf. kreisweiten und kreisübergreifenden Umsetzung aufgezeigt werden.
Zur Ermittlung der Gesamtkosten eines zukünftigen Ausbaus und zur Festlegung einer zukünftigen Ausbaustrategie sind ebenfalls Untersuchungen zum Aufbau der Zugangsnetze auf kommunaler Ebene durchzuführen. Des Weiteren sollen in der kreisübergreifenden Grobplanung (Masterplan) passende Umsetzungs- und Realisierungsalternativen untersucht werden.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung. Die Vergabe der Planungsleistung soll in sechs räumliche Lose wie folgt erfolgen:
Los 1 Landkreis Böblingen;
Los 2 Landkreis Esslingen;
Los 3 Landkreis Göppingen;
Los 4 Landkreis Ludwigsburg;
Los 5 Rems-Murr-Kreis;
Los 6 Landeshauptstadt Stuttgart.
Für die Leistungserbringung ist je Los ein Zeitraum von max. 8 Monaten vorgesehen. Die Leistungen sollen im Juni 2016 vergeben werden und das Projekt soll im Juli 2016 beginnen.
Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Planungsleistungen für die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, den Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband Region Stuttgart
Postanschrift: Kronenstraße 25
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.region-stuttgart.org/ 🌏
E-Mail: gality@region-stuttgart.org 📧
Telefon: +49 7112275965 📞
Fax: +49 7112275970 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-385951
ABl. S-Ausgabe: 212

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Verband Region Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, der Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. In Teilbereichen der Region Stuttgart, welche nach den Festsetzungen des Landesentwicklungsplans weitestgehend im Verdichtungsraum liegt, befinden sich unterversorgte Bereiche. Es besteht Marktversagen hinsichtlich einer Eingriffsschwelle von 50 Mbit/s („weiße NGA-Flecken“). Insbesondere die gewerbliche Versorgung ist hierbei unzureichend und lückenhaft.
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Aus diesem Grund soll in der Region Stuttgart mit seinen fünf Landkreisen und der Landeshauptstadt Stuttgart eine flächendeckende zukunftsgerichtete Breitbandversorgung geschaffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Planung eines kreisübergeifenden Glasfaser-Backbone-Netzes (Next-Generation-Access (NGA)-Backbone, Hochleistungsnetze der nächsten Generation) erforderlich.
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Ziel ist es, jeden Ort einer Gemeinde eines jeden Landkreises sowie alle Bezirke der Landeshauptstadt Stuttgart an eine Breitbandinfrastruktur anzuschließen und mindestens 2 Übergabepunkte je Gemeinde bzw. Bezirk zu schaffen, von denen ausgehend durch die jeweiligen Kommunen eine FTTC- oder FTTB-Planung (Fiber-to-the-Curb oder Fiber-to-the-Building) umgesetzt werden kann. Weiterhin soll jeweils mindestens ein Übergabepunkt zu den am Projekt beteiligten Landkreisen sowie der Landeshauptstadt untereinander und zu den zur Region Stuttgart benachbarten Landkreisen vorgesehen werden.
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Der Bearbeitungsstand zur Datenerhebung und Backbone-Planung der einzelnen Landkreise sowie der Landeshauptstadt Stuttgart ist als unterschiedlich fortgeschritten einzustufen. Während im Landkreis Esslingen die erforderlichen Versorgungs- und Infrastrukturdaten derzeit erhoben werden und vor Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen, liegen diese für den Landkreis Böblingen zum Teil vor. Der Landkreis Göppingen hat in der Vergangenheit bereits eine Erhebung der Versorgungs- und Infrastrukturdaten durchgeführt sowie eine Backbone-Planung durch ein Fachbüro erstellen lassen. Für die Landkreise Ludwigsburg und Rems-Murr sowie die Landeshauptstadt Stuttgart liegen noch keine Daten vor und sind somit im Zuge des Projekts zu erheben und darzustellen.
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Die Planung soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten und vorhandenen Bedarfsanalysen sowie unter Berücksichtigung der neu zu erhebenden Daten erfolgen und sich an unterversorgten existenten und geplanten Wohn- und Gewerbegebieten, an den Standorten von Krankenhäusern und Schulstandorten sowie an den Hauptverkehrsachsen (Schiene, Straße) orientieren. Dabei sind auch die Ergebnisse der voraussichtlich 2016 vom Verband Region Stuttgart durchgeführten Studie zur Versorgung mit Mobilfunk und mobilen Breitband entlang der Hauptverkehrsachsen in der Region und die Ergebnisse der Mobilfunk-Untersuchung entlang der S-Bahn zu berücksichtigen. Zukünftig relevante Übertragungsleistungen beim Gewerbe und bei der Bevölkerung sollen Berücksichtigung finden.
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Es werden Planungsbüros gesucht, die eine kreisübergreifende Grobplanung eines glasfaserbasierte NGA-Backbonenetzes (Masterplan) für die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen und Rems-Murr sowie die Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet. Das vorliegende Dokument soll interessierten Anbietern die geforderten Leistungen möglichst transparent darstellen. Die beschriebenen Anforderungen und Ziele sind als klare Vorgaben für die kreisübergreifende Grobplanung (Masterplan) zu verstehen.
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Der Plan soll die vorhandenen und in Planung befindlichen breitbandrelevanten Infrastrukturen (z. B. Netze der Versorger, Leerrohrtrassen und realisierte kommunale Netzabschnitte) einbeziehen, Versorgungslücken ausweisen und deren „Schließung“ durch geeignete Breitbandinfrastrukturen im Sinne von Hochleistungs- und Höchstleistungsnetzen aufzeigen. Die zu erstellende kreisübergreifende Grobplanung (Masterplan) soll also die zukünftige Netzinfrastruktur abbilden, um die Feinplanungen und spätere Realisierung zu unterstützen. Hierdurch soll für alle beteiligten Landkreise und die Landeshauptstadt Stuttgart eine sichere Planungsgrundlage geschaffen und auch Möglichkeiten einer wirtschaftlich tragbaren interkommunalen ggf. kreisweiten und kreisübergreifenden Umsetzung aufgezeigt werden.
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Zur Ermittlung der Gesamtkosten eines zukünftigen Ausbaus und zur Festlegung einer zukünftigen Ausbaustrategie sind ebenfalls Untersuchungen zum Aufbau der Zugangsnetze auf kommunaler Ebene durchzuführen. Des Weiteren sollen in der kreisübergreifenden Grobplanung (Masterplan) passende Umsetzungs- und Realisierungsalternativen untersucht werden.
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Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung. Die Vergabe der Planungsleistung soll in sechs räumliche Lose wie folgt erfolgen:
Los 1 Landkreis Böblingen;
Los 2 Landkreis Esslingen;
Los 3 Landkreis Göppingen;
Los 4 Landkreis Ludwigsburg;
Los 5 Rems-Murr-Kreis;
Los 6 Landeshauptstadt Stuttgart.
Für die Leistungserbringung ist je Los ein Zeitraum von max. 8 Monaten vorgesehen. Die Leistungen sollen im Juni 2016 vergeben werden und das Projekt soll im Juli 2016 beginnen.
Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Landkreis Böblingen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Landkreis Esslingen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Landkreis Göppingen
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Landkreis Ludwigsburg
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Rems-Murr-Kreis
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Landeshauptstadt Stuttgart
Dauer: 8 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet des Verbands Region Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug)
— Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindest(arbeits-)entgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) sowie dem Mindestlohngesetz abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte.
— Eigenerklärung des Bewerbers über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR je Einzelfall und für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR je Einzelfall sowie für Sachschäden und sonstige Schäden ebenfalls in Höhe von 500 000 EUR je Einzelfall durch Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers, dass eine Erhöhung im Falle der Auftragserteilung auf die geforderten Versicherungssummen erfolgt oder entsprechenden Nachweis bzw. Bestätigung durch die Bank. Bei Bietergemeinschaften sind, sofern keine Berufshaftpflichtversicherung der Bietergemeinschaft selbst besteht, die Versicherungssummen des Mitglieds der Bietergemeinschaft maßgeblich, der die geringsten Versicherungssummen je Einzelfall ausweist, wobei auch diese die vorbenannten Mindestdeckungssummen erreichen müssen
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— Eigenerklärung zu den Jahresabschlüssen, Umsatzentwicklung und Eigenkapitalveränderung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter, die derzeit im Unternehmen beschäftigt werden sowie die Anzahl der Mitarbeiter im Durschnitt für die letzten 3 Kalenderjahre.
— Eigenerklärung über die Zusammensetzung des Projektteams bzw. der verantwortlichen Personen und der Mitarbeiter für die Planung, Projektüberwachung und ggf. Dokumentation (Angaben der Namen, Berufsbezeichnungen, Dauer der Berufserfahrung und ggf. der Vertretungen). Bei Weitergaben an Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter oder Aufgabenteilungen mit Partner oder bei Bewerbergemeinschaften entsprechende Angaben.
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— Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser auf Aufforderung der Vergabestelle einen aktuellen Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht vorzulegen, der nicht älter als 2 Jahre ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die technische Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens zur Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere zum eingesetzten EDV und Softwaresystem.
— Referenzliste mit Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten mit der Anlage Aufgabenbeschreibung vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zur Zeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge).
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— Bei beabsichtigter Beauftragung von Nachunternehmen: Benennung der Leistungen des Auftrages, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen. Nur wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Nachunternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für das Nachunternehmen nachweisen, dass diese in der Person des Nachunternehmers gegeben ist.
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— Bei beabsichtigter Beauftragung freier Mitarbeiter: Benennung der Leistungen des Auftrages, die an freie Mitarbeiter vergeben werden sollen nebst Liste der freien Mitarbeiter und Benennung von Namen und Berufsbezeichnung.
— Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen für alle Unternehmen der Bietergemeinschaft. Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
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— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragsstrafe.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber entscheidet über die Auswahl der Bewerber gemäß § 10 VOF anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Oberkriterium: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 20%.
Unterkriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung (20 %);
— Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen (80 %).
2. Oberkriterium: Fachliche Eignung und Kompetenz 80%.
— Berufliche Qualifikation (20 %);
— Personelle Besetzung des Projektteams (30 %);
— Technische Ausstattung (10 %);
— Referenzen (40 %).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Böblingen (Los 1)
Postanschrift: Parkstraße 16
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Esslingen (Los 2)
Postanschrift: Pulverwiesenstraße 11
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73728
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Göppingen (Los 3)
Postanschrift: Lorcher Straße 6
Postort: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ludwigsburg (Los 4)
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kreis (Los 5)
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Postort: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart (Los 6)
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 70173
Kontakt
Kontaktperson: Verband Region Stuttgart
Attila Gálity

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219263985 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl. § 101 a GWB). DA es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession handelt ist das GWB nicht unmittelbar anwendbar.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle
Quelle: OJS 2015/S 212-385951 (2015-10-28)