"Vertrag zur Lieferung und Implementierung eines EDV-gestützten Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Bereiche Intensivmedizin und Intermediate Care Medizin einschließlich eines Anästhesiedokumentationssystems im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein"

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck. Sein gesetzlicher Auftrag ist, die den Zwecken von Forschung und Lehre dienende Krankenversorgung zu gewährleisten und sich an der ärztlichen Fort- und Weiterbildung und der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens zu beteiligen. Mit derzeit über 80 Kliniken und Instituten an zwei Standorten (Kiel und Lübeck), über 10.000 Beschäftigten, 2.300 stationären Betten und rund 240.000 ambulanten und mehr als 100.000 stationären Patientinnen und Patienten sowie über 3.000 Geburten pro Jahr ist das UKSH eines der größten Universitätskliniken Deutschlands. Im Bundesland Schleswig-Holstein ist das UKSH das einzige Krankenhaus der Maximalversorgung.
Das UKSH plant, klinikweit und flächendeckend ein EDV-System mit den Modulen "Patientendatenmanagement für die Bereiche Intensivmedizin und Intermediate Care Medizin" (PDMS) und "Anästhesiedokumentation" schrittweise einzuführen.
Das PDMS soll auf 21 Intensivstationen (Erwachsenen- und Kinderintensivbereiche) implementiert werden. Dies umfasst alle Intensivstationen und Intermediate Care Stationen an den Standorten Kiel und Lübeck mit insgesamt 310 Behandlungsplätzen und 160 administrativen Arbeitsplätzen. Das Modul "Anästhesiedokumentation" kommt zusätzlich an allen Arbeitsplätzen zum Einsatz, an denen Narkosen durchgeführt werden.
Das PDMS und das Anästhesiedokumentationssystem haben die Vorgaben des UKSH bzgl. der etablierten Standards zu berücksichtigen. Für beide Softwaremodule ist die Anbindung an die vorhandene Medizintechnik, wie Monitoring, Beatmung, Infusion- und Perfusionstechnik, erforderlich. Das UKSH legt besonderen Wert auf die Flexibilität in den Funktionen und Schnittstellen, der hohen Integration in das vom UKSH eingesetzte Klinikinformationssystem " ORBIS (Agfa HC)", des Archivsystems OS|ECM (Optimal-Systems), der Einbindung der Medikationsprozesse in das Medikationssystem Meona (Meona) (Integration von Meona), der User-Benutzerfreundlichkeit, der Performance sowie auf das Vorliegen eines Ausfallkonzeptes.
Der Auftrag, den das UKSH in diesem Vergabeverfahren diesbezüglich erteilen will, umfasst im Wesentlichen:
1) Die Lieferung der nötigen Serverhardware, die im Rechenzentrum des UKSH am Campus Lübeck einzurichten ist,
2) die Lieferung der notwendigen Software der Applikations- und Datenbankebene,
3) die Implementierung und
4) die Instandhaltung der Systeme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Klinisches Informationssystem
Menge oder Umfang: Siehe Pkt II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Klinisches Informationssystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Maria-Goeppert-Straße 7b
Postleitzahl: 23562
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: stefanie.kula-wonneberger@uksh.de 📧
Telefon: +49 4515006072 📞
Fax: +49 4515003282 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 057-099050
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der VOL/A geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich. - Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag zu Vergabenummer 600384 / PDMS. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Anträge sind in 2-facher Ausfertigung und auf CD-ROM einzureichen! - Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden. - Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck. Sein gesetzlicher Auftrag ist, die den Zwecken von Forschung und Lehre dienende Krankenversorgung zu gewährleisten und sich an der ärztlichen Fort- und Weiterbildung und der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens zu beteiligen. Mit derzeit über 80 Kliniken und Instituten an zwei Standorten (Kiel und Lübeck), über 10.000 Beschäftigten, 2.300 stationären Betten und rund 240.000 ambulanten und mehr als 100.000 stationären Patientinnen und Patienten sowie über 3.000 Geburten pro Jahr ist das UKSH eines der größten Universitätskliniken Deutschlands. Im Bundesland Schleswig-Holstein ist das UKSH das einzige Krankenhaus der Maximalversorgung.
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Das UKSH plant, klinikweit und flächendeckend ein EDV-System mit den Modulen "Patientendatenmanagement für die Bereiche Intensivmedizin und Intermediate Care Medizin" (PDMS) und "Anästhesiedokumentation" schrittweise einzuführen.
Das PDMS soll auf 21 Intensivstationen (Erwachsenen- und Kinderintensivbereiche) implementiert werden. Dies umfasst alle Intensivstationen und Intermediate Care Stationen an den Standorten Kiel und Lübeck mit insgesamt 310 Behandlungsplätzen und 160 administrativen Arbeitsplätzen. Das Modul "Anästhesiedokumentation" kommt zusätzlich an allen Arbeitsplätzen zum Einsatz, an denen Narkosen durchgeführt werden.
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Das PDMS und das Anästhesiedokumentationssystem haben die Vorgaben des UKSH bzgl. der etablierten Standards zu berücksichtigen. Für beide Softwaremodule ist die Anbindung an die vorhandene Medizintechnik, wie Monitoring, Beatmung, Infusion- und Perfusionstechnik, erforderlich. Das UKSH legt besonderen Wert auf die Flexibilität in den Funktionen und Schnittstellen, der hohen Integration in das vom UKSH eingesetzte Klinikinformationssystem " ORBIS (Agfa HC)", des Archivsystems OS|ECM (Optimal-Systems), der Einbindung der Medikationsprozesse in das Medikationssystem Meona (Meona) (Integration von Meona), der User-Benutzerfreundlichkeit, der Performance sowie auf das Vorliegen eines Ausfallkonzeptes.
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Der Auftrag, den das UKSH in diesem Vergabeverfahren diesbezüglich erteilen will, umfasst im Wesentlichen:
1) Die Lieferung der nötigen Serverhardware, die im Rechenzentrum des UKSH am Campus Lübeck einzurichten ist,
2) die Lieferung der notwendigen Software der Applikations- und Datenbankebene,
3) die Implementierung und
4) die Instandhaltung der Systeme.
Referenznummer: 600384
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel und Lübeck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 („Zusätzliche Angaben“).
Die in III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der in Anhang A. III genannten Stelle vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als "erst auf Anforderung vorzulegen"benannt sind. Bei "möglichst" vorzulegenden Unterlagen/zu machenden Angaben ist die Vorlage bzw. die Abgabe mit Bewerbung zu empfehlen, die Auftraggeberin kann die Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
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(auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt). Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1-III.2.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.1.5 genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
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Formalitäten persönliche Lage:
A. Darstellung des Unternehmensprofils: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Tätigkeitsfeldern, möglichst zu Schwerpunkten,
Ausrichtung, Strategien; auf gesonderte Anforderung: Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister.
B. Eigenerklärungen (je gesondert) über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 9 und Abs. 6 VOL/A genannten Umstände:
I) (§ 6 EG Abs. 9 VOL/A), dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und dass der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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II) (§ 6 EG Abs. 6 VOL/A), dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
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§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. (Hinweise: Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt).
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C) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H. S. 239).
D) Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind; § 16 Abs. 5 S.1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.H. S. 236).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E) Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflicht und IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (jeweils in der Höhe
von 1 Mio. Euro), hilfsweise Bestätigung eines Versichereres (Risikoträger, nicht: Makler) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
F) Erklärung über
I) den Gesamtumsatz und
II) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der vergabe ist,
jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Mindeststandards: Deckungshöhen der Versicherungen gem. E).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
G) Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten drei (zulässig auch bis maximal fünf) Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber (Ansprechpartner und Kontaktdaten), Rechnungswert sowie möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers) - Referenzen sind entsprechend den Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen -, und zwar bezogen auf:
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Lieferung, Implementierung und Instandhaltung eines IT-Systems mit den Modulen Patientendatenmanagement (PDMS) für Bereiche Intensivmedizin und Intermediate Care Medizin und Anästhesiedokumentation.
H) Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Implementierungsleistungen tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter u Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
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I) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig, vgl. III.2.1.
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Mindeststandards:
Jeweils mindestens 10 Referenzobjekte für Krankenhäuser, darunter mindestens zwei Maximalversorger, möglichst Universitätskliniken. Die Projekte zu G) dürfen ganz oder teilweise identisch sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
.Vorhalten einer Betriebshaftpflicht- und IT- Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung gemäß Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen III. 2.2.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen, im Übrigen den Verhandlungen unterliegend.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften
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unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des
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Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren
Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe folgender Kriterien (auf der Grundlage der gem. III.2.1-III.2.3 eingereichten Unterlagen / gemachten Angaben und ihrer Plausibilität), im Einzelnen: Erfahrung des Bewerbers nach [1] Art und Qualität (Gewichtung: 25 %), [2] Volumen und Komplexität (Gewichtung 25 %) und [3] Zahl und Aktualität der Referenzprojekte (Gewichtung 25 %), [4] Qualifikation und Verfügbarkeit der Projektleitung gem. H. (Gewichtung: 15 %) .[5]Organisationseindruck nach Unternehmensprofil, Schnittstellen gem. A) und I) (Gewichtung: 10 %). (Klarstellender Hinweis): Die Kriterien betreffen die Auswahl im Teilnahmewettbewerb, die Kriterien für den Zuschlag werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Wirtschaft und Versorgung
Frau Kula-Wonneberger
Internetadresse: www.uksh.de 🌏
Name: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Postanschrift: Maria-Goeppert-Str. 7a
Kontaktperson: Stabsstelle Justiziairiat/Submissionsstelle
Frau Schultz
E-Mail: elke.schultz@uksh.de 📧
URL der Teilnahme: http://uksh.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 600384
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der VOL/A geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für
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die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
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- Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende
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Aufschrift („Teilnahmeantrag zu Vergabenummer 600384 / PDMS. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Anträge sind in 2-facher Ausfertigung und auf CD-ROM einzureichen!
- Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme
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in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
- Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Düsternbrooker weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Quelle: OJS 2015/S 057-099050 (2015-03-18)