Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt – Befunddokumentation und Befundinterpretation von Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen
Gesucht wird ein Anbieter, der selbst ein rechtsmedizinisches Institut, eine Kinderklinik, eine Gynäkologie und eine Urologie vorhält oder mit diesen Einrichtungen kooperiert, um an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sicherzustellen:
a) dass Kinder und Jugendliche mit einem unklaren Befund/Verdacht auf Misshandlung oder sexualisierte Gewalt zum Zwecke einer Verdachtsabklärung und Befundung der Gewalt ohne Strafanzeige vorgestellt werden können. So sollen für mögliche Strafverfahren gerichtsfeste Beweismittel gesichert werden. Die Beweismittel sind ausreichend lange zu lagern, damit sie Kindern und Jugendlichen auch noch im Erwachsenenalter für die evtl. Einleitung eines Strafverfahrens zur Verfügung stehen.
Dieses Angebot muss Ärzten, Jugendämtern, Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder auch Eltern und andere Vertrauenspersonen vertraulich – auch zur Beratung –offenstehen. Erfolgt die Verdachtsabklärung und Befundung der Gewalt im Rahmen der medizinischen Erstversorgung, ist sicherzustellen, dass die Belastung für die Kinder und Jugendlichen minimiert wird und forensische und medizinische Untersuchungen zeitgleich erfolgen. Mit den Kinderschutzzentren ist zu kooperieren,
b) dass Frauen und Männer, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, im Rahmen der medizinischen (Erst-)Versorgung in Gynäkologie oder Urologie auch ohne Strafanzeige die Spuren der Gewalt sichern und die Verletzungsfolgen gerichtsfest dokumentieren lassen können, damit diese in einem eventuellen Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung stehen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Untersuchung und Versorgung mit der forensischen zeitlich und örtlich so gekoppelt wird, dass die Belastungen für die Patientinnen und Patienten minimiert und so mehrfache Untersuchungen und Befragungen vermieden werden.
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass gynäkologische Fachärzte/Fachärztinnen oder Urologen/Urologinnen so fortgebildet werden, dass sie Spuren rechtssicher dokumentieren können oder sich ggfs. entsprechende rechtsmedizinische Unterstützung holen. Sobald körperliche Verletzungsfolgen erkennbar sind, ist die Rechtsmedizin einzubinden. Die Asservate sind 5 Jahre aufzubewahren. Weibliche Opfer sind auf die Unterstützungsangebote durch Frauenberatungsstellen hinzuweisen. Mit diesen Einrichtungen ist zu kooperieren,
c) dass Frauen und Männer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, ihre Verletzungsfolgen ohne Strafanzeige entweder im Zuge der medizinischen (Erst-) Versorgung oder aber auch ambulant gerichtsfest dokumentieren lassen können.
Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen müssen einem rechtsmedizinischen Qualitätsstandard entsprechen, der eine rechtssichere und gerichtsfeste Beweissicherung garantiert. Hierzu ist es auch erforderlich, die gesicherten Asservate zu lagern, damit sie als mögliche Beweismittel im Strafprozess zur Verfügung stehen. Die Asservate sind 5 Jahre aufzubewahren,
d) dass Ärzte und Ärztinnen konsiliarisch beraten und unterstützt werden, wenn sie Gewaltopfer medizinisch behandeln oder den Verdacht einer Gewalttat überprüfen wollen. Diese Unterstützung kann ggfs. auch Online durch Übersendung von Fotos erfolgen,
e) dass die unter a-d beschriebenem Angebote in Kooperation mit dem MSGWG öffentlich für Betroffene und im Hilfesystem, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe, bekannt gemacht werden. Für KinderärztInnen, GynäkologInnen, HausärztInnen und Partnerkliniken sollen Informationen (Werbung für das Angebot, Flyer o.ä.) sowie ein Fortbildungsangebot entwickelt und umgesetzt werden, damit diese Verdachtsfälle erkennen lernen und so in die Lage versetzt werden, forensische Maßnahmen einzuleiten oder umzusetzen,
f) dass die sachgerechte Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und eine Dokumentation/Statistik (z. B. Opfer getrennt nach Alter und Geschlecht, Zugangswege, durchgeführte Maßnahmen) nachgewiesen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-12
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Auftragsbekanntmachung
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2015-10-19
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-10-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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