Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt – Befunddokumentation und Befundinterpretation von Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäude

Gesucht wird ein Anbieter, der selbst ein rechtsmedizinisches Institut, eine Kinderklinik, eine Gynäkologie und eine Urologie vorhält oder mit diesen Einrichtungen kooperiert, um an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sicherzustellen:
a) dass Kinder und Jugendliche mit einem unklaren Befund/Verdacht auf Misshandlung oder sexualisierte Gewalt zum Zwecke einer Verdachtsabklärung und Befundung der Gewalt ohne Strafanzeige vorgestellt werden können. So sollen für mögliche Strafverfahren gerichtsfeste Beweismittel gesichert werden. Die Beweismittel sind ausreichend lange zu lagern, damit sie Kindern und Jugendlichen auch noch im Erwachsenenalter für die evtl. Einleitung eines Strafverfahrens zur Verfügung stehen.
Dieses Angebot muss Ärzten, Jugendämtern, Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder auch Eltern und andere Vertrauenspersonen vertraulich – auch zur Beratung –offenstehen. Erfolgt die Verdachtsabklärung und Befundung der Gewalt im Rahmen der medizinischen Erstversorgung, ist sicherzustellen, dass die Belastung für die Kinder und Jugendlichen minimiert wird und forensische und medizinische Untersuchungen zeitgleich erfolgen. Mit den Kinderschutzzentren ist zu kooperieren,
b) dass Frauen und Männer, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, im Rahmen der medizinischen (Erst-)Versorgung in Gynäkologie oder Urologie auch ohne Strafanzeige die Spuren der Gewalt sichern und die Verletzungsfolgen gerichtsfest dokumentieren lassen können, damit diese in einem eventuellen Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung stehen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Untersuchung und Versorgung mit der forensischen zeitlich und örtlich so gekoppelt wird, dass die Belastungen für die Patientinnen und Patienten minimiert und so mehrfache Untersuchungen und Befragungen vermieden werden.
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass gynäkologische Fachärzte/Fachärztinnen oder Urologen/Urologinnen so fortgebildet werden, dass sie Spuren rechtssicher dokumentieren können oder sich ggfs. entsprechende rechtsmedizinische Unterstützung holen. Sobald körperliche Verletzungsfolgen erkennbar sind, ist die Rechtsmedizin einzubinden. Die Asservate sind 5 Jahre aufzubewahren. Weibliche Opfer sind auf die Unterstützungsangebote durch Frauenberatungsstellen hinzuweisen. Mit diesen Einrichtungen ist zu kooperieren,
c) dass Frauen und Männer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, ihre Verletzungsfolgen ohne Strafanzeige entweder im Zuge der medizinischen (Erst-) Versorgung oder aber auch ambulant gerichtsfest dokumentieren lassen können.
Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen müssen einem rechtsmedizinischen Qualitätsstandard entsprechen, der eine rechtssichere und gerichtsfeste Beweissicherung garantiert. Hierzu ist es auch erforderlich, die gesicherten Asservate zu lagern, damit sie als mögliche Beweismittel im Strafprozess zur Verfügung stehen. Die Asservate sind 5 Jahre aufzubewahren,
d) dass Ärzte und Ärztinnen konsiliarisch beraten und unterstützt werden, wenn sie Gewaltopfer medizinisch behandeln oder den Verdacht einer Gewalttat überprüfen wollen. Diese Unterstützung kann ggfs. auch Online durch Übersendung von Fotos erfolgen,
e) dass die unter a-d beschriebenem Angebote in Kooperation mit dem MSGWG öffentlich für Betroffene und im Hilfesystem, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe, bekannt gemacht werden. Für KinderärztInnen, GynäkologInnen, HausärztInnen und Partnerkliniken sollen Informationen (Werbung für das Angebot, Flyer o.ä.) sowie ein Fortbildungsangebot entwickelt und umgesetzt werden, damit diese Verdachtsfälle erkennen lernen und so in die Lage versetzt werden, forensische Maßnahmen einzuleiten oder umzusetzen,
f) dass die sachgerechte Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und eine Dokumentation/Statistik (z. B. Opfer getrennt nach Alter und Geschlecht, Zugangswege, durchgeführte Maßnahmen) nachgewiesen wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-12 Auftragsbekanntmachung
2015-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Menge oder Umfang:
Das Verfahren ist in fünf Gebietsabschnitte aufgeteilt:1) Region Pinneberg,2) Region Lübeck,3) Region Kiel,4) Region Flensburg und5) Region Dithmarschen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MSGWG/DE/MSGWG_node.html 🌏
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de 📧
Telefon: +49 4315991518 📞
Fax: +49 4315991465 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 012-017443
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
1. Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Dienstag, 3.2. 2015 zu richten an: E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de, Fax +49 4315991465. Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ veröffentlicht. 2. Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen: — Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239); — Erklärung (Formblatt) „Gleichstellung im Beruf“ gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG). 3. Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt. 4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. 5. Verfahrensinformationen Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. 6. E-Vergabe Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/ Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an (betrifft nur Bieter die noch nicht registriert sind). Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr. 7. Präqualifikation Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Anbieter, der selbst ein rechtsmedizinisches Institut, eine Kinderklinik, eine Gynäkologie und eine Urologie vorhält oder mit diesen Einrichtungen kooperiert, um an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sicherzustellen:
a) dass Kinder und Jugendliche mit einem unklaren Befund/Verdacht auf Misshandlung oder sexualisierte Gewalt zum Zwecke einer Verdachtsabklärung und Befundung der Gewalt ohne Strafanzeige vorgestellt werden können. So sollen für mögliche Strafverfahren gerichtsfeste Beweismittel gesichert werden. Die Beweismittel sind ausreichend lange zu lagern, damit sie Kindern und Jugendlichen auch noch im Erwachsenenalter für die evtl. Einleitung eines Strafverfahrens zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen
Dieses Angebot muss Ärzten, Jugendämtern, Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder auch Eltern und andere Vertrauenspersonen vertraulich – auch zur Beratung –offenstehen. Erfolgt die Verdachtsabklärung und Befundung der Gewalt im Rahmen der medizinischen Erstversorgung, ist sicherzustellen, dass die Belastung für die Kinder und Jugendlichen minimiert wird und forensische und medizinische Untersuchungen zeitgleich erfolgen. Mit den Kinderschutzzentren ist zu kooperieren,
Mehr anzeigen
b) dass Frauen und Männer, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, im Rahmen der medizinischen (Erst-)Versorgung in Gynäkologie oder Urologie auch ohne Strafanzeige die Spuren der Gewalt sichern und die Verletzungsfolgen gerichtsfest dokumentieren lassen können, damit diese in einem eventuellen Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung stehen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Untersuchung und Versorgung mit der forensischen zeitlich und örtlich so gekoppelt wird, dass die Belastungen für die Patientinnen und Patienten minimiert und so mehrfache Untersuchungen und Befragungen vermieden werden.
Mehr anzeigen
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass gynäkologische Fachärzte/Fachärztinnen oder Urologen/Urologinnen so fortgebildet werden, dass sie Spuren rechtssicher dokumentieren können oder sich ggfs. entsprechende rechtsmedizinische Unterstützung holen. Sobald körperliche Verletzungsfolgen erkennbar sind, ist die Rechtsmedizin einzubinden. Die Asservate sind 5 Jahre aufzubewahren. Weibliche Opfer sind auf die Unterstützungsangebote durch Frauenberatungsstellen hinzuweisen. Mit diesen Einrichtungen ist zu kooperieren,
Mehr anzeigen
c) dass Frauen und Männer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, ihre Verletzungsfolgen ohne Strafanzeige entweder im Zuge der medizinischen (Erst-) Versorgung oder aber auch ambulant gerichtsfest dokumentieren lassen können.
Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen müssen einem rechtsmedizinischen Qualitätsstandard entsprechen, der eine rechtssichere und gerichtsfeste Beweissicherung garantiert. Hierzu ist es auch erforderlich, die gesicherten Asservate zu lagern, damit sie als mögliche Beweismittel im Strafprozess zur Verfügung stehen. Die Asservate sind 5 Jahre aufzubewahren,
Mehr anzeigen
d) dass Ärzte und Ärztinnen konsiliarisch beraten und unterstützt werden, wenn sie Gewaltopfer medizinisch behandeln oder den Verdacht einer Gewalttat überprüfen wollen. Diese Unterstützung kann ggfs. auch Online durch Übersendung von Fotos erfolgen,
Mehr anzeigen
e) dass die unter a-d beschriebenem Angebote in Kooperation mit dem MSGWG öffentlich für Betroffene und im Hilfesystem, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe, bekannt gemacht werden. Für KinderärztInnen, GynäkologInnen, HausärztInnen und Partnerkliniken sollen Informationen (Werbung für das Angebot, Flyer o.ä.) sowie ein Fortbildungsangebot entwickelt und umgesetzt werden, damit diese Verdachtsfälle erkennen lernen und so in die Lage versetzt werden, forensische Maßnahmen einzuleiten oder umzusetzen,
Mehr anzeigen
f) dass die sachgerechte Verwendung der Mittel durch einen Sachbericht und eine Dokumentation/Statistik (z. B. Opfer getrennt nach Alter und Geschlecht, Zugangswege, durchgeführte Maßnahmen) nachgewiesen wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Pinneberg
Kurze Beschreibung:
Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in der Region Pinneberg.
Menge oder Umfang: Versorgung der Region Pinneberg.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Lübeck
Kurze Beschreibung:
Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in der Region Lübeck.
Menge oder Umfang: Versorgung in der Region Lübeck.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Region Kiel
Kurze Beschreibung:
Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in der Region Kiel.
Menge oder Umfang: Versorgung in der Region Kiel.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Region Flensburg
Kurze Beschreibung:
Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in der Region Flensburg.
Menge oder Umfang: Versorgung in der Region Flensburg.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Region Dithmarschen
Kurze Beschreibung:
Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in der Region Dithmarschen.
Menge oder Umfang: Versorgung in der Region Dithmarschen.
Das Verfahren ist in fünf Gebietsabschnitte aufgeteilt:
1) Region Pinneberg,
2) Region Lübeck,
3) Region Kiel,
4) Region Flensburg und
5) Region Dithmarschen.
Referenznummer: ZB-80-14-1067000-4121.6

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
Mehr anzeigen
Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Mehr anzeigen
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt eine Aufforderung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich die Forderung von weiteren Unterlagen von Nachunternehmern vor.
Mehr anzeigen
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Mehr anzeigen
Hinweis: weitergehende Unterlagen/Informationen werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens incl. eines Leistungsportfolios insbesondere in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung,
Mehr anzeigen
2. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der in § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF genannten Umstände,
3. Eigenerklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen und, sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen,
Mehr anzeigen
4. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5
Eigenerklärung, ob und auf welche Art Sie - auf den Auftrag bezogen - in relevanter Weise mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten. Eine Kooperationsbereitschaft mit dem örtlichen Hilfesystem wird vorausgesetzt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung der personellen Kapazitäten über die mit der ausgeschriebenen Leistung befassten Mitarbeiter. Dazu gehören ausgebildete Fachärzte, die die unter a-d aufgeführten Aufgaben ausführen können,
7. Eigenerklärung über eine oder mehrere Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2012-2014) erbrachten und vergleichbaren Leistung unter Angabe der Ausführungszeit sowie dem Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und Email-Adresse,
Mehr anzeigen
8. Eigenerklärung, dass der Bieter voraussichtlich in der 16. KW 2015 für eine Präsentation/ Verhandlungsgespräch zur Verfügung steht.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen.
Mehr anzeigen
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
Mehr anzeigen

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahlmatrix ist im Anhang der Bekanntmachung unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ veröffentlicht. Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-03-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Schlüssigkeit und Qualität des Angebotes (50)
3. Präsentation (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft
Postanschrift: Adolf-Westphal-Straße 4
Postleitzahl: 24143
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jasmin Erich
Adresse des Käuferprofils: http://gmsh.de 🌏
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-80-14-1067000-4121.6
Zusätzliche Informationen
1. Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Dienstag, 3.2. 2015 zu richten an:
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de, Fax +49 4315991465.
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ veröffentlicht.
2. Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen:
— Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239);
— Erklärung (Formblatt) „Gleichstellung im Beruf“ gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG).
3. Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
4. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Mehr anzeigen
5. Verfahrensinformationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich.
Mehr anzeigen
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern.
6. E-Vergabe
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/ Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an (betrifft nur Bieter die noch nicht registriert sind). Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.
Mehr anzeigen
7. Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – Fachbereich 812
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3)) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 4315991518 📞
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2015/S 012-017443 (2015-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 205-372610
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 12-017443
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-01 📅
Name: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabewesen.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 24105
Quelle: OJS 2015/S 205-372610 (2015-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-20)
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 205-372731

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZB-80-15-0611000-4121.6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisfreie Städte Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, die Kreise Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

Auftragsvergabe
Name: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Arnold-Heller-Straße 3
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – Fachberich 812
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB).
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 205-372731 (2015-10-20)