Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse – im Folgenden die Auftraggeberin (AG), beabsichtigt, einen Teil der in ihrem Eigentum stehenden Immobilien in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu veräußern. Um den höchstmöglichen Verkaufswert der zu veräußernden Objekte zu ermitteln, soll der Auftragnehmer – im Folgenden AN - für die Auftraggeberin (AG) ein öffentliches EU-weites Bieterverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren entsprechend der sogenannten Grundstücksmitteilung der Europäischen Kommission (Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand, veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. C 209 vom 10/07/1997 S. 0003 – 0005) durchführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Immobilien
Menge oder Umfang:
Der AN führt für die AG ein EU-weiteres Bieterverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren durch. Er wird das Verfahren sowohl vorbereiten als auch nachbereiten. Der Vertrag mit dem AN wird für 4 Jahre abgeschlossen.Die AG stellt dem AN vorläufig erarbeitete Portfoliovarianten für die Vermarktung von ca. 40 Objekten zur Verfügung. Die NGF beträgt insgesamt ca. 90.000 m2 (davon Berlin: 51 000 m2, Brandenburg: 36 000 m2 Mecklenburg-Vorpommern: 3 000 m2). Die Objekte verfügen gesamtheitlich über eine Grundstücksfläche von 80 000 m2 (davon Berlin: 35 000 m2, Brandenburg: 30 000 m2, Mecklenburg-Vorpommern: 15 000 m2). Die genaue Bezeichnung der Objekte ist abhängig von einer Gremienentscheidung und kann daher nicht abschließend genannt werden und kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit ändern. Der AN hat die Zusammenstellung der vorläufigen Portfoliovarianten zu bewerten, ggf. zu optimieren, Gegenvorschläge zu unterbereiten sowie eine konkrete Vermarktungsstrategie zu entwickeln.Das Portfolio sowie die Einzelobjekte sind durch den AN einer Marktwerteinschätzung zu unterziehen.Die mit der AG in Gänze abzustimmende Vermarktungsstrategie basiert auf fundierter Rechtsberatung, ggf. durch einen Dritten. Die rechtskonforme Durchführung bzw. die daraus resultierenden Entscheidungen werden durch den Auftragnehmer dokumentiert.Die AG stellt sämtliche digitale Daten und Unterlagen zur Verfügung. Der AN prüft die Daten auf Plausibilität und richtet für den gemeinsamen Zugriff und die weiterführende Datenpflege im Rahmen des Verkaufsprozesses einen elektronischen Datenraum ein, der dem Datenschutz unterliegt.Der AN führt die Bekanntmachung und Veröffentlichung des Portfolioverkaufs anhand bewährter Medien und Portale durch.Während des Bieterverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren eingehende Angebote werden unmittelbar nach Eingang geöffnet und ggf. nachverhandelt in Anlehnung an die durch die AG formulierten Bewertungskriterien. Für die Auswertung der eingehenden Angebote erstellt der AN eine Matrix zu Dokumentations- und Auswertungszwecken.Der AN wirkt nach Abschluss des Bieter- bzw. Verhandlungsverfahrens an der Gestaltung des Kaufvertrages, den Verhandlungen bis hin zur Abwicklung des Verkaufes mit.
Der AN führt für die AG ein EU-weiteres Bieterverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren durch. Er wird das Verfahren sowohl vorbereiten als auch nachbereiten. Der Vertrag mit dem AN wird für 4 Jahre abgeschlossen.Die AG stellt dem AN vorläufig erarbeitete Portfoliovarianten für die Vermarktung von ca. 40 Objekten zur Verfügung. Die NGF beträgt insgesamt ca. 90.000 m2 (davon Berlin: 51 000 m2, Brandenburg: 36 000 m2 Mecklenburg-Vorpommern: 3 000 m2). Die Objekte verfügen gesamtheitlich über eine Grundstücksfläche von 80 000 m2 (davon Berlin: 35 000 m2, Brandenburg: 30 000 m2, Mecklenburg-Vorpommern: 15 000 m2). Die genaue Bezeichnung der Objekte ist abhängig von einer Gremienentscheidung und kann daher nicht abschließend genannt werden und kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit ändern. Der AN hat die Zusammenstellung der vorläufigen Portfoliovarianten zu bewerten, ggf. zu optimieren, Gegenvorschläge zu unterbereiten sowie eine konkrete Vermarktungsstrategie zu entwickeln.Das Portfolio sowie die Einzelobjekte sind durch den AN einer Marktwerteinschätzung zu unterziehen.Die mit der AG in Gänze abzustimmende Vermarktungsstrategie basiert auf fundierter Rechtsberatung, ggf. durch einen Dritten. Die rechtskonforme Durchführung bzw. die daraus resultierenden Entscheidungen werden durch den Auftragnehmer dokumentiert.Die AG stellt sämtliche digitale Daten und Unterlagen zur Verfügung. Der AN prüft die Daten auf Plausibilität und richtet für den gemeinsamen Zugriff und die weiterführende Datenpflege im Rahmen des Verkaufsprozesses einen elektronischen Datenraum ein, der dem Datenschutz unterliegt.Der AN führt die Bekanntmachung und Veröffentlichung des Portfolioverkaufs anhand bewährter Medien und Portale durch.Während des Bieterverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren eingehende Angebote werden unmittelbar nach Eingang geöffnet und ggf. nachverhandelt in Anlehnung an die durch die AG formulierten Bewertungskriterien. Für die Auswertung der eingehenden Angebote erstellt der AN eine Matrix zu Dokumentations- und Auswertungszwecken.Der AN wirkt nach Abschluss des Bieter- bzw. Verhandlungsverfahrens an der Gestaltung des Kaufvertrages, den Verhandlungen bis hin zur Abwicklung des Verkaufes mit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Immobilien📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin – Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 lit. b) und lit. c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann gem. obiger Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die Bewerber haben die einzureichenden Formblätter unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter zu laden und zur Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden.
(4) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie zusätzlich als Kopie in Papierform und in digitaler Form im PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 19.5.2015, 7:30 Uhr (Frist für den Antrag auf Teilnahme) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR; Zentrale Vergabestelle.
a) Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin.
b) Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 lit. b) und lit. c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann gem. obiger Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(4) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie zusätzlich als Kopie in Papierform und in digitaler Form im PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 19.5.2015, 7:30 Uhr (Frist für den Antrag auf Teilnahme) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR; Zentrale Vergabestelle.
a) Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin.
b) Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse – im Folgenden die Auftraggeberin (AG), beabsichtigt, einen Teil der in ihrem Eigentum stehenden Immobilien in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu veräußern.
Um den höchstmöglichen Verkaufswert der zu veräußernden Objekte zu ermitteln, soll der Auftragnehmer – im Folgenden AN - für die Auftraggeberin (AG) ein öffentliches EU-weites Bieterverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren entsprechend der sogenannten Grundstücksmitteilung der Europäischen Kommission (Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand, veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. C 209 vom 10/07/1997 S. 0003 – 0005) durchführen.
Um den höchstmöglichen Verkaufswert der zu veräußernden Objekte zu ermitteln, soll der Auftragnehmer – im Folgenden AN - für die Auftraggeberin (AG) ein öffentliches EU-weites Bieterverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren entsprechend der sogenannten Grundstücksmitteilung der Europäischen Kommission (Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand, veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. C 209 vom 10/07/1997 S. 0003 – 0005) durchführen.
Menge oder Umfang:
Der AN führt für die AG ein EU-weiteres Bieterverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren durch. Er wird das Verfahren sowohl vorbereiten als auch nachbereiten. Der Vertrag mit dem AN wird für 4 Jahre abgeschlossen.
Die AG stellt dem AN vorläufig erarbeitete Portfoliovarianten für die Vermarktung von ca. 40 Objekten zur Verfügung. Die NGF beträgt insgesamt ca. 90.000 m
Das Portfolio sowie die Einzelobjekte sind durch den AN einer Marktwerteinschätzung zu unterziehen.
Die mit der AG in Gänze abzustimmende Vermarktungsstrategie basiert auf fundierter Rechtsberatung, ggf. durch einen Dritten. Die rechtskonforme Durchführung bzw. die daraus resultierenden Entscheidungen werden durch den Auftragnehmer dokumentiert.
Die AG stellt sämtliche digitale Daten und Unterlagen zur Verfügung. Der AN prüft die Daten auf Plausibilität und richtet für den gemeinsamen Zugriff und die weiterführende Datenpflege im Rahmen des Verkaufsprozesses einen elektronischen Datenraum ein, der dem Datenschutz unterliegt.
Die AG stellt sämtliche digitale Daten und Unterlagen zur Verfügung. Der AN prüft die Daten auf Plausibilität und richtet für den gemeinsamen Zugriff und die weiterführende Datenpflege im Rahmen des Verkaufsprozesses einen elektronischen Datenraum ein, der dem Datenschutz unterliegt.
Der AN führt die Bekanntmachung und Veröffentlichung des Portfolioverkaufs anhand bewährter Medien und Portale durch.
Während des Bieterverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren eingehende Angebote werden unmittelbar nach Eingang geöffnet und ggf. nachverhandelt in Anlehnung an die durch die AG formulierten Bewertungskriterien. Für die Auswertung der eingehenden Angebote erstellt der AN eine Matrix zu Dokumentations- und Auswertungszwecken.
Während des Bieterverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren eingehende Angebote werden unmittelbar nach Eingang geöffnet und ggf. nachverhandelt in Anlehnung an die durch die AG formulierten Bewertungskriterien. Für die Auswertung der eingehenden Angebote erstellt der AN eine Matrix zu Dokumentations- und Auswertungszwecken.
Der AN wirkt nach Abschluss des Bieter- bzw. Verhandlungsverfahrens an der Gestaltung des Kaufvertrages, den Verhandlungen bis hin zur Abwicklung des Verkaufes mit.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(1) Kopie eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate), Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(1) Kopie eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate), Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A-EG.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen Nachweis durch Bestätigung des Versicherers in Kopie über eine aktuell bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall
— Personenschäden: mind. 1 500 000 EUR,
— Sachschäden: mind. 1 500 000 EUR,
— Vermögensschäden mind. 300 000 EUR vorzulegen. Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages aber jeweils automatisch um ein Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vermögensschäden mind. 300 000 EUR vorzulegen. Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit des Versicherungsvertrages aber jeweils automatisch um ein Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde.
Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, bestätigt der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verbindlich, dass er/es im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschäden mindestens in der soeben genannten Höhe abschließen wird bzw. eine ggf. notwendige Erhöhung der bestehenden Versicherung vornehmen wird. Ein entsprechender Nachweis wird dem Auftraggeber unverzüglich eingereicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, bestätigt der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verbindlich, dass er/es im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschäden mindestens in der soeben genannten Höhe abschließen wird bzw. eine ggf. notwendige Erhöhung der bestehenden Versicherung vornehmen wird. Ein entsprechender Nachweis wird dem Auftraggeber unverzüglich eingereicht.
(3) Allgemeiner Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können die zu (1) geforderten Nachweise gemeinsam erbringen. Die zu (2) geforderten Nachweise sind einzeln zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Angabe der Standorte, Liste verbundener Unternehmen im Sinne des Konzernrechts.
(2) Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(3) Angabe eines deutschsprachigen Projektteams von mindestens 3 Personen.
(4) Darstellung der fachlichen Qualifikation des Kernteams in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen/Zertifikaten.
(5) Vorlage von mindestens zwei Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Dabei sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
(a) Öffentlicher/Privater Auftraggebers (Referenzkunde) mit folgenden Angaben für Rückfragen: Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail;
(b) Angabe des Leistungszeitraumes;
(c) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit im Rahmen des Auftrags;
(d) Größe des eingesetzten Projektteams;
(e) Angabe des ungefähren Auftragswertes (freiwillig).
(6) Allgemeiner Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können die zu (3) bis (5) geforderten Nachweise gemeinsam erbringen. Die zu (1) und (2) geforderten Nachweise sind einzeln zu erbringen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitgliederanzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Unternehmen = 20 %; bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz sowie die durchschnittliche MItarbeiterzahl (2) berufliche Befähigung des Projektteams unter Berücksichtigung der Befähigung des Projektleiters und der weiteren Mitarbeiter (40 %) (3) Referenzprojekte (40 %).
(1) Unternehmen = 20 %; bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz sowie die durchschnittliche MItarbeiterzahl (2) berufliche Befähigung des Projektteams unter Berücksichtigung der Befähigung des Projektleiters und der weiteren Mitarbeiter (40 %) (3) Referenzprojekte (40 %).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Belehrtstraße 33a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 lit. b) und lit. c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann gem. obiger Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 lit. b) und lit. c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann gem. obiger Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(4) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie zusätzlich als Kopie in Papierform und in digitaler Form im PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(4) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie zusätzlich als Kopie in Papierform und in digitaler Form im PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleiteteTeilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 19.5.2015, 7:30 Uhr (Frist für den Antrag auf Teilnahme) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR; Zentrale Vergabestelle.
a) Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin.
b) Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(6) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
(6) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 078-138280 (2015-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Nichtwohnimmobilien
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Nichtwohnimmobilien📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-30 📅
Name: Angermann InvestmentAdvisory AG
Postanschrift: Lennéstraße 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
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