Verwaltungsgebäude für die gkv informatik
gkv informatik GbR
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist einer der führenden IT-Dienstleister auf dem Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie stellt für ihre Gesellschafter (AOK Nordost, AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Sachsen-Anhalt, BARMER GEK sowie die HEK – Hanseatische Krankenkasse) umfassend alle für die gesetzlichen Krankenkassen erforderlichen IT-Dienstleistungen zur Verfügung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Wer? Wie?- • Bauarbeiten für Geschäftsbauten › Bau von Bürogebäuden
- • Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis › Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
- • Kauf oder Verkauf von Gebäuden › Verkauf von Gebäuden
- • Vermietung oder Verkauf von Grundstücken › Vermietung von Grundstücken
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-11-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-10-19 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Menge oder Umfang: Abhängig vom Ergebnis des Dialogs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden 📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik GbR
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkvi.de 🌏
E-Mail: recht@gkvi.de 📧
Telefon: +49 20269581306 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-422842
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 203-367859
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal, Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten zu den geforderten Sicherheiten werden Gegenstand des Dialogs sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabsbereich Recht
Sven Reinicke
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15-2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 203-367859
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 233-422842 (2015-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Menge oder Umfang: Abhängig vom Ergebnis des Dialogs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden 📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik GbR
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkvi.de 🌏
E-Mail: recht@gkvi.de 📧
Telefon: +49 20269581306 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-422842
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 203-367859
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
1. Zur Verfahrensstruktur vgl. eingangs die Ausführungen in Ziffer III.2.1). Es ist beabsichtigt, den wettbewerblichen Dialog in zwei Dialogphasen durchzuführen. In diesen Dialogphasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte ihrer Lösungsvorschläge geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für das neue Verwaltungsgebäude der gkvi zu ermitteln. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, jedoch vor der Eröffnung der Dialogphase soll mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern in einer „Sondierungsphase“ zunächst die Eignung der in ihrem Zugriff befindlichen Grundstücke und deren tatsächliche Verfügbarkeit erörtert werden.
2. Zur Teilnahme am Wettbewerb haben sich die Bewerber auf der elektronischen Ausschreibungsplattform der gkvi (www.gkvi.de → Ausschreibungen → Registrierung) zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Im Ausschreibungsraum für dieses Vergabeverfahren stehen ein Informationsmemorandum, das Bewerbungsformular und ein Antragskennzettel zum Download bereit. Die Verwendung des Bewerbungsformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der gkvi erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls in dem Ausschreibungsraum bekannt gegeben.
3. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf die Lösungsvorschläge und das jeweilige Angebot. Die gkvi ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Lösungsvorschlägen und Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen.
4. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die gkvi behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag zweckmäßiger Weise mit dem Antragskennzettel zu versehen.
7. Dem in zweifacher Ausfertigung schriftlich übersandten Teilnahmeantrag ist eine elektronische Fassung des Teilnahmeantrags auf CD-ROM oder USB-Stick beizufügen.
8. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der gkvi ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die gkvi auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
9. Informationen im Verfahren werden, sofern nicht anders bestimmt, über die Ausschreibungsplattform im entsprechenden Ausschreibungsraum der gkvi bereitgestellt. Fragen der Bewerber und Bieter zum Verfahren und den Unterlagen sind über die Ausschreibungsplattform zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die Ausschreibungsplattform.
10. Die gkvi behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass im wettbewerblichen Dialog keine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen der gkvi entspricht, oder dass nach den Dialogphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch (Aufhebung) des Verfahrens vorbehalten. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu.
11. Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der gkvi.
12. Zu Ziffer I.1) und Ziffer IV.3.3): Vergabeunterlagen einschließlich der die Bedürfnisse und Anforderungen erläuternden Beschreibung im Sinne von § 3 EG Abs. 7 Nr. 2 VOB/A sowie der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 7 Nr. 8 VOB/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Bedürfnisse und Anforderungen bis zum Ende der Dialogphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen und Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Dialogteilnehmer auf die Änderungen einstellen können.
13. Zu Ziffer II.1.9): Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsvorschläge in den Dialogphasen und auf Alternativvorschläge mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen, soweit in der Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen ermöglicht. Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Dialogphase ab und steht daher noch nicht fest.
14. Zu Ziffer II.2.2): Etwaige Optionen sind Gegenstand des Dialogs.
15. Zu Ziffer II.2.3) und II.2): Gegenstand des Dialogs können auch abweichende Laufzeiten und Verlängerungsoptionen sein.
16. Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer und der zu erörternden Lösungen/Angebote ist vorbehalten; ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf Grundlage der Zuschlagskriterien.
17. Den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmern des wettbewerblichen Dialogs, die anforderungsgemäße Lösungsvorschläge bzw. wertbare Angebote abgeben, aber am Ende keinen Zuschlag erhalten haben, wird eine Kostenerstattung in einer gestaffelten Höhe von bis zu 30 000 EUR brutto pro Teilnehmer gewährt. Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
18. Folgende Informationen und Unterlagen hat der Bieter gleich zu Beginn der Sondierungsphase vorzulegen:
— Darlegung, inwieweit sich der Bieter den Zugriff auf das jeweilige Grundstück gesichert hat.
— Aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens auf dem jeweiligen Grundstück.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gkv informatik GbR („gkvi“) ist einer der führenden IT-Dienstleister auf dem Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie stellt für ihre Gesellschafter (AOK Nordost, AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Sachsen-Anhalt, BARMER GEK sowie die HEK – Hanseatische Krankenkasse) umfassend alle für die gesetzlichen Krankenkassen erforderlichen IT-Dienstleistungen zur Verfügung.
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Die gkvi verfügt an den beiden Wuppertaler Standorten zurzeit über ca. 650 Büro-Arbeitsplätze, die überwiegend am Bürostandort der BARMER GEK in der Lichtscheider Straße in Wuppertal eingerichtet sind. Die gkvi sucht nun einen neuen Verwaltungsstandort. Im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs soll ein geeigneter Anbieter für neue Räume in der Stadt Wuppertal identifiziert werden. Geplant ist ein ÖPP-Projekt bzw. eine langfristige Anmietung, in dem/in der relevante (Um)bau- und Betriebsleistungen vom privaten Partner erbracht werden. Der Umfang der Finanzierungs- und Betriebsleistungen im Einzelnen wird Gegenstand des Dialogs sein.
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Das Gebäude soll einen Flächenbedarf von ca. 12 500-13 000 m
Die Inbetriebnahme des neuen Verwaltungsstandortes ist im Jahr 2018 geplant.
Beschreibung der Optionen:
Die Einräumung von Optionen ist ggf. als Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs möglich.
Referenznummer: 15-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal, Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Verfahren wird als wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 4 GWB, § 3 EG Abs. 7 VOB/A (2012) durchgeführt. Am Dialog können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingungen geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und deren Eignung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bietet. Dies bedeutet, dass die Bewerber die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen müssen. Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) und einer beigefügten elektronischen Kopie (Scan) auf Datenträger unmittelbar der gkvi (vgl. Kontaktstelle in Ziffer I.1)) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht erst auf gesondertes Anfordern vorzulegen sind.
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Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; die gkvi behält sich jedoch vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen. Soweit unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die gkvi das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet die gkvi nach ihrem Ermessen über eine Nachforderung. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem Bewerbungsformular „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst, welches nach Registrierung auf der elektronischen Ausschreibungsplattform der gkvi (www.gkvi.de → Ausschreibungen → Registrierung) von dieser heruntergeladen werden kann. Die Verwendung des Bewerbungsformulars ist obligatorisch.
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Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
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Die Erklärungen und Nachweise sind unter Bezugnahme auf die in dieser Bekanntmachung verwendeten Nummerierungen und Kürzel zu ordnen.
Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z. B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung der gkvi zu führen.
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Angaben und Formalitäten zur persönlichen Lage (PL):
PL1. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung; auf Anforderung auch der Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als drei Monate sein).
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PL2. Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (der Präqualifikationsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben) oder folgende Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit:
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PL2.1. Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
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PL2.2. Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
PL2.3. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt.
PL2.4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als ein Jahr sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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PL2.5. Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als ein Jahr sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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PL2.6. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
PL3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der gkvi für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL1. Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder folgende Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
WL1.1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
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WL1.2. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten drei Jahren, ggf. Angaben für das beherrschende Unternehmen.
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
WL3. Vorlage der Jahresabschlüsse für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist und diese bereits veröffentlicht wurden sowie – soweit vorhanden – Geschäftsberichte, ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls keine Publizitätspflicht besteht, hat der Bewerber nach Aufforderung durch und in Absprache mit der gkvi seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in geeigneter Form nachzuweisen.
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WL4. Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen Finanzierers über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erarbeitung und Durchführung einer Bauzwischenfinanzierung in Bezug auf Investitionen mindestens in der in dieser Bekanntmachung genannten Größenordnung mit dem Bewerber (ausreichend ist bei mehreren Erklärungen, dass die Größenordnung kumulativ erreicht wird). Die spätere Festlegung bei mehreren Finanzierern oder ein Wechsel ist nach Maßgabe der Ausführungen unter II.1.3) möglich.
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Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bewerber gefordert werden. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
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Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der gkvi für geeignet erachtete Belege nachweisen.
TL1. Referenzen: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (ggf. auch Projekte) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
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— genaue Beschreibung des Projekts,
— erbrachte Leistungen und Funktion der Bewerber,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Angaben zum Umfang/Größe und ggf. Kategorie des Auftraggebers,
— Leistungszeitraum,
— gegebenenfalls Auftragswert bzw. Projektvolumen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
Vergleichbar sind Projektrealisierungen aus dem Verwaltungs- oder Bürobau mit einer BGF von mind. 5 000 m
TL2. Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers bzw. des verantwortlichen Unternehmens, aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines ÖPP-Projekts des vorliegenden Zuschnitts ergibt, insbesondere Erläuterung der geplanten Struktur bei Auftragserteilung im Sinne von Ziffer III.1.3), Organigramm zur Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten, Vorstellung des/der vorgesehenen Projektleiter(s) und Stellvertreter(s) (mit persönlichen Referenzen).
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Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der gkvi für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten zu den geforderten Sicherheiten werden Gegenstand des Dialogs sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden Gegenstand des Dialogs sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber – auch Einzelbewerber – haben die beabsichtigte Bieterstruktur einschließlich des vorgesehenen Vertragspartners der gkvi anzugeben, insbesondere, ob ein Einzelbewerber oder eine Projektgesellschaft als Ein-Zweck-Gesellschaft Vertragspartner werden soll. Bewerbungen von Projektgesellschaften als Ein-Zweck-Gesellschaften für die Durchführung des Auftrags sind möglich, alternativ ist – auch beim Einzelbewerber – unter in den Vergabeunterlagen vorgesehenen und im Dialog zu erörternden Voraussetzungen eine Überleitung auf die Ein-Zweck-Gesellschaft möglich und kann von der gkvi ggf. auch gefordert werden.
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Sollen Leistungsbereiche verantwortlich von Bietergemeinschaften durchgeführt werden (auch als Nachunternehmer einer Projektgesellschaft oder eines sonstigen vorgesehenen Vertragspartners der gkvi), kann die gkvi nach Maßgabe des Dialogergebnisses zum Haftungs- und Sicherheitenkonzept auch die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung (ggf. gegenüber der Projektgesellschaft/dem Vertragspartner der gkvi) für die verantwortliche Durchführung des Leistungsbereichs verlangen.
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Jedenfalls gilt: Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen.
Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der gkvi vertritt. Sie haben ferner anzugeben, wer in der Bewerbergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt. Die gkvi behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerbergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen oder als Bewerbergemeinschaft – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip und zum Schutz des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der gkvi zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung erhebliche negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Vor der Einwilligung kann die gkvi auch eine erneute Eignungsprüfung durchführen.
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1. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassungsklauseln, Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. bleiben den Ergebnissen des Dialogs vorbehalten.
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2. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes abzugeben (siehe Formblatt in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen). Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer des wettbewerblichen Dialogs werden nötigenfalls nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. 1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.2.1) abgeforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL3). Nur Bewerber, die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium). 2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.2.2) (WL1 bis WL4) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.2.3) genannten Angaben und Nachweise (TL1 bis TL2) berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage der nachfolgenden(Punkte-)Skala/Notenstufen.Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben: –10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; – 8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt; – 6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich; – 4 P.= befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt; – 2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was einen Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Bewerbung, indem die Punktezahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien. Letztere werden erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (vgl. Ziffer IV.2.1)).
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Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabsbereich Recht
Sven Reinicke
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15-2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 203-367859
Zusätzliche Informationen
1. Zur Verfahrensstruktur vgl. eingangs die Ausführungen in Ziffer III.2.1). Es ist beabsichtigt, den wettbewerblichen Dialog in zwei Dialogphasen durchzuführen. In diesen Dialogphasen sollen mit den Teilnehmern eingehende Verhandlungen über sämtliche Aspekte ihrer Lösungsvorschläge geführt werden, um das in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beste Konzept für das neue Verwaltungsgebäude der gkvi zu ermitteln. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, jedoch vor der Eröffnung der Dialogphase soll mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern in einer „Sondierungsphase“ zunächst die Eignung der in ihrem Zugriff befindlichen Grundstücke und deren tatsächliche Verfügbarkeit erörtert werden.
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2. Zur Teilnahme am Wettbewerb haben sich die Bewerber auf der elektronischen Ausschreibungsplattform der gkvi (www.gkvi.de → Ausschreibungen → Registrierung) zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Im Ausschreibungsraum für dieses Vergabeverfahren stehen ein Informationsmemorandum, das Bewerbungsformular und ein Antragskennzettel zum Download bereit. Die Verwendung des Bewerbungsformulars ist verbindlich. Sofern im Laufe des Bewerbungsverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der gkvi erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls in dem Ausschreibungsraum bekannt gegeben.
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3. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf die Lösungsvorschläge und das jeweilige Angebot. Die gkvi ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Lösungsvorschlägen und Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten wird im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen.
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4. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die gkvi behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag zweckmäßiger Weise mit dem Antragskennzettel zu versehen.
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7. Dem in zweifacher Ausfertigung schriftlich übersandten Teilnahmeantrag ist eine elektronische Fassung des Teilnahmeantrags auf CD-ROM oder USB-Stick beizufügen.
8. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten bei der gkvi ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die gkvi auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
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9. Informationen im Verfahren werden, sofern nicht anders bestimmt, über die Ausschreibungsplattform im entsprechenden Ausschreibungsraum der gkvi bereitgestellt. Fragen der Bewerber und Bieter zum Verfahren und den Unterlagen sind über die Ausschreibungsplattform zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die Ausschreibungsplattform.
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10. Die gkvi behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Insbesondere für den Fall, dass im wettbewerblichen Dialog keine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen der gkvi entspricht, oder dass nach den Dialogphasen den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch (Aufhebung) des Verfahrens vorbehalten. Ersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit der Anforderung des Bewerbungsformulars stimmt der Bewerber dem zu.
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11. Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der gkvi.
12. Zu Ziffer I.1) und Ziffer IV.3.3): Vergabeunterlagen einschließlich der die Bedürfnisse und Anforderungen erläuternden Beschreibung im Sinne von § 3 EG Abs. 7 Nr. 2 VOB/A sowie der Zuschlagskriterien (§ 3 EG Abs. 7 Nr. 8 VOB/A) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Bedürfnisse und Anforderungen bis zum Ende der Dialogphase ausdrücklich vor. Fortschreibungen und Konkretisierungen werden jedoch stets so vorgenommen, dass sich die verbleibenden Dialogteilnehmer auf die Änderungen einstellen können.
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13. Zu Ziffer II.1.9): Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsvorschläge in den Dialogphasen und auf Alternativvorschläge mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen, soweit in der Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen ermöglicht. Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Dialogphase ab und steht daher noch nicht fest.
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14. Zu Ziffer II.2.2): Etwaige Optionen sind Gegenstand des Dialogs.
15. Zu Ziffer II.2.3) und II.2): Gegenstand des Dialogs können auch abweichende Laufzeiten und Verlängerungsoptionen sein.
16. Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer und der zu erörternden Lösungen/Angebote ist vorbehalten; ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf Grundlage der Zuschlagskriterien.
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17. Den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmern des wettbewerblichen Dialogs, die anforderungsgemäße Lösungsvorschläge bzw. wertbare Angebote abgeben, aber am Ende keinen Zuschlag erhalten haben, wird eine Kostenerstattung in einer gestaffelten Höhe von bis zu 30 000 EUR brutto pro Teilnehmer gewährt. Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
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18. Folgende Informationen und Unterlagen hat der Bieter gleich zu Beginn der Sondierungsphase vorzulegen:
— Darlegung, inwieweit sich der Bieter den Zugriff auf das jeweilige Grundstück gesichert hat.
— Aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens auf dem jeweiligen Grundstück.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen,vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ergänzende Angaben (2016-10-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 204-369112
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-422842
ABl. S-Ausgabe: 204
Quelle: OJS 2016/S 204-369112 (2016-10-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 204-369112
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-422842
ABl. S-Ausgabe: 204
Quelle: OJS 2016/S 204-369112 (2016-10-19)
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