Leistungsgegenstand sind die Übernahme incl. der Eingangsverwiegung und die Verwertung der im Auftrag der ALS im Landkreises Stendal mittels Biotonne bei privaten Haushalten getrennt erfassten Bioabfälle (geführt unter dem AS 200301) – nachfolgend als Biogut bezeichnet. Getrennt erfasste Gartenabfälle (AS 200201) – nachfolgend als Grüngut bezeichnet – sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Übergabe des Bioguts vom AG an den AN hat innerhalb der Grenzen des Landkreises Stendal zu erfolgen. Hierfür hat der AN innerhalb des Landkreises eine Übergabestelle – Verwertungsanlage oder Umladestation – zur Verfügung zu stellen, an die die Anlieferung des Bioguts durch die ALS bzw. das mit der Sammlung beauftragte Unternehmen erfolgt. Die von der ALS an den AN übergebenen Abfälle sind in einer genehmigten Verwertungsanlage für Bioabfälle durch den AN ordnungsgemäß und schadlos zu behandeln und das erzeugte Hauptprodukt stofflich zu verwerten. Die Verwertungsanlage kann entweder eine Kompostierungsanlage oder eine Vergärungsanlage sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang: 15 500 bis 20 000 Mg pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de🌏
E-Mail: mgose@als-stendal.de📧
Fax: +49 3937250228 📠
Die Vergabeunterlagen sind nach Zusendung von Benutzername und Kennwort (Zugangsdaten) unter der Internetadresse www.als-stendal.de:8080/AusschreibungBio abzurufen. Die für den Download notwendigen Zugangsdaten werden nach Beantragung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail zugesandt. Voraussetzung ist die Nennung eines Ansprechpartners mit Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse. Eine postalische Versendung der Vergabeunterlagen durch den AG erfolgt nicht.
Hinweise zu Nachweisen und Erklärungen:
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine „Erklärung der Bietergemeinschaft“ einzureichen mit der Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und einer Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit werden, sofern nicht explizit ausgewiesen, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung in Summe bewertet.
Die Vergabeunterlagen sind nach Zusendung von Benutzername und Kennwort (Zugangsdaten) unter der Internetadresse www.als-stendal.de:8080/AusschreibungBio abzurufen. Die für den Download notwendigen Zugangsdaten werden nach Beantragung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail zugesandt. Voraussetzung ist die Nennung eines Ansprechpartners mit Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse. Eine postalische Versendung der Vergabeunterlagen durch den AG erfolgt nicht.
Hinweise zu Nachweisen und Erklärungen:
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine „Erklärung der Bietergemeinschaft“ einzureichen mit der Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und einer Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit werden, sofern nicht explizit ausgewiesen, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung in Summe bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand sind die Übernahme incl. der Eingangsverwiegung und die Verwertung der im Auftrag der ALS im Landkreises Stendal mittels Biotonne bei privaten Haushalten getrennt erfassten Bioabfälle (geführt unter dem AS 200301) – nachfolgend als Biogut bezeichnet.
Leistungsgegenstand sind die Übernahme incl. der Eingangsverwiegung und die Verwertung der im Auftrag der ALS im Landkreises Stendal mittels Biotonne bei privaten Haushalten getrennt erfassten Bioabfälle (geführt unter dem AS 200301) – nachfolgend als Biogut bezeichnet.
Getrennt erfasste Gartenabfälle (AS 200201) – nachfolgend als Grüngut bezeichnet – sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Übergabe des Bioguts vom AG an den AN hat innerhalb der Grenzen des Landkreises Stendal zu erfolgen. Hierfür hat der AN innerhalb des Landkreises eine Übergabestelle – Verwertungsanlage oder Umladestation – zur Verfügung zu stellen, an die die Anlieferung des Bioguts durch die ALS bzw. das mit der Sammlung beauftragte Unternehmen erfolgt.
Die Übergabe des Bioguts vom AG an den AN hat innerhalb der Grenzen des Landkreises Stendal zu erfolgen. Hierfür hat der AN innerhalb des Landkreises eine Übergabestelle – Verwertungsanlage oder Umladestation – zur Verfügung zu stellen, an die die Anlieferung des Bioguts durch die ALS bzw. das mit der Sammlung beauftragte Unternehmen erfolgt.
Die von der ALS an den AN übergebenen Abfälle sind in einer genehmigten Verwertungsanlage für Bioabfälle durch den AN ordnungsgemäß und schadlos zu behandeln und das erzeugte Hauptprodukt stofflich zu verwerten. Die Verwertungsanlage kann entweder eine Kompostierungsanlage oder eine Vergärungsanlage sein.
Die von der ALS an den AN übergebenen Abfälle sind in einer genehmigten Verwertungsanlage für Bioabfälle durch den AN ordnungsgemäß und schadlos zu behandeln und das erzeugte Hauptprodukt stofflich zu verwerten. Die Verwertungsanlage kann entweder eine Kompostierungsanlage oder eine Vergärungsanlage sein.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Verpflichtungserklärung bei Eignungsrückgriff auf Dritte
Sofern der Bieter zum Beleg der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf Dritte zurückgreift, ist eine Bereitschafts- / Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG dieses/dieser Unternehmen(s) beizufügen, auf welche Weise es dem Bieter sein Know-how und/oder seine Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellen wird.
Sofern der Bieter zum Beleg der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf Dritte zurückgreift, ist eine Bereitschafts- / Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG dieses/dieser Unternehmen(s) beizufügen, auf welche Weise es dem Bieter sein Know-how und/oder seine Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellen wird.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde insbesondere bezogen auf die Eignungsanforderung „Referenzen“ der Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen bedienen (auch konzernabhängige Unternehmen).
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde insbesondere bezogen auf die Eignungsanforderung „Referenzen“ der Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen bedienen (auch konzernabhängige Unternehmen).
2. Ausgefüllte Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW „öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung zur Präqualifizierung“ vom 21.11.2008 – 41-32570/3, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009 vom 11.05.2009.
3. Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärung
4. Eigenerklärung des genannten Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG und AEntG dahingehend, dass
— über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
— das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist,
— das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— das Unternehmen im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
6. Eigenerklärung zur Tariftreue (Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns) und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Landesvergabegesetz LSA
7. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 12 Landesvergabegesetz LSA
8. Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 13 Abs. 2 und 4 Landesvergabegesetz LSA
9. Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen
Zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verur-teilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes hat der Bieter auf Verlangen des AG einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 1 GewO nachzureichen.
Zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verur-teilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes hat der Bieter auf Verlangen des AG einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 1 GewO nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Bioabfallverwertung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis einer aktuellen (d.h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung durch Erklärung des Versicherungsunternehmens mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
Personen- und Sachschäden: 3.000.000 EUR (pauschal) und Vermögensschäden: 300.000 EUR
Die Vergabestelle akzeptiert auch eine Versicherung mit einer Deckungs-summe von 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmers, mit dem Bieter eine Berufs- bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung in den genannten Höhen abzuschließen durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Versicherungsunternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle akzeptiert auch eine Versicherung mit einer Deckungs-summe von 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmers, mit dem Bieter eine Berufs- bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung in den genannten Höhen abzuschließen durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Versicherungsunternehmens.
3. Urkalkulation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Referenznachweis
Benennung der in den letzten drei Jahren (2012 – 2014) erbrachten, wesentlichen Leistungen auf dem Gebiet der Bioabfallverwertung unter Angabe der verwerteten Bioabfallmenge, des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit des Vertrages, und der Benennung des öffentlichen oder privaten AG (mit Ansprechpartner und Telefonnummer). Auf Verlangen ist eine Bestätigung des Auftraggebers über die angegebene Referenz nachzureichen.
Benennung der in den letzten drei Jahren (2012 – 2014) erbrachten, wesentlichen Leistungen auf dem Gebiet der Bioabfallverwertung unter Angabe der verwerteten Bioabfallmenge, des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit des Vertrages, und der Benennung des öffentlichen oder privaten AG (mit Ansprechpartner und Telefonnummer). Auf Verlangen ist eine Bestätigung des Auftraggebers über die angegebene Referenz nachzureichen.
Soweit zusätzlich der Umschlag an einer Umladestation und der Weitertransport an eine Anlage außerhalb des Landkreises vorgesehen sind, sind auch Referenzen für den Transport in der oben geforderten Form zu benennen.
2. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
3. Genehmigung der Verwertungsanlage(n)
4. Genehmigung der Umladestation, sofern sich die Verwertungsanlage außerhalb des Landkreises Stendal befindet
Dem Angebot ist ein Auszug aus der Genehmigung der Umladestation beizufügen. Dem Auszug sind mindestens folgende Informationen zu entnehmen:
— Ordnungsnummer(n) der genehmigten Anlagenart gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV
— Durchsatz (Kapazität) der Umladestation
— genehmigte Abfallschlüssel.
Liegt dem Bieter zum Ende der Angebotsfrist für die beabsichtigte Umladestation noch keine Genehmigung vor, ist eine ausführliche Darstellung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage, unter Bezugnahme auf den konkreten Standort und die einzelnen rechtlichen Anforderungen, und ein verbindlicher Zeitplan für den beabsichtigten Ablauf der Genehmigung mit dem Angebot einzureichen. Soweit vorhanden, sind Vorbescheide oder die behördliche Bestätigung über die Einreichung eines vollständigen Genehmigungsantrages und in diesem Fall der Antrag selbst, beizufügen. Mindestens sind jedoch der zuständigen Behörde in einem Vorgespräch gemäß § 2 Abs. 2 der 9. BlmSchV oder einer Voranfrage die Eckdaten der Umweltrelevanz der Anlage darzulegen und dem Angebot eine schriftliche Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass dieses Vorgespräch stattgefunden hat, beizufügen.
Liegt dem Bieter zum Ende der Angebotsfrist für die beabsichtigte Umladestation noch keine Genehmigung vor, ist eine ausführliche Darstellung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage, unter Bezugnahme auf den konkreten Standort und die einzelnen rechtlichen Anforderungen, und ein verbindlicher Zeitplan für den beabsichtigten Ablauf der Genehmigung mit dem Angebot einzureichen. Soweit vorhanden, sind Vorbescheide oder die behördliche Bestätigung über die Einreichung eines vollständigen Genehmigungsantrages und in diesem Fall der Antrag selbst, beizufügen. Mindestens sind jedoch der zuständigen Behörde in einem Vorgespräch gemäß § 2 Abs. 2 der 9. BlmSchV oder einer Voranfrage die Eckdaten der Umweltrelevanz der Anlage darzulegen und dem Angebot eine schriftliche Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass dieses Vorgespräch stattgefunden hat, beizufügen.
Sofern der Bieter mit dem nach Angebotsprüfung und -wertung wirtschaftlichsten Angebot noch keinen Genehmigungsbescheid für die beabsichtigte Umladestation mit seinem Angebot einreichen konnte, hat er den Genehmigungsbescheid dem AG bis spätestens 15.02.2016 unaufgefordert nachzuweisen. Liegt der Genehmigungsbescheid für die gemäß Angebot beabsichtigte Umladestation bis zum genannten Termin nicht vor oder kann der AN keine Verpflichtungserklärung eines vom AG akzeptierten Dritten, den Umschlag des Bioguts im Landkreis Stendal für den AN vorzunehmen, vorweisen, kann der AG den Entsorgungsvertrag fristlos kündigen.
Sofern der Bieter mit dem nach Angebotsprüfung und -wertung wirtschaftlichsten Angebot noch keinen Genehmigungsbescheid für die beabsichtigte Umladestation mit seinem Angebot einreichen konnte, hat er den Genehmigungsbescheid dem AG bis spätestens 15.02.2016 unaufgefordert nachzuweisen. Liegt der Genehmigungsbescheid für die gemäß Angebot beabsichtigte Umladestation bis zum genannten Termin nicht vor oder kann der AN keine Verpflichtungserklärung eines vom AG akzeptierten Dritten, den Umschlag des Bioguts im Landkreis Stendal für den AN vorzunehmen, vorweisen, kann der AG den Entsorgungsvertrag fristlos kündigen.
Ferner erklärt der Bieter bereits mit Abgabe seines Angebotes, dass er, sofern sich die Verwertungsanlage außerhalb des Landkreises Stendal befindet, eine Umladestation errichtet, die spätestens am 01.05.2016 einsatzbereit für den Umschlag der Biogutmengen des Landkreises Stendal ist.
Ferner erklärt der Bieter bereits mit Abgabe seines Angebotes, dass er, sofern sich die Verwertungsanlage außerhalb des Landkreises Stendal befindet, eine Umladestation errichtet, die spätestens am 01.05.2016 einsatzbereit für den Umschlag der Biogutmengen des Landkreises Stendal ist.
5. Ggfs. Bestätigung der Befördertätigkeit
Sieht der Bieter den Transport der ausgeschriebenen Abfälle zu einer Ver-wertungsanlage außerhalb des Landkreises Stendal vor, ist die schriftliche Bestätigung der Behörde über den Eingang der Anzeige der Beförderertätigkeit gemäß § 53 KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 KrWG bzw. sofern bereits vorhanden entsprechende Unterlagen gemäß AbfAEV vorzulegen.
Sieht der Bieter den Transport der ausgeschriebenen Abfälle zu einer Ver-wertungsanlage außerhalb des Landkreises Stendal vor, ist die schriftliche Bestätigung der Behörde über den Eingang der Anzeige der Beförderertätigkeit gemäß § 53 KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 KrWG bzw. sofern bereits vorhanden entsprechende Unterlagen gemäß AbfAEV vorzulegen.
6. Beschreibung der organisatorischen Abläufe und des Verwertungsverfahrens
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausformulierte Beschreibung der geplanten organisatorischen Abläufe und des Verwertungsverfahrens inkl. technischer Ausstattung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
a) Ausführliche Beschreibung des Weges der Bioabfälle (Übernahme, ggfs. Transport, Bioabfallbehandlung, Verwertung des Kompostes/ der Gärprodukte, Entsorgung Sortierreste/Störstoffe)
b) Benennung der Verwertungsanlage und der Umladestation (falls vorgesehen) mit Name, Adresse, Eigentümer und Betreiber.
c) Falls vorgesehen, Beschreibung der technischen Ausstattung der Umladestation (Annahme und Verwiegung, Abkippbereich, Zwischenlagerung, ggfs. Überdachung, genutzte Fahrzeugtechnik)
d) Beschreibung des Verwertungsverfahrens und der technischen Ausstattung (Kompostierung/Vergärung incl. Verfahrensfließbild, Annahme und Verwiegung, Abkippbereich, ggfs. Überdachung bzw. Einhausung, genutzte Fahrzeugtechnik)
e) Angaben zur Gesamtkapazität und zur freien Kapazität im Vertragszeitraum
f) Angaben dazu, wie bei Störfällen die Entsorgung sichergestellt werden kann (Angabe einer sog. Ausfallanlage und/oder Darlegung von Lagerkapazitäten oder sonstigen Überbrückungslösungen).
7. Eigenerklärung zur Anlagenbegehungen
8. Google Maps Ausdruck
Als Nachweis der im Preisblatt eingetragenen Transportentfernung zwischen dem Gebietsschwerpunkt (Kornmarkt 1, 39576 Stendal) und der vorgesehenen Übergabestelle in km (Angabe mit einer Kommastelle) ist dem Angebot ein Ausdruck der zu Grunde gelegten, mittels Google Maps berechneten Route beizufügen.
Als Nachweis der im Preisblatt eingetragenen Transportentfernung zwischen dem Gebietsschwerpunkt (Kornmarkt 1, 39576 Stendal) und der vorgesehenen Übergabestelle in km (Angabe mit einer Kommastelle) ist dem Angebot ein Ausdruck der zu Grunde gelegten, mittels Google Maps berechneten Route beizufügen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Entsorgungsvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Übergabestelle im Landkreis Stendal.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Efb.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Madlen Gose
Internetadresse: www.als-stendal.de🌏
Name: Oetjen-Dehne & Partner Umwelt- und Energie-Consult GmbH (u.e.c. Berlin)
Postanschrift: Levetzowstr. 10a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10555
Kontaktperson: Peter Krause
Telefon: +49 303448039📞
E-Mail: krause@uec-berlin.de📧
Fax: +49 3039848854 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind nach Zusendung von Benutzername und Kennwort (Zugangsdaten) unter der Internetadresse www.als-stendal.de:8080/AusschreibungBio abzurufen. Die für den Download notwendigen Zugangsdaten werden nach Beantragung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail zugesandt. Voraussetzung ist die Nennung eines Ansprechpartners mit Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse. Eine postalische Versendung der Vergabeunterlagen durch den AG erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen sind nach Zusendung von Benutzername und Kennwort (Zugangsdaten) unter der Internetadresse www.als-stendal.de:8080/AusschreibungBio abzurufen. Die für den Download notwendigen Zugangsdaten werden nach Beantragung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail zugesandt. Voraussetzung ist die Nennung eines Ansprechpartners mit Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse. Eine postalische Versendung der Vergabeunterlagen durch den AG erfolgt nicht.
Hinweise zu Nachweisen und Erklärungen:
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine „Erklärung der Bietergemeinschaft“ einzureichen mit der Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und einer Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine „Erklärung der Bietergemeinschaft“ einzureichen mit der Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und einer Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit werden, sofern nicht explizit ausgewiesen, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung in Summe bewertet.
Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit werden, sofern nicht explizit ausgewiesen, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung in Summe bewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kosten-pflichtig ist, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsver-fahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Verga-bekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Verga-bekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Ge-heimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kosten-pflichtig ist, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsver-fahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Verga-bekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Verga-bekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Ge-heimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle geht jedenfalls bei Rügen, die später als sieben Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhoben werden, davon aus, dass diese nicht mehr unverzüglich erfolgt sind im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 162-297107 (2015-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 981 689 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-09 📅
Name: Wiese Umwelt Service GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 27
Postort: Berga/Elster
Postleitzahl: 07980
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kosten-pflichtig ist, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kosten-pflichtig ist, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.