Es sind folgende Leistungen zu erbringen: — Gestellung der Container für Klärschlamm, Rechengut und Sandfanggut, — Verladen des Klärschlammes, des Rechenguts und des Sandfangguts, — Verwiegung und Transport des Klärschlammes, des Rechenguts und des Sandfangguts zu den Verwertungsanlagen, — energetische Verwertung des Klärschlammes, energetische Verwertung des Rechengutes, — stoffliche Verwertung oder Verfüllung des Sandfanggutes, — Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung, — Dokumentation der Verwertung, — sowie die weiteren Leistungen gemäß Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
Jährlich fallen ca. 3.400 t +/– 15 % entwässerter Klärschlamm an.Jährlich fallen ca. 123 t +/– 15 % Rechengut an.Jährlich fallen ca. 29 t +/– 15 % Sandfanggut an.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserbetrieb Troisdorf AöR
Postanschrift: Poststr. 105
Postleitzahl: 53840
Postort: Troisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.abwasserbetrieb-troisdorf.de🌏
Telefon: +49 2241888213📞
Fax: +49 22418889213 📠
Die Objektbesichtigungen finden am 9.2. und 11.2.2015 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter die hieran teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 5.2.2015, 15:00 Uhr nur für einen der beiden Termine per Fax oder per e-Mail anmelden (siehe Vergabeunterlagen). Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Wenn Sie keine Nachricht erhalten, gilt der Termin als bestätigt.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E 38849359 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 26.2.2015, 10:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Die Objektbesichtigungen finden am 9.2. und 11.2.2015 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter die hieran teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 5.2.2015, 15:00 Uhr nur für einen der beiden Termine per Fax oder per e-Mail anmelden (siehe Vergabeunterlagen). Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Wenn Sie keine Nachricht erhalten, gilt der Termin als bestätigt.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E 38849359 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 26.2.2015, 10:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Gestellung der Container für Klärschlamm, Rechengut und Sandfanggut,
— Verladen des Klärschlammes, des Rechenguts und des Sandfangguts,
— Verwiegung und Transport des Klärschlammes, des Rechenguts und des Sandfangguts zu den Verwertungsanlagen,
— energetische Verwertung des Klärschlammes, energetische Verwertung des Rechengutes,
— stoffliche Verwertung oder Verfüllung des Sandfanggutes,
— Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung,
— Dokumentation der Verwertung,
— sowie die weiteren Leistungen gemäß Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Klärschlamm
Kurze Beschreibung:
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:— Gestellung der Container für Klärschlamm,— Verladen des Klärschlammes,— Verwiegung und Transport des Klärschlammes zu den Verwertungsanlagen,— energetische Verwertung des Klärschlammes,— Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung,— Dokumentation der Verwertung.
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:— Gestellung der Container für Klärschlamm,— Verladen des Klärschlammes,— Verwiegung und Transport des Klärschlammes zu den Verwertungsanlagen,— energetische Verwertung des Klärschlammes,— Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung,— Dokumentation der Verwertung.
— Gestellung der Container für Klärschlamm,
— Verladen des Klärschlammes,
— Verwiegung und Transport des Klärschlammes zu den Verwertungsanlagen,
— energetische Verwertung des Klärschlammes,
— Dokumentation der Verwertung.
Menge oder Umfang: Jährlich fallen ca. 3 400 t +/– 15 % entwässerter Klärschlamm an.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rechengut
Kurze Beschreibung:
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:— Gestellung der Container für Rechengut,— Verladen des Rechenguts,— Verwiegung und Transport des Rechenguts zu den Verwertungsanlagen,— energetische Verwertung des Rechengutes,— Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung,— Dokumentation der Verwertung.
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:— Gestellung der Container für Rechengut,— Verladen des Rechenguts,— Verwiegung und Transport des Rechenguts zu den Verwertungsanlagen,— energetische Verwertung des Rechengutes,— Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung,— Dokumentation der Verwertung.
— Gestellung der Container für Rechengut,
— Verladen des Rechenguts,
— Verwiegung und Transport des Rechenguts zu den Verwertungsanlagen,
— energetische Verwertung des Rechengutes,
Menge oder Umfang: Jährlich fallen ca. 123 t +/– 15 % Rechengut an.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sandfanggut
Kurze Beschreibung:
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:— Gestellung der Container für Sandfanggut,— Verladen des Sandfangguts,— Verwiegung und Transport des Sandfangguts zu den Verwertungsanlagen,— stoffliche Verwertung oder Verfüllung des Sandfanggutes,— Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung,— Dokumentation der Verwertung.
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:— Gestellung der Container für Sandfanggut,— Verladen des Sandfangguts,— Verwiegung und Transport des Sandfangguts zu den Verwertungsanlagen,— stoffliche Verwertung oder Verfüllung des Sandfanggutes,— Überwachung der ordnungsgemäßen Verwertung,— Dokumentation der Verwertung.
— Gestellung der Container für Sandfanggut,
— Verladen des Sandfangguts,
— Verwiegung und Transport des Sandfangguts zu den Verwertungsanlagen,
Menge oder Umfang: Jährlich fallen ca. 29 t +/– 15 % Sandfanggut an.
Jährlich fallen ca. 3.400 t +/– 15 % entwässerter Klärschlamm an.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Troisdorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen/Nachweise:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote bis max. 12 Monate alt, Auszugsdatum muss erkennbar sein). Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote bis max. 12 Monate alt, Auszugsdatum muss erkennbar sein). Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen.
Nachweis ist vorzulegen von:
Jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen, auf das verwiesen wurde.
Erläuterung:
Ausdruck/Kopie.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Referenz.
Siehe geforderte Referenz unter Ziffer III.2.3).
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern. Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern. Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2.2) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen/ Nachweise:
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit muss beinhalten „Befördern“ mindestens mit Abfallschlüsselnummern:
Los 1:
Schlämme aus der Behandlung von kommunalen Abwasser (Abfallschlüsselnummer 19 08 05),
Los 2:
Sieb- und Rechenrückstände (Abfall-Schlüssel Nr. 190801),
Los 3:
Sandfangrückstände (Abfall-Schlüssel Nr. 190802).
Nachweis ist vorzulegen von:
Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ist von allen Bietern, Bietergemeinschaftsmitgliedern und anderen Unternehmen, auf die verwiesen wurde, die für die Beförderung der Kläranlagenabfälle einbezogen werden sollen, vorzulegen.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei dem Nachweis der Abfallschlüsselnummern ergänzen.
In Summe müssen die genannte Tätigkeit und dazu die geforderte Abfallschlüsselnummer vorgelegt werden.
Erläuterung:
Zertifikat mit allen Anhängen als amtlich beglaubigte Kopie.
Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote noch gültig sein.
Zusätzlich werden weitere Abfallarten anerkannt, wenn dazu ein Hinweis im Zertifikat enthalten ist und für die betreffenden Abfallarten gültige Sammelentsorgungsnachweise (mit Datum nach Ausstellung des Zertifikates) beigefügt werden. Alle Fremdnachweise zu diesem Nachweis sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
Zusätzlich werden weitere Abfallarten anerkannt, wenn dazu ein Hinweis im Zertifikat enthalten ist und für die betreffenden Abfallarten gültige Sammelentsorgungsnachweise (mit Datum nach Ausstellung des Zertifikates) beigefügt werden. Alle Fremdnachweise zu diesem Nachweis sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
Eigenerklärungen/Nachweise:
Genehmigungen.
Für Los 1 und Los 2:
Angaben zu Art, Ort und Betreiber der energetischen Verwertungsanlage.
Für mindestens eine Anlage der energetischen Verwertung – soweit vorgesehen für die Anlagen der Vorbehandlung – sind Auszuge aus den behördlichen Genehmigungsbescheiden (z. B. BImSchG-Genehmigung) in Kopie vorzulegen, aus der die Zulässigkeit für die Verwertung
Für mindestens eine Anlage der energetischen Verwertung – soweit vorgesehen für die Anlagen der Vorbehandlung – sind Auszuge aus den behördlichen Genehmigungsbescheiden (z. B. BImSchG-Genehmigung) in Kopie vorzulegen, aus der die Zulässigkeit für die Verwertung
— bei Los 1 von Klärschlamm (Abfallschlüsselnummer 19 08 05),
— bei Los 2 von Sieb- und Rechenrückstände (Abfall-Schlüssel Nr. 190801),
hervorgeht.
Die Betriebsgenehmigung muss mindestens für die ausgeschriebene Leistungszeit der Verwertung vorliegen. Aus der Genehmigung der Verwertungsanlage (z. B. BImSchG-Genehmigung) muss ersichtlich sein, dass die die energetische Verwertung der ausgeschriebenen Kläranlagenabfälle, wie er in der Leistungsbeschreibung mit Anlagen beschrieben ist, (z. B. Konsistenz, Trockenrückstandsgehalt, Schadstoffgehalt), in der anfallenden Menge und für die Dauer des ausgeschriebenen Leistungszeitraumes genehmigt ist. Auszüge aus der Genehmigung, die dies nachweisen, sowie zusätzlich die Teile der Genehmigung, die die Anlage und den Genehmigungsinhaber benennen sowie die Unterschrift unter der Genehmigung enthalten, muss der Nachweis enthalten.
Die Betriebsgenehmigung muss mindestens für die ausgeschriebene Leistungszeit der Verwertung vorliegen. Aus der Genehmigung der Verwertungsanlage (z. B. BImSchG-Genehmigung) muss ersichtlich sein, dass die die energetische Verwertung der ausgeschriebenen Kläranlagenabfälle, wie er in der Leistungsbeschreibung mit Anlagen beschrieben ist, (z. B. Konsistenz, Trockenrückstandsgehalt, Schadstoffgehalt), in der anfallenden Menge und für die Dauer des ausgeschriebenen Leistungszeitraumes genehmigt ist. Auszüge aus der Genehmigung, die dies nachweisen, sowie zusätzlich die Teile der Genehmigung, die die Anlage und den Genehmigungsinhaber benennen sowie die Unterschrift unter der Genehmigung enthalten, muss der Nachweis enthalten.
Der Auftragnehmer muss über mindestens die Kapazitäten einer Anlage:
für Los 1: zur energetischen Verwertung verfügen,
in der 3 400 t/a entwässerter Klärschlamm und
für Los 2: zur energetischen Verwertung verfügen,
in der 123 t/a Rechengut
der Auftraggeberin verwertet werden können und die dafür genehmigt sind.
Für Lose 1 und 2:
Der Bieter muss nachweisen, dass die jeweils vorgesehene Anlage der geforderten Energieeffizienz nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), siehe auch KrWG Anlage 2 Verwertungsverfahren R1, Fußnote 1) entspricht oder die Anlage als energetische Verwertungsanlage von einer Behörde anerkannt ist.
Der Bieter muss nachweisen, dass die jeweils vorgesehene Anlage der geforderten Energieeffizienz nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), siehe auch KrWG Anlage 2 Verwertungsverfahren R1, Fußnote 1) entspricht oder die Anlage als energetische Verwertungsanlage von einer Behörde anerkannt ist.
Für Los 3:
Bei Angebot der stofflichen Verwertung von 29 t/a Sandfanggut muss der Bieter nachweisen, dass er für die vorgesehene Verwertung über entsprechende Kapazitäten und die Verwertung durch eine Behörde anerkannt oder genehmigt ist. Bei der Verfüllung sind Kapazitäten und behördliche Genehmigungen dazu vorzulegen.
Bei Angebot der stofflichen Verwertung von 29 t/a Sandfanggut muss der Bieter nachweisen, dass er für die vorgesehene Verwertung über entsprechende Kapazitäten und die Verwertung durch eine Behörde anerkannt oder genehmigt ist. Bei der Verfüllung sind Kapazitäten und behördliche Genehmigungen dazu vorzulegen.
(Vor-)Vertrag des Bieters mit dem Betreiber der Anlage (soweit er nicht selbst Betreiber ist) bzw. Verpflichtungserklärung des Betreibers über die Abnahme der jeweiligen Kläranlagenabfälle mit der zuvor beschriebenen Eigenschaft und Menge für die Leistungszeit.
(Vor-)Vertrag des Bieters mit dem Betreiber der Anlage (soweit er nicht selbst Betreiber ist) bzw. Verpflichtungserklärung des Betreibers über die Abnahme der jeweiligen Kläranlagenabfälle mit der zuvor beschriebenen Eigenschaft und Menge für die Leistungszeit.
Der Bieter muss den Weg der Verwertung darlegen. Betreiber und Standort der Verwertungsanlagen und etwaiger Vorbehandlungsanlagen sind vollständig zu benennen, auch wenn dies vom Bieter selbst durchgeführt werden soll.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei der Erbringung der Nachweise ergänzen. In Summe müssen die Anforderungen komplett erfüllt werden.
Eigenerklärung; Kopie der Genehmigungen bzw. mindestens der geforderten Auszüge daraus.
Formular Bietergemeinschaften.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Eigenerklärung; Formular der Vergabeunterlagen ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Angaben zu Schadstoffklassen der Transportfahrzeuge nach Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG) Anlage zu § 14 (Mautsätze) ergänzt um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XIV hinsichtlich EEV Klasse 1, S6.
Von jedem Bieter oder einer Bietergemeinschaft anzugeben.
Erläuterungen:
Eigenerklärung; Formular der Vergabeunterlagen ist zu verwenden und auszufüllen.
Fremderklärungen/Nachweise:
Referenz:
Eigenerklärung, in der steht, dass er im Auftrag mindestens eines anzugebenden kommunalen Auftraggebers (Kreis, Gemeinde, Stadt, Zweckverband, kommunaler Betrieb, 100 % kommunale Genossenschaft bzw. 100 % kommunalen Unternehmen) – nicht von privaten Unternehmen:
Eigenerklärung, in der steht, dass er im Auftrag mindestens eines anzugebenden kommunalen Auftraggebers (Kreis, Gemeinde, Stadt, Zweckverband, kommunaler Betrieb, 100 % kommunale Genossenschaft bzw. 100 % kommunalen Unternehmen) – nicht von privaten Unternehmen:
1. Aufladung und Transport von Klärschlamm aus Kläranlage(n) mit einer Gesamtmenge von 3 400 t pro Jahr,
2. Energetische Verwertung 1) von Klärschlamm aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von 3 400 t pro Jahr.
1. Aufladung und Transport von Rechengut aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von 123 t pro Jahr,
2. Energetische Verwertung 1) von Rechengut aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von 123 t pro Jahr.
1. Aufladung und Transport von Sandfanggut aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von 29 t pro Jahr,
2. Stoffliche Verwertung 1) von Sandfanggut aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von 29 t pro Jahr, und/oder
3. Verfüllung 1) von Sandfanggut aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von 29 t pro Jahr.
Bei Lose 1 bis 3: (bei Bietergemeinschaften oder anderen Unternehmen je nach Zuordnung der zu übernehmenden Leistungen) die vorgenannten Leistungen für die in der Referenzliste genannten Auftraggeber bisher vertragsgemäß durchgeführt hat und mindestens zwei Jahre lang (730 Tage) diese Leistungen für den kommunalen Auftraggeber in den letzten 4 Jahren (gerechnet bis zum Angebotsabgabetermin) erbracht hat.
Bei Lose 1 bis 3: (bei Bietergemeinschaften oder anderen Unternehmen je nach Zuordnung der zu übernehmenden Leistungen) die vorgenannten Leistungen für die in der Referenzliste genannten Auftraggeber bisher vertragsgemäß durchgeführt hat und mindestens zwei Jahre lang (730 Tage) diese Leistungen für den kommunalen Auftraggeber in den letzten 4 Jahren (gerechnet bis zum Angebotsabgabetermin) erbracht hat.
Hinweis:
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich die Richtigkeit der Angaben von dem vom Bieter für die Referenz genannten Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Zu den jeweiligen Leistungen werden auch Mengen von Klärschlamm, Rechengut und Sandfanggut vergleichbaren Umfangs (Referenzen von mehreren kleineren Mengen, die in Summe die angegebene Jahresmenge erreichen) anerkannt.
1)
Entsorgung gemäß Definitionen des KrWG.
Die energetisch Verwertung von Klärschlamm hat die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), siehe auch KrWG Anlage 2 Verwertungsverfahren R1, Fußnote 1) geforderte Energieeffizienz.
Die Verfüllung des Sandfanggutes entspricht KrWG § 6 Abs. 1 Nr. 4.
Die stoffliche Verwertung des Sandfanggutes entspricht KrWG, siehe auch KrWG Anlage 2, R5.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei dem Nachweis ergänzen. In Summe müssen die gestellten Anforderungen erfüllt werden..
Eigenerklärung.
Fremderklärung; Formular ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern. Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern. Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2.3) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen, Fremderklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zur Absicherung der Vertragserfüllung und etwaiger Mängelansprüche eine Bürgschaft i. H. v. 5 % der Brutto-Auftragssumme abzuschließen oder eine Sicherheit über diese Auftragssumme zu hinterlegen oder eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Das entsprechende Bürgschaftsformular in den Vergabeunterlagen ist auszufüllen.
Bei Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zur Absicherung der Vertragserfüllung und etwaiger Mängelansprüche eine Bürgschaft i. H. v. 5 % der Brutto-Auftragssumme abzuschließen oder eine Sicherheit über diese Auftragssumme zu hinterlegen oder eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Das entsprechende Bürgschaftsformular in den Vergabeunterlagen ist auszufüllen.
Sofern eine grenzüberschreitende Abfallverbringung durch den Auftragnehmer beabsichtigt ist, muss die Sicherheitsleistung oder entsprechende Versicherung auch den Anforderungen im Rahmen des Notifizierungsverfahrens (Art.6 VVA) genügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
In die Einheitspreise des Angebotes sind alle in der vorhergehenden Beschreibung aufgeführten Punkte einzurechnen, insbesondere die Gestellung der Container, die Verladung auf dem Kläranlagengelände, der Transport zur Verwertungsstelle, die Verwertung an der Verwertungsstelle, die Beprobung, die Kontrollmessungen und die Kosten für auftragnehmerseitigen Abfalluntersuchungen sowie sämtliche Nachweisführungen mit Behörden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
In die Einheitspreise des Angebotes sind alle in der vorhergehenden Beschreibung aufgeführten Punkte einzurechnen, insbesondere die Gestellung der Container, die Verladung auf dem Kläranlagengelände, der Transport zur Verwertungsstelle, die Verwertung an der Verwertungsstelle, die Beprobung, die Kontrollmessungen und die Kosten für auftragnehmerseitigen Abfalluntersuchungen sowie sämtliche Nachweisführungen mit Behörden.
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt entsprechend der Regelung im Leistungsverzeichnis. Die Vergütung erfolgt für die vom Auftragnehmer nachgewiesenen und von der Auftraggeberin anerkannten Mengen in Tonnen maximal einmal monatlich. Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung und Erhalt der Rechnung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt entsprechend der Regelung im Leistungsverzeichnis. Die Vergütung erfolgt für die vom Auftragnehmer nachgewiesenen und von der Auftraggeberin anerkannten Mengen in Tonnen maximal einmal monatlich. Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung und Erhalt der Rechnung.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin die Nachweisunterlagen (z. B. Wiegenachweise, Lieferscheine, etc.) spätestens mit der Rechnungslegung vorzulegen. Werden mit der Rechnung nicht alle gemäß diesem Vertrag unaufgefordert und unverzüglich vorzulegenden erforderlichen oder angeforderten Nachweisunterlagen lückenlos vorgelegt, erfolgt nur eine Abschlagszahlung bis zu einer Höhe von maximal 50 % der überlassenen Klärschlammmen-gen bzw. Rechengut- und Sandfanggutmengen für den Rechnungszeitraum.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin die Nachweisunterlagen (z. B. Wiegenachweise, Lieferscheine, etc.) spätestens mit der Rechnungslegung vorzulegen. Werden mit der Rechnung nicht alle gemäß diesem Vertrag unaufgefordert und unverzüglich vorzulegenden erforderlichen oder angeforderten Nachweisunterlagen lückenlos vorgelegt, erfolgt nur eine Abschlagszahlung bis zu einer Höhe von maximal 50 % der überlassenen Klärschlammmen-gen bzw. Rechengut- und Sandfanggutmengen für den Rechnungszeitraum.
Werden mit der nachfolgenden Rechnung die o. g. Nachweisunterlagen immer noch nicht vorgelegt, erfolgt keine Zahlung mehr bis diese Nachweisunterlagen vorliegen. Die Gründe für dieses Versäumnis sind vom Auftragnehmer der Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Werden mit der nachfolgenden Rechnung die o. g. Nachweisunterlagen immer noch nicht vorgelegt, erfolgt keine Zahlung mehr bis diese Nachweisunterlagen vorliegen. Die Gründe für dieses Versäumnis sind vom Auftragnehmer der Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen.
Weiterhin ist die Auftraggeberin dann dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Fristsetzung zu kündigen.
Für den Transport und die Verwertung der jeweiligen Abfälle gilt: Die tatsächlich zur Verwertung von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer abgegebene Menge in t Feuchtsubstrat und der im Angebot dazu angegebene Einzelpreis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine.
Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot abzugeben und werden nicht nachgefordert:
— das Angebotsformular (ausgefüllt und unterschrieben);
— die Preisblätter der Leistungsbeschreibung inkl. Angaben zum Kraftstoffverbrauch vollständig mit Preisangaben (ausgefüllt, ausgedruckt).
Die Preise müssen an entsprechender Stelle alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftrag enthalten.
Soweit zutreffend, sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
— Erklärung der Bietergemeinschaft (Formular);
— Angaben bei bevorzugten Bewerbern;
— Angaben zu anderen Unternehmen, wenn auf deren Eignungsnachweise verwiesen wird.
Die weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular, Preisangaben in den Preisblättern sowie Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den Kraftstoffkosten – es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular, Preisangaben in den Preisblättern sowie Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den Kraftstoffkosten – es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit der Ankunft der Unterlagen des Bieters bei der Auftraggeberin. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch hinsichtlich fehlender Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch hinsichtlich fehlender Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung, Kartellerklärung“ genannten Erklärungen zu Mindestlohn, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgeben und an vorgesehene/r/n Stelle(n) unterschreiben sowie einen Handelsregisterauszug (siehe auch Regelung zu Kleinunternehmen) vorlegen.
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung, Kartellerklärung“ genannten Erklärungen zu Mindestlohn, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgeben und an vorgesehene/r/n Stelle(n) unterschreiben sowie einen Handelsregisterauszug (siehe auch Regelung zu Kleinunternehmen) vorlegen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pqverein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis,
— Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis,
— Gewerbezentralregisterauszug.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Erklärung, dass der Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern (z. B. Einkommens- und Körperschaftssteuern) und der Gemeindesteuern (z. B. Grund- und Gewerbesteuern) sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen wurde.
Erklärung, dass der Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern (z. B. Einkommens- und Körperschaftssteuern) und der Gemeindesteuern (z. B. Grund- und Gewerbesteuern) sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen wurde.
Erklärung, dass wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Vereinbarungen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, über die hierbei zu fordernden Preise, über Einrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstiger Abgaben) sowie über die Festsetzung oder Empfehlung von Preisen, soweit sie nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der z. Z. gültigen Fassung nicht zulässig sind, nicht getroffen wurden.
Erklärung, dass wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Vereinbarungen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, über die hierbei zu fordernden Preise, über Einrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstiger Abgaben) sowie über die Festsetzung oder Empfehlung von Preisen, soweit sie nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der z. Z. gültigen Fassung nicht zulässig sind, nicht getroffen wurden.
Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung.
Die vorgenannten Erklärungen sind im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, Mindestlohn, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ in den Vergabeunterlagen enthalten und an vorgesehene/r/n Stelle(n) auszufüllen und zu unterschreiben.
Die vorgenannten Erklärungen sind im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, Mindestlohn, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ in den Vergabeunterlagen enthalten und an vorgesehene/r/n Stelle(n) auszufüllen und zu unterschreiben.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Bei einer beabsichtigten Verwertung der Abfälle im Ausland ist eine Notifizierung erforderlich. Genauere Angaben dazu sind aus den Bewerbungsbedingungen zu ersehen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de – unter Nummer E 38849359 im PDF-, bzw.- Excel-Format kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma subreport https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung/ registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de – unter Nummer E 38849359 im PDF-, bzw.- Excel-Format kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma subreport https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung/ registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben. Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben. Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Zordel
Name: Subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Postfach
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Vergabeplattform ELViS E 38849359; Fragen sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport zu stellen
Telefon: +49 2219857858📞
URL für weitere Informationen: http://www.subreport.de🌏
Kontaktperson: Vergabeplattform – ELViS E 38849359
Herrn Stefan Ehl
E-Mail: stefan.ehl@subreport.de📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Objektbesichtigungen finden am 9.2. und 11.2.2015 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter die hieran teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 5.2.2015, 15:00 Uhr nur für einen der beiden Termine per Fax oder per e-Mail anmelden (siehe Vergabeunterlagen). Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Wenn Sie keine Nachricht erhalten, gilt der Termin als bestätigt.
Die Objektbesichtigungen finden am 9.2. und 11.2.2015 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter die hieran teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 5.2.2015, 15:00 Uhr nur für einen der beiden Termine per Fax oder per e-Mail anmelden (siehe Vergabeunterlagen). Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Wenn Sie keine Nachricht erhalten, gilt der Termin als bestätigt.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E 38849359 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 26.2.2015, 10:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E 38849359 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 26.2.2015, 10:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 012-017207 (2015-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Preise für die bezugschlagte Angebot wurden nicht angegeben, da pro Los nur jeweils ein Angebot abgegeben wurde und die Nennung der Preise dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigt würde.
Die Preise für die bezugschlagte Angebot wurden nicht angegeben, da pro Los nur jeweils ein Angebot abgegeben wurde und die Nennung der Preise dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigt würde.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 012-017207
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-18 📅
Name: Remondis Aqua GmbH & Co. KG, Niederlassung West
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Postort: Mülheim
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
3️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.