Verwertung/Vermarktung von ca. 9 950 Mg/a Altpapier incl. Abholung von der Umschlagstelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) in Kapiteltal/Kaiserslautern

Landkreis Kaiserslautern

Abholung von PPK an der Umschlagstelle in Kapiteltal/Kaiserslautern, betrieben durch die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und Verwertung/Vermarktung von ca. 9 950 Mg/a PPK. Aufgrund der derzeitigen Diskussion über den Anteil an Verpackungspapieren von Betreibern von Rücknahmesystemen kann die Menge auch deutlich geringer sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-04 Auftragsbekanntmachung
2015-10-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Verwertung/Vermarktung von ca. 9 950 Mg/a PPK (Gesamtmenge). Abholung von einer Umschlagstelle in Kaiserslautern und Transport des PPK zu den Verwertungseinrichtungen des AN ist ebenfalls Leistungsbestandteil.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kaiserslautern
Postanschrift: Lauterstr. 8
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.kaiserslautern-kreis.de/ 🌏
E-Mail: michael.mersinger@kaiserslautern-kreis.de 📧
Telefon: +49 6317105384 📞
Fax: +49 6317105449 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280699
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 81-143694
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis: Alle Bieter sowie ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften (soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt) sind verpflichtet, mit dem Angebot die nach § 4 Abs. 2 LTTG gesetzlich geforderten Mustererklärung zum LTTG einzureichen. Entsprechendes gilt für Verpflichtungserklärung Kinderarbeit. Die bei den Vergabeunterlagen befindlichen Formblätter sind zu verwenden. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung von PPK an der Umschlagstelle in Kapiteltal/Kaiserslautern, betrieben durch die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und Verwertung/Vermarktung von ca. 9 950 Mg/a PPK. Aufgrund der derzeitigen Diskussion über den Anteil an Verpackungspapieren von Betreibern von Rücknahmesystemen kann die Menge auch deutlich geringer sein.
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Beschreibung der Optionen: 2 Vertragsverlängerungsoptionen für jeweils ein Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Lk KL PPK 01/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kaiserslautern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Angebotsschreiben (Beilage der Verdingungsunterlagen), für Angebote mit Nachunternehmern (NU) und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Formular Eigenerklärung nach Angebotsschreiben auf CD-R, Beilage der Verdingungsunterlagen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Angebotsschreiben abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das „Formular Umsatzangaben PPK.doc“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) zu verwenden.
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Will sich ein Bieter auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich bezüglich der Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Partnerunternehmens in einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers o. ä.) berufen (Eignungsleihe), so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuell gültiges Zertifikat der Zertifizierung nach EfBV (§ 56 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 5 000 Mg/a bezüglich der Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung. Als gleichwertig zur voranstehenden Anforderung gilt, wenn der Bieter über mehrere Referenzprojekte eine Gesamt-Verwertungsmenge von insgesamt mindestens 5 000 Mg/a nachweist. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Dazu ist das auf CD-R befindliche Formular zu verwenden (Beilage der Verdingungsunterlagen). Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1 000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenzprojekts weniger als 5 000 Mg/a beträgt.
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Will sich ein Bieter auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich bezüglich der Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Partnerunternehmens in einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers o. ä.) berufen (Eignungsleihe), so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 120 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der AN entrichtet die Vergütungszahlungen für das PPK an den AG über die übernommenen Mengen des jeweiligen Vormonats im aktuellen Monat binnen der in den Verdingungsunterlagen genannten Frist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 GWB belegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 3 und § 4 des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen (LTTG) sowie Verpflichtungserklärung Kinderarbeit. Einzelheiten in den Vergabeunterlagen. Zu Verpflichtungserklärungen vgl. unten VI.3).
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen in Höhe von 30 EUR auf das Konto PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs, Ko-Nr. 0953651600 BLZ 820 800 00 oder IBAN DE76 820800000953651600, BIC DRESDEFF827, Commerzbank Weimar. Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigten Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Erstattungsbetrag wird quittiert.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mersinger
Name: PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs
Postanschrift: Auf dem Wassergraben 18
Postort: Bad Sooden-Allendorf
Postleitzahl: 37242
Kontaktperson: Dipl. Ing. Dietmar Kuhs
Telefon: +49 565291627 📞
E-Mail: mail@paw-kuhs.de 📧
Fax: +49 565291629 📠
URL für weitere Informationen: http://www.paw-kuhs.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.paw-kuhs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Lk KL PPK 01/15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 81-143694
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Hinweis: Alle Bieter sowie ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften (soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt) sind verpflichtet, mit dem Angebot die nach § 4 Abs. 2 LTTG gesetzlich geforderten Mustererklärung zum LTTG einzureichen. Entsprechendes gilt für Verpflichtungserklärung Kinderarbeit. Die bei den Vergabeunterlagen befindlichen Formblätter sind zu verwenden. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131165240 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist § 107 GWB auszugsweise im Wortlaut zitiert. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer mit Telefon- und Faxnummer ist Nr. VI 4.1) zu entnehmen.
Quelle: OJS 2015/S 152-280699 (2015-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 211-383398
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-280699
ABl. S-Ausgabe: 211

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höchster Einheitspreis (1)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-23 📅
Name: Jakob Becker Entsorgungs-GmbH
Postanschrift: An der Heide 10
Postort: Mehlingen
Postleitzahl: 67678
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2015/S 211-383398 (2015-10-27)