Verwertung von Bioabfall

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

Übernahme von Bioabfall, Transport zu einer Behandlungsanlage, Behandlung und Reststoffentsorgung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Energetisch-stoffliche Verwertung: 17 500 Mg/a, Gesamtmenge 52 500 Mg (3 Jahre Laufzeit), Optional ein Jahr Verlängerung (weitere 17 500 Mg);Los 2: Abfalltechnische Verwertung: 17 500 Mg/a, Gesamtmenge 52 500 Mg (3 Jahre Laufzeit), Optional ein Jahr Verlängerung (weitere 17 500 Mg).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Postanschrift: Rizzastraße 49
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.azv-rme.de 🌏
E-Mail: frank.diederichs@azv-rme.de 📧
Telefon: +49 261108466 📞
Fax: +49 2611002460 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 132-243380
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Bioabfall, Transport zu einer Behandlungsanlage, Behandlung und Reststoffentsorgung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Energetisch-stoffliche Verwertung von Bioabfall
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Bioabfall, Transport zu einer Behandlungsanlage, Energetisch-stoffliche Verwertung und Reststoffentsorgung.
Menge oder Umfang: 2016 bis 2018: 17 500 Mg/a (52 500 Mg).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abfalltechnische Verwertung von Bioabfall
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Bioabfall, Transport zu einer Behandlungsanlage, Abfalltechnische Verwertung und Reststoffentsorgung.
Menge oder Umfang:
Los 1: Energetisch-stoffliche Verwertung: 17 500 Mg/a, Gesamtmenge 52 500 Mg (3 Jahre Laufzeit), Optional ein Jahr Verlängerung (weitere 17 500 Mg);
Los 2: Abfalltechnische Verwertung: 17 500 Mg/a, Gesamtmenge 52 500 Mg (3 Jahre Laufzeit), Optional ein Jahr Verlängerung (weitere 17 500 Mg).
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat jeweils die Möglichkeit, den Vertrag für jedes Los einseitig und einmalig um bis zu 12 Monate zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort der Anlage des Auftragnehmers.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegen:
a. Eigenerklärung des Bieters, ob und seit wann sein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
b. Eigenerklärung des Bieters, ob er Mitglied einer Berufgenossenschaft (Name und Sitz der Berufsgenossenschaft) ist und ob er die fälligen Mitgliedsbeiträge an die Berufsgenossenschaft entrichtet hat.
2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung) und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
— Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, aus dem sich die Eintragung des Bieters ergibt.
— Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft im Original, aus der sich ergibt, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat.
— Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
4.Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegen:
a. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle fälligen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat.
b. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle gegen ihn festgesetzten und fälligen Steuern und Abgaben entrichtet hat und seinen steuerlichen Erklärungspflichten zur Abgabe der Jahressteuererklärungen und zur Umsatzsteuervoranmeldung nachgekommen ist.
c. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz bezüglich der auf dem Gebiet der Abfallbehandlung erbrachten Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
d. Eigenerklärung (Mustererklärung Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31).
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2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung) und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
— Versicherungsnachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
— Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes im Original, aus der sich ergibt, dass der Bieter alle gegen ihn festgesetzten und fälligen Steuern und Abgaben, für deren Veranlagung die Finanzverwaltung zuständig ist, entrichtet hat und seinen steuerlichen Erklärungspflichten zur Abgabe der Jahressteuererklärungen und zur Umsatzsteuervoranmeldung nachgekommen ist.
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— Bescheinigung der zuständigen Kommunalverwaltung im Original, aus der sich ergibt, dass der Bieter alle gegen ihn festgesetzten und fälligen kommunalen Abgaben und Steuern entrichtet hat.
— Bescheinigung der Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge im Original, aus der sich ergibt, dass die fälligen Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer des Bieters entrichtet worden sind.
— Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
4.Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (z. B. Referenzen, technische Ausrüstung) reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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6. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem AG nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (analog § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009) jederzeit nach Aufforderung durch den AG vom Bieter vorzulegen ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegen:
a. Erklärung zu verfügbaren Behandlungskapazitäten:
— ausgefülltes Formblatt nach Anhang 2 der LB mit Eigenerklärung des Bieters zur rechtlich und tatsächlich verfügbaren Kapazität der Behandlungsanlage für Abfälle des AG sowie Ortsangabe und technische Beschreibung der Anlage.
— Soweit sich die Anlage nicht im Eigentum und Besitz des Bieters befindet, Erklärungen des Bieters zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff auf die Behandlungskapazitäten.
2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung) und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
— Nachweis (im Original oder als öffentlich beglaubigte Kopie) der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die ausgeschriebene Leistung oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes.
— Nachweise (im Original) zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff auf die Behandlungskapazitäten, soweit sich die Anlage nicht im Eigentum und Besitz des Bieters befindet (Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers analog (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009).
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— Vorlage von Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung.
— Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
4.Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (z. B. Referenzen, technische Ausrüstung) reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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6. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem AG nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (analog § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009) jederzeit nach Aufforderung durch den AG vom Bieter vorzulegen ist.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die EInrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage:
Los 1: für den Leistungszeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2016 in Höhe von 145 000 EUR,
für den Leistungszeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017 in Höhe von 96 000 EUR,
für den Leistungszeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2018 in Höhe von 48 000 EUR
und im Falle einer Option auch darüber hinaus für den in 2019 liegenden Zeitraum der Option in Höhe von 48 000 EUR.
Los 2: für den Leistungszeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2016 in Höhe von 145 000 EUR,
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Der AN sendet dem AG bis 14 Tage nach Monatsende eine Abschlagsrechnung über die übernommene Abfallmenge des Vormonats. Die Abschlagsrechnungen sind zweifach vorzulegen und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
2. Der AN legt dem AG eine Teilschlussrechnung – unter Berücksichtigung aller Abschlagsrechnungen und -zahlungen des Vorjahres – für die Gesamtvergütung für jedes Kalenderjahr, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres vor. Etwaige Differenzbeträge sind bis 4 Wochen nach Erhalt auszugleichen.
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3. Streitigkeiten über die zu zahlende Vergütung berechtigen nicht zur Einstellung der vertraglich zu erbringenden Leistungen. Der AG erklärt bereits bei Vertragsabschluss, dass aus Gründen der Entsorgungssicherheit als besonderes öffentliches Interesse eine Fortführung der Leistung geboten ist.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Bieter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Los 1: 25.00 EUR
Los 2: 25.00 EUR
Zusendung eines Verrechnungsschecks, ausgestellt auf Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Kontaktstelle in Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) bei schriftlicher Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-28 📅
Öffnungsort: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Diederichs
Internetadresse: www.azv-rme.de 🌏
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 3
Postleitzahl: 56070
Kontaktperson: Herrn J. Antweiler
Telefon: +49 26188510 📞
E-Mail: j.antweiler@bjoernsen.de 📧
Fax: +49 261805725 📠
URL der Dokumente: www.bjoernsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2015/S 132-243380 (2015-07-06)