Verwertung von Papier, Pappe, Karton (PPK) für die Abfallentsorgung Kreis Kassel – Eigenbetrieb

Abfallentsorgung Kreis Kassel – Eigenbetrieb

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Verwertung von Altpapier bzw. Papier, Pappe, Karton (PPK), das im wesentlichen in privaten Haushaltungen anfällt. Das PPK-Material ist stofflich zu verwerten, d. h. durch Recycling in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Nicht Gegenstand der Vergabe ist die Einsammlung des Altpapiers bei den privaten Haushaltungen und sonstigen Anfallstellen, die der Auftraggeber selbst bzw. anderweitig durch drittbeauftragte Unternehmen ausführt bzw. ausführen lässt.
Der Auftraggeber erfasst Altpapier im Kreis Kassel im Holsystem (Altpapierbehälter der Größen 240 Liter und 1,1 m³). Das Altpapier fällt in haushaltsüblicher Qualität an und schließt sowohl PPK-Verkaufsverpackungen als auch sonstiges Altpapier (Druckerzeugnisse etc.) ein. Gegenstand der Ausschreibung ist der "kommunale" Anteil des Auftraggebers, der in den vergangenen Jahren ca. 16 500 Mg/a betragen hat. Hierin enthalten ist ein geringer Anteil (ca. 650 Mg/a) Altpapier aus der Gewerbesammlung des Auftraggebers. Dieser weist eine abweichende Qualität, insbesondere einen höheren Kartonanteil auf. Die Menge ist ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist grundsätzlich der den Verpackungsrücknahmesystemen zustehende quotale Anteil des durch den Auftraggeber erfassten Sammelgemisches. Dieser wird den Verpackungsrücknahmessystemen zur Verwertung übergeben, die selbst für die Verwertung sorgen. Eine Ausnahme hiervon stellt allerdings eine Teilmenge von ca. 1 200 Mg/a Altpapier aus dem nördlichen Teil des Kreises Kassel dar, die der Auftraggeber selbst (nicht durch Drittbeauftragte) erfasst und im Auftrag der Verpackungsrücknahmesysteme der Verwertung zuführt. Dieser den Verpackungsrücknahmesystemen zuzurechnende Anteil am Gesamtaufkommen ist voraussichtlich Bestandteil der zu vergebenden Leistungen. Dies gilt aber nur, sofern und soweit der Auftraggeber über diesen Anteil verfügt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-09 Auftragsbekanntmachung
2015-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Übernahme und Verwertung von ca. 16 500 Mg/a Altpapier, ggf. zuzüglich weiterer ca. 1 200 Mg/a Altpapier (für die Verpackungsrücknahmesysteme).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgung Kreis Kassel – Eigenbetrieb
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19-21
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-kreis-kassel.de 🌏
E-Mail: joerg.hezel@kreiskassel.de 📧
Telefon: +49 56110031130 📞
Fax: +49 56110031152 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 113-205189
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 93-167199
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Vergütung je Mg an übernommenem Papier, Pappe, Karton (PPK) erhält und nicht vom Auftraggeber erstattet bekommt. Die vorgelegten Nachweise dürfen, falls sie kein Datum für den Ablauf der Gültigkeit aufweisen, bei Angebotsschluss nicht älter als 6 Monate sein. Enthalten die Nachweise ein Datum für den Ablauf ihrer Gültigkeit, muss dieses nach Angebotsschluss liegen. Bieter, die im Rahmen des nach der Rechtsprechung Zulässigen auf die Eignung bzw. Eignungsnachweise anderer, insbesondere verbundener Unternehmen Rückgriff nehmen wollen, haben – neben der Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des anderen Unternehmens – durch entsprechende, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass sie über die die Eignung begründenden Ressourcen dieses anderen Unternehmens auch tatsächlich verfügen können (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtvorlage der geforderten Nachweise mit dem Angebot bzw. bis zum Ablauf der Angebotsfrist zum Ausschluss des Angebotes des Bieters führen kann. Zwar behält sich der Auftraggeber die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen im Rahmen des § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG vor; die Bieter können hierauf aber nicht vertrauen. Im Rahmen der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer eine oder mehrere Übernahmestellen vorzuhalten und ordnungsgemäß zu betreiben, die jeweils zwingend innerhalb folgender Gebiete im Nahbereich des Auftraggebers gelegen sein müssen, damit unter Berücksichtigung der Sammellogistik des Auftraggebers eine ordnungsgemäße Übergabe gewährleistet ist: Innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel, jedoch innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometer Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem „Korridor“ von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel Richtung Hofgeismar bis zum Abzweig „Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar“ (der genannte Abzweig ist ca. 5 Kilometer von „Kassel Stadtmitte“ entfernt, in Richtung Hofgeismar wird die Straße ab dem Abzweig nur noch als B 83 bezeichnet) und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie von dem o.g. Abzweig „Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar“. Benennt der Bieter mehrere Übernahmestellen in dem zugelassenen Bereich, so hat er mit dem Angebot festzulegen, welche Mengenanteile jeweils an welcher der benannten Übernahmestellen übernommen werden sollen. Wegen der Anforderungen an die Übernahmestellen im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Nachr. HAD-Ref.: 2411/54. Nachr. V-Nr/AKZ: PM-1/5.5 2015.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Verwertung von Altpapier bzw. Papier, Pappe, Karton (PPK), das im wesentlichen in privaten Haushaltungen anfällt. Das PPK-Material ist stofflich zu verwerten, d. h. durch Recycling in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Nicht Gegenstand der Vergabe ist die Einsammlung des Altpapiers bei den privaten Haushaltungen und sonstigen Anfallstellen, die der Auftraggeber selbst bzw. anderweitig durch drittbeauftragte Unternehmen ausführt bzw. ausführen lässt.
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Der Auftraggeber erfasst Altpapier im Kreis Kassel im Holsystem (Altpapierbehälter der Größen 240 Liter und 1,1 m³). Das Altpapier fällt in haushaltsüblicher Qualität an und schließt sowohl PPK-Verkaufsverpackungen als auch sonstiges Altpapier (Druckerzeugnisse etc.) ein. Gegenstand der Ausschreibung ist der "kommunale" Anteil des Auftraggebers, der in den vergangenen Jahren ca. 16 500 Mg/a betragen hat. Hierin enthalten ist ein geringer Anteil (ca. 650 Mg/a) Altpapier aus der Gewerbesammlung des Auftraggebers. Dieser weist eine abweichende Qualität, insbesondere einen höheren Kartonanteil auf. Die Menge ist ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung.
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Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist grundsätzlich der den Verpackungsrücknahmesystemen zustehende quotale Anteil des durch den Auftraggeber erfassten Sammelgemisches. Dieser wird den Verpackungsrücknahmessystemen zur Verwertung übergeben, die selbst für die Verwertung sorgen. Eine Ausnahme hiervon stellt allerdings eine Teilmenge von ca. 1 200 Mg/a Altpapier aus dem nördlichen Teil des Kreises Kassel dar, die der Auftraggeber selbst (nicht durch Drittbeauftragte) erfasst und im Auftrag der Verpackungsrücknahmesysteme der Verwertung zuführt. Dieser den Verpackungsrücknahmesystemen zuzurechnende Anteil am Gesamtaufkommen ist voraussichtlich Bestandteil der zu vergebenden Leistungen. Dies gilt aber nur, sofern und soweit der Auftraggeber über diesen Anteil verfügt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Beschreibung der Optionen:
Einseitig wahrzunehmende Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber um ein halbes Jahr (bis zum 31.12.2017).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 15 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: PM-1/5.5 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kassel und ggf. Standort(e) der Fläche(n) für die Anlieferung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, bei Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärgesellschaft, soweit eine Eintragung besteht.
Darstellung der Konzern- oder Gruppenstruktur mit Angabe der Beteiligungsverhältnisse.
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A nicht bestehen.
Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder nach DIN ISO EN 9000 ff. oder gleichwertiger Nachweis für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwertung von Altpapier.
Verbindliche Benennung der zur Auftragserfüllung eingesetzten
Übernahmestelle(n).
Papierfabrik.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. von 400 000 EUR bei Auftragserteilung, wegen Einzelheiten siehe Vergabeungunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Per Verrechnungsscheck, bei Anforderung der Unterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höchster Preis des Einheitspreises im Angebot (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hezel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PM-1/5.5 2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 93-167199
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Vergütung je Mg an übernommenem Papier, Pappe, Karton (PPK) erhält und nicht vom Auftraggeber erstattet bekommt.
Die vorgelegten Nachweise dürfen, falls sie kein Datum für den Ablauf der Gültigkeit aufweisen, bei Angebotsschluss nicht älter als 6 Monate sein. Enthalten die Nachweise ein Datum für den Ablauf ihrer Gültigkeit, muss dieses nach Angebotsschluss liegen. Bieter, die im Rahmen des nach der Rechtsprechung Zulässigen auf die Eignung bzw. Eignungsnachweise anderer, insbesondere verbundener Unternehmen Rückgriff nehmen wollen, haben – neben der Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des anderen Unternehmens – durch entsprechende, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass sie über die die Eignung begründenden Ressourcen dieses anderen Unternehmens auch tatsächlich verfügen können (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtvorlage der geforderten Nachweise mit dem Angebot bzw. bis zum Ablauf der Angebotsfrist zum Ausschluss des Angebotes des Bieters führen kann. Zwar behält sich der Auftraggeber die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen im Rahmen des § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG vor; die Bieter können hierauf aber nicht vertrauen.
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Im Rahmen der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer eine oder mehrere Übernahmestellen vorzuhalten und ordnungsgemäß zu betreiben, die jeweils zwingend innerhalb folgender Gebiete im Nahbereich des Auftraggebers gelegen sein müssen, damit unter Berücksichtigung der Sammellogistik des Auftraggebers eine ordnungsgemäße Übergabe gewährleistet ist:
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Innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel, jedoch innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometer Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem „Korridor“ von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel Richtung Hofgeismar bis zum Abzweig „Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar“ (der genannte Abzweig ist ca. 5 Kilometer von „Kassel Stadtmitte“ entfernt, in Richtung Hofgeismar wird die Straße ab dem Abzweig nur noch als B 83 bezeichnet) und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie von dem o.g. Abzweig „Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar“.
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Benennt der Bieter mehrere Übernahmestellen in dem zugelassenen Bereich, so hat er mit dem Angebot festzulegen, welche Mengenanteile jeweils an welcher der benannten Übernahmestellen übernommen werden sollen.
Wegen der Anforderungen an die Übernahmestellen im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Nachr. HAD-Ref.: 2411/54.
Nachr. V-Nr/AKZ: PM-1/5.5 2015.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer unterliegt den in §§ 107, 108 GWB geregelten Zulässigkeitsvoraussetzungen. Besonders hingewiesen sei auf § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, wonach der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 113-205189 (2015-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 195-353865
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 113-205189
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Vergütung je Mg an übernommenem Papier, Pappe, Karton (PPK) erhält und nicht vom Auftraggeber erstattet bekommt. Die vorgelegten Nachweise dürfen, falls sie kein Datum für den Ablauf der Gültigkeit aufweisen, bei Angebotsschluss nicht älter als 6 Monate sein. Enthalten die Nachweise ein Datum für den Ablauf ihrer Gültigkeit, muss dieses nach Angebotsschluss liegen. Bieter, die im Rahmen des nach der Rechtsprechung Zulässigen auf die Eignung bzw. Eignungsnachweise anderer, insbesondere verbundener Unternehmen Rückgriff nehmen wollen, haben – neben der Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des anderen Unternehmens – durch entsprechende, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass sie über die die Eignung begründenden Ressourcen dieses anderen Unternehmens auch tatsächlich verfügen können (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtvorlage der geforderten Nachweise mit dem Angebot bzw. bis zum Ablauf der Angebotsfrist zum Ausschluss des Angebotes des Bieters führen kann. Zwar behält sich der Auftraggeber die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen im Rahmen des § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG vor; die Bieter können hierauf aber nicht vertrauen. Im Rahmen der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer eine oder mehrere Übernahmestellen vorzuhalten und ordnungsgemäß zu betreiben, die jeweils zwingend innerhalb folgender Gebiete im Nahbereich des Auftraggebers gelegen sein müssen, damit unter Berücksichtigung der Sammellogistik des Auftraggebers eine ordnungsgemäße Übergabe gewährleistet ist: Innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel, jedoch innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometer Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem „Korridor“ von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel Richtung Hofgeismar bis zum Abzweig „Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar“ (der genannte Abzweig ist ca. 5 Kilometer von „Kassel Stadtmitte“ entfernt, in Richtung Hofgeismar wird die Straße ab dem Abzweig nur noch als B 83 bezeichnet) und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie von dem o. g. Abzweig „Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar“. Benennt der Bieter mehrere Übernahmestellen in dem zugelassenen Bereich, so hat er mit dem Angebot festzulegen, welche Mengenanteile jeweils an welcher der benannten Übernahmestellen übernommen werden sollen. Wegen der Anforderungen an die Übernahmestellen im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Nachr. HAD-Ref.: 2411/56. Nachr. V-Nr/AKZ: PM-1/5.5 2015.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kassel und ggf. Standort(e) der Fläche(n) für die Anlieferung,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-21 📅
Name: BIEGE Papier Landkreis Kassel
Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 11
Postort: Lohfelden
Postleitzahl: 34253
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 195-353865 (2015-10-05)