Verwertung von Sperrmüll aus dem Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) sollen sperrige Abfälle aus Haushalten und vergleichbare Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Sperrmüll), die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei der Bestellkartensammlung und an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt werden. Dies umfasst die Gestellung von Containern für die Sammlung sowie den Transport der Abfälle von den Übernahmestellen (Umladestationen des ZAOE) und die ordnungsgemäße und rechtskonforme Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller dem Bieter zur Entsorgung überlassenen sperrigen Abfälle sowie die Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Abfallströme (Output) in Übereinstimmung mit den jeweiligen geltenden Rechtsvorschriften.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-01 Auftragsbekanntmachung
2016-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Innerhalb der festen Vertragslaufzeit (1.7.2016 bis 30.9.2018) fällt Sperrmüll in folgenden prognostizierten Mengen an, die an den jeweils den Losen zugeordneten Übernahmestellen abzuholen sind:Los 1: Sperrmüll aus dem Landkreis Meißen; Umladestation Groptitz: 2 600 Mg/a bzw. 5 850 Mg/Vertragslaufzeit; Umladestation Gröbern: 4 800 Mg/a bzw. 10 800 Mg/Vertragslaufzeit;Los 2: Sperrmüll aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; Umladestation Saugrund: 3 400 Mg/a bzw. 7 650 Mg/Vertragslaufzeit; Umladestation Kleincotta: 5 200 Mg/a bzw. 11 700 Mg/Vertragslaufzeit.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de 📧
Telefon: +49 3514040450 📞
Fax: +49 35140404444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 198-359574
ABl. S-Ausgabe: 198

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) sollen sperrige Abfälle aus Haushalten und vergleichbare Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Sperrmüll), die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei der Bestellkartensammlung und an den Wertstoffhöfen überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt werden. Dies umfasst die Gestellung von Containern für die Sammlung sowie den Transport der Abfälle von den Übernahmestellen (Umladestationen des ZAOE) und die ordnungsgemäße und rechtskonforme Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller dem Bieter zur Entsorgung überlassenen sperrigen Abfälle sowie die Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Abfallströme (Output) in Übereinstimmung mit den jeweiligen geltenden Rechtsvorschriften.
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Losnummer: 01
Bezeichnung des Loses: Landkreis Meißen
Kurze Beschreibung:
Behandlung bzw. Verwertung von sperrigen Abfällen aus Haushalten und vergleichbaren Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Abfallschlüssel 20 03 07), die dem ZAOE überlassen werden, einschließlich Gestellung von Containern auf den Übernahmestellen (Umladestationen des ZAOE) sowie Transport zur Verwertungsanlage.
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Menge oder Umfang: Umladestation Groptitz: 2 600 Mg/a bzw. 5 850 Mg/Vertragslaufzeit; Umladestation Gröbern: 4 800 Mg/a bzw. 10 800 Mg/Vertragslaufzeit.
Losnummer: 02
Bezeichnung des Loses: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Menge oder Umfang: Umladestation Saugrund: 3 400 Mg/a bzw. 7 650 Mg/Vertragslaufzeit; Umladestation Kleincotta: 5 200 Mg/a bzw. 11 700 Mg/Vertragslaufzeit.
Innerhalb der festen Vertragslaufzeit (1.7.2016 bis 30.9.2018) fällt Sperrmüll in folgenden prognostizierten Mengen an, die an den jeweils den Losen zugeordneten Übernahmestellen abzuholen sind:
Los 1: Sperrmüll aus dem Landkreis Meißen; Umladestation Groptitz: 2 600 Mg/a bzw. 5 850 Mg/Vertragslaufzeit; Umladestation Gröbern: 4 800 Mg/a bzw. 10 800 Mg/Vertragslaufzeit;
Los 2: Sperrmüll aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; Umladestation Saugrund: 3 400 Mg/a bzw. 7 650 Mg/Vertragslaufzeit; Umladestation Kleincotta: 5 200 Mg/a bzw. 11 700 Mg/Vertragslaufzeit.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption einmalig um 2 Jahre bis 30.9.2020.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 2015-13-GB 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01445 Radebeul.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitserklärung mindestens eines Sozialversicherungsträgers vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate sein darf. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Angaben zur Eintragung in das Handels-/Berufsregister; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Auszug aus dem Register, nicht älter als 6 Monate. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft über die Zahlung der Beiträge zur Unfallversicherung vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angaben zu Arbeitskräften; Erklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist mindestens 1 Referenzbescheinigung zur schriftlichen Bestätigung der erbrachten vergleichbaren Leistung vorzulegen. Geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den technischen Daten für den Anlagenbetrieb der Abfallentsorgungsanlage; Zertifikat über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die Tätigkeiten Befördern, Lager, Sortieren, Behandeln und Verwerten in Bezug auf die zu verwertenden Abfälle einschließlich der Anlage mit der Übersicht der Abfälle, die für die Behandlung zugelassen sind (Positivkatalog); Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Verfügungstellung der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die Leistungserbringung über die gesamten entsprechenden Vertragslaufzeiten; technische Daten (Behandlungsanlage, Art der Behandlung, Anlagenkapazität, Betriebsstunden); geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Die Nachweise werden dann in der Summe bewertet. Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Nachunternehmer bedient, muss er in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Absatz 3 lit. a) VOL/A-EG von der Wertung ausgeschlossen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres für jedes Los, auf das der Zuschlag erteilt wird (Die Bruttoauftragssumme errechnet sich aus der Summe des zeitabhängigen Entgeltes und der Summe der jeweiligen mengenabhängigen Entgelte, multipliziert mit der prognostizierten Leistungsmenge für jede Übernahmestelle).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 17 VOL/B; monatliche Abschlagsrechnung des zeitraumabhängigen Entgelts und der mengenabhängigen Entgelte auf der Grundlage der Wiegescheine des Vormonats. Der Rechnungsbetrag für diese Monatsrechnung ist zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung ohne Abzug fällig. Die Endabrechnung erfolgt jeweils nach Ablauf eines Jahres (1.7. bis 30.6. bzw. 30.9.) auf der Grundlage der dann bekannten Gesamtmenge der entsorgten Restabfälle und unter Berücksichtigung der bereits vorgenommenen monatlichen Abschlagszahlungen. Über- oder Unterzahlungen sind binnen 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Endabrechnung zur Zahlung fällig.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben. Wesentlich sind die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2 500 000 EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung beizulegen ist. Als Verwendungszweck ist auf dem Beleg „2015-13-GB 2“ zu vermerken. Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG; Konto-Nr. 11266301; BLZ: 12030000; IBAN: DE32 1203 0000 0011 2663 01; BIC: BYLADEM1001.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal – Vergabestelle
Frau Retsch/Frau Oppel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-13-GB 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBI. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. Gemäß § 107 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich im Sinne dieser Vorschrift definiert der Auftraggeber eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend mit dem Erkennen des Vergaberechtsverstoßes. Weiterhin weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Vergabenachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 198-359574 (2015-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 044 672,75 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaoe.de 🌏
Telefon: +49 35140404231/+49 35140404232 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-158640
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 198-359574
ABl. S-Ausgabe: 89

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-11 📅
Name: Becker Umweltdienste GmbH
Postanschrift: Sandstraße 116
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Retsch/ Frau Oppel

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 101b Abs. 2 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 089-158640 (2016-05-03)