Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen und Gleisschwellen werden schrittweise ab 1.1.2016 bis zum 30.10.2017 (spätestes Abrufdatum) bzw. bis zum 22.12.2017 (spätestes Lieferdatum) abgerufen und geliefert. Der potentielle Auftragnehmer verpflichtet sich alle bis zum 30.10.2017 abgerufenen Materialien definitiv zu liefern. Die erste Lieferung ist zum 15.2.2016 verbindlich vorgegeben. Die Auslieferung aller anderen Abrufbestellungen von Schienen und Schwellen erfolgt spätestens 30 Arbeitstage nach Abruf. Die Schienen sowie Schwellen sind auf dem Lagerplatz des Auftragnehmers bis zur Auslieferung kostenneutral für den Auftraggeber zu lagern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-21.
Zu erbringen sind im Wesentlichen folgende Leistungen:— (Los 1) Lieferung Vignolschienen 49 E1 (Güte R260): ca. 15 060 m,— (Los 2) Lieferung Vignolschienen 49 E1 (Güte R350HT): ca. 8 910 m,— (Los 3) Lieferung Rillenschiene 60 R2 (Güte R200): ca 19 095 m,— (Los 3) Lieferung Rillenschiene 60 R2 (Güte R260): ca 900 m,— (Los 4) Lieferung Radlenkerschiene UIC33 (Güte R320Cr): ca. 1 770 m,— (Los 5) Lieferung Betonschwellen für Rillenschiene, (Schallschutz), Spurweite 1 432 mm: ca. 5 240 Stck.,— (Los 5) Lieferung Betonschwellen für Rillenschiene, Spurweite 1 432 mm: ca. 5 130 Stck.,— (Los 6) Lieferung Betonschwellen für Schiene 49 E1, Spurweite 1 432 mm, Länge 2,40 m: ca. 11 200 Stck.,— (Los 6) Lieferung Betonschwellen für Schiene 49 E1, Spurweite 1 432 mm, Länge 2,20 m: ca. 1 020 Stck.,— (Los 6) Lieferung Radlenkerstützbock (Schutzschiene 85 mm) als Zulage für Betonschwellen für Schienen 49E1 (2,40 m): ca. 2 350 Stck.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgf-ffm.de🌏
E-Mail: v.jungic@vgf-ffm.de📧
Telefon: +49 6921322315📞
Fax: +49 6921323336 📠
1) Die Angebotsunterlagen sind zwingend anhand der von der VGF vorgegebenen Unterlagen zu erstellen. Die benannten Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen; auf § 21 SektVO wird verwiesen. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
2) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend zu verwenden.
3) Die VGF vergibt den Auftrag im Offenen Verfahren nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO).
4) Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in elektronischer Form auf einer CD-ROM erhältlich, das Angebot muss jedoch 2-fach in Papierform abgegeben werden.
5) Voraussichtliche Zuschlagsfrist: 12.10.2015.
6) Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre.
7) Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards:
Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grundlegende Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Der Auftraggeber hat sein Verständnis und die Umsetzung dieser Standards in seinen Grundwerten und Leitlinien sowie seinem Verhaltenskodex beschrieben und geregelt (z. B. fordert er die Einhaltung der in § 23 SektVO festgelegten Handhabung von Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen). Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer gleichermaßen die Beachtung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer auf, wiederum seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung dieser Standards anzuhalten (vgl. Anlage „Umwelt-, Arbeits-, und Sozialstandards“).
8) Rückfragen zu dem Verfahren können nur in schriftlicher Form (E-Mail ist möglich), bis zum 28.8.2015 (12:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet.
9) Durch die Bieter können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder auch für alle Lose abgegeben werden.
10) Eine Verlesung der Angebote wird nicht stattfinden.
11) Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimung der zuständigen Gremien.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern und Bietern zur Verfügung zu stellen. Auf § 19 Abs. 2 SektVO wird hingewiesen.
Nachr. HAD-Ref. : 4967/59.
Nachr. V-Nr/AKZ: VGF-EU 183/15.
1) Die Angebotsunterlagen sind zwingend anhand der von der VGF vorgegebenen Unterlagen zu erstellen. Die benannten Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen; auf § 21 SektVO wird verwiesen. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
2) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend zu verwenden.
3) Die VGF vergibt den Auftrag im Offenen Verfahren nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO).
4) Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in elektronischer Form auf einer CD-ROM erhältlich, das Angebot muss jedoch 2-fach in Papierform abgegeben werden.
5) Voraussichtliche Zuschlagsfrist: 12.10.2015.
6) Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre.
7) Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards:
Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grundlegende Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Der Auftraggeber hat sein Verständnis und die Umsetzung dieser Standards in seinen Grundwerten und Leitlinien sowie seinem Verhaltenskodex beschrieben und geregelt (z. B. fordert er die Einhaltung der in § 23 SektVO festgelegten Handhabung von Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen). Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer gleichermaßen die Beachtung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer auf, wiederum seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung dieser Standards anzuhalten (vgl. Anlage „Umwelt-, Arbeits-, und Sozialstandards“).
8) Rückfragen zu dem Verfahren können nur in schriftlicher Form (E-Mail ist möglich), bis zum 28.8.2015 (12:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet.
9) Durch die Bieter können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder auch für alle Lose abgegeben werden.
10) Eine Verlesung der Angebote wird nicht stattfinden.
11) Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimung der zuständigen Gremien.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern und Bietern zur Verfügung zu stellen. Auf § 19 Abs. 2 SektVO wird hingewiesen.
Nachr. HAD-Ref. : 4967/59.
Nachr. V-Nr/AKZ: VGF-EU 183/15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen und Gleisschwellen werden schrittweise ab 1.1.2016 bis zum 30.10.2017 (spätestes Abrufdatum) bzw. bis zum 22.12.2017 (spätestes Lieferdatum) abgerufen und geliefert.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen und Gleisschwellen werden schrittweise ab 1.1.2016 bis zum 30.10.2017 (spätestes Abrufdatum) bzw. bis zum 22.12.2017 (spätestes Lieferdatum) abgerufen und geliefert.
Der potentielle Auftragnehmer verpflichtet sich alle bis zum 30.10.2017 abgerufenen Materialien definitiv zu liefern.
Die erste Lieferung ist zum 15.2.2016 verbindlich vorgegeben.
Die Auslieferung aller anderen Abrufbestellungen von Schienen und Schwellen erfolgt spätestens 30 Arbeitstage nach Abruf.
Die Schienen sowie Schwellen sind auf dem Lagerplatz des Auftragnehmers bis zur Auslieferung kostenneutral für den Auftraggeber zu lagern.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Vignolschienen 49E1 R260
Kurze Beschreibung:
— Vignolschiene Profil 49E1 (alt: S49) nach DIN EN 13674-1:2011-04,
— Stahlsorte R260, Profilklasse Y,
— Geradheitsklasse B,
— gerade Länge: 15 000 mm,
— ungelocht, Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern.
Menge oder Umfang: Ca. 15.060,00 m.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Im Rahmen der ersten Teillieferung zum 15.2.2016 sind 5 355 m zu liefern.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vignolschiene 49E1 R350 HT
Kurze Beschreibung:
— Stahlsorte R350HT, Profilklasse Y,
— gerade Länge: 15.000 mm,
— ungelocht,
— Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern,
— DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern.
Menge oder Umfang: Ca. 8.910,00 m.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Im Rahmen der ersten Teillieferung zum 15.2.2016 sind 2 505 m zu liefern.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Rillenschiene 60R2 R200 u. R260
Kurze Beschreibung:
a) Rillenschiene Profil 60R2 (alt: Ri60N),
— Stahlsorte: R200, 1. Wahl, nach DIN EN 14811:2010-05,
— ohne Laschenlochung,
— ohne Spurstangenlochung,
— Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern.
b) Rillenschiene Profil 60R2 (alt: Ri60N),
— Stahlsorte: R260, 1. Wahl, nach DIN EN 14811:2010-05,
Menge oder Umfang:
a) ca. 19 095 m,
b) ca. 900 m.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Im Rahmen der ersten Teillieferung zum 15.2.2015 sind 5.325,00 m (a – Riilleschenschiene 60R2 R200) und 450,00 m (b – Rilleschiene 60R2 R260) zu liefern.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Radlenkerschiene UIC33 R320Cr
Kurze Beschreibung:
— Radlenkerschiene Profil UIC33, (alt: Rl 1-60),
— Stahlsorte: R320Cr, 1. Wahl, nach DIN EN 13674-3:2010-12,
— Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004,
— zu der Abladestelle liefern.
Menge oder Umfang: Ca. 1 770 m.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Im Rahmen der ersten Teillieferung zum 15.02.2016 sind 915 m zu liefern.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Betonschwellen für Rillenschienen
Kurze Beschreibung:
a) Betonschwellen für Rillenschiene (Schallschutz), d. h. Spannbetonschwelle, B58 (oder gleichwertig), K-W 25, für Schiene 60R1/60R2, Länge 2,20 m, Spurweite 1 432 mm (Regelspur 1 435 mm – 3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach den Vorschriften der DBAG, einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung bestehend aus:
a) Betonschwellen für Rillenschiene (Schallschutz), d. h. Spannbetonschwelle, B58 (oder gleichwertig), K-W 25, für Schiene 60R1/60R2, Länge 2,20 m, Spurweite 1 432 mm (Regelspur 1 435 mm – 3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach den Vorschriften der DBAG, einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung bestehend aus:
— Einfederung bis max. 1,2 mm/10 t Achslast (Federsteifigkeit 26 kN/mm bei 750 mm Schwellenabstand),
auf Baustelle bzw. Vormontageplatz liefern und abladen.
b) Betonschwellen für Rillenschiene liefern / abladen, d. h. Spannbetonschwelle, B58 (oder gleichwertig), K-W 25, für Schiene 60R1/60R2, Länge 2,20 m, Spurweite 1.432 mm (Regelspur 1.435 mm – 3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach den Vorschriften der DBAG, einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung bestehend aus:
b) Betonschwellen für Rillenschiene liefern / abladen, d. h. Spannbetonschwelle, B58 (oder gleichwertig), K-W 25, für Schiene 60R1/60R2, Länge 2,20 m, Spurweite 1.432 mm (Regelspur 1.435 mm – 3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach den Vorschriften der DBAG, einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung bestehend aus:
Im Rahmen der ersten Teillieferung zum 15.2.2015 sind 2 000 Stck. (a – Betonschwellen für Rillenschienen – Schallschutz) und 2 000 Stck. (b – Betonschwellen für Rillenschienen) zu liefern.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Betonschwelle für Schiene 49E1
Kurze Beschreibung:
A) Betonschwelle für Schiene 49E1 liefern/abladen (2,40 m) d. h. Spannbetonschelle, B58 oder gleichwertig, Länge 2,40 m, für Vignolschiene 49E1, Spurweite 1433 (Regelspur 1 435 mm-2 mm), hergestellt nach den Vorschriften der DB AG einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung „W“ (HM) bestehend aus:
A) Betonschwelle für Schiene 49E1 liefern/abladen (2,40 m) d. h. Spannbetonschelle, B58 oder gleichwertig, Länge 2,40 m, für Vignolschiene 49E1, Spurweite 1433 (Regelspur 1 435 mm-2 mm), hergestellt nach den Vorschriften der DB AG einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung „W“ (HM) bestehend aus:
— 2 Zwischenlagen für Schienenfußbreite 125 mm, d = 6 mm,
Hinweis:
— Skl 14 mit KTL-Beschichtung
— Ss 35 in verzinkter Ausführung
b) Zulage für Radlenkerstützbock (Schutzschiene 85 mm) d.h. Zulage für zusätzliche Bohrungen/Dübel in der Betonschwelle sowie für die Lieferung und Herstellung eines Radlenkerstützbocks inklusive komplettes Befestigungsmaterial für Stützbock und Radlenkerschiene.
b) Zulage für Radlenkerstützbock (Schutzschiene 85 mm) d.h. Zulage für zusätzliche Bohrungen/Dübel in der Betonschwelle sowie für die Lieferung und Herstellung eines Radlenkerstützbocks inklusive komplettes Befestigungsmaterial für Stützbock und Radlenkerschiene.
Radlenkerstützbock zur Aufnahme von UIC33 auf GFT, 85 mm Rillenweite.
c) Betonschwelle für Schiene 49E1 liefern/abladen (2,20 m) d. h. Spannbetonschelle, B58 oder gleichwertig, Länge 2,20 m, für Vignolschiene 49E1,Spurweite 1433 (Regelspur 1 435 mm-2 mm), hergestellt nach den Vorschriften der DB AG einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung „W“ (HM) bestehend aus:
c) Betonschwelle für Schiene 49E1 liefern/abladen (2,20 m) d. h. Spannbetonschelle, B58 oder gleichwertig, Länge 2,20 m, für Vignolschiene 49E1,Spurweite 1433 (Regelspur 1 435 mm-2 mm), hergestellt nach den Vorschriften der DB AG einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung „W“ (HM) bestehend aus:
Im Rahmen der ersten Teilieferung zum 15.2.2016 sind 4 404 Stck (a – Betonschwellen 49E1, 2,40 m), 1 554 Stck. (b – Radlenkerstützböcke) und 420 Stck. (c – Betonschwelle 49E1, 2,20 m) zu liefern.
Menge oder Umfang:
Zu erbringen sind im Wesentlichen folgende Leistungen:
— (Los 1) Lieferung Vignolschienen 49 E1 (Güte R260): ca. 15 060 m,
— (Los 2) Lieferung Vignolschienen 49 E1 (Güte R350HT): ca. 8 910 m,
— (Los 3) Lieferung Rillenschiene 60 R2 (Güte…
… R200): ca 19 095 m,
… R260): ca 900 m,
— (Los 4) Lieferung Radlenkerschiene UIC33 (Güte R320Cr): ca. 1 770 m,
— (Los 5) Lieferung Betonschwellen für Rillenschiene, (Schallschutz), Spurweite 1 432 mm: ca. 5 240 Stck.,
— (Los 5) Lieferung Betonschwellen für Rillenschiene, Spurweite 1 432 mm: ca. 5 130 Stck.,
— (Los 6) Lieferung Betonschwellen für Schiene 49 E1, Spurweite 1 432 mm, Länge…
… 2,40 m: ca. 11 200 Stck.,
… 2,20 m: ca. 1 020 Stck.,
— (Los 6) Lieferung Radlenkerstützbock (Schutzschiene 85 mm) als Zulage für Betonschwellen für Schienen 49E1 (2,40 m): ca. 2 350 Stck.
Referenznummer: VGF-EU 183/15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung benannten Erklärungen und Nachweise sind mit der Angabeotsabgabe vollständig einzureichen. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen; auf die einzelne Ausschlüßgründe des § 21 Sektorenverordnung (SektVO) wird verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anzufordern. Fehlen die Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
Die in Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung benannten Erklärungen und Nachweise sind mit der Angabeotsabgabe vollständig einzureichen. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen; auf die einzelne Ausschlüßgründe des § 21 Sektorenverordnung (SektVO) wird verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anzufordern. Fehlen die Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
Erklärungen und Nachweis zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer sowie Auflage hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Kopie der Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstands oder vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“ und Anlage 1 „Kopie der Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstandes oder vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes“).
1. Kopie der Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstands oder vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“ und Anlage 1 „Kopie der Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstandes oder vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes“).
2. Eigenerklärung des Bieters, zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
3. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO sowie § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz; und zum Nichtvorliegen einer nachweislich schweren Verfehlung in den letzten 2 Jahren, durch welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 21 bs. 4 Nr. 5 i. V.m. § 21 Abs. 2 SektVO). Soweit eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt/vorlag weisen Sie uns bitte nach, durch welche glaubwürdige und Erfolg versprechnede Maßnahmen eine Selbstreinigung erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
3. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO sowie § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz; und zum Nichtvorliegen einer nachweislich schweren Verfehlung in den letzten 2 Jahren, durch welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 21 bs. 4 Nr. 5 i. V.m. § 21 Abs. 2 SektVO). Soweit eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt/vorlag weisen Sie uns bitte nach, durch welche glaubwürdige und Erfolg versprechnede Maßnahmen eine Selbstreinigung erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
4. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
4. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
5. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen – keine Beantragung, keine Eröffnung, keine Ablehnung mangels Masse – eines Insolvenzverfahrens, oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens (§ 21 Abs. 4 Nr. 1, 2 SektVO); (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
5. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen – keine Beantragung, keine Eröffnung, keine Ablehnung mangels Masse – eines Insolvenzverfahrens, oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens (§ 21 Abs. 4 Nr. 1, 2 SektVO); (vgl. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
6. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO.
7. Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Einrichtung des Herkunftslandes (vgl. Anlage 10 „Gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer entsprechenden ausländischen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen“).
7. Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Einrichtung des Herkunftslandes (vgl. Anlage 10 „Gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer entsprechenden ausländischen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen“).
8. Eigenerklärung des Bieters zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache/Schrift (z. B. Korrespondenz, Verhandlungen, Schulungen), (vgl. Anlage 3 „Erklärung zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache/Schrift“).
8. Eigenerklärung des Bieters zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache/Schrift (z. B. Korrespondenz, Verhandlungen, Schulungen), (vgl. Anlage 3 „Erklärung zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache/Schrift“).
9. Erklärung zurErfüllung der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlich geregelten Mindestlohns (MiLoG), (vgl. Anlage 11 „Eigenerklärung Mindestlohn“).
Allgemeine Hinweise:
— Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer (Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung) muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein.
— Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer (Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung) muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der nachfolgend unter Ziffer 1 genannte Einzelnachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit kann wiederum durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Bieter haben für den Nachweise die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (nach HVA L-StB) abzugeben und im Falle, dass sie in die engere Auswahl kommen, auf Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannte Bestätigung für die Angabe vorzulegen. Der in Ziffer 2 genannte Nachweis ist von jedem, auch präqualifizierten Bieter mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der nachfolgend unter Ziffer 1 genannte Einzelnachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit kann wiederum durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Bieter haben für den Nachweise die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (nach HVA L-StB) abzugeben und im Falle, dass sie in die engere Auswahl kommen, auf Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannte Bestätigung für die Angabe vorzulegen. Der in Ziffer 2 genannte Nachweis ist von jedem, auch präqualifizierten Bieter mit dem Angebot vorzulegen.
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. Anlage 4 „Erklärung über den Nettogesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren“ und Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. Anlage 4 „Erklärung über den Nettogesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren“ und Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
Zur Annerkennung der Eignung:
— LOS-1 min. 3 000 000 EUR im Jahr,
— LOS-2 min. 2 000 000 EUR im Jahr,
— LOS-3 min. 4 800 000 EUR im Jahr,
— LOS-4 min. 700 000 EUR im Jahr,
— LOS-5 min. 2 000 000 EUR im Jahr,
— LOS-6 min. 500 000 EUR im Jahr.
2) Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Bieterunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR pauschal für Personenschäden und Sachschäden für den Fall der Auftragserteilung (vgl. Anlage 5 „Erklärung/Angaben zum Versicherungsschutz“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Bieterunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR pauschal für Personenschäden und Sachschäden für den Fall der Auftragserteilung (vgl. Anlage 5 „Erklärung/Angaben zum Versicherungsschutz“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe des Auftraggebers, der Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Leistungserbringung und des abgerechneten Netto-Auftragswerts (vgl. Anlage 6 „Erklärung zu den Referenzprojekten“ und Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
1) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe des Auftraggebers, der Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Leistungserbringung und des abgerechneten Netto-Auftragswerts (vgl. Anlage 6 „Erklärung zu den Referenzprojekten“ und Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, drei Projekte im Bereich Lieferung der Schienen:
— für LOS-1 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 100 000 EUR und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/Straßenbahn),
— für LOS-2 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 100 000 EUR und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/Straßenbahn),
— für LOS-3 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 250 000 EUR und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/Straßenbahn),
— für LOS-4 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 200 000 EUR netto und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/Straßenbahn),
— für LOS-5 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 200 000 EUR netto und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/Straßenbahn),
— für LOS-6 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 50 000 EUR netto und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/Straßenbahn).
2) Erklärung, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben werden soll (vgl. Anlage „Leistung anderer Unternehmer“ und vgl. Anlage „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Nachunternehmer“).
2) Erklärung, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben werden soll (vgl. Anlage „Leistung anderer Unternehmer“ und vgl. Anlage „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Nachunternehmer“).
3) Gültige Qualifikationsnachweise:
Der Auftragnehmer muss von der Deutschen Bahn AG (DB) als Lieferant von Schienen und Schwellen für DB-Betriebsgleise zugelassen sowie laufender Lieferant für die DB sein (Q1-Zertifzierung). Alle Materialien für die Herstellung müssen werksneu sein und den UIC-Bedingungen bzw. den ergänzenden Technischen Lieferbedingungen der DB oder den entsprechenden Normen für Bahnanwendungen entsprechen. Das für die Produktion vorgesehene Schienen- bzw. Schwellenwerk ist im Angebot zu benennen. Die Q1 Zertifzierung ist mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 8 „Zertifizierung des Betriebes sowie Zulassungen“).
Der Auftragnehmer muss von der Deutschen Bahn AG (DB) als Lieferant von Schienen und Schwellen für DB-Betriebsgleise zugelassen sowie laufender Lieferant für die DB sein (Q1-Zertifzierung). Alle Materialien für die Herstellung müssen werksneu sein und den UIC-Bedingungen bzw. den ergänzenden Technischen Lieferbedingungen der DB oder den entsprechenden Normen für Bahnanwendungen entsprechen. Das für die Produktion vorgesehene Schienen- bzw. Schwellenwerk ist im Angebot zu benennen. Die Q1 Zertifzierung ist mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 8 „Zertifizierung des Betriebes sowie Zulassungen“).
4) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (vgl. Anlage 8 „Angaben zu den Arbeitskräften“ und Anlage „Eigenerklärug zur Eignung“).
Allgemeine Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften: Die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/die Bietergemeinschaft kann sich gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (§ 20 Abs. 3 S. 2 SektVO). Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
Bei Bietergemeinschaften: Die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/die Bietergemeinschaft kann sich gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (§ 20 Abs. 3 S. 2 SektVO). Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
Soweit der Bewerber auf Ressourcen von Dritter zugreifen will, sind außerdem jeweils eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweise des Subunternehmers vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungsstellung und Zahlung nach Erfolg der mangelfreien Lieferung beim Auftraggeber. Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung fällig.
Es wird durch den Auftraggeber garantiert 2/3 der Menge in 2016 und 1/3 der Menge in 2017 abzurufen. Hierfür ist durch den Bieter für jede Position ein Einheitspreis für das Jahr 2016 und ein Einheitspreis für das Jahr 2017 aufzuführen (Beide Einheitspreise sind händisch auf dem Angebot in Papier aufzuführen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es wird durch den Auftraggeber garantiert 2/3 der Menge in 2016 und 1/3 der Menge in 2017 abzurufen. Hierfür ist durch den Bieter für jede Position ein Einheitspreis für das Jahr 2016 und ein Einheitspreis für das Jahr 2017 aufzuführen (Beide Einheitspreise sind händisch auf dem Angebot in Papier aufzuführen).
Der wertende Gesamtpreis je Einheitsposition bildet sich dann wie folgt:
((2/3 * Positionsmenge) * Einheitspreis aus 2016) + ((1/3 * Positionsmenge) * Einheitspreis aus 2017).
Für die Eventualpositionen sind ebenfalls Einheitspreise für 2016 und 2017 aufzuführen.
Bei der Abrechnung der Positionen hat man sich nach dem entsprechenden Lieferdatum zu orientieren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich.
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend „BG“) sind zugelassen. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall:
— eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (geschäftsführendes Mitglied),
— der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Hier ist das beiliegende Formblatt „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft “ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise und Angaben gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) der Vergabebekanntmachung (Ausschlusskriterien gemäß § 21 Abs. 5 Sektorenverordnung und wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hier ist das beiliegende Formblatt „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft “ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise und Angaben gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) der Vergabebekanntmachung (Ausschlusskriterien gemäß § 21 Abs. 5 Sektorenverordnung und wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell vorzulegen.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG zugleich als Einzelbewerber/Einzelbieter mit einem eigenen Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger Wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG zugleich als Einzelbewerber/Einzelbieter mit einem eigenen Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger Wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
Falls der Bewerber ohne Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auf Ressourcen von Dritter zugreifen will, sind außerdem jeweils eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweis des Subunternehmers vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Falls der Bewerber ohne Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auf Ressourcen von Dritter zugreifen will, sind außerdem jeweils eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweis des Subunternehmers vorzulegen.
Zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung an eine Betriebsgemeinschaft ist jedoch die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Eine Lieferung der Schienen und Betonschwellen erfolgt in 30 Werktagen nach Eingang des Abrufscheines. Siehe hierzu Ziffer II.1.5 der Bekanntmachung.
Unabhängig von vorgegebenen 30 Werktagen sind folgende Materialien bis zum 15.2.2016 zu liefern:
Los 1:
— Vignolschiene Profil 49E1, R260: ca. 5 355 m,
Los 2:
— Vignolschiene 49E1, R350 HT: ca. 2 505 m,
Los 3:
— Rillenschiene 60 R2, R200: ca. 5 325 m,
— Rillenschiene 60 R2, R260: ca. 450 m,
Los 4:
Radlenkerschiene UIC33, R320Cr: ca. 915 m,
Los 5:
Betonschwellen für Rillenschiene (Schallschutz): ca. 2 000 Stck.,
Betonschwellen für Rillenschiene: ca. 2 000 Stck.
Los 6:
— Betonschwelle für Schiene 49E1 (2,40 m): ca. 4 404 Stck.,
— Radlenkerböcke (Schutzschiene 85 mm) als Zulage für Betonschwellen für Schienen 49E1 (2,40 m): 1 554 Stck.,
— Betonschwelle für Schiene 49E1 (2,20 m): ca. 420 Stck.
Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt des Wareneingangs beim Auftraggeber.
2) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen® oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM „VGF Mengen“ für 180 EUR zzgl. Mwst. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten. Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
2) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen® oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM „VGF Mengen“ für 180 EUR zzgl. Mwst. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten. Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
3) Alle geforderten Planunterlagen sind entsprechend der VGF CAD-Richtlinien zu erstellen. Die CAD-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Verdingungsunterlagen sind 30 EUR zu zahlen. Bei Zusendung durch die Post sind zusätzlich 8 EUR für Porto und Verpackung zu zahlen. Die Verdingungsunterlagen können einerseits bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Abt. NT13.02, Zimmer H304, Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main gegen vorheriger Bezahlung bei der Abt. NT12.2 – Kasse, Raum G332 in der Zeit von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeholt werden.
Für die Verdingungsunterlagen sind 30 EUR zu zahlen. Bei Zusendung durch die Post sind zusätzlich 8 EUR für Porto und Verpackung zu zahlen. Die Verdingungsunterlagen können einerseits bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Abt. NT13.02, Zimmer H304, Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main gegen vorheriger Bezahlung bei der Abt. NT12.2 – Kasse, Raum G332 in der Zeit von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeholt werden.
Andererseits können die Verdingungsunterlagen auf schriftliche Anforderung per Post zugeschickt werden. Der schriftlichen Anforderung muss entweder ein Verrechnungsscheck oder ein Nachweis der Bezahlung per Banküberweisung beigefügt sein.
Die Überweisung hat unter Angabe folgender Daten zu erfolgen:
Empfänger: Verkehrsgesellschaft Ffm mbH
IBAN: DE 15 5005 0000 0016 8461 07
BIC: HELADEFF
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen
Verwendungszweck: VGF-EU 183/15 – Beschaffung von Schienen und Schwellen für 2016 und 2017.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jungic
Name: Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH
URL für weitere Informationen: http://www.vgf-ffm.de🌏
Kontaktperson: Einkauf und Materialwirtschaft
Telefon: +49 6921326748📞
E-Mail: p.hofbauer@vgf-ffm.de📧
URL der Dokumente: http://www.vgf-ffm.de🌏
Kontaktperson: Poststelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 142-262887 (2015-07-21)
Ergänzende Angaben (2015-08-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben