VOF Hochbau - Polizeiinspektion Gifhorn - Ergänzungsneubau
Die Polizeiinspektion Gifhorn soll durch einen Ergänzungsneubau erweitert werden.
Der Neubau wird dreigeschossig, nicht unterkellert, als Büro- und Verwaltungsgebäude errichtet. Räume mit polizeispezifischen Funktionen befinden sich ausschließlich im Bestandsgebäude und sind nicht Auftragsgegenstand.
Lediglich die Anbindung an den Bestand erfolgt über eine Verbindungsbrücke. Hierzu erfolgt ein Umbau der direkt angrenzenden Räume im 1.OG des Bestandsgebäudes, welches ansonsten nicht saniert wird.
Für die Ausstattung des Neubaus sind grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen und die allgemeinen landesüblichen Standards anzunehmen.
Im nördlichen Bereich des Grundstückes verläuft der Aller-Mühlenarm. Im Rahmen von Voruntersuchungen wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Baugrund vorherrschend sandig ist. Die Gründung des Neubaus kann somit flach über Streifenfundamente und Plattengründung ausgeführt werden. Das landeseigene Grundstück wird über die Hindenburgstraße erschlossen und ist an das bestehende Straßen- und Leitungsnetz angebunden.
Im Baufeld befinden sich derzeit Garagen. Diese Bestandsgaragen müssen im ersten Schritt zurückgebaut werden, um den notwendigen Raumbedarf auf dem Grundstück decken zu können. Als Ersatz wird ein neuer Garagentrakt und ggf. Carports geplant.
NF Verwaltungsgebäude: ca. 1.519 m²;
NF Garagentrakt: ca. 128 m²;
BGF Verwaltungsgebäude: ca. 8.527 m³;
BGF Garagentrakt: ca. 610 m³;
Planungsleistung: Leistungsphase 5-8 HOAI
Baukostenobergrenze: ca. 4,695 Mio. EUR brutto ohne Baunebenkosten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-01-23
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Auftragsbekanntmachung
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2015-07-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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