Es sind Leistungen gem. HOAI §§ 38-40, LPH. 2-9 Freianlagenplanung für die Neugestaltung des Marienplatzes Dingolfing zu vergeben. Die erste Auftragsstufe umfasst die LPH. 2-3 HOAI §§ 38-40. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Bei diesem Verfahren vergibt der Auftraggeber vorab der Auftragsvergabe im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen Teile der Vorentwurfsplanung an ausgewählte Bewerber, um eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung auch auf der Grundlage ausgearbeiteter Lösungsvorschläge bewerten zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Menge oder Umfang:
Es sind Leistungen gem. HOAI §§ 38-40, LPH. 2-9 Freianlagenplanung für die Neugestaltung des Marienplatzes Dingolfing zu vergeben. Die erste Auftragsstufe umfasst die LPH. 2-3 HOAI §§ 38-40.Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen seiner zuständigen Entscheidungsgremien bzgl. der Weiterführung des Vorhabens vor.Der geschätzte Investitionswert (inkl. Kosten des Abbruchs) beläuft sich auf ca. 3 000 000 EUR. Davon KG 200/500 nach DIN 276 ca. 2 000 000 EUR, brutto.Die Kreisstadt Dingolfing mit 18 506 Einwohner ist eine wirtschaftlich prosperierende Stadt mit der zentralörtlicher Bedeutung eines Mittelzentrums des Landkreises Dingolfing-Landau. Die Städtebaulichen Voruntersuchungen der Innenstadt hatte 1989 zum Ergebnis die Innenstadtplätze und Straßen Zug um Zug zu erneuern. Maßnahme Nr. 7 laut dem Maßnahmenplan der Voruntersuchung war die Neugestaltung des Marienplatzes mit der Umsetzungsplanung in den Jahren 2000-2002.2007 gab es erste planerische Überlegungen zum Umbau des Platzes, die jedoch durch einen Bürgerentscheid unterbrochen wurden. Aufgrund weiterer ungeklärter politischer und öffentlicher Diskussionen zum Thema Freihalten des Platzes von Pkws wurden diese Planungen 2009 eingestellt.Die Notwendigkeit einer Neugestaltung ist aufgrund der heterogenen und sanierungsbedürftigen Bodenbeläge, Stadtmöbilierung und Beleuchtung dringend gegeben. Auch die Barrierefreiheit ist an einigen Stellen aktuell nicht gegeben. Der Stadtrat hat somit mit dem Einsatz einer Arbeitsgruppe im Sommer 2015 die Klärung der Planungsziele erarbeiten lassen und diese als Grundlage für die Neuplanung am 17.9.15 beschlossen.Der Marienplatz ist Bestandteil der multifunktionalen Innenstadt. Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungen, Wohnen und gastronomische Betriebe sind als Leitfunktionen des Marienplatzes zu berücksichtigen. Die Einzelhandelsstruktur wird sowohl von nahversorgungsrelevanten Betrieben (u. a. Bäckerei, Apotheken, Metzgerei) als auch Sortimenten des mittelfristigen Bedarfes (u. a. Bekleidung, Buchladen) geprägt. Dieser Sortiments- und Angebotsmix für Bürger aus Dingolfing sowie Besucher aus der Region soll durch eine entsprechende Umfeldgestaltung gesichert und qualitativ weiter entwickelt werden.Die Bauarbeiten sind in 2016 geplant.Das Verhandlungsverfahren ist nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zur Vergabe der Frei- und Verkehrsanlagenplanung aufgebaut.Bei diesem Verfahren vergibt der Auftraggeber vorab der Auftragsvergabe im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen Teile der Vorentwurfsplanung an ausgewählte Bewerber, um eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung auch auf der Grundlage ausgearbeiteter Lösungsvorschläge bewerten zu können. Einzelheiten siehe VI.1.2) – Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer210 000400 000
Es sind Leistungen gem. HOAI §§ 38-40, LPH. 2-9 Freianlagenplanung für die Neugestaltung des Marienplatzes Dingolfing zu vergeben. Die erste Auftragsstufe umfasst die LPH. 2-3 HOAI §§ 38-40.Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen seiner zuständigen Entscheidungsgremien bzgl. der Weiterführung des Vorhabens vor.Der geschätzte Investitionswert (inkl. Kosten des Abbruchs) beläuft sich auf ca. 3 000 000 EUR. Davon KG 200/500 nach DIN 276 ca. 2 000 000 EUR, brutto.Die Kreisstadt Dingolfing mit 18 506 Einwohner ist eine wirtschaftlich prosperierende Stadt mit der zentralörtlicher Bedeutung eines Mittelzentrums des Landkreises Dingolfing-Landau. Die Städtebaulichen Voruntersuchungen der Innenstadt hatte 1989 zum Ergebnis die Innenstadtplätze und Straßen Zug um Zug zu erneuern. Maßnahme Nr. 7 laut dem Maßnahmenplan der Voruntersuchung war die Neugestaltung des Marienplatzes mit der Umsetzungsplanung in den Jahren 2000-2002.2007 gab es erste planerische Überlegungen zum Umbau des Platzes, die jedoch durch einen Bürgerentscheid unterbrochen wurden. Aufgrund weiterer ungeklärter politischer und öffentlicher Diskussionen zum Thema Freihalten des Platzes von Pkws wurden diese Planungen 2009 eingestellt.Die Notwendigkeit einer Neugestaltung ist aufgrund der heterogenen und sanierungsbedürftigen Bodenbeläge, Stadtmöbilierung und Beleuchtung dringend gegeben. Auch die Barrierefreiheit ist an einigen Stellen aktuell nicht gegeben. Der Stadtrat hat somit mit dem Einsatz einer Arbeitsgruppe im Sommer 2015 die Klärung der Planungsziele erarbeiten lassen und diese als Grundlage für die Neuplanung am 17.9.15 beschlossen.Der Marienplatz ist Bestandteil der multifunktionalen Innenstadt. Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungen, Wohnen und gastronomische Betriebe sind als Leitfunktionen des Marienplatzes zu berücksichtigen. Die Einzelhandelsstruktur wird sowohl von nahversorgungsrelevanten Betrieben (u. a. Bäckerei, Apotheken, Metzgerei) als auch Sortimenten des mittelfristigen Bedarfes (u. a. Bekleidung, Buchladen) geprägt. Dieser Sortiments- und Angebotsmix für Bürger aus Dingolfing sowie Besucher aus der Region soll durch eine entsprechende Umfeldgestaltung gesichert und qualitativ weiter entwickelt werden.Die Bauarbeiten sind in 2016 geplant.Das Verhandlungsverfahren ist nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zur Vergabe der Frei- und Verkehrsanlagenplanung aufgebaut.Bei diesem Verfahren vergibt der Auftraggeber vorab der Auftragsvergabe im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen Teile der Vorentwurfsplanung an ausgewählte Bewerber, um eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung auch auf der Grundlage ausgearbeiteter Lösungsvorschläge bewerten zu können. Einzelheiten siehe VI.1.2) – Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer210 000400 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dingolfing
Postanschrift: Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2
Postleitzahl: 84130
Postort: Dingolfing
Kontakt
Internetadresse: http://www.dingolfing.de🌏
E-Mail: hauptamt@dingolfing.de📧
Telefon: +49 8731501121📞
Fax: +49 8731501166 📠
Es sind Leistungen gem. HOAI §§ 38-40, LPH. 2-9 Freianlagenplanung für die Neugestaltung des Marienplatzes Dingolfing zu vergeben. Die erste Auftragsstufe umfasst die LPH. 2-3 HOAI §§ 38-40.
Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Bei diesem Verfahren vergibt der Auftraggeber vorab der Auftragsvergabe im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen Teile der Vorentwurfsplanung an ausgewählte Bewerber, um eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung auch auf der Grundlage ausgearbeiteter Lösungsvorschläge bewerten zu können.
Bei diesem Verfahren vergibt der Auftraggeber vorab der Auftragsvergabe im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen Teile der Vorentwurfsplanung an ausgewählte Bewerber, um eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung auch auf der Grundlage ausgearbeiteter Lösungsvorschläge bewerten zu können.
Menge oder Umfang:
Es sind Leistungen gem. HOAI §§ 38-40, LPH. 2-9 Freianlagenplanung für die Neugestaltung des Marienplatzes Dingolfing zu vergeben. Die erste Auftragsstufe umfasst die LPH. 2-3 HOAI §§ 38-40.
Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen seiner zuständigen Entscheidungsgremien bzgl. der Weiterführung des Vorhabens vor.
Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen in Abhängigkeit der Finanzierung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidungen seiner zuständigen Entscheidungsgremien bzgl. der Weiterführung des Vorhabens vor.
Der geschätzte Investitionswert (inkl. Kosten des Abbruchs) beläuft sich auf ca. 3 000 000 EUR. Davon KG 200/500 nach DIN 276 ca. 2 000 000 EUR, brutto.
Die Kreisstadt Dingolfing mit 18 506 Einwohner ist eine wirtschaftlich prosperierende Stadt mit der zentralörtlicher Bedeutung eines Mittelzentrums des Landkreises Dingolfing-Landau. Die Städtebaulichen Voruntersuchungen der Innenstadt hatte 1989 zum Ergebnis die Innenstadtplätze und Straßen Zug um Zug zu erneuern. Maßnahme Nr. 7 laut dem Maßnahmenplan der Voruntersuchung war die Neugestaltung des Marienplatzes mit der Umsetzungsplanung in den Jahren 2000-2002.
Die Kreisstadt Dingolfing mit 18 506 Einwohner ist eine wirtschaftlich prosperierende Stadt mit der zentralörtlicher Bedeutung eines Mittelzentrums des Landkreises Dingolfing-Landau. Die Städtebaulichen Voruntersuchungen der Innenstadt hatte 1989 zum Ergebnis die Innenstadtplätze und Straßen Zug um Zug zu erneuern. Maßnahme Nr. 7 laut dem Maßnahmenplan der Voruntersuchung war die Neugestaltung des Marienplatzes mit der Umsetzungsplanung in den Jahren 2000-2002.
2007 gab es erste planerische Überlegungen zum Umbau des Platzes, die jedoch durch einen Bürgerentscheid unterbrochen wurden. Aufgrund weiterer ungeklärter politischer und öffentlicher Diskussionen zum Thema Freihalten des Platzes von Pkws wurden diese Planungen 2009 eingestellt.
2007 gab es erste planerische Überlegungen zum Umbau des Platzes, die jedoch durch einen Bürgerentscheid unterbrochen wurden. Aufgrund weiterer ungeklärter politischer und öffentlicher Diskussionen zum Thema Freihalten des Platzes von Pkws wurden diese Planungen 2009 eingestellt.
Die Notwendigkeit einer Neugestaltung ist aufgrund der heterogenen und sanierungsbedürftigen Bodenbeläge, Stadtmöbilierung und Beleuchtung dringend gegeben. Auch die Barrierefreiheit ist an einigen Stellen aktuell nicht gegeben. Der Stadtrat hat somit mit dem Einsatz einer Arbeitsgruppe im Sommer 2015 die Klärung der Planungsziele erarbeiten lassen und diese als Grundlage für die Neuplanung am 17.9.15 beschlossen.
Die Notwendigkeit einer Neugestaltung ist aufgrund der heterogenen und sanierungsbedürftigen Bodenbeläge, Stadtmöbilierung und Beleuchtung dringend gegeben. Auch die Barrierefreiheit ist an einigen Stellen aktuell nicht gegeben. Der Stadtrat hat somit mit dem Einsatz einer Arbeitsgruppe im Sommer 2015 die Klärung der Planungsziele erarbeiten lassen und diese als Grundlage für die Neuplanung am 17.9.15 beschlossen.
Der Marienplatz ist Bestandteil der multifunktionalen Innenstadt. Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungen, Wohnen und gastronomische Betriebe sind als Leitfunktionen des Marienplatzes zu berücksichtigen. Die Einzelhandelsstruktur wird sowohl von nahversorgungsrelevanten Betrieben (u. a. Bäckerei, Apotheken, Metzgerei) als auch Sortimenten des mittelfristigen Bedarfes (u. a. Bekleidung, Buchladen) geprägt. Dieser Sortiments- und Angebotsmix für Bürger aus Dingolfing sowie Besucher aus der Region soll durch eine entsprechende Umfeldgestaltung gesichert und qualitativ weiter entwickelt werden.
Der Marienplatz ist Bestandteil der multifunktionalen Innenstadt. Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungen, Wohnen und gastronomische Betriebe sind als Leitfunktionen des Marienplatzes zu berücksichtigen. Die Einzelhandelsstruktur wird sowohl von nahversorgungsrelevanten Betrieben (u. a. Bäckerei, Apotheken, Metzgerei) als auch Sortimenten des mittelfristigen Bedarfes (u. a. Bekleidung, Buchladen) geprägt. Dieser Sortiments- und Angebotsmix für Bürger aus Dingolfing sowie Besucher aus der Region soll durch eine entsprechende Umfeldgestaltung gesichert und qualitativ weiter entwickelt werden.
Die Bauarbeiten sind in 2016 geplant.
Das Verhandlungsverfahren ist nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zur Vergabe der Frei- und Verkehrsanlagenplanung aufgebaut.
Bei diesem Verfahren vergibt der Auftraggeber vorab der Auftragsvergabe im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen Teile der Vorentwurfsplanung an ausgewählte Bewerber, um eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung auch auf der Grundlage ausgearbeiteter Lösungsvorschläge bewerten zu können. Einzelheiten siehe VI.1.2) – Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
Bei diesem Verfahren vergibt der Auftraggeber vorab der Auftragsvergabe im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen Teile der Vorentwurfsplanung an ausgewählte Bewerber, um eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung auch auf der Grundlage ausgearbeiteter Lösungsvorschläge bewerten zu können. Einzelheiten siehe VI.1.2) – Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 💰
400 000 💰
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt Stufenweise.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: VOF-Verfahren Planungsleistungen Freianlagen nach § 38-40 HOAI zur Neugestaltung des Marienplatzes in Dingolfing.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dingolfing.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Teilnahmeantrag ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches unter der in Anhang A I/II/III dieser Bekanntmachung angegebenen E-Mail-Adresse (mail@boehmerlaubender.com Betreff: VOF Dingolfing – Versand Bewerbungsformular) angefordert werden kann. Das Bewerbungsformular ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet ggf. zusammen mit erläuternden Anlagen zurückzusenden. Nur so ist sichergestellt, dass der Teilnahmeantrag bearbeitet werden kann. Über das Bewerbungsformular hinaus werden vorerst keine weiteren Nachweise gefordert. Im Einzelfall können diese jedoch nachträglich vom Auftraggeber verlangt werden. Bei Bietergemeinschaften ist der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur zurückgesandt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag mitgeliefert wird.
Als Teilnahmeantrag ist das Bewerbungsformular zu verwenden, welches unter der in Anhang A I/II/III dieser Bekanntmachung angegebenen E-Mail-Adresse (mail@boehmerlaubender.com Betreff: VOF Dingolfing – Versand Bewerbungsformular) angefordert werden kann. Das Bewerbungsformular ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet ggf. zusammen mit erläuternden Anlagen zurückzusenden. Nur so ist sichergestellt, dass der Teilnahmeantrag bearbeitet werden kann. Über das Bewerbungsformular hinaus werden vorerst keine weiteren Nachweise gefordert. Im Einzelfall können diese jedoch nachträglich vom Auftraggeber verlangt werden. Bei Bietergemeinschaften ist der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur zurückgesandt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag mitgeliefert wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz (Leistungsbild Freianlagen Lph. 2-9 nach HOAI) § 5 Abs. 4 c VOF;
Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Leistungsbild Freianlagen Lph. 2-9 nach HOAI) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Gewichtung 10 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschäftigte/Führungskräfte, jährliches Mittel (ggf. der Niederlassung) § 5 Abs. 5 d VOF.
Jährliches Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner, sonstige Mitarbeiter) und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, gegliedert nach Berufsgruppen (berufliche Befähigung). (Gewichtung 10 %) .
Jährliches Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner, sonstige Mitarbeiter) und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, gegliedert nach Berufsgruppen (berufliche Befähigung). (Gewichtung 10 %) .
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren (2012-2015) erbrachten Leistungen bei der Planung von Neu- oder Umbauten von Straßen und Plätzen LPH. 2-9, Baukosten > 500 000 EUR netto, KG 200, 500.
Erforderliche Angaben:
Kurze Beschreibung der Maßnahme, erbrachte Leistungsbilder, Leistungsphasen nach HOAI,Leistungszeit. Bewertet wird die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen. (Gewichtung 30 %).
Referenzbögen von 3 Referenzprojekten aus der Auflistung nach Nr. 3.3.1 als nähere Beschreibung mittels einer Text-, Plan- und Bilddokumentation der Bewerbung. Aus den Darstellungen sollen insbesondere das Planungskonzept, die gestalterische Qualität der Objekte sowie Hinweise zu innovativen Ansätzen ablesbar sein. Die Darstellung je Referenzprojekt soll 1 Seite DIN A4 hoch (einseitig bedruckt) nicht übersteigen. (Gewichtung 40 %).
Referenzbögen von 3 Referenzprojekten aus der Auflistung nach Nr. 3.3.1 als nähere Beschreibung mittels einer Text-, Plan- und Bilddokumentation der Bewerbung. Aus den Darstellungen sollen insbesondere das Planungskonzept, die gestalterische Qualität der Objekte sowie Hinweise zu innovativen Ansätzen ablesbar sein. Die Darstellung je Referenzprojekt soll 1 Seite DIN A4 hoch (einseitig bedruckt) nicht übersteigen. (Gewichtung 40 %).
Personalbögen, Projektteam § 5 Abs. 5a VOF Angaben über die Unternehmensorganisation des Bewerbers als Organigramm oder Liste.
Angaben über die für die Leistung zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehenen Verantwortlichen und Mitarbeiter am Projekt als Organigramm oder Liste mit Aussagen zu Qualifikation, Stellung in der Bürostruktur, Dauer der Bürozugehörigkeit, vorgesehenen Aufgabenbereich und deren Nachweis der Berechtigung zum Führen der erforderlichen Berufsbezeichnung. (Gewichtung 10 %).
Angaben über die für die Leistung zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehenen Verantwortlichen und Mitarbeiter am Projekt als Organigramm oder Liste mit Aussagen zu Qualifikation, Stellung in der Bürostruktur, Dauer der Bürozugehörigkeit, vorgesehenen Aufgabenbereich und deren Nachweis der Berechtigung zum Führen der erforderlichen Berufsbezeichnung. (Gewichtung 10 %).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach diese bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen.
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach diese bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziffer II.3)) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI. Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt (abgeschlossene Teilleistungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Beitergemeinschaft hinaus.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung mindestens einer der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist,
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung mindestens einer der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist,
— Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Die Nachweise werden für eine der Fachrichtungen „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ verlangt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nach Auswahl gemäß § 10 VOF werden mit mindestens 3, höchstens 5 Bewerbern Auswahlgespräche geführt, die dazu dienen, höchstens 5 Bewerber auszuwählen, die entsprechend den Kriterien „Qualität von Referenzobjekten, Projektorganisation, Projektanalyse (Methodik) und Gesamteindruck der Präsentation“ sowie unter Berücksichtigung verhandelbarer Vergütungsfragen am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung bieten. Diese erhalten im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen in einem Bearbeitungszeitraum von 9 Wochen (voraussichtlich KW 07 – KW15 2016) die Möglichkeit, Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Leistungsumfang: Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit skizzenhafter Darstellung und erläuternden Angaben (Teile der Vorentwurfsplanung). Diese Leistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI vergütet. Die Beurteilungskriterien werden in der Aufgabenstellung bekannt gegeben.
Nach Auswahl gemäß § 10 VOF werden mit mindestens 3, höchstens 5 Bewerbern Auswahlgespräche geführt, die dazu dienen, höchstens 5 Bewerber auszuwählen, die entsprechend den Kriterien „Qualität von Referenzobjekten, Projektorganisation, Projektanalyse (Methodik) und Gesamteindruck der Präsentation“ sowie unter Berücksichtigung verhandelbarer Vergütungsfragen am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung bieten. Diese erhalten im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen in einem Bearbeitungszeitraum von 9 Wochen (voraussichtlich KW 07 – KW15 2016) die Möglichkeit, Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Leistungsumfang: Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit skizzenhafter Darstellung und erläuternden Angaben (Teile der Vorentwurfsplanung). Diese Leistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI vergütet. Die Beurteilungskriterien werden in der Aufgabenstellung bekannt gegeben.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-Verfahren Planungsleistungen Freianlagen nach § 38-40 HOAI zur Neugestaltung des Marienplatzes in Dingolfing.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziff. VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziff. VI.4.1) genannte Stelle.
Quelle: OJS 2015/S 223-406558 (2015-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergabe-Nr. 2015-152408
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Einstufung des Planentwurfs nach der Empfehlung der Arbeitsgruppe und des Stadtrates (60)
2. Überlassung repräsentativer Unterlagen ohne weitere Erläuterung (5)
3. Honorarangebot (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-16 📅
Name: Coplan AG
Postanschrift: COPLAN AG Generalplaner – Architekten – Ingenieure Hofmark 35
Postort: Eggenfelden
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziff. VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziff. VI.4.1) genannte Stelle.