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Leistungsbeschreibung für die Vergabe der begleitenden Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende:Der Erbringer der Dienstleistung (Auftragnehmer) soll die begleitende Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende durchführen.Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Das MLR ist Verwaltungsbehörde der EFRE-Programme in Baden-Württemberg.An der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende sind folgende Fachministerien beteiligt: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Zusätzlich ist die L-Bank als einzige Abwicklungsstelle an der Programmumsetzung beteiligt. Die Verwaltungsbehörde, die vier Fachministerien und die L-Bank bilden die Lenkungsgruppe, die den Bewertungsprozess steuert und begleitet.Grundlage der begleitenden Bewertung sind die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESIF-Verordnung) und in der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 (EFRE-Verordnung) mit den zugehörigen Durchführungs- und delegierten Verordnungen. Darüber hinaus sind die Leitlinien der Kommission „Guidance Document on Monitoring and Evaluation – European Regional Development Fund and Cohesion Fund – Concepts and Recommendations“ und „Guidance Document on Evaluation Plans. Terms of Reference for Impact Evaluations, Guidance on Quality Management of External Evaluations“ sowie ggf. noch zu erlassende EU-Dokumente zu berücksichtigen. Die inhaltlichen Grundlagen der begleitenden Bewertung bilden das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende und dessen Bewertungsplan, ferner die Ex-ante-Evaluation und der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, die sämtlich über den Internetauftritt des EFRE-Programms
www.efre-bw.de abrufbar sind.Datenbasis für die Bewertung sind die im begleitenden EDV-System der L-Bank gespeicherten Daten zu Ergebnis-, Output- und finanziellen Indikatoren sowie zu projektbeschreibenden Daten. Diese werden dem Auftragnehmer zu Stichtagen zur Verfügung gestellt. Die gespeicherten Daten umfassen die gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 480/2014 in elektronischer Form aufzuzeichnenden und zu speichernden Daten. Darüber hinaus werden einzelne zusätzliche Outputindikatoren und weitere Daten zu den Beiträgen der Projekte zu den Querschnittszielen gemäß Art. 7 und 8 ESIF-Verordnung und zu den von den Begünstigten durchgeführten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen erhoben. Diese weiteren Daten werden zusammen mit den Angaben zu den Outputindikatoren des Operationellen Programms in sogenannten Zielbeitragsformularen bei den Begünstigten des EFRE-Programms bei Antragstellung und bei Projektabschluss erhoben; diese sind unter
www.efre-bw.de bei der jeweiligen Fördermaßnahme unter dem Menüpunkt „Förderung“ abrufbar. Für alle Indikatoren wird den Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Dokumentation zur Verfügung gestellt.Für die begleitende Bewertung des EFRE-Programms sind insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:a) Ausarbeitung einer Konzeption zur Durchführung der begleitenden BewertungAuf der Grundlage des Bewertungsplans soll eine Konzeption zur Durchführung der begleitenden Bewertung des EFRE-Programms im Zeitraum 2016-2022 ausgearbeitet werden. Dabei sollen die Inhalte des Bewertungsplans auch kritisch reflektiert und ggf. Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung unterbreitet werden.Im Rahmen der Konzeption sind die Fragestellungen und Inhalte der einzelnen Bewertungen differenziert auszuarbeiten, die Bewertungsansätze und -methoden auszuwählen, die für die einzelnen Bewertungen erforderlichen Daten und das für die Durchführung der einzelnen Bewertungen erforderliche Zeitbudget zu beschreiben. Als Bestandteil der Konzeption ist ein detaillierter Gesamtzeitplan mit Meilensteinen auszuarbeiten. Diese Konzeption soll im Lauf der begleitenden Bewertungen weiterentwickelt werden.b) Erarbeitung eines Kommunikations- und DokumentationskonzeptsFür die begleitende Bewertung ist ein Kommunikations- und Dokumentationskonzept zu erarbeiten, das die Grundlage schaffen soll für einen effizienten Ablauf der begleitenden Bewertung und für die Berichterstattung der Verwaltungsbehörde an die Kommission im Rahmen ihrer Berichtspflichten, insbesondere hinsichtlich der jährlichen Durchführungsberichte und des abschließenden Durchführungsberichts gemäß Artikel 50 Abs. 2, 4 und 5 und Artikel 111 ESIF-Verordnung sowie des Berichts gemäß Artikel 114 Abs. 2 ESIF-Verordnung. In dem Kommunikations- und Dokumentationskonzept ist zu beschreiben, wie die Kommunikation einschließlich der erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und Lenkungsgruppe ablaufen soll und zu welchen Zeitpunkten die Ergebnisse und ggf. Zwischenergebnisse der durchgeführten Bewertungen unter Berücksichtigung des Zeitplans in Kapitel 5 des Bewertungsplans dokumentiert werden sollen.c) Vorbereitung und Durchführung der BewertungenDie begleitenden Bewertungen sind auf der Grundlage der nach den Buchstaben a) und b) zu erstellenden Konzeptionen vorzubereiten und durchzuführen. Sofern dafür Daten benötigt werden, die im begleitenden EDV-System nicht erfasst werden, sind diese durch den Auftragnehmer zu identifizieren und zu beschaffen.Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertungen sollen Empfehlungen zur Verbesserung der Förderstrategien und -ansätze des EFRE-Programms entwickelt werden. Diese sollen auch für andere Förderpolitiken nutzbar sein.