VOF-Vergabe der begleitenden Bewertung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Der Erbringer der Dienstleistung (Auftragnehmer) soll die begleitende Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende durchführen (Näheres siehe unter II.2.1).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-14 Auftragsbekanntmachung
2016-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Leistungsbeschreibung für die Vergabe der begleitenden Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende:Der Erbringer der Dienstleistung (Auftragnehmer) soll die begleitende Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende durchführen.Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Das MLR ist Verwaltungsbehörde der EFRE-Programme in Baden-Württemberg.An der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende sind folgende Fachministerien beteiligt: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Zusätzlich ist die L-Bank als einzige Abwicklungsstelle an der Programmumsetzung beteiligt. Die Verwaltungsbehörde, die vier Fachministerien und die L-Bank bilden die Lenkungsgruppe, die den Bewertungsprozess steuert und begleitet.Grundlage der begleitenden Bewertung sind die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESIF-Verordnung) und in der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 (EFRE-Verordnung) mit den zugehörigen Durchführungs- und delegierten Verordnungen. Darüber hinaus sind die Leitlinien der Kommission „Guidance Document on Monitoring and Evaluation – European Regional Development Fund and Cohesion Fund – Concepts and Recommendations“ und „Guidance Document on Evaluation Plans. Terms of Reference for Impact Evaluations, Guidance on Quality Management of External Evaluations“ sowie ggf. noch zu erlassende EU-Dokumente zu berücksichtigen. Die inhaltlichen Grundlagen der begleitenden Bewertung bilden das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende und dessen Bewertungsplan, ferner die Ex-ante-Evaluation und der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, die sämtlich über den Internetauftritt des EFRE-Programms www.efre-bw.de abrufbar sind.Datenbasis für die Bewertung sind die im begleitenden EDV-System der L-Bank gespeicherten Daten zu Ergebnis-, Output- und finanziellen Indikatoren sowie zu projektbeschreibenden Daten. Diese werden dem Auftragnehmer zu Stichtagen zur Verfügung gestellt. Die gespeicherten Daten umfassen die gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 480/2014 in elektronischer Form aufzuzeichnenden und zu speichernden Daten. Darüber hinaus werden einzelne zusätzliche Outputindikatoren und weitere Daten zu den Beiträgen der Projekte zu den Querschnittszielen gemäß Art. 7 und 8 ESIF-Verordnung und zu den von den Begünstigten durchgeführten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen erhoben. Diese weiteren Daten werden zusammen mit den Angaben zu den Outputindikatoren des Operationellen Programms in sogenannten Zielbeitragsformularen bei den Begünstigten des EFRE-Programms bei Antragstellung und bei Projektabschluss erhoben; diese sind unter www.efre-bw.de bei der jeweiligen Fördermaßnahme unter dem Menüpunkt „Förderung“ abrufbar. Für alle Indikatoren wird den Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Dokumentation zur Verfügung gestellt.Für die begleitende Bewertung des EFRE-Programms sind insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:a) Ausarbeitung einer Konzeption zur Durchführung der begleitenden BewertungAuf der Grundlage des Bewertungsplans soll eine Konzeption zur Durchführung der begleitenden Bewertung des EFRE-Programms im Zeitraum 2016-2022 ausgearbeitet werden. Dabei sollen die Inhalte des Bewertungsplans auch kritisch reflektiert und ggf. Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung unterbreitet werden.Im Rahmen der Konzeption sind die Fragestellungen und Inhalte der einzelnen Bewertungen differenziert auszuarbeiten, die Bewertungsansätze und -methoden auszuwählen, die für die einzelnen Bewertungen erforderlichen Daten und das für die Durchführung der einzelnen Bewertungen erforderliche Zeitbudget zu beschreiben. Als Bestandteil der Konzeption ist ein detaillierter Gesamtzeitplan mit Meilensteinen auszuarbeiten. Diese Konzeption soll im Lauf der begleitenden Bewertungen weiterentwickelt werden.b) Erarbeitung eines Kommunikations- und DokumentationskonzeptsFür die begleitende Bewertung ist ein Kommunikations- und Dokumentationskonzept zu erarbeiten, das die Grundlage schaffen soll für einen effizienten Ablauf der begleitenden Bewertung und für die Berichterstattung der Verwaltungsbehörde an die Kommission im Rahmen ihrer Berichtspflichten, insbesondere hinsichtlich der jährlichen Durchführungsberichte und des abschließenden Durchführungsberichts gemäß Artikel 50 Abs. 2, 4 und 5 und Artikel 111 ESIF-Verordnung sowie des Berichts gemäß Artikel 114 Abs. 2 ESIF-Verordnung. In dem Kommunikations- und Dokumentationskonzept ist zu beschreiben, wie die Kommunikation einschließlich der erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und Lenkungsgruppe ablaufen soll und zu welchen Zeitpunkten die Ergebnisse und ggf. Zwischenergebnisse der durchgeführten Bewertungen unter Berücksichtigung des Zeitplans in Kapitel 5 des Bewertungsplans dokumentiert werden sollen.c) Vorbereitung und Durchführung der BewertungenDie begleitenden Bewertungen sind auf der Grundlage der nach den Buchstaben a) und b) zu erstellenden Konzeptionen vorzubereiten und durchzuführen. Sofern dafür Daten benötigt werden, die im begleitenden EDV-System nicht erfasst werden, sind diese durch den Auftragnehmer zu identifizieren und zu beschaffen.Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertungen sollen Empfehlungen zur Verbesserung der Förderstrategien und -ansätze des EFRE-Programms entwickelt werden. Diese sollen auch für andere Förderpolitiken nutzbar sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: georg.ris@mlr.bwl.de 📧
Telefon: +49 7111262241 📞
Fax: +49 7111262905 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 159-292637
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die Angebote der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber sind voraussichtlich bis zum 04.12.2015 abzugeben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Erbringer der Dienstleistung (Auftragnehmer) soll die begleitende Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende durchführen (Näheres siehe unter II.2.1).
Menge oder Umfang:
Leistungsbeschreibung für die Vergabe der begleitenden Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende:
Der Erbringer der Dienstleistung (Auftragnehmer) soll die begleitende Bewertung der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende durchführen.
Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Das MLR ist Verwaltungsbehörde der EFRE-Programme in Baden-Württemberg.
An der Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende sind folgende Fachministerien beteiligt: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Zusätzlich ist die L-Bank als einzige Abwicklungsstelle an der Programmumsetzung beteiligt. Die Verwaltungsbehörde, die vier Fachministerien und die L-Bank bilden die Lenkungsgruppe, die den Bewertungsprozess steuert und begleitet.
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Grundlage der begleitenden Bewertung sind die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESIF-Verordnung) und in der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 (EFRE-Verordnung) mit den zugehörigen Durchführungs- und delegierten Verordnungen. Darüber hinaus sind die Leitlinien der Kommission „Guidance Document on Monitoring and Evaluation – European Regional Development Fund and Cohesion Fund – Concepts and Recommendations“ und „Guidance Document on Evaluation Plans. Terms of Reference for Impact Evaluations, Guidance on Quality Management of External Evaluations“ sowie ggf. noch zu erlassende EU-Dokumente zu berücksichtigen. Die inhaltlichen Grundlagen der begleitenden Bewertung bilden das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende und dessen Bewertungsplan, ferner die Ex-ante-Evaluation und der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung, die sämtlich über den Internetauftritt des EFRE-Programms www.efre-bw.de abrufbar sind.
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Datenbasis für die Bewertung sind die im begleitenden EDV-System der L-Bank gespeicherten Daten zu Ergebnis-, Output- und finanziellen Indikatoren sowie zu projektbeschreibenden Daten. Diese werden dem Auftragnehmer zu Stichtagen zur Verfügung gestellt. Die gespeicherten Daten umfassen die gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 480/2014 in elektronischer Form aufzuzeichnenden und zu speichernden Daten. Darüber hinaus werden einzelne zusätzliche Outputindikatoren und weitere Daten zu den Beiträgen der Projekte zu den Querschnittszielen gemäß Art. 7 und 8 ESIF-Verordnung und zu den von den Begünstigten durchgeführten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen erhoben. Diese weiteren Daten werden zusammen mit den Angaben zu den Outputindikatoren des Operationellen Programms in sogenannten Zielbeitragsformularen bei den Begünstigten des EFRE-Programms bei Antragstellung und bei Projektabschluss erhoben; diese sind unter www.efre-bw.de bei der jeweiligen Fördermaßnahme unter dem Menüpunkt „Förderung“ abrufbar. Für alle Indikatoren wird den Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Dokumentation zur Verfügung gestellt.
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Für die begleitende Bewertung des EFRE-Programms sind insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
a) Ausarbeitung einer Konzeption zur Durchführung der begleitenden Bewertung
Auf der Grundlage des Bewertungsplans soll eine Konzeption zur Durchführung der begleitenden Bewertung des EFRE-Programms im Zeitraum 2016-2022 ausgearbeitet werden. Dabei sollen die Inhalte des Bewertungsplans auch kritisch reflektiert und ggf. Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung unterbreitet werden.
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Im Rahmen der Konzeption sind die Fragestellungen und Inhalte der einzelnen Bewertungen differenziert auszuarbeiten, die Bewertungsansätze und -methoden auszuwählen, die für die einzelnen Bewertungen erforderlichen Daten und das für die Durchführung der einzelnen Bewertungen erforderliche Zeitbudget zu beschreiben. Als Bestandteil der Konzeption ist ein detaillierter Gesamtzeitplan mit Meilensteinen auszuarbeiten. Diese Konzeption soll im Lauf der begleitenden Bewertungen weiterentwickelt werden.
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b) Erarbeitung eines Kommunikations- und Dokumentationskonzepts
Für die begleitende Bewertung ist ein Kommunikations- und Dokumentationskonzept zu erarbeiten, das die Grundlage schaffen soll für einen effizienten Ablauf der begleitenden Bewertung und für die Berichterstattung der Verwaltungsbehörde an die Kommission im Rahmen ihrer Berichtspflichten, insbesondere hinsichtlich der jährlichen Durchführungsberichte und des abschließenden Durchführungsberichts gemäß Artikel 50 Abs. 2, 4 und 5 und Artikel 111 ESIF-Verordnung sowie des Berichts gemäß Artikel 114 Abs. 2 ESIF-Verordnung. In dem Kommunikations- und Dokumentationskonzept ist zu beschreiben, wie die Kommunikation einschließlich der erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und Lenkungsgruppe ablaufen soll und zu welchen Zeitpunkten die Ergebnisse und ggf. Zwischenergebnisse der durchgeführten Bewertungen unter Berücksichtigung des Zeitplans in Kapitel 5 des Bewertungsplans dokumentiert werden sollen.
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c) Vorbereitung und Durchführung der Bewertungen
Die begleitenden Bewertungen sind auf der Grundlage der nach den Buchstaben a) und b) zu erstellenden Konzeptionen vorzubereiten und durchzuführen. Sofern dafür Daten benötigt werden, die im begleitenden EDV-System nicht erfasst werden, sind diese durch den Auftragnehmer zu identifizieren und zu beschaffen.
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Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertungen sollen Empfehlungen zur Verbesserung der Förderstrategien und -ansätze des EFRE-Programms entwickelt werden. Diese sollen auch für andere Förderpolitiken nutzbar sein.
Referenznummer: 40-8438.40-04 A/Begleitende Bewertung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014 – 2020 – Innovation und Energiewende.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bietergemeinschaften haben alle in III.2.2) bis III.2.3) genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaften zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1, Anlage 1.2 bei Firma 2 usw.).
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Als Anlage 1:
a) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens)
b) Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
c) Nachweis der Zeichnungsbefugnis (z. B. Handelsregisterauszug)
d) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen, § 4 Absatz 3 VOF
e) bei Bietergemeinschaften zusätzlich: Vorgesehene Arbeitsteilung und vorgesehene Rechtsform sowie Benennung des hauptverantwortlichen Auftragnehmers als bevollmächtigten Vertreter
Als Anlage 2:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Absatz 9 lit. a und lit. b VOF
Als Anlage 3:
— Finanzamtsauskunft, § 4 Absatz 9 lit. d VOF
Als Anlage 4:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Absatz 6 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Anlage 5:
Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, § 5 Absatz 4 lit. c VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Anlage 6:
CVs, Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation allgemein und speziell auf dem Gebiet des EFRE und weiterer Strukturfonds, sonstige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des EFRE und weiterer Strukturfonds, § 5 Absatz 5 lit. b VOF
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Als Anlage 7:
Aufstellung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, § 5 Absatz 5 lit. b VOF durch:
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— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung
— bei Leistungen für private Auftraggeber eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche nicht erhältlich ist, genügt eine einfache Erklärung des Bewerbers)
Als Anlage 8:
Angaben über die technische Leitung, § 5 Absatz 5 lit. c VOF, insbesondere über die Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur
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Als Anlage 9:
Erklärung über die technische Ausstattung, § 5 Absatz 5 lit. e VOF (hier auch zur räumlichen Erreichbarkeit, Erreichbarkeit allgemein über Medien)
Als Anlage 10:
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten, § 5 Absatz 5 lit. f VOF, und über evtl. Zertifizierung
Als Anlage 11:
Angaben zu beabsichtigten Unteraufträgen, § 5 Absatz 5 lit. h VOF
Als Anlage 12:
Erklärung über die Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung im konkreten Auftrag vorgesehenen Personals.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als hauptverantwortlicher Partner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft benannt werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 S. 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) mit Angebotsabgabe abzugeben haben. Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMG, erhältlich (https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx ).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren durch. Auf der ersten Stufe wertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der vorgelegten Unterlagen (vgl. vorstehend III.2)) aus. Folgende Kriterien werden untereinander im Gleichrang herangezogen:- wesentliche in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,- Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen,- Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung im konkreten Auftrag vorgesehenen Personals und – beabsichtigte Unteraufträge und die Qualifikation der Unterauftragnehmer.Die danach als geeignet beurteilten drei bis vier Wirtschaftsteilnehmer werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert. Mit dieser Aufforderung werden weitere Verdingungsunterlagen versandt, aus denen sich auch die Auswahlkriterien ergeben.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Georg Ris

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-11 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40-8438.40-04 A/Begleitende Bewertung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Fax: +49 30186157010 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 101a S. 3 oder S. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind.
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Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Er ist weiterhin unzulässig, wenn der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4) gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
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Der Antrag ist schließlich auch unzulässig, wenn bei seinem Eingang bei der Vergabekammer mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers verganben sind, eine Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30186150 📞
Quelle: OJS 2015/S 159-292637 (2015-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 642 948 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.mlr.baden-württemberg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 084-149014
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 159-292637
ABl. S-Ausgabe: 84

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität der Konzeption zur Durchführung der begleitenden Bewertung (40)
3. Qualität des Kommunikations- und Dokumentationskonzepts (10)
4. Qualität des Projektteams (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-05 📅
Name: Rambøll Management Cosulting GmbH
Postanschrift: Chilehaus C – Burchardstraße 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ramboll.de 📧
Internetadresse: http://www.ramboll.de/management-consulting 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2016/S 084-149014 (2016-04-26)