Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8 a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis und im Stadtgebiet Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Dornstadt“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29. Juni 2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 49 und 463 enthalten. Die Liniengenehmigungen laufen bis zum 31. Dezember 2016.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 30. Juni 2019 erteilt werden. Alle weiteren Informationen können unter VBM im Bündel Dornstadt im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter
http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-09-29
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-16
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Ergänzende Angaben
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