Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8 a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Neu-Ulm, Landkreis Biberach und im Stadtgebiet Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Illerkirchberg/Dietenheim“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29. Juni 2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 70 und 723 enthalten. Die Liniengenehmigungen laufen bis zum 31. Dezember 2016.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 31. Dezember 2021 erteilt werden. Alle weiteren Informationen können unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Ergänzende Angaben
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