Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8 a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Reutlingen und im Stadtkreis Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Ehingen/Allmendingen“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29. Juni 2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 231, 313, 314, 336, 337, 331, 312, 303, 306, 308 und 319 enthalten. Die Liniengenehmigungen haben unterschiedliche Laufzeiten:
— die Linien 231, 313, 314, 336, 337 ab 1. Januar 2017;
— die Linie 331 ab 1. Juni 2017;
— die Linie 312 ab 1. Dezember 2017;
— die Linien 303, 306, 308 ab 1. Januar 2018.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 30. Juni 2021 erteilt werden. Die Linie 319 ist nicht Bestandteil dieser Vorabbekanntmachung. Alle weiteren Informationen können unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Ergänzende Angaben
2017-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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