Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Straße. Die Linie 715/716 ist eine landkreisübergreifende Linie, die im Landkreis Biberach beginnt und über den Landkreis Alb-Donau-Kreis bis nach Ulm führt. Beide Landkreise sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde (Gruppe) im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007. Es ist beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von zehn Jahren beginnend ab 1.2.2017 auf der Linie 715/716 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Anfang 2016 eingeleitet

Landkreis Biberach

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße in den Landkreisen Biberach und Alb-Donau-Kreis auf der Linie 715/716. Fahrplantechnisch verläuft die Linie 715 von Schwendi über Wain, Regglisweiler nach Illertissen und die Linie 716, von Schwendi über Erolzheim, Illertissen nach Ulm. Die Linie 715/716 ist aus fahrplantechnischen Gründen in 2 Linien dargestellt, wobei es sich genehmigungsrechtlich bisher um eine Linie handelt. Für die Verbindung von Dietenheim nach Illertissen und zurück und für die innerstädtische Bedienung in Illertissen (soweit diese jeweils die Haltestellen der Linien 704, 701 und 702 betreffen) besteht ein Bedienungsverbot, das zur Zeit nicht angewandt wird (nähere Auskünfte zum Bedienungsverbot können beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erfragt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-04.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-04 Auftragsbekanntmachung