Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Biberach und im Stadtgebiet Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Erbach/Öpfingen“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29. Juni 2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 21, 225, 232 und 239 enthalten. Die Liniengenehmigungen laufen bis zum 31.12.2016.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 31.12.2020 erteilt werden. Die Linie 225 ist nicht Bestandteil dieser Vorabbekanntmachung. Alle weiteren Informationen können unter VBM im Bündel Erbach/Öpfingen im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Ergänzende Angaben
2017-12-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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