Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Blaubeuren/Laichingen-Ost“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29.6.2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 360a, 360b, 364, 365, 366 und 368 enthalten.
Die Liniengenehmigungen laufen bis zum 31.12.2016.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 30.9.2019 erteilt werden. Die Linien 360a, 360b und 366 sind nicht Bestandteil dieser Vorabbekanntmachung. Alle weiteren Informationen können unter VBM im Bündel Blaubeuren/Laichingen-Ost im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter
http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-09-29
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-16
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Ergänzende Angaben
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