Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Göppingen und im Stadtkreis Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Blaustein“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29.6.2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 30a, 30c, 36, 37 und 38 enthalten. Die Liniengenehmigungen laufen bis zum 31.12.2016.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 31.12.2018 erteilt werden. Alle weiteren Informationen können unter VBM im Bündel Blaustein im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Ergänzende Angaben
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕