Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Göppingen und im Stadtkreis Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Amstetten“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29.6.2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 46, 461, 462 und 469 enthalten. Die Liniengenehmigungen haben unterschiedliche Laufzeiten:
— die DING-Linien 46, 461 und 462: ab 1.1. 2017;
— die DING-Linie 469: ab 1.4.2017.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 30.6.2020 erteilt werden. Alle weiteren Informationen können unter VBM im Bündel Amstetten im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Ergänzende Angaben
2017-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕