Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Göppingen und im Stadtkreis Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Amstetten“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29.6.2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 46, 461, 462 und 469 enthalten. Die Liniengenehmigungen haben unterschiedliche Laufzeiten:
— die DING-Linien 46, 461 und 462: ab 1.1. 2017;
— die DING-Linie 469: ab 1.4.2017.
Die Liniengenehmigungen sollen bis zum Harmonisierungszeitpunkt 30.6.2020 erteilt werden. Alle weiteren Informationen können unter VBM im Bündel Amstetten im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter
http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-09-29
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-16
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Ergänzende Angaben
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2017-09-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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