Es ist beabsichtigt, den Verkehr als Gesamtleistung zu vergeben, da es sich genehmigungsrechtlich bisher um eine Linie handelt, die nur aus fahrplantechnischen Gründen und zur besseren Übersichtlichkeit in 2 Linien dargestellt ist. Mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren/Dienstleistungsauftrag werden insbesondere folgende Anforderungen verbunden: