Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Straße. Die Linie 715/716 ist eine landkreisübergreifende Linie, die im Landkreis Biberach beginnt und über den Landkreis Alb-Donau-Kreis bis nach Ulm führt. Beide Landkreise sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde (Gruppe) im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007. Es ist beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von zehn Jahren beginnend ab 1.2.2017 auf der Linie 715/716 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Anfang 2016 eingeleitet

Landkreis Biberach

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße in den Landkreisen Biberach und Alb-Donau-Kreis auf der Linie 715/716. Fahrplantechnisch verläuft die Linie 715 von Schwendi über Wain, Regglisweiler nach Illertissen und die Linie 716, von Schwendi über Erolzheim, Illertissen nach Ulm. Die Linie 715/716 ist aus fahrplantechnischen Gründen in 2 Linien dargestellt, wobei es sich genehmigungsrechtlich bisher um eine Linie handelt. Für die Verbindung von Dietenheim nach Illertissen und zurück und für die innerstädtische Bedienung in Illertissen (soweit diese jeweils die Haltestellen der Linien 704, 701 und 702 betreffen) besteht ein Bedienungsverbot, das zur Zeit nicht angewandt wird (nähere Auskünfte zum Bedienungsverbot können beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erfragt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Biberach
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postleitzahl: 88400
Postort: Biberach
Kontakt
Internetadresse: http://www.biberach.de 🌏
E-Mail: peter.hirsch@biberach.de 📧
Telefon: +49 7351526382 📞
Fax: +49 7351525382 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 026-042447
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, den Verkehr als Gesamtleistung zu vergeben, da es sich genehmigungsrechtlich bisher um eine Linie handelt, die nur aus fahrplantechnischen Gründen und zur besseren Übersichtlichkeit in 2 Linien dargestellt ist. Mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren/Dienstleistungsauftrag werden insbesondere folgende Anforderungen verbunden: — die Linie 715/716 ist Bestandteil des Verkehrsnetzes des Verkehrsverbunds Donau-Iller (DING), die Regelungen des DING-Verbunds sind anzuwenden. Dieses sind insbesondere das Einnahmenaufteilungsverfahren, Bestimmungen zum Gemeinschaftstarif, die Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und des Stadtkreises Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif und die Sicherstellung eines Datenaustausches (Schnittstelle) für Tarifdaten und Erlösdaten gemäß Vorgaben des DING-Verkehrsverbunds (Anforderungen können direkt beim DING-Verbund nachgefragt werden: www.ding.eu, E-Mail: info@ding.eu); — es sind 95 % des aktuellen Fahrplanangebots (Fahrplanperiode 2015/16) als Mindeststandard der Bedienungshäufigkeit zu erfüllen; — im Schülerverkehr sind an Schultagen, die auf der Linie liegenden Schulen bzw. mit dieser Linie zu erreichenden Schulen als Mindestbedienungsstandard mit 2 Vormittagsfahrten zum Unterrichtsbeginn, 2 Rückfahrten vom Vormittagsunterricht, eine Fahrt zum Nachmittagsunterricht sowie zwei Rückfahrten vom Nachmittagsunterricht anzudienen; — die Teilorte und Ortsteile mit Bezug zur Linie 715/716 sollen an die Hauptorte angebunden sein; — Anschlüsse zum ÖPNV und SPNV sind mit einer angemessenen Umsteigezeit zu erreichen; — flexible Bedienformen wie Rufbusse können in Schwachlastzeiten und Tagesrandzeiten oder auf nachfrageschwachen Relationen angeboten werden, dabei soll die Voranmeldezeit eine Stunde betragen; das Rufbussystem soll an die bestehenden Rufbussysteme innerhalb der Raumschaft, des DING-Verbunds angeglichen werden; — das Fahrplanangebot ist in Papierform und in digitaler Form (Excel) einzureichen, die Jahresfahrplankilometer sind als Summe auszuweisen; — es sind moderne Fahrzeuge, mit barrierefreier Zugangsmöglichkeit einzusetzen; — die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sind anzuwenden; — weitere Anforderungen ergeben sich aus den Nahverkehrsplänen der Landkreise Biberach (http://www.biberach.de/schuelerbefoerderung.html) und Alb-Donau-Kreis (http://www.alb-donau-kreis.de). Mit der Bekanntmachung wird die Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG ausgelöst. Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Straße. Die Linie 715/716 ist eine landkreisübergreifende Linie, die im Landkreis Biberach beginnt und über den Landkreis Alb-Donau-Kreis bis nach Ulm führt. Beide Landkreise sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde (Gruppe) im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007. Es ist beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von zehn Jahren beginnend ab 1.2.2017 auf der Linie 715/716 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Anfang 2016 eingeleitet.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße in den Landkreisen Biberach und Alb-Donau-Kreis auf der Linie 715/716. Fahrplantechnisch verläuft die Linie 715 von Schwendi über Wain, Regglisweiler nach Illertissen und die Linie 716, von Schwendi über Erolzheim, Illertissen nach Ulm. Die Linie 715/716 ist aus fahrplantechnischen Gründen in 2 Linien dargestellt, wobei es sich genehmigungsrechtlich bisher um eine Linie handelt. Für die Verbindung von Dietenheim nach Illertissen und zurück und für die innerstädtische Bedienung in Illertissen (soweit diese jeweils die Haltestellen der Linien 704, 701 und 702 betreffen) besteht ein Bedienungsverbot, das zur Zeit nicht angewandt wird (nähere Auskünfte zum Bedienungsverbot können beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erfragt werden.
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Menge oder Umfang:
Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen auf der Straße nach Fahrplan, rd. 200 000 Nutzkilometer p. a.
Kilometer Verkehrsdienste: 200000
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Linie 715/716 soll weiterhin von einem privaten Unternehmen bedient werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Inhalte und Anforderungen ergeben sich aus dem Personenbeförderungsrecht und werden im geplanten Vergabeverfahren konkretisiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Inhalte und Anforderungen ergeben sich aus dem Personenbeförderungsrecht und werden im geplanten Vergabeverfahren konkretisiert.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Hirsch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landratsamt Biberach
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: peter.hirsch@biberach.de 📧
Telefon: +49 7351526382 📞
Internetadresse: http://www.biberach.de 🌏
Fax: +49 7351525382 📠
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, den Verkehr als Gesamtleistung zu vergeben, da es sich genehmigungsrechtlich bisher um eine Linie handelt, die nur aus fahrplantechnischen Gründen und zur besseren Übersichtlichkeit in 2 Linien dargestellt ist. Mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren/Dienstleistungsauftrag werden insbesondere folgende Anforderungen verbunden:
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— die Linie 715/716 ist Bestandteil des Verkehrsnetzes des Verkehrsverbunds Donau-Iller (DING), die Regelungen des DING-Verbunds sind anzuwenden. Dieses sind insbesondere das Einnahmenaufteilungsverfahren, Bestimmungen zum Gemeinschaftstarif, die Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und des Stadtkreises Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif und die Sicherstellung eines Datenaustausches (Schnittstelle) für Tarifdaten und Erlösdaten gemäß Vorgaben des DING-Verkehrsverbunds (Anforderungen können direkt beim DING-Verbund nachgefragt werden: www.ding.eu, E-Mail: info@ding.eu);
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— es sind 95 % des aktuellen Fahrplanangebots (Fahrplanperiode 2015/16) als Mindeststandard der Bedienungshäufigkeit zu erfüllen;
— im Schülerverkehr sind an Schultagen, die auf der Linie liegenden Schulen bzw. mit dieser Linie zu erreichenden Schulen als Mindestbedienungsstandard mit 2 Vormittagsfahrten zum Unterrichtsbeginn, 2 Rückfahrten vom Vormittagsunterricht, eine Fahrt zum Nachmittagsunterricht sowie zwei Rückfahrten vom Nachmittagsunterricht anzudienen;
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— die Teilorte und Ortsteile mit Bezug zur Linie 715/716 sollen an die Hauptorte angebunden sein;
— Anschlüsse zum ÖPNV und SPNV sind mit einer angemessenen Umsteigezeit zu erreichen;
— flexible Bedienformen wie Rufbusse können in Schwachlastzeiten und Tagesrandzeiten oder auf nachfrageschwachen Relationen angeboten werden, dabei soll die Voranmeldezeit eine Stunde betragen; das Rufbussystem soll an die bestehenden Rufbussysteme innerhalb der Raumschaft, des DING-Verbunds angeglichen werden;
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— das Fahrplanangebot ist in Papierform und in digitaler Form (Excel) einzureichen, die Jahresfahrplankilometer sind als Summe auszuweisen;
— es sind moderne Fahrzeuge, mit barrierefreier Zugangsmöglichkeit einzusetzen;
— die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sind anzuwenden;
— weitere Anforderungen ergeben sich aus den Nahverkehrsplänen der Landkreise Biberach (http://www.biberach.de/schuelerbefoerderung.html) und Alb-Donau-Kreis (http://www.alb-donau-kreis.de).
Mit der Bekanntmachung wird die Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG ausgelöst. Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen.
Quelle: OJS 2015/S 026-042447 (2015-02-04)