Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Straße. Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 eine Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von 8 Jahren beginnend ab 1.7.2017 auf der Linie 226 im Nahverkehrsraum Laupheim zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Anfang/Mitte 2016 eingeleitet
Landkreis Biberach
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße im Landkreis Biberach, im Nahverkehrsraum Laupheim auf der Linie 226, von Laupheim über Mietingen nach Schönebürg und zurück. Die Linie 226 ist Teil des Liniennetzes im Verkehrsverbund Donau-Iller.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-29.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-01-29 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Biberach
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postleitzahl: 88400
Postort: Biberach
Kontakt
Internetadresse: http://www.biberach.de 🌏
E-Mail: peter.hirsch@biberach.de 📧
Telefon: +49 7351526382 📞
Fax: +49 7351525382 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 023-037097
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Straße. Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 eine Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von 8 Jahren beginnend ab 1.7.2017 auf der Linie 226 im Nahverkehrsraum Laupheim zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Anfang/Mitte 2016 eingeleitet.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen auf der Straße nach Fahrplan.
Kilometer Verkehrsdienste: 75000
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Hirsch
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landratsamt Biberach
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: peter.hirsch@biberach.de 📧
Telefon: +49 7351526382 📞
Internetadresse: http://www.biberach.de 🌏
Fax: +49 7351525382 📠
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2015/S 023-037097 (2015-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Biberach
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postleitzahl: 88400
Postort: Biberach
Kontakt
Internetadresse: http://www.biberach.de 🌏
E-Mail: peter.hirsch@biberach.de 📧
Telefon: +49 7351526382 📞
Fax: +49 7351525382 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 023-037097
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, den Verkehr als Gesamtleistung zu vergeben, da es sich nur um eine Linie handelt. Mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren/Dienstleistungsauftrag werden insbesondere folgende Anforderungen verbunden:
— die Linie 226 ist Bestandteil des Verkehrsnetzes des Verkehrsverbunds Donau-Iller (DING), die Regelungen des DING-Verbunds sind anzuwenden. Dieses sind insbesondere das Einnahmenaufteilungsverfahren, Bestimmungen zum Gemeinschaftstarif, die Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und des Stadtkreises Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif und die Sicherstellung eines Datenaustausches (Schnittstelle) für Tarifdaten und Erlösdaten gemäß Vorgaben des DING-Verkehrsverbunds (Anforderungen können direkt beim DING-Verbund nachgefragt werden: www.ding.eu, E-Mail: info@ding.eu);
— es sind 95 % des aktuellen Fahrplanangebots (Fahrplanperiode 2014/15) als Mindeststandard der Bedienungshäufigkeit zu erfüllen;
— im Schülerverkehr sind an Schultagen die auf dieser Linie liegenden Schulen bzw. mit dieser Linie zu erreichenden Schulen als Mindestbedienungsstandard mit 2 Vormittagsfahrten zum Unterrichtsbeginn, 2 Rückfahrten vom Vormittagsunterricht, eine Fahrt zum Nachmittagsunterricht sowie zwei Rückfahrten vom Nachmittagsunterricht anzudienen;
— an schulfreien Tagen soll mindestens vormittags und nachmittags in der Hauptverkehrszeit je eine Hin- und Rückfahrt angeboten werden;
— die Teilorte und Ortsteile mit Bezug zur Linie 226 sollen an die Hauptorte angebunden sein;
— Anschlüsse zum ÖPNV und SPNV am ZOB/Stadtbahnhof Laupheim sind mit einer angemessenen Umsteigezeit zu erreichen;
— flexible Bedienformen wie Rufbusse können in Schwachlastzeiten und Tagesrandzeiten oder auf sehr nachfrageschwachen Relationen angeboten werden, dabei soll die Voranmeldezeit eine Stunde betragen; das Rufbussystem soll an das bestehende Rufbussystem innerhalb des Stadtverkehrs Laupheim angeglichen werden;
— das Fahrplanangebot ist in Papierform und in digitaler Form (Excel) einzureichen, die Jahresfahrplankilometer sind als Summe auszuweisen;
— es sind moderne Fahrzeuge, mit barrierefreier Zugangsmöglichkeit einzusetzen;
— die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sind anzuwenden;
— weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan, der unter http://www.biberach.de/schuelerbefoerderung.html heruntergeladen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG ausgelöst. Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Straße. Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 eine Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von 8 Jahren beginnend ab 1.7.2017 auf der Linie 226 im Nahverkehrsraum Laupheim zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Anfang/Mitte 2016 eingeleitet.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße im Landkreis Biberach, im Nahverkehrsraum Laupheim auf der Linie 226, von Laupheim über Mietingen nach Schönebürg und zurück. Die Linie 226 ist Teil des Liniennetzes im Verkehrsverbund Donau-Iller.
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Kilometer Verkehrsdienste: 75000
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Linie wird heute und soll auch weiterhin von privaten Unternehmen bedient werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Inhalte und Anforderungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Personenbeförderungsrecht und werden im geplanten Vergabeverfahren konkretisiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Inhalte und Anforderungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Personenbeförderungsrecht und werden im geplanten Vergabeverfahren konkretisiert.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Hirsch
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landratsamt Biberach
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: peter.hirsch@biberach.de 📧
Telefon: +49 7351526382 📞
Internetadresse: http://www.biberach.de 🌏
Fax: +49 7351525382 📠
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, den Verkehr als Gesamtleistung zu vergeben, da es sich nur um eine Linie handelt. Mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren/Dienstleistungsauftrag werden insbesondere folgende Anforderungen verbunden:
— die Linie 226 ist Bestandteil des Verkehrsnetzes des Verkehrsverbunds Donau-Iller (DING), die Regelungen des DING-Verbunds sind anzuwenden. Dieses sind insbesondere das Einnahmenaufteilungsverfahren, Bestimmungen zum Gemeinschaftstarif, die Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und des Stadtkreises Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif und die Sicherstellung eines Datenaustausches (Schnittstelle) für Tarifdaten und Erlösdaten gemäß Vorgaben des DING-Verkehrsverbunds (Anforderungen können direkt beim DING-Verbund nachgefragt werden: www.ding.eu, E-Mail: info@ding.eu);
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— es sind 95 % des aktuellen Fahrplanangebots (Fahrplanperiode 2014/15) als Mindeststandard der Bedienungshäufigkeit zu erfüllen;
— im Schülerverkehr sind an Schultagen die auf dieser Linie liegenden Schulen bzw. mit dieser Linie zu erreichenden Schulen als Mindestbedienungsstandard mit 2 Vormittagsfahrten zum Unterrichtsbeginn, 2 Rückfahrten vom Vormittagsunterricht, eine Fahrt zum Nachmittagsunterricht sowie zwei Rückfahrten vom Nachmittagsunterricht anzudienen;
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— an schulfreien Tagen soll mindestens vormittags und nachmittags in der Hauptverkehrszeit je eine Hin- und Rückfahrt angeboten werden;
— die Teilorte und Ortsteile mit Bezug zur Linie 226 sollen an die Hauptorte angebunden sein;
— Anschlüsse zum ÖPNV und SPNV am ZOB/Stadtbahnhof Laupheim sind mit einer angemessenen Umsteigezeit zu erreichen;
— flexible Bedienformen wie Rufbusse können in Schwachlastzeiten und Tagesrandzeiten oder auf sehr nachfrageschwachen Relationen angeboten werden, dabei soll die Voranmeldezeit eine Stunde betragen; das Rufbussystem soll an das bestehende Rufbussystem innerhalb des Stadtverkehrs Laupheim angeglichen werden;
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— das Fahrplanangebot ist in Papierform und in digitaler Form (Excel) einzureichen, die Jahresfahrplankilometer sind als Summe auszuweisen;
— es sind moderne Fahrzeuge, mit barrierefreier Zugangsmöglichkeit einzusetzen;
— die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sind anzuwenden;
— weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan, der unter http://www.biberach.de/schuelerbefoerderung.html heruntergeladen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG ausgelöst. Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen.
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