Vorbeugende Instandhaltung und Wartung sowie Störungsbeseitigung am Dampferzeuger und an Dampferzeugernebenanlagen bei Revisionen und Anlagenbetrieb in der Thermischen Abfallbehandlung Lauta

Thermische Abfallbehandlung Lauta GmbH & Co. oHG

Vorbeugende Instandhaltung und Wartung sowie Störungsbeseitigung am Dampferzeuger und Dampferzeugernebenanlagen entsprechend LV und Ortsbesichtigung unter Berücksichtigung der entsprechenden örtlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich:
— aller zur Leistungserfüllung notwendigen Nebenleistungen (Transportleistungen, Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsplatzbeleuchtung, etc.)
— aller zur Leistungserfüllung notwendigen Arbeits-, Hilfs- und Betriebsmittel sowie Verbrauchsmaterialien
Des Weiteren ist über die gesamte Vertragslaufzeit eine 24h Rufbereitschaft sicherzustellen, um auf Abruf unverzüglich auch störungsbedingte Schlosserarbeiten an weiteren verfahrenstechnischen Anlagen zu erbringen.
Die Thermische Abfallbehandlung Lauta hat eine Anlagenkapazität von 225.000 t/a. Die Anlage besteht aus zwei baugleichen Verbrennungslinien. Die Verbrennung erfolgt auf einem Vorschubrost mit festen und beweglichen Roststäben, teilweise wassergekühlt bei mindestens 850°C. Der nachfolgende Dampferzeuger ist ein Naturumlaufkessel mit 4 vertikalen Kesselzügen und 40 MW Feuerungswärmeleistung. Zur Gewährleistung eines störungsfreien Anlagenbetriebes werden im Jahr 2 planmäßige Revisionen je Linie durchgeführt (Instandhaltungsstillstand und Reinigungsstillstand).
Der Bieter hat sich nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber über die örtlichen Verhältnisse
zu informieren. Nach schriftlicher Anfrage können die beim Auftraggeber vorhandenen Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Dokumentationen, etc.) eingesehen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dampferzeuger
Menge oder Umfang: 2 Jahre Vertragslaufzeit + Optionen Laufzeitverlängerung um maximal 3X1 Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dampferzeuger 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thermische Abfallbehandlung Lauta GmbH & Co. oHG
Postanschrift: Industrie- und Gewerbegebiet Straße B Nr.: 5
Postleitzahl: 02991
Postort: Lauta
Kontakt
Internetadresse: http://vattenfall.de 🌏
E-Mail: einkauf.fernwaerme@vattenfall.de 📧
Telefon: +49 40790222508 📞
Fax: +49 40790222951 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 182-331039
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung 1. Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit Register A und fortlaufend bezeichnet sind. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als Email ist nicht ausreichend. 2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus. 3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. 4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. 5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden. 6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: . a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1. bis III.2.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern IIII.2.1. bis III.2.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen 7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht. 8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen. 10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird. 11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten. 12. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen. C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können: 1. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers. 2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. 3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen. 4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der laufenden Rekommunalisierungsprozesse oder anderem möglichen Umstrukturierungsmaßnahmen des Auftraggebers.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Vorbeugende Instandhaltung und Wartung sowie Störungsbeseitigung am Dampferzeuger und Dampferzeugernebenanlagen entsprechend LV und Ortsbesichtigung unter Berücksichtigung der entsprechenden örtlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich:
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— aller zur Leistungserfüllung notwendigen Nebenleistungen (Transportleistungen, Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsplatzbeleuchtung, etc.)
— aller zur Leistungserfüllung notwendigen Arbeits-, Hilfs- und Betriebsmittel sowie Verbrauchsmaterialien
Des Weiteren ist über die gesamte Vertragslaufzeit eine 24h Rufbereitschaft sicherzustellen, um auf Abruf unverzüglich auch störungsbedingte Schlosserarbeiten an weiteren verfahrenstechnischen Anlagen zu erbringen.
Die Thermische Abfallbehandlung Lauta hat eine Anlagenkapazität von 225.000 t/a. Die Anlage besteht aus zwei baugleichen Verbrennungslinien. Die Verbrennung erfolgt auf einem Vorschubrost mit festen und beweglichen Roststäben, teilweise wassergekühlt bei mindestens 850°C. Der nachfolgende Dampferzeuger ist ein Naturumlaufkessel mit 4 vertikalen Kesselzügen und 40 MW Feuerungswärmeleistung. Zur Gewährleistung eines störungsfreien Anlagenbetriebes werden im Jahr 2 planmäßige Revisionen je Linie durchgeführt (Instandhaltungsstillstand und Reinigungsstillstand).
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Der Bieter hat sich nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber über die örtlichen Verhältnisse
zu informieren. Nach schriftlicher Anfrage können die beim Auftraggeber vorhandenen Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Dokumentationen, etc.) eingesehen werden.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit um maximal 3X1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 02991 Lauta.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
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Register A) [MINDESTBEDINGUNG]:
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse)
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]:
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]:
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG]:
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) [MINDESTBEDINGUNG]:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F):
Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Register G) [MINDESTBEDINGUNG];
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannte Umstände vorliegen. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
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Register H) [MINDESTBEDINGUNG];
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bewerber ausgeschlossen werden.
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Register I [MINDESTBEDINGUNG ];
Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber muss erklären und nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung gegeben ist. Dazu müssen die folgenden aufgelisteten Nachweise und Bestätigungen den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
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Register A) [MINDESTBEDINGUNG]:
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Register B):
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.
Register C):
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio EUR Deckungssumme für Sachschäden und mind. 5 Mio EUR für Vermögensschäden.
Register D):
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Register E) [MINDESTBEDINGUNG ]:
Vorlage der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) einschließlich Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur GuV (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow.
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Register F) [MINDESTBEDINGUNG]:
(Hinweis: Nur für Konzerngesellschaft, die sich zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne von III.2.3. auf einen Dritten berufen wollen)
Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. auch VI.3. Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) auf eine dritte Konzerngesellschaft, z.B. seine Muttergesellschaft berufen will, muss er
a) dies ausdrücklich schriftlich mit dem Hinweis erklären, auf welche Gesellschaft er sich berufen will.
b) zusätzlich zu III.2.1. Register B einen aktuellen Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) vorlegen.
c) zusätzlich zu III.2.2. Register E die konsolidierten Konzernabschlüsse des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) der letzten 3 Geschäftsjahre vorlegen.
d) nachweisen, dass ihm im Auftragsfalle der Dritte die erforderliche finanzielle Sicherheit zur Verfügung stellt.
In Fällen, in denen mit dem Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, kann der Bewerber alternativ zur Konzernbürgschaft den Nachweis auch dadurch erbringen, dass er:
(1) das Vorliegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages nachweist und zusätzlich
(2) eine Erklärung des beherrschenden Unternehmens vorlegt, wonach dieses im Falle der Auftragserteilung an den Bewerber
(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert
(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch stellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs.1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanziellen Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum- Rating von BBB (Standard & Poor's) oder Baa2 (Moody's), leisten wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Register A) [MINDESTBEDINGUNG ]:
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Datum Auftragsvergabe....
Auftrags- und Schlussrechnungswert
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: ....
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]:
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog kann bei der
Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) abgefordert werden.
Register C):
Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gewerken/ Aufgabenfeldern.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG]:
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen
Register E):
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
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Register F):
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.
Register G) [MINDESTBEDINGUNG]:
Zulassung als zertifizierter Schweißfachbetrieb nach DIN EN ISO 3834-2 oder gleichwertig.
Register H) [MINDESTBEDINGUNG]:
Zulassung nach AD-2000 HP0, HP 100 R sowie TRD 201 in Verbindung mit der Richtlinie 97/23 EG oder gleichwertig.
Register I) [MINDESTBEDINGUNG]:
Nachweis der Verfahrensprüfung nach AD-2000 HP2/1 und DIN EN ISO 15614-1 oder gleichwertig.
Register J) [MINDESTBEDINGUNG]:
Eignungsnachweis nach DIN 18800-7 (Klasse E) oder gleichwertig.
Register K) [MINDESTBEDINGUNG]:
Nachweis einer Schweißaufsicht gemäß AD-2000 HP3 oder gleichwertig.
Register L) [MINDESTBEDINGUNG]:
Namentliche Auflistung mit Nachweis der gültigen Schweißer-Prüfzeugnisse nach DIN EN 287-1 für die Werkstoffgruppen1, 5, 6 und 8 oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist bis zur Abgabe des ersten Angebotes unter den präqualifizierten Bietern möglich.
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Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstitutiert.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vattenfall Europe Business Services GmH/Einkauf: FPHG
Herrn Hartmann
Name: Thermische Abfallbehandlung Lauta GmbH & Co. OHG; c/o Vattenfall Europe Business Services GmbH; Angebotseingangsstelle Hamburg
Postanschrift: Überseering 12
Postort: Hamburg

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen haben unverzüglich zu erfolgen; das unbestimmte Tatbestandsmerkmal „unverzüglich“ wird auf 5 Kalendertage festgelegt.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
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b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
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c) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 182-331039 (2015-09-14)